Betreff
Einführung von digitalen Bezahlmöglichkeiten für die städt. Parkgebühren und Änderungen der Parkgebührenordnung
Vorlage
010/18
Aktenzeichen
32
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Sachverhaltsdarstellung die notwendigen Schritte für    die Einführung der digitalen Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren in Eschweiler über das System           „Smartparking Plattform e.V.“ zum 01.05.2018 umzusetzen.

 

2.         Die als Anlage 3.2 beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Eschweiler (Parkgebührenordnung) vom 13.11.2001 wird beschlossen.

 

3.         Der Bewohnerparkbereich A wird aufgelöst.  


 

Digitale Bezahlmöglichkeit für Parkgebühren

 

Die Einführung des umgangssprachlich „Handy-Parken“ genannten digitalen Bezahlens der Parkgebühr war bereits mehrfach Gegenstand politischer Initiativen. Aktuell wurde die entsprechende Prüfung von Seiten der FDP-Fraktion bei den Haushaltsberatungen 2018 in der Novembersitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantragt. Nicht zuletzt aufgrund der Einschätzung der Verwaltung, dies sehr zeitnah und ohne Schwierigkeiten im Jahr 2018 einführen zu können, wurde dem Antrag zugestimmt.

 

Bereits im 2. Halbjahr 2016 wurde Kontakt mit verschiedenen Anbietern einer mobilen Bezahl-Lösung aufgenommen. Die damals gewonnenen Erkenntnisse haben auch derzeit noch Gültigkeit und führen zu dem Vorschlag, entsprechende Pläne nicht mit einem einzelnen Anbieter, sondern mit einem Zusammenschluss aller führenden Anbietern elektronischer Zahlungssysteme für ein bargeldloses Parken (EasyPark, ParkNow, Yellowbrick, TraviPay, Trafficpass, Park and Joy) zu verwirklichen (sog. Plattformlösung). Die Vorteile einer derartig universellen Lösung, die den Parkplatznutzern die Wahlmöglichkeit zwischen allen in Deutschland aktiven Anbietern und verschiedenen Abwicklungsformen bietet, liegen auf der Hand. Die Stadt braucht keine einzelnen Anbieter auszuwählen und damit die übrigen bei dieser Regelung außen vorzulassen. Mit dem System vertraute Parkplatznutzer, die unterschiedliche Systeme aus anderen Kommunen bereits kennen und praktizieren, müssen sich nicht umstellen, sondern können auf „ihren“ Netzbetreiber zurückgreifen.

 

Eine solche Plattformlösung bietet der Verband „Smartparking – Plattform e.V.“, im Folgenden „Smartparking“ genannt, ansässig in Hamburg. Die Initiative wurde mit dem Ziel, Gemeinden bei der Einführung effizienter und bürgernaher Lösungen für das bargeldlose Bezahlen von Parkgebühren zu unterstützen, gegründet. Das offene System ist für die Stadt Eschweiler eine optimale Lösung, weil sie gleichzeitig vielseitig und individuell funktioniert. Der o.a. Verein zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass jeder Handyparkanbieter, der die notwendige Voraussetzung zur Teilnahme am Markt erfüllt (z.B. tatsächlich vorhandene technische Leistungsfähigkeit) automatisch Mitglied des Vereins wird und die Möglichkeit erhält, seine Leistung in der Stadt, die einen Rahmenvertrag mit „Smartparking“ abgeschlossen hat, anzubieten. Daher entsteht nach Ansicht des Fachamtes im Gegensatz zu der Vergabe an einen einzelnen Anbieter im Falle von „Smartparking“ keine Benachteiligung oder ein Ausschluss einzelner; eine Ausschreibungspflicht ist nicht gegeben.

 

Durch die Umsetzung wird es möglich, eine einfache, aber gleichzeitig zuverlässige Alternative zur Entrichtung der Parkgebühr mittels Bargeld anzubieten. Ziel ist es, beide Bezahlmöglichkeiten dauerhaft nebeneinander zu betreiben, wobei aber davon auszugehen ist, dass das konventionelle Bezahlen der Parkgebühren noch längere Zeit überwiegen, sich die digitale Bezahlform mit der Zeit aber immer mehr durchsetzen wird.

 

Ein Vertreter der Initiative wird die Einzelheiten des Systems in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorstellen, dabei auf technische, rechtliche, finanzielle, bedienungs- und abwicklungsspezifische Fragen eingehen sowie für eine Aussprache zur Verfügung stehen.

 

Zusätzliche Kosten entstehen durch die Einführung für die Stadt nicht, weil diese von den Netzanbietern bzw. den Systemnutzern getragen werden. Allerdings wird das notwendige, für die als Verwarngeräte genutzten Smartphones zur Verfügung gestellte Internet-Datenvolumen wegen der Schnittstelle zum Verwarnprogramm steigen. Die hier eingesetzten Geräte werden dem aber gerecht.

