Betreff
EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie für die Managementeinheit "Inde"

hier:
1.) Vorstellung des Maßnahmenplans sowie Stellungnahme der Verwaltung
2.) Anträge der FDP - Ratsfraktion vom 06.11.2013 und 19.01.2014
Vorlage
084/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.) Die Stellungnahme der Verwaltung zur Meldung der Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos im Stadtgebiet Eschweiler wird beschlossen und der Bezirksregierung Köln zugeleitet.

2.) Die Stellungnahme der Verwaltung zu den o.a. FDP - Anträgen wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Überblick der Richtlinien und Verordnungen des Gewässer- und Hochwasserschutzes der Wasserwirtschaft

 

Die nachhaltige Veränderung der Gewässerstrukturen und die stetige Erweiterung versiegelter Flächen in Siedlungsgebieten und Ballungsräumen haben den Wasserhaushalt nachteilig verändert. Auch klimatische Veränderungen tragen dazu bei, dass es bei (regionalen) Starkregenereignissen zu erhöhten abzuleitenden Wassermengen kommt. Daraus resultiert ein vermehrtes und stärkeres Auftreten von Hochwasserereignissen und die Reduzierung und Verschlechterung natürlicher Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Diese Entwicklungen wurden erkannt und führten zu einem Umdenken in der Wasserwirtschaft. Durch den Erlass von europäischen und nationalen Richtlinien und Verordnungen soll eine nachhaltige Verbesserung des Zustands der Gewässer sowie die Reduzierung des Schadenspotenzials von Hochwasserereignissen erwirkt werden. Die folgenden, chronologisch angeführten Richtlinien und Verordnungen werden im weiteren Verlauf dieser Vorlage, insbesondere für die Inde und deren Nebengewässer im Stadtgebiet Eschweiler mit ihren Zielen, Maßnahmen- und Umsetzungsplänen sowie den zugehörigen Kartenwerken vorgestellt.

-          Hochwasseraktionsplan (Inde / Vicht)

-          EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

-          Überschwemmungsgebiete

-          EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL)

 

Die gewonnenen Erkenntnisse und die erzielten Ergebnisse werden vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gesammelt. Von dort wird der Europäischen Union (EU) Bericht erstattet.

 

 

Gewässer- und Hochwasserschutz der Inde

 

Hochwasseraktionsplan Inde / Vicht

 

Die Hochwasseraktionspläne sind zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Optimierung des Hochwassermanagements erstmalig flussgebietsweise aufgestellt worden. Das wesentliche Ziel der Aktionspläne war die Reduzierung der Hochwasserstände und Schadensrisiken sowie die Verstärkung des Hochwasserbewusstseins bei der Bevölkerung. Neben der Ermittlung des Ausmaßes der verschiedenen Hochwasserszenarien wurden Schadensberechnungen, Defizitanalysen und Maßnahmenpläne erstellt.
Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden am 18.08.2005 im Rahmen einer Bürgerveranstaltung durch den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) der Öffentlichkeit vorgestellt (z.B. die Renaturierung der Inde im Bereich „In den Benden bis Stadionstraße“ und die Errichtung der Hochwasserrückhaltebecken Kinzweiler, St. Jöris und Vöckelsberg).

Durch die Einführung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wird der Hochwasseraktionsplan Inde-Vicht abgelöst. Die Erkenntnisse dieses Aktionsplans sind in die Aufstellung der Hochwassergefahren- und
-risikokarten eingeflossen.

 

EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) (Berichterstattung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 25.05.2012 in Weisweiler, Vortrag des WVER)

 

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurde am 22. Dezember 2000 von der EG verabschiedet.
Der Kerngedanke ist die ganzheitliche Betrachtung der Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen und Grundwasser) innerhalb der Flussgebietseinheit. Das europaweit einheitliche Ziel ist, die Gewässer zu einem guten ökologischen und chemischen Zustand zu entwickeln.

