Betreff
Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2017
Vorlage
012/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


Seit der Einführung des SGB XII im Jahr 2005 übt das Sozialamt per Delegationssatzung für die StädteRegion Aachen die Aufgabenwahrnehmung der Leistungserbringung u.a. im Bereich Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, Übernahme Bestattungskosten, Krankenhilfe etc. aus.

 

Am 1.1.2005 war eine Gesamtfallzahl von 384 Fällen im Bereich des SGB XII zu betreuen. Zum Stichtag 31.12.17 liegt die Gesamtfallzahl im Bereich SGB XII nun bei 865 Fällen mit insgesamt 918 Personen, so dass seit der Einführung des Gesetzes eine Steigerung der Fallzahlen um 125% erfolgt ist.

Im SGB XII werden die Fälle derzeit von 6 Sachbearbeitern betreut. Hierbei sind aber die Fälle nicht aufgeführt, die edv-mäßig nicht erfassbar sind (z.B. Bestattungskosten, Kurzzeitfälle z.B. aufgrund Mittellosigkeit trotz Einkommens etc.)

 

Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit Einführung des Gesetzes ein stetiger Anstieg an Fallzahlen zu verzeichnen. Zum einen bildet sich hier der demographische Wandel ab, d. h. die Zahl der über 65-jährigen Menschen steigt kontinuierlich an. Zum anderen ist auch ein Anstieg bei der Zahl der unter 65-Jährigen festzustellen, die zum Teil bereits als junge Menschen dauerhaft erwerbsgemindert sind oder einer Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen nachgehen.

 

Die nachfolgenden Zahlen weisen den Anstieg im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung aus:

 

Jahr

Gesamtfallzahl

01.01.2005

226

31.12.2005

405

01.01.2010

431

31.12.2010

513

01.01.2015

683

31.12.2015

731

01.01.2016

702

31.12.2016

720

01.01.2017

719

31.12.2017

737

Vergleicht man nun die Zahlen im Januar 2017 mit Dezember 2017 sind von den dort aufgeführten Fällen folgende Unterscheidungen vorzunehmen:

 

 

Grundsicherung im Alter         bei dauerhafter          

Personen über 65 Jahren       Erwerbsminderung/Werkstatt 

                                                Personen unter 65 Jahren

 

Jan. 17    381                            234/104

Dez. 17   387                            244/106

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im 3. Kapitel des SGBXII sind überwiegend die Menschen zu finden, die vorübergehend erwerbsunfähig sind z.B. Zeitrentner). Ein Teil dieser Menschen erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, weil die Zeitrente nicht reicht oder kein Einkommen vorhanden ist, aber lt. Rentengutachten eine Erwerbsminderung auf Zeit vorliegt und somit kein Leistungsanspruch mehr im SGB II gegeben ist.

 

Jahr

Fälle

01.01.2005

23

31.12.2005

30

01.01.2010

70

31.12.2010

85

01.01.2015

156

31.12.2015

159

01.01.2016

148

31.12.2016

145

01.01.2017

137

31.12.2017

128

 

Der Rückgang der Fallzahlen im 3. Kapitel SGB XII lässt sich damit begründen, dass die gewährten Zeitrenten durch den Rententräger immer öfter in Dauerrenten umgewandelt werden, da eine erneute Integration auf dem Arbeitsmarkt als nicht wahrscheinlich erachtet wird.

 

 

Vergleicht man die Anteile der Frauen und Männer an den jeweiligen Leistungen, ergeben sich folgende Zahlen:

 

3. Kapitel SGB XII

 

Stichtag

Gesamtfälle

Personen

Anteil Frauen

in Prozent

Anteil Männer

In Prozent

01.01.2017

137

156

89

57,05 %

67

42,95 %

01.01.2018

128

140

73

52,14 %

67

47,86 %

 

4. Kapitel SGB XII - Alter über 65 Jahre

 

Stichtag

Gesamtfälle

Personen

Anteil Frauen

in Prozent

Anteil Männer

In Prozent

01.01.2017

381

419

265

63,25 %

154

36,75 %

01.01.2018

387

423

269

63,59 %

154

36,41 %

 

4. Kapitel SGB XII - Dauerhafte Erwerbsminderung

 

Stichtag

Gesamtfälle

Personen

Anteil Frauen

in Prozent

Anteil Männer

In Prozent

01.01.2017

234

240

129

53,75 %

111

46,25 %

01.01.2018

244

248

132

53,23 %

116

46,77 %

 

4. Kapitel SGB XII - Werkstatt

 

Stichtag

Gesamtfälle

Personen

Anteil Frauen

in Prozent

Anteil Männer

In Prozent

01.01.2017

104

106

41

38,68 %

65

61,32 %

01.01.2018

106

107

40

37,38 %

67

62,62 %

 

Die Ausgaben haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Jahr

Ausgaben im 3. Kapitel

Ausgaben im 4. Kapitel

2014

728.648,51

3.673.927,36

2015

813.231,20

4.091.529,88

2016

779.862,02

4.050.807,50

2017

839.892,45

4.488.245,79

 

 


Die hiesigen Ausgaben und Einnahmen der Leistungen nach dem SGB XII werden in einer monatlichen Spitzabrechnung mit der StädteRegion Aachen als örtlichem Träger der Sozialhilfe abgerechnet. Seit dem 01.01.2014 trägt der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zu 100 %, so dass diese der StädteRegion erstattet werden.

 


Nach § 6 SGB XII werden bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen.

Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung der Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Unterstützung.