1. Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechend der Sachverhaltsdarstellung die notwendigen Schritte
für die Einführung der digitalen
Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren in Eschweiler über das System „Smartparking Plattform e.V.“ zum
01.05.2018 umzusetzen.
2. Die
als Anlage 3.2 beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung für
Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Eschweiler (Parkgebührenordnung) vom
13.11.2001 wird beschlossen.
3. Der Bewohnerparkbereich A wird aufgelöst.
Digitale Bezahlmöglichkeit für
Parkgebühren
Die Einführung des umgangssprachlich „Handy-Parken“ genannten digitalen
Bezahlens der Parkgebühr war bereits mehrfach Gegenstand politischer
Initiativen. Aktuell wurde die entsprechende Prüfung von Seiten der
FDP-Fraktion bei den Haushaltsberatungen 2018 in der Novembersitzung des Haupt-
und Finanzausschusses beantragt. Nicht zuletzt aufgrund der Einschätzung der
Verwaltung, dies sehr zeitnah und ohne Schwierigkeiten im Jahr 2018 einführen
zu können, wurde dem Antrag zugestimmt.
Bereits im 2. Halbjahr 2016 wurde Kontakt mit verschiedenen Anbietern
einer mobilen Bezahl-Lösung aufgenommen. Die damals gewonnenen Erkenntnisse
haben auch derzeit noch Gültigkeit und führen zu dem Vorschlag, entsprechende
Pläne nicht mit einem einzelnen Anbieter, sondern mit einem Zusammenschluss
aller führenden Anbietern elektronischer Zahlungssysteme für ein bargeldloses
Parken (EasyPark, ParkNow, Yellowbrick, TraviPay, Trafficpass, Park and Joy) zu
verwirklichen (sog. Plattformlösung). Die Vorteile einer derartig universellen
Lösung, die den Parkplatznutzern die Wahlmöglichkeit zwischen allen in
Deutschland aktiven Anbietern und verschiedenen Abwicklungsformen bietet,
liegen auf der Hand. Die Stadt braucht keine einzelnen Anbieter auszuwählen und
damit die übrigen bei dieser Regelung außen vorzulassen. Mit dem System
vertraute Parkplatznutzer, die unterschiedliche Systeme aus anderen Kommunen
bereits kennen und praktizieren, müssen sich nicht umstellen, sondern können
auf „ihren“ Netzbetreiber zurückgreifen.
Eine solche Plattformlösung bietet der Verband „Smartparking – Plattform
e.V.“, im Folgenden „Smartparking“ genannt, ansässig in Hamburg. Die Initiative
wurde mit dem Ziel, Gemeinden bei der Einführung effizienter und bürgernaher
Lösungen für das bargeldlose Bezahlen von Parkgebühren zu unterstützen,
gegründet. Das offene System ist für die Stadt Eschweiler eine optimale Lösung,
weil sie gleichzeitig vielseitig und individuell funktioniert. Der o.a.
Verein zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass jeder Handyparkanbieter,
der die notwendige Voraussetzung zur Teilnahme am Markt erfüllt (z.B.
tatsächlich vorhandene technische Leistungsfähigkeit) automatisch Mitglied des
Vereins wird und die Möglichkeit erhält, seine Leistung in der Stadt, die einen
Rahmenvertrag mit „Smartparking“ abgeschlossen hat, anzubieten. Daher entsteht
nach Ansicht des Fachamtes im Gegensatz zu der Vergabe an einen einzelnen
Anbieter im Falle von „Smartparking“ keine Benachteiligung oder ein Ausschluss
einzelner; eine Ausschreibungspflicht ist nicht gegeben.
Durch die Umsetzung wird es möglich, eine einfache, aber gleichzeitig
zuverlässige Alternative zur Entrichtung der Parkgebühr mittels Bargeld
anzubieten. Ziel ist es, beide Bezahlmöglichkeiten dauerhaft nebeneinander zu
betreiben, wobei aber davon auszugehen ist, dass das konventionelle Bezahlen
der Parkgebühren noch längere Zeit überwiegen, sich die digitale Bezahlform mit
der Zeit aber immer mehr durchsetzen wird.
Ein Vertreter der Initiative wird die Einzelheiten des Systems in der
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorstellen, dabei auf
technische, rechtliche, finanzielle, bedienungs- und abwicklungsspezifische
Fragen eingehen sowie für eine Aussprache zur Verfügung stehen.
Zusätzliche Kosten entstehen durch die Einführung für die Stadt nicht,
weil diese von den Netzanbietern bzw. den Systemnutzern getragen werden.
