hier:
1.) Vorstellung des Maßnahmenplans sowie Stellungnahme der Verwaltung
2.) Anträge der FDP - Ratsfraktion vom 06.11.2013 und 19.01.2014
1.) Die
Stellungnahme der Verwaltung zur Meldung der Maßnahmen zur Verringerung des
Hochwasserrisikos im Stadtgebiet Eschweiler wird beschlossen und der
Bezirksregierung Köln zugeleitet.
2.) Die
Stellungnahme der Verwaltung zu den o.a. FDP - Anträgen wird zur Kenntnis
genommen.
Überblick der
Richtlinien und Verordnungen des Gewässer- und Hochwasserschutzes der
Wasserwirtschaft
Die nachhaltige Veränderung der Gewässerstrukturen und die stetige Erweiterung versiegelter Flächen in Siedlungsgebieten und Ballungsräumen haben den Wasserhaushalt nachteilig verändert. Auch klimatische Veränderungen tragen dazu bei, dass es bei (regionalen) Starkregenereignissen zu erhöhten abzuleitenden Wassermengen kommt. Daraus resultiert ein vermehrtes und stärkeres Auftreten von Hochwasserereignissen und die Reduzierung und Verschlechterung natürlicher Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Diese Entwicklungen wurden erkannt und führten zu einem Umdenken in der Wasserwirtschaft. Durch den Erlass von europäischen und nationalen Richtlinien und Verordnungen soll eine nachhaltige Verbesserung des Zustands der Gewässer sowie die Reduzierung des Schadenspotenzials von Hochwasserereignissen erwirkt werden. Die folgenden, chronologisch angeführten Richtlinien und Verordnungen werden im weiteren Verlauf dieser Vorlage, insbesondere für die Inde und deren Nebengewässer im Stadtgebiet Eschweiler mit ihren Zielen, Maßnahmen- und Umsetzungsplänen sowie den zugehörigen Kartenwerken vorgestellt.
-
Hochwasseraktionsplan
(Inde / Vicht)
-
EG-Wasserrahmenrichtlinie
(EG-WRRL)
-
Überschwemmungsgebiete
-
EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
(EU-HWRM-RL)
Die gewonnenen Erkenntnisse
und die erzielten Ergebnisse werden vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
gesammelt. Von dort wird der Europäischen Union (EU) Bericht erstattet.
Gewässer- und Hochwasserschutz der Inde
Hochwasseraktionsplan Inde / Vicht
Die Hochwasseraktionspläne sind
zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Optimierung des Hochwassermanagements
erstmalig flussgebietsweise aufgestellt worden. Das wesentliche Ziel der
Aktionspläne war die Reduzierung der Hochwasserstände und Schadensrisiken sowie
die Verstärkung des Hochwasserbewusstseins bei der Bevölkerung. Neben der Ermittlung
des Ausmaßes der verschiedenen Hochwasserszenarien wurden Schadensberechnungen,
Defizitanalysen und Maßnahmenpläne erstellt.
Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden am 18.08.2005 im Rahmen einer
Bürgerveranstaltung durch den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) der Öffentlichkeit
vorgestellt (z.B. die Renaturierung der Inde im Bereich „In den Benden bis
Stadionstraße“ und die Errichtung der Hochwasserrückhaltebecken Kinzweiler, St.
Jöris und Vöckelsberg).
Durch die Einführung der
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wird der Hochwasseraktionsplan Inde-Vicht
abgelöst. Die Erkenntnisse dieses Aktionsplans sind in die Aufstellung der
Hochwassergefahren- und
-risikokarten eingeflossen.
EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) (Berichterstattung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 25.05.2012 in Weisweiler, Vortrag des WVER)
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie
(EG-WRRL) wurde am 22. Dezember 2000 von der EG verabschiedet.
Der Kerngedanke ist die ganzheitliche Betrachtung der Gewässer (Bäche, Flüsse,
Seen und Grundwasser) innerhalb der Flussgebietseinheit. Das europaweit
einheitliche Ziel ist, die Gewässer zu einem guten ökologischen und chemischen
Zustand zu entwickeln.
