Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Für welche Zielgruppe ist der
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug gedacht?
Es stehen insgesamt bis zu 10.000
zusätzliche BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug bereit für deutsche Freiwillige und
für Asylberechtigte sowie Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und
dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.
Welche Voraussetzungen gelten für die
Teilnahme am Sonderprogramm?
Es muss im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
ein Flüchtlingsbezug bestehen. Dieser besteht entweder über
• die Tätigkeit:
die Tätigkeit des Einsatzplatzes muss einen
Bezug zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem
Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerbern erkennen lassen oder
• die Person:
wenn Asylberechtigte, Personen mit
internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerber, bei
denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, einen BFD
absolvieren (Flüchtlinge). Diese Gruppe der Freiwilligen benötigt die
Zustimmung der Ausländerbehörde und eine Beschäftigungserlaubnis.
Die Beschäftigungserlaubnis muss für die
Dauer des BFD gelten und darf keine zeitliche Einschränkung der Wochenstundenzahl
haben. Sie muss bis zum Einsatzbeginn in der Einsatzstelle vorgelegt werden.
Wichtig:
Asylbewerber, die aus einem sicheren
Herkunftsland nach § 29a des Asylgesetzes stammen, können keine
BFD-Vereinbarung abschließen.
Sichere Herkunftsstaaten sind: Albanien, Mazedonien
(ehemalige jugoslawische Republik), Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Ghana,
Senegal, Kosovo, Serbien.
In welchen Einsatzbereichen ist ein BFDmF
möglich?
Der Flüchtlingsbezug muss beim Abschluss
einer BFD-Vereinbarung im Sonderprogramm begründet werden. Dabei stehen folgende Kategorien zur
Auswahl:
• Die Betreuung und Unterstützung von
Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (zum Beispiel in Flüchtlingseinrichtungen,
Unterkünften)
• Die unmittelbare Unterstützung und Hilfe
für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im
Alltag (zum Beispiel als Integrationslotsinnen- und Integrationslotsen, als
Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und
Übersetzungshelfer)
• Die Betreuung und Unterstützung von
Flüchtlingen im Bildungsbereich (zum Beispiel Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate)
• Die Betreuung und Unterstützung von
Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (zum Beispiel Sport,
Kultur,Jugendarbeit)
• Die Koordinierung und Organisation von
bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (zum Beispiel
Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung,
Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern)
• Die oder der Freiwillige sind selber
Flüchtling im Sinne des Sonderprogramms. Sie können zu allen in der Einsatzstelle
genehmigten Tätigkeiten eigesetzt werden.
Wird das Taschengeld auf andere Leistungen
der Asylbewerber angerechnet?
Ja, es kann zur Anrechnung der Leistungen
aus dem BFD (Taschengeld und ggf. Sachleistungen) auf andere Leistungen bzw.
Ansprüche kommen. Empfänger solcher Leistungen müssen daher mit der zuständigen
Behörde/dem zuständigen Kostenträger klären, inwieweit die Leistungen aus dem
BFD auf andere Leistungen angerechnet werden. Leistungen aus dem BFD werden
insbesondere nach § 7 des Asylbewerberleistungsgesetzes angerechnet.
Welche Besonderheiten gibt es weiterhin im
der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug?
• Alle BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug
werden durch eine Ergänzung konkretisiert.
• Die Ableistung in Teilzeit mit mehr als 20
Stunden pro Woche ist auch für unter 27-jährige Freiwillige möglich.
• Die Freiwilligen im BFDmF müssen
volljährig sein.
• Eine Entsendung der Bundesfreiwilligen in
eine andere Einrichtung ist möglich, vorausgesetzt es handelt sich dabei um
eine gemeinwohlorientierte Einrichtung.
Wie ist die pädagogische Begleitung im BFDmF
geregelt?
Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im BFD-
Sonderprogramm der Flüchtlingshilfe leisten, werden genauso pädagogisch
besonders begleitet wie im Regel BFD.
Zusätzlich gibt es folgende Besonderheiten:
• ein verpflichtendes Reflexionsseminar
- für unter 27-jährige Freiwillige ein
fünftägiges Reflexionsseminar
- für über 27-jährige Freiwillige zwei Tage
Reflexion
• ein ein- bis vierwöchigen Deutschkurs kann
einsatzbegleitend erfolgen.
BFDmF im Amt für Soziales, Senioren und Integration der Stadt Eschweiler
Es wurden zwei Stellen für den Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug beantragt um Menschen durch Sprachmittlung (jeweils Arabisch und Farsi) und Begleitung zu unterstützen. Derzeit ist ein Sprachmittler seit dem 15.01.2018 im Einsatz, der als Sprachmittler für Arabisch, Kurdisch und Türkisch fungiert. Einsatzgebiete sind die Sprechstunde des Amtes für Soziales, Senioren und Integration, sowie die Sprechzeiten des Quartiersmanagers Raphael Kamp in den Unterkünften Hüttenstraße, Stich 30 und in der Gutenbergstraße.
Finanzielle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen