hier: Änderung des Geltungsbereiches sowie Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Die
Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 287 B - Dürener
Straße/Hovermühle - gemäß der in Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird
beschlossen.
II.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan 287 B – Dürener
Straße/Hovermühle – (Anlagen 2-4) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird
beschlossen.
Übergeordnetes Ziel der Bebauungspläne 287 A und 287 B - Dürener
Straße/Hovermühle - ist die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen
Industriestandortes des Prysmian-Werkes am östlichen Ortseingang von
Eschweiler. Hierzu hat die Stadt mit dem Eigentümer/Investor im Jahr 2015 einen
städtebaulichen Vertrag über die Übernahme der Planungsleistungen für die
erforderlichen Bauleitplanungen abgeschlossen. Der Bebauungsplan 287 A wurde am
25.11.2016 rechtskräftig und bereitete unter anderem die Ansiedlung des Bau-
und Gartenfachmarktes vor, der im März 2017 an diesem Standort eröffnet wurde.
Südlich angrenzend, im Bereich der überwiegend in Nutzung befindlichen
ehemaligen Produktions- und Lagerhallen sowie sonstiger Bestandsgebäude, soll
nun durch die Aufstellung des Bebauungsplans 287 B die Entwicklung eines
hochwertigen Gewerbeparks gesichert werden. Berücksichtigt werden sollen dabei
Bestandsgebäude mit bestehenden Nutzungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Ziele
der Planung sind die Schaffung von städtebaulichen und gestalterischen
Steuerungsmöglichkeiten und die Steuerung der Einzelhandelsnutzung zum Schutz
der Eschweiler Innenstadt sowie Rechtssicherheit bei der Genehmigung künftiger
Vorhaben.
In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 23.06.2016
wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 287 B – Dürener
Straße/Hovermühle – gefasst (VV 166/16). Erkenntnisse aus der inzwischen
intensivierten Bestandsaufnahme und der Entwurfsbearbeitung erfordern eine
Optimierung des Geltungsbereichsverlaufs gemäß der Darstellung in Anlage 1.
Im Süden wurden hochwertige Streuobstwiesen aus dem Geltungsbereich
ausgegrenzt. Nordwestlich wurde der Geltungsbereich geringfügig erweitert. In
diesem Bereich wird eine Teilfläche des Bebauungsplans 287 A überplant, um
durch die Festsetzung einer durchgehenden überbaubaren Fläche eine höhere Flexibilität
der Bebauungsmöglichkeiten zu ermöglichen.
Als nächster Verfahrensschritt steht nun die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an.
Die Verwaltung empfiehlt, den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplans 287 B - Dürener Straße/Hovermühle - gemäß der in Anlage 1 dargestellten Abgrenzung zu beschließen. Gleichzeitig soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 - 4) beschlossen werden.
Gutachten:
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des
nördlich angrenzenden Bebauungsplans 287 A – Dürener Straße/Hovermühle – wurden
verschiedene Gutachten und Fachberichte erstellt, einige auch für die Gesamtfläche
des ehemaligen Prysmian-Geländes. Im Bebauungsplanverfahren 287 B wird auf
Ergebnisse der bereits vorliegenden Gutachten zurückgegriffen.
Die folgenden Gutachten liegen
dementsprechend auch dem Bauleitplanverfahren 287 B zugrunde und können bei der
Verwaltung eingesehen werden:
·
„TRIWO
Gewerbepark Eschweiler - Bebauungsplan 287 - Fachbericht Entwässerung“, BFT
Planung GmbH, Aachen 25. April 2016
·
„Verkehrsplanerische
Begleituntersuchung zum Bebauungsplan 287 A - Dürener Straße/Hovermühle -
der Stadt Eschweiler“, VERTEC, Koblenz März 2016
·
„Ausweisung eines Gewerbegebiets südlich der
Dürener Straße in Eschweiler - Faunistische und floristische Untersuchungen,
Gebäudeuntersuchungen, Eingriffs- Ausgleichsbilanz -“, Weluga Umweltplanung,
Bochum 27. Juli 2015
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„Stadt
Eschweiler - Bebauungsplan 287 A Dürener Straße/Hovermühle - Planung von
Kompensations-maßnahmen zur Ausweisung eines Gewerbegebiets südlich der Dürener
Straße in Eschweiler“, Weluga Umweltplanung, Bochum 14. August 2015
·
„Bericht
zu Boden- und Grundwasseruntersuchung auf dem Prysmian-Standort in Eschweiler“,
URS Essen, Essen 03. November 2008
Die Bauleitplanung ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anstehende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Eigentümer/Investor.
Die Aufstellung des
o.g. verbindlichen Bebauungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.