 

Die Umsetzung erfolgt in einem Sechs-Jahres-Zyklus und ist erstmalig in folgenden Schritten aufgestellt worden:

 

-          bis Ende 2004 die Durchführung der Bestandsaufnahme

-          bis Ende 2009 die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen

-          bis Ende 2015 Zielerreichung des guten Gewässerzustandes

 

Neben der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer und ehemaliger Überflutungsflächen (Sekundärauen) sind die Lebensräume der tierischen und pflanzlichen Organismen detailliert untersucht worden. Hierzu wurde das „Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept“ entwickelt. Ökologisch gute Gewässerabschnitte, von denen aus die Organismen passiv und aktiv wandern oder driften, werden als Strahlursprung bezeichnet. Die zu überbrückenden Strahlwege sind strukturell beeinträchtigte Gewässerabschnitte zwischen Strahlursprüngen.  Mit den so genannten Trittsteinen sollen natürliche Lebensräume (Inseln) erstellt werden, die die Strahlwirkung (von Trittstein zu Trittstein) verlängern und den Organismen neu Gewässerabschnitte dauerhaft erschließen. Die Abbildung 2 und  soll das Konzept veranschaulichen.

 

Beschreibung: Bericht_WVER

 
 Abbildung 2: Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept

 

Die Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne erfolgte unter der Federführung der Bezirksregierung Köln. Hierbei wurden Maßnahmen den Strahlursprüngen, Strahlwegen und Trittsteinen zugeordnet. In Workshops wurde die rechtliche, finanzielle und liegenschaftliche Umsetzbarkeit sowie die technische Machbarkeit durch die Teilnehmer eingeschätzt (machbar / zu prüfen / nicht machbar) und in die Maßnahmenkarten (Abbildung 3) eingetragen. Im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 25.05.2012 wurde seitens des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) über den aktuellen Stand der Umsetzung im Stadtgebiet Eschweiler berichtet.

 

Beschreibung: I_2_endfassung_Blatt_49-2


Abbildung 3: Ausschnitt aus der Maßnahmenkarte (An der Wasserwiese bis Hovermühle)

 

Überschwemmungsgebiete (Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Eschweiler am 21.04.2009)

 

Die Bezirksregierung Köln hatte den grundsätzlichen Auftrag, bis zum 22.12.2013 Gebiete mit einem signifikanten Risiko als Überschwemmungsgebiete festzulegen. Grundlage der Festlegung bildeten die im Zusammenhang mit der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie erhobenen Daten zur Erstellung der Hoch-wassergefahrenkarten. Das Niederschlags-Abfluss-Berechnungsmodell (NA-Modell) zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete basiert auf einem digitalen Geländemodell und den vermessenen Gewässerprofilen. Abweichend von den früheren Berechnungen konnte das Raster von 10x10 m auf 1x1 m verfeinert werden. Dies führte zu Abweichungen der ehemals festgelegten Überschwemmungsflächen. Insbesondere für die Ortslage Weisweiler ist es zu Irritationen bei der Ausweisung der Flächen gekommen. In den Gefahrenkarten wird die Fläche als hochwassergefährdet ausgewiesen, während der Hochwasseraktionsplan (Inde-Vicht) sowie die Überschwemmungsgebietskarten dieselbe Fläche bei einem HQ100 als Überschwemmungsfläche kennzeichnen. Dieser Widerspruch wird zurzeit gemeinsam mit dem WVER und der Bezirksregierung Köln aufgearbeitet. Sobald hier Erkenntnisse vorliegen, wird der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss unaufgefordert informiert.

 

Die Festsetzung für die Überschwemmungsgebiete der Inde erfolgte am 23.01.2012 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Im Vorfeld erfolgte die Auslegung (Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 21.04.2009), so dass alle betroffenen Bürger die Möglichkeit hatten, die vorhandenen Unterlagen einzusehen. Hierbei sind keine Einwendungen gegen die geplanten Festsetzungen erhoben worden.

 


EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

 

Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EU-HWRM-RL) vom 26. November 2007 werden bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel dieser neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen. Hierbei sollen hochwasserbedingte Risiken für die Schutzgüter der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes und der wirtschaftlichen Tätigkeit verringert und bewältigt werden.

 

Die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgte und erfolgt auf regionaler Ebene in drei Schritten:

 

1.    bis Ende 2011

Vorläufige Bewertung: Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete).

2.    bis 2013

Erstellung von Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) für die Risikogebiete.

3.    bis 2015

Erarbeitung, Priorisierung und Terminierung von Maßnahmen in Hochwasserrisiko-managementplänen für die Risikogebiete.

