hier: Bericht zur aktuellen Situation
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Mit Stand November 2017 werden der
Stadt Eschweiler 312 Personen als anrechenbare Asylbewerber gem FlüAG NRW anerkannt
(=99,10 % der Aufnahmequote, 3 Asylbewerber bis zum Erreichen von 100%).
400 mit einem Schutzstatus durch das
BAMF ausgestattete (Asylberechtigte, Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte,
Subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) Personen wurden zur
Wohnsitzauflage (§ 12a AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (SGB II Bezug = 93%
der Aufnahmequote gem. AWoV NRW Stand 03.12.2017).
Im Jahr 2017 erfolgten unter Anwendung
des Königsteiner Schlüssels 185 Zuweisungen von Asylbewerben nach Eschweiler
(Stand 31.12.2017). Aktuell ist die Aufnahmequote so gut wie erfüllt (vgl.
oben) und es ist prognostisch vor Sommer 2018 nicht mit weiteren Zuweisungen zu
rechnen.
464 Personen stehen aktuell im
Leistungsbezug gem. AsylbLG (Stand 31.12.2017), für 188 Personen (Dezember 2017
/ 299 meldefähige Personen / 98 Personen nicht im Leistungsbezug AsylblG / 13
umA) erhält die Stadt Eschweiler über die sog. FlüaG-Kostenpauschale (= 866 € /
Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW. 276 Leistungsberechtigter im
AsylblG können nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet
werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen
(=239.016 € für Dezember 2017) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu
finanzieren.
339 Personen (Flüchtlinge) sind zur
Zeit in städtischen Unterkünften untergebracht (AsylbLG = 236/SGBII =103/Stand
12.01.2018), d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren
Flüchtlingen (AsylbLG=464+Wohnsitzauflage= 400, insgesamt: 864) ist weit mehr
als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.
Die städtischen Gebäude sind:
- Grachtstraße 14-16
- Grachtstraße 25
- Grachtstraße 27
- Hüttenstraße 28 und 30
- Hüttenstraße 29-47a
- Severinstraße 12
- Severinstraße 14
- Stich 30
- Steinstr. 23
- Jülicher Str. 191
Die städtisch angemieteten Wohnungen
sind:
- Gutenbergstraße 44-58
- Fronhovener Str. 2
- Maasstr.28
- Oststr.10
- Bismarckstr. 6
- Odilienstr.79
- Hunsrückstr.2
- Südstr. 23
- Südstr. 1
- Nelkenweg 8
- Hunsrückstr. 1/2/3/6
200 Personen (Stand 18.01.18) sind in
diesen städtisch angemieteten Wohnungen untergebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Leistungen für Asylbewerber sind
im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ wie
folgt zu betrachten:
Einnahmen:
44810100 - Erstattung vom Land
Landespauschale FlüAG
44810500 - Erstattung Land
Betreuungspauschale
44810600 - Erstattung Land
Betreuungspauschale FlüAG
Ausgaben:
53380100 - Laufende Leistungen gem. §
2 AsylblG
53380200 - Einmalige Leistungen gem. §
2 AsylblG
53380400 - Sach- und Geldleistungen
gem. § 3 AsylblG
53380500 - Krankenhilfe gem. § 4
AsylbLG / § 264 SGB V
53380600 - Schaffung
Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit
53380700 - Einmalige Leistungen gem. §
6 AsylblG
keine
keine