Allerdings wird das notwendige, für die als Verwarngeräte genutzten Smartphones
zur Verfügung gestellte Internet-Datenvolumen wegen der Schnittstelle zum
Verwarnprogramm steigen. Die hier eingesetzten Geräte werden dem aber gerecht.
Im Ergebnis schlägt die Verwaltung die Einführung des digitalen Bezahlens
der Parkgebühr gemäß Angebot des Unternehmens „Smartparking Plattform e.V.“
vor. Diesbezüglich wurde von Seiten Smartparking ein Mustervertrag für die
Einführung und den Betrieb des Systems übersandt, der in der Folge mit jedem
einzelnen Anbieter abzuschließen ist und als Anlage 1 zur Kenntnisnahme
beigefügt ist. Das System wurde beispielsweise bereits erfolgreich in Köln,
Mönchengladbach, Stolberg und Dortmund eingeführt; eine vollständige Referenzliste ist abrufbar unter:
http://www.smartparking.de/fuer-verbraucher/.
Insoweit der Rat in seiner Sitzung am 28.02.2018 dem Beschlussvorschlag
zustimmt, ist eine Einführung des Handyparkens zum 01.05.2018 möglich. Die
Einführung sollte von entsprechender Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.
Änderungen der
Parkgebührenordnung
Aus Anlass der Einführung des digitalen Bezahlens der Parkgebühr im
bewirtschafteten Parkbereich der Stadt ist eine Änderung der derzeit geltenden
Gebührenordnung für Parkscheinautomaten (Parkgebührenordnung) notwendig, was
Gelegenheit bietet, weitere, zum Teil nur redaktionelle Änderungen
vorgeschlagen.
Hierzu gehört beispielsweise der Fortfall von aufgeführten
Parkmöglichkeiten, die bereits seit langer Zeit nicht mehr bestehen (u.a.
ehemalige Parkplätze Moltkestraße und Marienstraße). Die derzeit geltende
Parkgebührenordnung sieht die Möglichkeit der Entrichtung einer Parkgebühr
mittels Geldkarte vor. Dieses System ist vor Jahren probeweise eingeführt
worden, hat sich aber mangels entsprechender Frequentierung auch mit Blick auf
die hierfür aufzuwendenden Kosten nicht bewährt und wurde bereits an den
Geräten deinstalliert. Die diesbezüglichen Passagen in der Parkgebührenordnung
sind daher hinfällig.
Im Übrigen wurden vor Jahren im Bereich Rosenallee zwischen Kaiserstraße
und Bismarckstraße sowie auf der Kaiserstraße zwischen Franzstraße und
Rosenallee Kurzzeitparkplätze mit 15 Min. Parkdauer mit Blick auf die seinerzeitigen
zahlreichen Postkunden eingerichtet. Auch wenn sich die Filiale der DP AG noch
in unmittelbarer Nähe befindet, besteht dort nicht mehr die Notwendigkeit
dieses 15-Minuten-Kurzzeitparkens. Die Verwaltung schlägt daher vor, die
betroffenen Straßenabschnitte aus dem Bereich der Parkgebührenpflicht
herauszulösen und für den Bereich der Kaiserstraße zwischen Franzstraße und
Rosenallee eine Parkscheibenpflicht (maximal erlaubte Parkdauer: 30 Minuten)
einzuführen. Ob späterhin der Bereich auch bewirtschaftet und ein Parkscheinautomat
dort aufgestellt werden soll, wäre einem neuem Parkraumbewirtschaftungskonzept
vorbehalten.
Derzeit gelten abgesehen von der o.a. Kurzzeitparkregelung in der Stadt
Eschweiler zwei verschiedene Parkgebührentarife. Der günstigere Parktarif beschränkt
sich auf die folgenden Straßenabschnitte:
-
Dürener
Straße zwischen Drieschstraße und Jülicher Straße
-
Langwahn
zwischen Marienstraße / August-Thyssen-Straße und Dechant-Deckers-Straße
-
Indestraße
zwischen Kochsgasse und Nordstraße.
Für diese Unterschiedlichkeit fehlt es nach Auffassung der Verwaltung
aktuell an einer entsprechenden Rechtfertigung. Der Parkdruck ist überall
gleich hoch, wie auch der wirtschaftliche Nutzen für den Parkenden sich wegen
der allgemein kurzwegigen Anbindung an den einkaufsrelevanten Stadtkern nicht
voneinander unterscheidet. Dazu haben die planerischen Verbesserungen der
nördlichen Innenstadt, vor allem aber die Umgestaltung des Marktplatzes
maßgeblich beigetragen. Die Vereinheitlichung der Gebühren erleichtert auch
wesentlich die Einführung des Handyparkens; der ohnehin schon sehr
ausdifferenzierte Tarif kann dann beibehalten werden. Die Verwaltung schlägt
daher vor, einen für das gesamte Stadtgebiet geltenden, einheitlichen Parktarif
analog des bisherigen Tarifs 1 (Innenstadt) einzuführen, hierbei aber keine
weitere Veränderung (Erhöhung) zu beabsichtigen.