 

Anschließend beginnt ein neuer, alle sechs Jahre wiederkehrender Zyklus der Fortschreibung der o.g. Punkte
1 bis 3.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) koordiniert den Prozess des Hochwasserrisikomanagements in NRW bis hin zur Berichterstattung an die Europäische Union. Zusammen mit den Bezirksregierungen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist eine grundlegende, landesweit einheitliche Vorgehensweise für die vorläufige Bewertung der Risikogebiete, die Erstellung der Hochwassergefahren- und -risikokarten und der Erarbeitung die Hochwasserrisikomanagementpläne festgelegt worden.

 

Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt unter der Federführung der Bezirksregierung. Sie erstellt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteuren (z.B. Kommunen, Kreisen, Wasser- und Bodenverbänden) einen gemeinsamen Plan zur Minimierung der Hochwasserrisiken. In diesen Planungsprozess werden auch interessierte Stellen wie z.B. Handwerkskammern, Landwirtschaft und Naturschutz mit einbezogen.

Mit der Ausarbeitung der Maßnahmen, der Veröffentlichung der Pläne und der Berichterstattung an die Europäische Union wird eine Behördenverbindlichkeit hergestellt.

 

Synergien der EU-HWRM-RL und der EG-WRRL

Die EU-HWRM-RL und EG-WRRL verfolgen zwar tendenziell unterschiedliche Ziele, sie ergänzen und begünstigen sich jedoch auch teilweise. Es ist notwendig, Synergien und gegenläufige Ansprüche bei der Umsetzung der Richtlinien zu erkennen und zu berücksichtigen. Der in der Wasserrahmenrichtlinie bislang nicht im Fokus stehende Hochwasserschutz wird in die Bewirtschaftungs- und Maßnahmenprogramme integriert. Umgekehrt werden die Bewirtschaftungsziele der EG-WRRL Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements. Einzelne Maßnahmen der EG-WRRL tragen z.B. zur Abschwächung der Bildung von Hochwasser bei (z.B. Schaffung von Retentionsräumen), andere wirken sich negativ darauf aus (z.B. das Einbringen von Totholz zur Bildung von naturnahen Lebensräumen).
Im Jahr 2020 soll spätestens mit der Aufstellung des zweiten Hochwassermanagementplanes (EU-HWRM-RL) und der Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne (EG-WRRL) die Erhebung und Abbildung vollständig miteinander verzahnt werden.

 


Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL)

 

Räumliche Organisation

 

Da sich Flüsse nicht an Länder- und Verwaltungsgrenzen halten, ist für die Gewässer der EU das übergreifende System der Flussgebietseinheiten und der Teileinzugsgebiete aufgestellt worden. Die Inde befindet sich in der Flussgebietseinheit „Maas“ und dem Teileinzugsgebiet „Rur“. Zur praktischen und effektiven Arbeit wurde das Teileinzugsgebiet „Rur“ in verschiedene Managementeinheiten untergliedert, u.a. in die Managementeinheit
„Inde“.
(Abbildung 4)

 

 

Abbildung 4: Aufteilung der Flussgebietseinheit „Maas“ in Managementeinheiten (Inde)

 


Hochwassergefahrenkarte

 

In einem ersten Schritt ist zur Ermittlung der Risikogebiete für das gesamte Einzugsgebiet der Inde eine vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken aufgestellt worden. Die Ermittlung der Gewässerabschnitte, für die ein signifikantes Risiko besteht, erfolgte auf der Grundlage von möglichen Schäden durch ein Hochwasser. Als Bewertungskriterien dienten die Risiken für die Schutzgüter: menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit. Die Inde ist über den gesamten Streckenverlauf des Stadtgebietes als „Risikogebiet“ gewertet worden.


Auf der Grundlage der vorläufigen Bewertungen der Risikogebiete erfolgte im zweiten Schritt die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die Inde.

 

In den Gefahrenkarten stehen Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird dargestellt, welches Ausmaß der Überflutung in verschiedenen Szenarien zu erwarten ist. In Abbildung 5 ist beispielhaft ein Ausschnitt aus einer der Hochwassergefahrenkarten (Kartenblatt 8/18) mit einem HQ100 der Inde dargestellt.