Die Umsetzung erfolgt in einem Sechs-Jahres-Zyklus und ist erstmalig in folgenden Schritten aufgestellt worden:
-
bis Ende 2004 die
Durchführung der Bestandsaufnahme
-
bis Ende 2009 die
Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen
-
bis Ende 2015
Zielerreichung des guten Gewässerzustandes
Neben der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer und ehemaliger Überflutungsflächen (Sekundärauen) sind die Lebensräume der tierischen und pflanzlichen Organismen detailliert untersucht worden. Hierzu wurde das „Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept“ entwickelt. Ökologisch gute Gewässerabschnitte, von denen aus die Organismen passiv und aktiv wandern oder driften, werden als Strahlursprung bezeichnet. Die zu überbrückenden Strahlwege sind strukturell beeinträchtigte Gewässerabschnitte zwischen Strahlursprüngen. Mit den so genannten Trittsteinen sollen natürliche Lebensräume (Inseln) erstellt werden, die die Strahlwirkung (von Trittstein zu Trittstein) verlängern und den Organismen neu Gewässerabschnitte dauerhaft erschließen. Die Abbildung 2 und soll das Konzept veranschaulichen.
Abbildung 2: Strahlwirkungs- und
Trittsteinkonzept
Die Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne erfolgte unter der Federführung der Bezirksregierung Köln. Hierbei wurden Maßnahmen den Strahlursprüngen, Strahlwegen und Trittsteinen zugeordnet. In Workshops wurde die rechtliche, finanzielle und liegenschaftliche Umsetzbarkeit sowie die technische Machbarkeit durch die Teilnehmer eingeschätzt (machbar / zu prüfen / nicht machbar) und in die Maßnahmenkarten (Abbildung 3) eingetragen. Im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 25.05.2012 wurde seitens des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) über den aktuellen Stand der Umsetzung im Stadtgebiet Eschweiler berichtet.
Abbildung 3: Ausschnitt aus der Maßnahmenkarte (An der Wasserwiese bis
Hovermühle)
Überschwemmungsgebiete (Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Eschweiler am 21.04.2009)
Die Bezirksregierung Köln hatte den grundsätzlichen Auftrag, bis zum 22.12.2013 Gebiete mit einem signifikanten Risiko als Überschwemmungsgebiete festzulegen. Grundlage der Festlegung bildeten die im Zusammenhang mit der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie erhobenen Daten zur Erstellung der Hoch-wassergefahrenkarten. Das Niederschlags-Abfluss-Berechnungsmodell (NA-Modell) zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete basiert auf einem digitalen Geländemodell und den vermessenen Gewässerprofilen. Abweichend von den früheren Berechnungen konnte das Raster von 10x10 m auf 1x1 m verfeinert werden. Dies führte zu Abweichungen der ehemals festgelegten Überschwemmungsflächen. Insbesondere für die Ortslage Weisweiler ist es zu Irritationen bei der Ausweisung der Flächen gekommen. In den Gefahrenkarten wird die Fläche als hochwassergefährdet ausgewiesen, während der Hochwasseraktionsplan (Inde-Vicht) sowie die Überschwemmungsgebietskarten dieselbe Fläche bei einem HQ100 als Überschwemmungsfläche kennzeichnen. Dieser Widerspruch wird zurzeit gemeinsam mit dem WVER und der Bezirksregierung Köln aufgearbeitet. Sobald hier Erkenntnisse vorliegen, wird der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss unaufgefordert informiert.
Die Festsetzung für die Überschwemmungsgebiete der Inde erfolgte am
23.01.2012 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Im Vorfeld erfolgte die
Auslegung (Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 21.04.2009), so
dass alle betroffenen Bürger die Möglichkeit hatten, die vorhandenen Unterlagen
einzusehen. Hierbei sind keine Einwendungen gegen die geplanten Festsetzungen
erhoben worden.
EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EU-HWRM-RL) vom 26. November 2007 werden bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel dieser neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen. Hierbei sollen hochwasserbedingte Risiken für die Schutzgüter der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes und der wirtschaftlichen Tätigkeit verringert und bewältigt werden.
Die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgte und erfolgt auf regionaler Ebene in drei Schritten:
1. bis Ende 2011
Vorläufige
Bewertung: Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem
Hochwasserrisiko (Risikogebiete).
2. bis 2013
Erstellung von
Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) für die
Risikogebiete.