Eine Synopse zum Vergleich der bisherigen mit den angestrebten Regelungen
ist als Anlage 2.1, die für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen
notwendigerweise zu beschließende 3. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung für
Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Eschweiler vom 13.11.2001 ist als Anlage
2.2 beigefügt.
Die Änderungen müssen zeitgleich mit der Einführung des Handyparkens in
Kraft treten.
Inanspruchnahme des
Bewohnerparkbereiches A
Derzeit besteht für in drei verschiedenen Bereichen wohnende Bürger/innen
die Möglichkeit, über das Bürgerbüro der Stadt Eschweiler einen
Bewohnerparkausweis zu erhalten (zu den Einzelheiten s. Internetseite: http://www.eschweiler.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=855993&modul_id=15&record_id=22273).
Der Bereich A umfasst die
- Kolpingstraße,
- Peter-Paul-Straße
zwischen Kolpingstraße und Preyerstraße,
- Parkstraße
zwischen Peter-Paul-Straße und Peter-Liesen-Straße.
Mit dieser Sonderparkberechtigung ist dort freitags/samstags und
samstags/sonntags von abends 19.00 Uhr bis zum anderen Morgen 7.00 Uhr das
Parken im ausgeschilderten Bereich durch die Anwohner ohne Entrichtung einer Einzelgebühr
erlaubt. Die Parkraumbewirtschaftung in diesem Bereich war seinerzeit wegen der
hohen Nachfrage durch Besucher der Schnellengasse und des Marktes erforderlich
geworden. Die Anwohner sollten aber nicht mit diesen Parkgebühren belastet
werden, weshalb sie mit jährl. Kosten pro Ausweis von 10,00 € eine
kostengünstige Möglichkeit zum Parken in Wohnortnähe erhalten hatten.
Die Zahl der ausgestellten Ausweise ist seit Jahren rückläufig (zuletzt
im Jahr 2016 ein Ausweis, danach kein einziger mehr). Dies ist ein eindeutiges
Signal für den nicht mehr vorhandenen Bedarf nach dieser Bewohnerparkregelung,
so dass sie nach Auffassung der Verwaltung entfallen kann, ohne dass Nachteile
hierdurch zu erwarten sind.
Durch die Einführung des digitalen Bezahlens entstehen der Stadt Eschweiler – wie zuvor erwähnt - keine unmittelbaren Kosten.
Parkgebühren werden bei Produkt 021220701 – Verkehrsangelegenheiten und Parkraumbewirtschaftung – Konto 43210800 – Parkgebühren (Ansatz 2018: 630.000 €) – vereinnahmt. Die Erträge aus der Verkehrsüberwachung werden beim gleichen Produkt zugunsten Konto 4561300 – Buß- und Verwarnungsgelder (Ansatz 2018 450.000 €) – vereinnahmt.
Die Anzahl der die digitale Bezahlmöglichkeit nutzenden PKW-Führer stellt zumindest in der Einführungsphase nur einen geringen Teil der insgesamt die Parkgebühren entrichtenden Personen dar (Schätzung: im ersten Jahr maximal 10%). Allerdings besteht durch dieses System die Möglichkeit, die Parkzeit bis zur erlaubten Höchstparkdauer vom jeweiligen Endgerät aus zu verlängern, so dass eine maßvolle Steigerung der Parkgebühreneinnahmen – auch nach den Erfahrungen der hier vorstellig gewordenen Unternehmensmitarbeiter – erwartet wird. Demgegenüber könnten aufgrund dieses Effekts weniger Parkverstöße hervorgerufen werden, was verkehrspolitisch auch zu begrüßen wäre, jedoch in einem solchen Fall die Erträge hieraus senken wird. Dass aufgrund dieser Entwicklung in absehbarer Zeit eine deutlich spürbare Haushaltsrelevanz erwächst, wird eher nicht prognostiziert.
Die Vereinheitlichung der Parkgebührenzonen erfolgt zwar in erster Linie zur Erleichterung des digitalen Bezahlsystems, wird aber auch mit Mehreinnahmen in noch nicht einzuschätzender Höhe einhergehen.
Die Einnahmeentwicklung bei den betreffenden Konten aufgrund der geschilderten Einflussfaktoren bleibt zu beobachten.
keine