 

HQhäufig (HQ10) Hochwasser, das mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, nämlich alle zehn Jahre,

HQ100               Hochwasser, das mit geringerer Wahrscheinlichkeit alle 100 Jahre eintritt,

HQextrem            Hochwasser, das mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit seltener als alle 100 Jahre eintritt.

 

Abbildung 5: Ausschnitt aus der Hochwassergefahrenkarte – Inde HQ 100 – Kartenblatt 8/18 (An der Wasserwiese bis Hovermühle)

Hochwasserrisikokarte

 

Die Hochwasserrisikokarten zeigen für die drei Hochwasserszenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem, wo Einwohner und Schutzgebiete betroffen und Kulturobjekte gefährdet sind sowie Gefahrenquellen für Industrieanlagen vorliegen. Somit bildet sie die Grundlage zur Beurteilung der Risiken in einem Einzugsgebiet und für die Ermittlung des Handlungsbedarfes. In Abbildung 6 ist beispielhaft ein Ausschnitt aus einer der Hochwasserrisikokarten (Kartenblatt 8/18) mit einem HQ100 der Inde dargestellt.

 


Abbildung 6: Ausschnitt aus der Hochwasserrisikokarte – IndeHQ100 – Kartenausschnitt 8/18 (An der Wasserwiese bis Hevermühle)

 

 

Für den Gewässerabschnitt „Inde“ im Stadtgebiet Eschweiler (Kartenblätter 7/18 bis 11/18) stehen die Hochwassergefahren-und -risikokarten (PDF) für die Szenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Karten erfolgt unter:

http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Gebietsansicht/TEZG_Maas_Sued
auf der Web-Seite des Ministeriums (MKULNV).

 

 


Hochwasserrisikomanagementpläne

 

Zum jetzigen Zeitpunkt werden im dritten Schritt die bestehenden Risiken identifiziert und die Ziele und Maßnahmen in den Hochwasserrisikomanagementplänen festgelegt. Hierzu wurden alle Akteure für die Gewässer Inde, Vicht, Wehebach und Omerbach von der Bezirksregierung Köln zu einem ersten Managementtermin am 10.10.2013 eingeladen. Mit den Erkenntnissen aus den Hochwasserrisikoplänen und den -aktionsplänen hat die Bezirksregierung eine Vorschlagsliste bzw. Erfassungstabelle mit Maßnahmen erarbeitet. Diese wurden den Akteuren vorgestellt und anschließend zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

Nach Beschluss durch die zuständigen politischen Gremien ist diese Zusammenstellung der Bezirksregierung Köln bis zum 28.02.2014 zu melden. Anschließend erfolgt ein weiterer Beteiligungstermin (voraussichtlich im Mai 2014), in dem zu den Maßnahmen erneut Stellung genommen werden kann. In der dritten Beteiligung erfolgt dann die abschließende Präsentation des Gesamtentwurfes mit der Meldung an die EU.

 

 

Anträge der FDP-Ratsfraktion vom 06.11.2013 und 19.01.2014 (Anlage 1 und 2)

 

Die FDP-Ratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 19.01.2014 die Absetzung der Verwaltungsvorlage 028/14 „EU-Hochwassermanagement-Richtlinie für die Managementeinheit Inde“ von der Tagesordnung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses“ vom 21.01.2014. Zugleich wurde anstelle des im Maßnahmenplan aufgeführten Rückbaus der Indestraße zwischen Kochsgasse und Bergrather Straße die Herstellung eines Kanalbypasses vorgeschlagen. 

Der "Rückbau der Indestraße zwischen Kochsgasse und Bergrather Straße zur städtebaulichen Aufwertung, sowie die Renaturierung und Schaffung von Retentionsraum" waren Ziele, die schon 2002 im fertiggestellten "Entwicklungs- und Citymanagementkonzept Innenstadt Eschweiler" des Büros Hamerla formuliert wurde.

Mit der Fortschreibung des Entwicklungs- und Citymanagementkonzeptes beauftragte die Stadt Eschweiler das Büro Post - Welters aus Dortmund. Das Büro ermittelte die planerischen Rahmenbedingungen, fasste die Ergebnisse der vorangegangenen Beteiligungsverfahren zur nördlichen Innenstadt (Internet, Bürgerbeteiligung im Oktober 2009, Planungswerkstatt 2010) zusammen und wertete sie aus.

Auf dieser Grundlage erarbeitete das Büro ein modifiziertes Leitbild, welches in einem Anlieger- und Werkstattgespräch im Oktober und November 2011 beraten und diskutiert wurde. In seiner Sitzung am 04.07.2012 beschloss der Rat der Stadt Eschweiler das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt-Nord“ als Grundlage für den Förderantrag (VV Nr. 206/12). Da die Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen Gebietsfestlegungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erfordert, beschloss der Rat in gleicher Sitzung die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt-Nord“ (VV Nr. 207/12).

Auch die Fortschreibung des Konzeptes enthält die Zielvorgabe, das Marktviertel und den Fußgängerzonenbereich durch einen Rückbau der Indestraße, bessere Querungsmöglichkeiten und eine bessere bauliche Integration der Inde in das Umfeld stärker miteinander zu verknüpfen. Wegen der verkehrlichen Bedeutung der Landesstraße haben bauliche Veränderungen große Auswirkungen auf die Verkehrsströme der Stadt, so dass, bevor weitere Überlegungen angestellt wurden, die grundsätzliche Machbarkeit geprüft werden musste: Die Auftragsvergabe zu der Verkehrsuntersuchung „Machbarkeitsstudie Rückbau der Indestraße“ erfolgte im Dezember 2010. Die Ergebnisse der Studie legte das Büro im Frühjahr 2012 vor. Diese wiesen darauf hin, dass eine Reduzierung des Straßenquerschnittes machbar wäre. Um eine abschließende Aussage zur Machbarkeit treffen zu können ist eine weitere detaillierte Untersuchung erforderlich, zudem muss das Einvernehmen mit dem zuständigen Baulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen herbeigeführt werden.

 

Die angeführte Lösung, den Bereich in Höhe der Brücken Grabenstraße und  Neustraße durch einen „Kanalbypass unterhalb der Indestraße“ zu entlasten, ist aus technischer Sicht nicht zielführend. Der Hochwasserschutz der Inde ist in diesem Bereich auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt. Die Gefahr, dass die Inde im Falle eines extremen Hochwasserereignisses (HQextrem) in diesem Bereich über die Ufer tritt, kann durch die geringfügige Aufweitung des Gewässerprofiles mittels Entlastungskanal nicht ausreichend reduziert werden. Die südliche Innenstadt würde bei einem Hochwasserereignis (HQextrem) auch rückwärtig durch den Zufluss über weitere Uferabschnitte (Indestadion, südliche Uferseite in Höhe des Drieschplatzes) geflutet.

 

 

 

Der Maßnahmenplan – Eschweiler gem. EU-HWMR-RL

 

Die Bezirksregierung Köln hat die Vorschlagsliste der Maßnahmen als Excel-Tabelle (im Weiteren auch Erfassungstabelle genannt) für die gesamte Managementeinheit „Inde“ zusammengestellt.

Die im weiteren Verlauf dieser Vorlage vorgestellten Maßnahmen (verwaltungstechnische Anpassungen / bauliche Maßnahmen) sind von den verschiedenen Fachdienststellen geprüft worden.

Die Stellungnahmen sowie die Abwägung der Fachdienststellen werden in den Maßnahmenplänen den Einträgen der Bezirksregierung Köln gegenüber gestellt und sind ausschlaggebend für die Änderungen und Ergänzungen in der Erfassungstabelle. Für Eschweiler haben sich vorrangig Änderungen bezüglich der Zuständigkeit der Maßnahmenträger, Ergänzungen von baulichen Maßnahmen und Ergänzungen von Informationen z.B. zum Status (z.B. zeitlicher Ablauf / Sachstand zu Maßnahmen) ergeben. Die Änderungen und Ergänzungen werden als Synopse in Anlage 3 dargestellt.

Die verwaltungstechnischen Aufgaben sind in Tabelle 1 erfasst. Weitere Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung sowie bauliche Maßnahmen sind in den Tabellen 2 und 3 aufgeführt.
Zusammenfassend werden die Ergebnisse der Abwägung in der Erfassungstabelle entsprechend den Vorgaben der Bezirksregierung Köln mit der Signatur (Kursiv, Normal und Durchgestrichen) dargestellt.