3. bis 2015
Erarbeitung,
Priorisierung und Terminierung von Maßnahmen in
Hochwasserrisiko-managementplänen für die Risikogebiete.
Anschließend beginnt ein neuer,
alle sechs Jahre wiederkehrender Zyklus der Fortschreibung der o.g. Punkte
1 bis 3.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) koordiniert den Prozess des Hochwasserrisikomanagements in NRW bis hin zur Berichterstattung an die Europäische Union. Zusammen mit den Bezirksregierungen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist eine grundlegende, landesweit einheitliche Vorgehensweise für die vorläufige Bewertung der Risikogebiete, die Erstellung der Hochwassergefahren- und -risikokarten und der Erarbeitung die Hochwasserrisikomanagementpläne festgelegt worden.
Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt unter der Federführung der Bezirksregierung. Sie erstellt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteuren (z.B. Kommunen, Kreisen, Wasser- und Bodenverbänden) einen gemeinsamen Plan zur Minimierung der Hochwasserrisiken. In diesen Planungsprozess werden auch interessierte Stellen wie z.B. Handwerkskammern, Landwirtschaft und Naturschutz mit einbezogen.
Mit der Ausarbeitung der Maßnahmen, der Veröffentlichung der Pläne und der Berichterstattung an die Europäische Union wird eine Behördenverbindlichkeit hergestellt.
Synergien der
EU-HWRM-RL und der EG-WRRL
Die EU-HWRM-RL
und EG-WRRL verfolgen zwar tendenziell unterschiedliche Ziele, sie ergänzen und
begünstigen sich jedoch auch teilweise. Es ist notwendig, Synergien und
gegenläufige Ansprüche bei der Umsetzung der Richtlinien zu erkennen und zu
berücksichtigen. Der in der Wasserrahmenrichtlinie bislang nicht im Fokus
stehende Hochwasserschutz wird in die Bewirtschaftungs- und Maßnahmenprogramme
integriert. Umgekehrt werden die Bewirtschaftungsziele der EG-WRRL Bestandteil
des Hochwasserrisikomanagements. Einzelne Maßnahmen der EG-WRRL tragen z.B. zur
Abschwächung der Bildung von Hochwasser bei (z.B. Schaffung von
Retentionsräumen), andere wirken sich negativ darauf aus (z.B. das Einbringen
von Totholz zur Bildung von naturnahen Lebensräumen).
Im Jahr 2020 soll spätestens mit der Aufstellung des zweiten
Hochwassermanagementplanes (EU-HWRM-RL) und der Fortschreibung der
Bewirtschaftungspläne (EG-WRRL) die Erhebung und Abbildung vollständig
miteinander verzahnt werden.
Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
(EU-HWRM-RL)
Räumliche Organisation
Da sich Flüsse nicht an Länder-
und Verwaltungsgrenzen halten, ist für die Gewässer der EU das übergreifende
System der Flussgebietseinheiten und der Teileinzugsgebiete aufgestellt worden.
Die Inde befindet sich in der Flussgebietseinheit „Maas“ und dem
Teileinzugsgebiet „Rur“. Zur praktischen und effektiven Arbeit wurde das Teileinzugsgebiet
„Rur“ in verschiedene Managementeinheiten
untergliedert, u.a. in die Managementeinheit
„Inde“. (Abbildung 4)
Abbildung
4: Aufteilung der Flussgebietseinheit „Maas“ in Managementeinheiten (Inde)
Hochwassergefahrenkarte
In einem ersten Schritt ist zur Ermittlung der Risikogebiete für das gesamte Einzugsgebiet der Inde eine vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken aufgestellt worden. Die Ermittlung der Gewässerabschnitte, für die ein signifikantes Risiko besteht, erfolgte auf der Grundlage von möglichen Schäden durch ein Hochwasser. Als Bewertungskriterien dienten die Risiken für die Schutzgüter: menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit. Die Inde ist über den gesamten Streckenverlauf des Stadtgebietes als „Risikogebiet“ gewertet worden.
Auf der Grundlage der vorläufigen Bewertungen der Risikogebiete erfolgte im zweiten
Schritt die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
für die Inde.
In den Gefahrenkarten stehen Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird dargestellt, welches Ausmaß der Überflutung in verschiedenen Szenarien zu erwarten ist. In Abbildung 5 ist beispielhaft ein Ausschnitt aus einer der Hochwassergefahrenkarten (Kartenblatt 8/18) mit einem HQ100 der Inde dargestellt.
