Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans 275 - Ackerstraße - gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler beschlossen.
Mit Schreiben vom 16.09.2013 beantragte die Sparkassen Immobilien GmbH
die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans
für den Bereich nördlich der Ackerstraße im Ortsteil Kinzweiler. Sie erklärte
gleichzeitig, dass sie beabsichtigt, als Vorhaben- und Erschließungsträgerin
aufzutreten und sämtliche Planungs- und Gutachterkosten im Rahmen der Bauleitplanung
zu übernehmen.
Vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen
Gremien des Rates der Stadt Eschweiler wurde mit Datum 25.11.2013 ein
Städtebaulicher Vertrag zwischen der Sparkassen Immobilien GmbH und der Stadt
Eschweiler geschlossen, der insbesondere alle - im Rahmen der vorbereitenden
und verbindlichen Bauleitplanung notwendigen - städtebaulichen Planungen und
Gutachten beinhaltet.
Inzwischen wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan 275 - Ackerstraße -
erarbeitet.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 275 -
Ackerstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1
BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und damit
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß §
3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der
Stadt Eschweiler zu beschließen.
Das Planverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des
o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.