 

Die diesbezügliche Meldung wurde der Bezirksregierung Köln am 20.02.2014 unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses bereits zugesandt, um die o.a. Frist der Abgabe zum 28.02.2014 zu wahren.

 


 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Nach § 5 des Baugesetzbuches werden die Belange des Hochwasserschutzes in der Änderung bzw. Fortschreibung der Flächennutzungspläne ohnehin berücksichtigt. Dementsprechend wird dieser Punkt bereits berücksichtigt  und umgesetzt. Mit der Zustimmung wird die Wahrnehmung der Belange seitens der Stadt gegenüber der EU bestätigt.

Nach § 9 des Baugesetzbuches werden die Belange des Hochwasserschutzes in der Aufstellung bzw. Änderung der Bebauungspläne ohnehin berücksichtigt. Dementsprechend wird dieser Punkt bereits berücksichtigt und umgesetzt

Mit der Zustimmung wird die Wahrnehmung der Belange seitens der Stadt gegenüber der EU bestätigt.

Die Erstellung von Informationsmaterial für Bevölkerung und Wirtschaft kann von einer einzelnen Kommune aufgrund der nicht vorhanden personellen Kapazitäten kaum erbracht werden. Der Maßnahmenträger für die Erstellung von Informationsmaterialien kann nur eine übergeordnete Fachbehörde wie z.B. die Untere Wasserbehörde der StädteRegion Aachen oder die Bezirksregierung Köln sein.
Das Ordnungsamt wird mit dem Schwerpunkt der Eigenvorsorge die betroffenen Bürger beraten und vorhandenes Informationsmaterial wie z.B. die Hochwasserschutzfibel des BMJV zur Verfügung stellen.

Tabelle1: Maßnahmen für den Risikobereich Eschweiler (Teil 1)

 

Maßnahmenträger

BR Köln

Stadt Eschweiler

Stadt Eschweiler

BR Köln

Übergeordnete Fachbehörde

Stadt Eschweiler

Verwaltungstechnischer Aufgaben in Eschweiler

Beschreibung

Änderung bzw. Fortschreibung der Regionalpläne; Berücksichtigung von Hochwasserrisiken in der Regionalplanung

Änderung bzw. Fortschreibung der Flächennutzungspläne; Berücksichtigung von Hochwasserrisiken in der Bauleitplanung

Aufstellungen und Änderung von Bebauungsplänen; Berücksichtigung von Hochwasserrisiken in der Bauleitplanung

Ausweisung bzw. Überarbeitung der Überschwemmungsgebiete

Informationsmaterial für Bevölkerung und Wirtschaft mit Anleitung zur Eigenvorsorge; z. B. Hochwasserschutzfibel des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)


 

Verwaltungstechnischer Aufgaben in Eschweiler

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen von Baugenehmigungen wird in hochwassergefährdeten Gebieten die entsprechende Aufsichtsbehörde seitens der Fachdienststelle zur Stellungnahme aufgefordert.

Hinweise und Auflagen zu Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten werden von der Aufsichtsbehörde formuliert (Untere Wasserbehörde).

Die Zuständigkeit für die Veröffentlichung liegt beim Land NRW.

Seitens der Stadt werden die Alarm- und Einsatzpläne für den Hochwasserfall kontinuierlich aktualisiert.

 

 

Tabelle1: Maßnahmen für den Risikobereich in Eschweiler (Teil 2)

 

Maßnahmenträger

Stadt Eschweiler

Untere Wasserbehörde

Stadt Eschweiler

Land NRW

Stadt Eschweiler

Regionalforstamt
Rureifel-Jülicher
Börde

Regionalforstamt
Rureifel-Jülicher
Börde

Beschreibung

Hinweise und Auflagen bei Baugenehmigungen

Ortsnahe Veröffentlichung der HWGK und HWRK; u. a. im Internetauftritt HWRM-RL des Landes NRW

Aufstellen und Aktualisieren von Alarm- und Einsatzplänen für den Hochwasserfall

Nutzungsanpassungen in der Forstwirtschaft (Erhöhung des Waldanteils zur Verbesserung der Klimaziele und Hochwasserschutz)

Informationsmaterial zur hochwasserangepassten Nutzung/Bewirtschaftung in der Forstwirtschaft (Hinweise und Auflagen bei forstlichen Maßnahmen)

 

 


 

Weitere Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung

Stellungnahme der Verwaltung

Wie in der WRRL schon festgelegt ist der WVER Maßnahmenträger.