HQhäufig (HQ10)
Hochwasser, das mit relativ hoher
Wahrscheinlichkeit eintritt, nämlich alle zehn Jahre,
HQ100 Hochwasser, das mit geringerer
Wahrscheinlichkeit alle 100 Jahre eintritt,
HQextrem Hochwasser, das mit einer sehr
geringen Wahrscheinlichkeit seltener als alle 100 Jahre eintritt.
Abbildung 5: Ausschnitt aus der
Hochwassergefahrenkarte – Inde HQ 100 – Kartenblatt 8/18 (An der
Wasserwiese bis Hovermühle)
Hochwasserrisikokarte
Die Hochwasserrisikokarten zeigen für die drei Hochwasserszenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem, wo Einwohner und Schutzgebiete betroffen und Kulturobjekte gefährdet sind sowie Gefahrenquellen für Industrieanlagen vorliegen. Somit bildet sie die Grundlage zur Beurteilung der Risiken in einem Einzugsgebiet und für die Ermittlung des Handlungsbedarfes. In Abbildung 6 ist beispielhaft ein Ausschnitt aus einer der Hochwasserrisikokarten (Kartenblatt 8/18) mit einem HQ100 der Inde dargestellt.
Abbildung 6: Ausschnitt aus der Hochwasserrisikokarte – IndeHQ100 –
Kartenausschnitt 8/18 (An der Wasserwiese bis Hevermühle)
Für den Gewässerabschnitt „Inde“ im Stadtgebiet Eschweiler
(Kartenblätter 7/18 bis 11/18) stehen die Hochwassergefahren-und -risikokarten
(PDF) für die Szenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem zur Verfügung. Die Veröffentlichung der
Karten erfolgt unter:
http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Gebietsansicht/TEZG_Maas_Sued
auf der Web-Seite des
Ministeriums (MKULNV).
Hochwasserrisikomanagementpläne
Zum jetzigen Zeitpunkt werden im dritten Schritt die bestehenden Risiken identifiziert und die Ziele und Maßnahmen in den Hochwasserrisikomanagementplänen festgelegt. Hierzu wurden alle Akteure für die Gewässer Inde, Vicht, Wehebach und Omerbach von der Bezirksregierung Köln zu einem ersten Managementtermin am 10.10.2013 eingeladen. Mit den Erkenntnissen aus den Hochwasserrisikoplänen und den -aktionsplänen hat die Bezirksregierung eine Vorschlagsliste bzw. Erfassungstabelle mit Maßnahmen erarbeitet. Diese wurden den Akteuren vorgestellt und anschließend zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Nach Beschluss durch die zuständigen politischen Gremien ist diese Zusammenstellung der Bezirksregierung Köln bis zum 28.02.2014 zu melden. Anschließend erfolgt ein weiterer Beteiligungstermin (voraussichtlich im Mai 2014), in dem zu den Maßnahmen erneut Stellung genommen werden kann. In der dritten Beteiligung erfolgt dann die abschließende Präsentation des Gesamtentwurfes mit der Meldung an die EU.
Anträge der FDP-Ratsfraktion vom 06.11.2013 und 19.01.2014 (Anlage 1 und 2)
Die FDP-Ratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 19.01.2014 die Absetzung der Verwaltungsvorlage 028/14 „EU-Hochwassermanagement-Richtlinie für die Managementeinheit Inde“ von der Tagesordnung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses“ vom 21.01.2014. Zugleich wurde anstelle des im Maßnahmenplan aufgeführten Rückbaus der Indestraße zwischen Kochsgasse und Bergrather Straße die Herstellung eines Kanalbypasses vorgeschlagen.
Der
"Rückbau der Indestraße zwischen Kochsgasse und Bergrather Straße zur
städtebaulichen Aufwertung, sowie die Renaturierung und Schaffung von
Retentionsraum" waren Ziele, die schon 2002 im fertiggestellten
"Entwicklungs- und Citymanagementkonzept Innenstadt Eschweiler" des
Büros Hamerla formuliert wurde.
