Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler
hier: Bericht zur aktuellen Situation
Vorlage
028/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Stand November 2017 werden der Stadt Eschweiler 312 Personen als anrechenbare Asylbewerber gem FlüAG NRW anerkannt (=99,10 % der Aufnahmequote, 3 Asylbewerber bis zum Erreichen von 100%).

 

400 mit einem Schutzstatus durch das BAMF ausgestattete (Asylberechtigte, Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) Personen wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (SGB II Bezug = 93% der Aufnahmequote gem. AWoV NRW Stand 03.12.2017).

 

Im Jahr 2017 erfolgten unter Anwendung des Königsteiner Schlüssels 185 Zuweisungen von Asylbewerben nach Eschweiler (Stand 31.12.2017). Aktuell ist die Aufnahmequote so gut wie erfüllt (vgl. oben) und es ist prognostisch vor Sommer 2018 nicht mit weiteren Zuweisungen zu rechnen.

 

464 Personen stehen aktuell im Leistungsbezug gem. AsylbLG (Stand 31.12.2017), für 188 Personen (Dezember 2017 / 299 meldefähige Personen / 98 Personen nicht im Leistungsbezug AsylblG / 13 umA) erhält die Stadt Eschweiler über die sog. FlüaG-Kostenpauschale (= 866 € / Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW. 276 Leistungsberechtigter im AsylblG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (=239.016 € für Dezember 2017) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

339 Personen (Flüchtlinge) sind zur Zeit in städtischen Unterkünften untergebracht (AsylbLG = 236/SGBII =103/Stand 12.01.2018), d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (AsylbLG=464+Wohnsitzauflage= 400, insgesamt: 864) ist weit mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.

 

 

Die städtischen Gebäude sind:

 

  • Grachtstraße 14-16
  • Grachtstraße 25
  • Grachtstraße 27
  • Hüttenstraße 28 und 30
  • Hüttenstraße 29-47a
  • Severinstraße 12
  • Severinstraße 14
  • Stich 30
  • Steinstr. 23
  • Jülicher Str. 191

 

Die städtisch angemieteten Wohnungen sind:

 

  • Gutenbergstraße 44-58
  • Fronhovener Str. 2
  • Maasstr.28
  • Oststr.10
  • Bismarckstr. 6
  • Odilienstr.79
  • Hunsrückstr.2
  • Südstr. 23
  • Südstr. 1
  • Nelkenweg 8
  • Hunsrückstr. 1/2/3/6

 

 

200 Personen (Stand 18.01.18) sind in diesen städtisch angemieteten Wohnungen untergebracht.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ wie folgt zu betrachten:

Einnahmen:

44810100 - Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG

44810500 - Erstattung Land Betreuungspauschale

44810600 - Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG

Ausgaben:

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG

 


keine

 


keine