Wie im HWAP 2006 schon festgelegt, ist der WVER Maßnahmenträger.                             

Wie in der WRRL schon festgelegt, ist der WVER Maßnahmenträger.

Tabelle 2: Weitere Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung

Maßnahmenträger

WVER

Stadt Eschweiler

WVER

Stadt Eschweiler

WVER

Stadt Eschweiler

WVER

Beschreibung der Maßnahme

Unterhaltung und Optimierung technischer HWS-Einrichtungen und HW-Rückhaltungen (HRB Eifelstraße, Diepenlinchen, Gressenich, Eschweiler Stadtwald und Holzheimer Graben)

Verweis auf Maßnahmen des Wasserrückhaltes in Bewirtschaftungsplänen WRRL (Entwicklung Sekundäraue im Bereich Pumpenfeldchen)

Umsetzung bereits bestehender Konzepte (Umbau Indewehr gem. HWAP 2006 und KNEF 2001)

Verweis auf Maßnahmen des Wasserrückhaltes in Bewirtschaftungsplänen WRRL (Entwicklung Sekundäraue im  Bereich Franz-Gessen-Str.)

 


 

Ergänzende Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung

 

Stellungnahme der Verwaltung

2014 wird ein städtebauliches Konzept für den Bereich des ehemaligen Indestadions entwickelt. Der damit verbundene Ausbau der Indeufers erfolgt unter Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes in enger Abstimmung mit dem WVER.



Abbildung  7: Auszug aus dem integriertem Handlungskonzept Eschweiler West

Tabelle 3: Ergänzende Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung (Teil 1)

 

Maßnahmenträger

Stadt Eschweiler / WVER

Beschreibung der Maßnahme

Vorplanung zur Erstellung eines städtebaulichen Entwurfes mit integriertem Ausbau bzw. Hochwasserschutz an der Inde - Indestadion / Eschweiler West

 

 


 

Ergänzende Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung

 

Stellungnahme der Verwaltung

Im Innenstadtbereich wird der Rückbau der Indestraße zur städtebaulichen Aufwertung sowie zur Aufweitung des Flussquerschnittes und der Schaffung von Retentionsraum angedacht.
Es gibt Vorstudien zu diesem Projekt. Eine abschließende Prüfung der Machbarkeit steht jedoch noch aus. Die Planung und Umsetzung muss mit dem WVER sowie dem Straßenbaulastträger (Land NRW bzw. Straßen NRW) abgestimmt werden. 

 

Tabelle 3: Ergänzende Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung (Teil  2)

Maßnahmenträger

Stadt Eschweiler
WVER
Straßen NRW

 

Beschreibung der Maßnahme

Innenstadt:
Rückbau der Indestraße (zwischen Kochsgasse und Bergrather Straße) zur städtebaulichen Aufwertung sowie zur Renaturierung und Schaffung von Retentionsraum.

Die in der gleichen Tabelle aufgeführte Maßnahme „Weisweiler – InDIEK“ wurde aus der Vorlage und aus dem Maßnahmenplan entfernt, da die Maßnahme bereit unter anderem Namen aufgeführt wurde.

 


 

 

 

 


Die im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen Hochwasserrisiken können derzeitig kostenmäßig nicht beziffert werden, da keine konkreten Verfahren anstehen. Die ergänzenden Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung (Eschweiler-West, Innenstadt, Weisweiler) sind in einer sehr frühen Planungsphase, so dass zurzeit ebenfalls noch keine seriösen Aussagen über mögliche Kosten getätigt werden können. Eine Realisierung ist nach derzeitigem Planungsstand nicht innerhalb des HSK-Zeitraumes vorgesehen.

 

Die Kosten für die vom WVER in den nächsten Jahren angedachten bzw. bereits feststehenden Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden von diesem getragen und durch die Verbandsumlage auf die jeweilige Gemeinde umgelegt. Eine Aussage über die künftige Entwicklung der Höhe der Verbandsumlage kann zurzeit nicht getätigt werden, da diese von vielen Faktoren abhängt.

 


Die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen – mittelbar bzw. unmittelbar – wird durch das vorhandene Personal begleitet bzw. umgesetzt