Mit der Fortschreibung des Entwicklungs- und
Citymanagementkonzeptes beauftragte die Stadt Eschweiler das Büro Post -
Welters aus Dortmund. Das Büro ermittelte die planerischen Rahmenbedingungen,
fasste die Ergebnisse der vorangegangenen Beteiligungsverfahren zur nördlichen
Innenstadt (Internet, Bürgerbeteiligung im Oktober 2009, Planungswerkstatt
2010) zusammen und wertete sie aus.
Auf dieser Grundlage erarbeitete das Büro ein modifiziertes Leitbild, welches in einem Anlieger- und Werkstattgespräch im Oktober und November 2011 beraten und diskutiert wurde. In seiner Sitzung am 04.07.2012 beschloss der Rat der Stadt Eschweiler das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt-Nord“ als Grundlage für den Förderantrag (VV Nr. 206/12). Da die Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen Gebietsfestlegungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erfordert, beschloss der Rat in gleicher Sitzung die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt-Nord“ (VV Nr. 207/12).
Auch die Fortschreibung des Konzeptes enthält die Zielvorgabe, das Marktviertel und den Fußgängerzonenbereich durch einen Rückbau der Indestraße, bessere Querungsmöglichkeiten und eine bessere bauliche Integration der Inde in das Umfeld stärker miteinander zu verknüpfen. Wegen der verkehrlichen Bedeutung der Landesstraße haben bauliche Veränderungen große Auswirkungen auf die Verkehrsströme der Stadt, so dass, bevor weitere Überlegungen angestellt wurden, die grundsätzliche Machbarkeit geprüft werden musste: Die Auftragsvergabe zu der Verkehrsuntersuchung „Machbarkeitsstudie Rückbau der Indestraße“ erfolgte im Dezember 2010. Die Ergebnisse der Studie legte das Büro im Frühjahr 2012 vor. Diese wiesen darauf hin, dass eine Reduzierung des Straßenquerschnittes machbar wäre. Um eine abschließende Aussage zur Machbarkeit treffen zu können ist eine weitere detaillierte Untersuchung erforderlich, zudem muss das Einvernehmen mit dem zuständigen Baulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen herbeigeführt werden.
Die angeführte Lösung, den Bereich in Höhe der Brücken Grabenstraße und Neustraße durch einen „Kanalbypass unterhalb der Indestraße“ zu entlasten, ist aus technischer Sicht nicht zielführend. Der Hochwasserschutz der Inde ist in diesem Bereich auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt. Die Gefahr, dass die Inde im Falle eines extremen Hochwasserereignisses (HQextrem) in diesem Bereich über die Ufer tritt, kann durch die geringfügige Aufweitung des Gewässerprofiles mittels Entlastungskanal nicht ausreichend reduziert werden. Die südliche Innenstadt würde bei einem Hochwasserereignis (HQextrem) auch rückwärtig durch den Zufluss über weitere Uferabschnitte (Indestadion, südliche Uferseite in Höhe des Drieschplatzes) geflutet.
Der Maßnahmenplan – Eschweiler gem. EU-HWMR-RL
Die Bezirksregierung Köln hat die Vorschlagsliste der Maßnahmen als
Excel-Tabelle (im Weiteren auch Erfassungstabelle genannt) für die gesamte
Managementeinheit „Inde“ zusammengestellt.
Die im weiteren Verlauf dieser
Vorlage vorgestellten Maßnahmen (verwaltungstechnische Anpassungen / bauliche
Maßnahmen) sind von den verschiedenen Fachdienststellen geprüft worden.
Die Stellungnahmen sowie die Abwägung der Fachdienststellen werden in
den Maßnahmenplänen den Einträgen der Bezirksregierung Köln gegenüber gestellt
und sind ausschlaggebend für die Änderungen und Ergänzungen in der
Erfassungstabelle. Für Eschweiler haben sich vorrangig Änderungen bezüglich der
Zuständigkeit der Maßnahmenträger, Ergänzungen von baulichen Maßnahmen und
Ergänzungen von Informationen z.B. zum Status (z.B. zeitlicher Ablauf /
Sachstand zu Maßnahmen) ergeben. Die Änderungen und Ergänzungen werden als
Synopse in Anlage 3 dargestellt.
Die verwaltungstechnischen Aufgaben sind in Tabelle 1 erfasst. Weitere
Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung sowie bauliche Maßnahmen sind in den
Tabellen 2 und 3 aufgeführt.
