Betreff
Bebauungsplan 275 - Ackerstraße -
Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
083/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                     Die Aufstellung des Bebauungsplans 275 - Ackerstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.                   Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


 

Mit Schreiben vom 16.09.2013 beantragte die Sparkassen Immobilien GmbH die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich nördlich der Ackerstraße im Ortsteil Kinzweiler. Sie erklärte gleichzeitig, dass sie beabsichtigt, als Vorhaben- und Erschließungsträgerin aufzutreten und sämtliche Planungs- und Gutachterkosten im Rahmen der Bauleitplanung zu übernehmen.

 

Vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Eschweiler wurde mit Datum 25.11.2013 ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Sparkassen Immobilien GmbH und der Stadt Eschweiler geschlossen, der insbesondere alle - im Rahmen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung notwendigen - städtebaulichen Planungen und Gutachten beinhaltet.

 

Inzwischen wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan 275 - Ackerstraße - erarbeitet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 275 - Ackerstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und damit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zu beschließen.

 

 


Das Planverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.