Zusammenfassend werden die Ergebnisse der Abwägung in der Erfassungstabelle
entsprechend den Vorgaben der Bezirksregierung Köln mit der Signatur (Kursiv, Normal und Durchgestrichen)
dargestellt.
Die diesbezügliche Meldung wurde der Bezirksregierung Köln am
20.02.2014 unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Planungs-, Umwelt-
und Bauausschusses bereits zugesandt,
um die o.a. Frist der Abgabe zum 28.02.2014 zu wahren.
|
Stellungnahme der Verwaltung |
Nach § 5 des Baugesetzbuches
werden die Belange des Hochwasserschutzes in der Änderung bzw. Fortschreibung
der Flächennutzungspläne ohnehin berücksichtigt. Dementsprechend wird dieser
Punkt bereits berücksichtigt und
umgesetzt. Mit der Zustimmung wird die Wahrnehmung der Belange seitens der
Stadt gegenüber der EU bestätigt. |
Nach § 9 des Baugesetzbuches
werden die Belange des Hochwasserschutzes in der Aufstellung bzw. Änderung
der Bebauungspläne ohnehin berücksichtigt. Dementsprechend wird dieser Punkt
bereits berücksichtigt und umgesetzt Mit der Zustimmung wird die
Wahrnehmung der Belange seitens der Stadt gegenüber der EU bestätigt. |
Die Erstellung von
Informationsmaterial für Bevölkerung und Wirtschaft kann von einer einzelnen
Kommune aufgrund der nicht vorhanden personellen Kapazitäten kaum erbracht werden.
Der Maßnahmenträger für die Erstellung von Informationsmaterialien kann nur
eine übergeordnete Fachbehörde wie z.B. die Untere Wasserbehörde der
StädteRegion Aachen oder die Bezirksregierung Köln sein. |
Tabelle1: Maßnahmen für den
Risikobereich Eschweiler (Teil 1) |
||
|
Maßnahmenträger |
BR Köln |
Stadt Eschweiler |
Stadt Eschweiler |
BR Köln |
Übergeordnete Fachbehörde Stadt Eschweiler |
|
Verwaltungstechnischer Aufgaben in Eschweiler |
Beschreibung |
Änderung bzw. Fortschreibung
der Regionalpläne; Berücksichtigung von Hochwasserrisiken in der
Regionalplanung |
Änderung bzw. Fortschreibung
der Flächennutzungspläne; Berücksichtigung von Hochwasserrisiken in der
Bauleitplanung |
Aufstellungen und Änderung von
Bebauungsplänen; Berücksichtigung von Hochwasserrisiken in der Bauleitplanung |
Ausweisung bzw. Überarbeitung
der Überschwemmungsgebiete |
Informationsmaterial für
Bevölkerung und Wirtschaft mit Anleitung zur Eigenvorsorge; z. B.
Hochwasserschutzfibel des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz) |
Verwaltungstechnischer
Aufgaben in Eschweiler |
Stellungnahme der Verwaltung |
Im Rahmen von Baugenehmigungen
wird in hochwassergefährdeten Gebieten die entsprechende Aufsichtsbehörde
seitens der Fachdienststelle zur Stellungnahme aufgefordert. Hinweise und Auflagen zu
Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten werden von der Aufsichtsbehörde
formuliert (Untere Wasserbehörde). |
Die Zuständigkeit für die
Veröffentlichung liegt beim Land NRW. |
Seitens der Stadt werden die
Alarm- und Einsatzpläne für den Hochwasserfall kontinuierlich aktualisiert. |
|
|
Tabelle1: Maßnahmen für den
Risikobereich in Eschweiler (Teil 2) |
Maßnahmenträger |
Stadt
Eschweiler Untere
Wasserbehörde |
Land NRW |
Stadt
Eschweiler |
Regionalforstamt
|
Regionalforstamt
|
||
Beschreibung |
Hinweise und Auflagen bei
Baugenehmigungen |
Ortsnahe Veröffentlichung der
HWGK und HWRK; u. a. im Internetauftritt HWRM-RL des Landes NRW |
Aufstellen und Aktualisieren
von Alarm- und Einsatzplänen für den Hochwasserfall |
Nutzungsanpassungen in der
Forstwirtschaft (Erhöhung des Waldanteils zur Verbesserung der Klimaziele und
Hochwasserschutz) |
Informationsmaterial zur
hochwasserangepassten Nutzung/Bewirtschaftung in der Forstwirtschaft
(Hinweise und Auflagen bei forstlichen Maßnahmen) |
Weitere Maßnahmen zur
Hochwasserrückhaltung |
Stellungnahme der Verwaltung |
Wie in der WRRL schon
festgelegt ist der WVER Maßnahmenträger. |
Wie im
HWAP 2006 schon festgelegt, ist der WVER Maßnahmenträger. |
Wie in
der WRRL schon festgelegt, ist der WVER Maßnahmenträger. |
Tabelle 2:
Weitere Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung |
|
Maßnahmenträger |
WVER |
WVER |
WVER |
WVER |
||
Beschreibung der Maßnahme |
Unterhaltung und Optimierung
technischer HWS-Einrichtungen und HW-Rückhaltungen (HRB Eifelstraße,
Diepenlinchen, Gressenich, Eschweiler Stadtwald und Holzheimer Graben) |
Verweis auf Maßnahmen des
Wasserrückhaltes in Bewirtschaftungsplänen WRRL (Entwicklung Sekundäraue im
Bereich Pumpenfeldchen) |
Umsetzung bereits bestehender
Konzepte (Umbau Indewehr gem. HWAP 2006 und KNEF 2001) |
Verweis auf Maßnahmen des
Wasserrückhaltes in Bewirtschaftungsplänen WRRL (Entwicklung Sekundäraue
im Bereich Franz-Gessen-Str.) |
Ergänzende Maßnahmen zur
Hochwasserrückhaltung |
Stellungnahme der Verwaltung |
2014 wird ein städtebauliches Konzept für den
Bereich des ehemaligen Indestadions entwickelt. Der damit verbundene Ausbau
der Indeufers erfolgt unter Berücksichtigung der Belange des
Hochwasserschutzes in enger Abstimmung mit dem WVER. |
Tabelle 3:
Ergänzende Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung (Teil 1) |
Maßnahmenträger |
Stadt Eschweiler / WVER |
||
Beschreibung der Maßnahme |
Vorplanung zur Erstellung eines
städtebaulichen Entwurfes mit integriertem Ausbau bzw. Hochwasserschutz an
der Inde - Indestadion / Eschweiler West |
Ergänzende Maßnahmen zur
Hochwasserrückhaltung |
Stellungnahme der Verwaltung |
Im Innenstadtbereich wird der
Rückbau der Indestraße zur städtebaulichen Aufwertung sowie zur Aufweitung
des Flussquerschnittes und der Schaffung von Retentionsraum angedacht. |
|
Tabelle 3: Ergänzende Maßnahmen zur
Hochwasserrückhaltung (Teil 2) |
Maßnahmenträger |
Stadt Eschweiler |
|
||
Beschreibung der Maßnahme |
Innenstadt: |
Die in der gleichen Tabelle
aufgeführte Maßnahme „Weisweiler – InDIEK“ wurde aus der Vorlage und aus dem
Maßnahmenplan entfernt, da die Maßnahme bereit unter anderem Namen aufgeführt
wurde. |
Die im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen Hochwasserrisiken können derzeitig kostenmäßig nicht beziffert werden, da keine konkreten Verfahren anstehen. Die ergänzenden Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung (Eschweiler-West, Innenstadt, Weisweiler) sind in einer sehr frühen Planungsphase, so dass zurzeit ebenfalls noch keine seriösen Aussagen über mögliche Kosten getätigt werden können. Eine Realisierung ist nach derzeitigem Planungsstand nicht innerhalb des HSK-Zeitraumes vorgesehen.
Die Kosten für die vom WVER in den nächsten Jahren angedachten bzw. bereits feststehenden Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden von diesem getragen und durch die Verbandsumlage auf die jeweilige Gemeinde umgelegt. Eine Aussage über die künftige Entwicklung der Höhe der Verbandsumlage kann zurzeit nicht getätigt werden, da diese von vielen Faktoren abhängt.
Die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen – mittelbar bzw. unmittelbar – wird durch das vorhandene Personal begleitet bzw. umgesetzt