 

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung die Einführung des digitalen Bezahlens der Parkgebühr gemäß Angebot des Unternehmens „Smartparking Plattform e.V.“ vor. Diesbezüglich wurde von Seiten Smartparking ein Mustervertrag für die Einführung und den Betrieb des Systems übersandt, der in der Folge mit jedem einzelnen Anbieter abzuschließen ist und als Anlage 1 zur Kenntnisnahme beigefügt ist. Das System wurde beispielsweise bereits erfolgreich in Köln, Mönchengladbach, Stolberg und Dortmund eingeführt; eine vollständige Referenzliste ist abrufbar unter: http://www.smartparking.de/fuer-verbraucher/.

 

Insoweit der Rat in seiner Sitzung am 28.02.2018 dem Beschlussvorschlag zustimmt, ist eine Einführung des Handyparkens zum 01.05.2018 möglich. Die Einführung sollte von entsprechender Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

 

 

Änderungen der Parkgebührenordnung

 

Aus Anlass der Einführung des digitalen Bezahlens der Parkgebühr im bewirtschafteten Parkbereich der Stadt ist eine Änderung der derzeit geltenden Gebührenordnung für Parkscheinautomaten (Parkgebührenordnung) notwendig, was Gelegenheit bietet, weitere, zum Teil nur redaktionelle Änderungen vorgeschlagen.

 

Hierzu gehört beispielsweise der Fortfall von aufgeführten Parkmöglichkeiten, die bereits seit langer Zeit nicht mehr bestehen (u.a. ehemalige Parkplätze Moltkestraße und Marienstraße). Die derzeit geltende Parkgebührenordnung sieht die Möglichkeit der Entrichtung einer Parkgebühr mittels Geldkarte vor. Dieses System ist vor Jahren probeweise eingeführt worden, hat sich aber mangels entsprechender Frequentierung auch mit Blick auf die hierfür aufzuwendenden Kosten nicht bewährt und wurde bereits an den Geräten deinstalliert. Die diesbezüglichen Passagen in der Parkgebührenordnung sind daher hinfällig.

 

Im Übrigen wurden vor Jahren im Bereich Rosenallee zwischen Kaiserstraße und Bismarckstraße sowie auf der Kaiserstraße zwischen Franzstraße und Rosenallee Kurzzeitparkplätze mit 15 Min. Parkdauer mit Blick auf die seinerzeitigen zahlreichen Postkunden eingerichtet. Auch wenn sich die Filiale der DP AG noch in unmittelbarer Nähe befindet, besteht dort nicht mehr die Notwendigkeit dieses 15-Minuten-Kurzzeitparkens. Die Verwaltung schlägt daher vor, die betroffenen Straßenabschnitte aus dem Bereich der Parkgebührenpflicht herauszulösen und für den Bereich der Kaiserstraße zwischen Franzstraße und Rosenallee eine Parkscheibenpflicht (maximal erlaubte Parkdauer: 30 Minuten) einzuführen. Ob späterhin der Bereich auch bewirtschaftet und ein Parkscheinautomat dort aufgestellt werden soll, wäre einem neuem Parkraumbewirtschaftungskonzept vorbehalten.

 

Derzeit gelten abgesehen von der o.a. Kurzzeitparkregelung in der Stadt Eschweiler zwei verschiedene Parkgebührentarife. Der günstigere Parktarif beschränkt sich auf die folgenden Straßenabschnitte:

 

-          Dürener Straße zwischen Drieschstraße und Jülicher Straße

-          Langwahn zwischen Marienstraße / August-Thyssen-Straße und Dechant-Deckers-Straße

-          Indestraße zwischen Kochsgasse und Nordstraße.

 

Für diese Unterschiedlichkeit fehlt es nach Auffassung der Verwaltung aktuell an einer entsprechenden Rechtfertigung. Der Parkdruck ist überall gleich hoch, wie auch der wirtschaftliche Nutzen für den Parkenden sich wegen der allgemein kurzwegigen Anbindung an den einkaufsrelevanten Stadtkern nicht voneinander unterscheidet. Dazu haben die planerischen Verbesserungen der nördlichen Innenstadt, vor allem aber die Umgestaltung des Marktplatzes maßgeblich beigetragen. Die Vereinheitlichung der Gebühren erleichtert auch wesentlich die Einführung des Handyparkens; der ohnehin schon sehr ausdifferenzierte Tarif kann dann beibehalten werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen für das gesamte Stadtgebiet geltenden, einheitlichen Parktarif analog des bisherigen Tarifs 1 (Innenstadt) einzuführen, hierbei aber keine weitere Veränderung (Erhöhung) zu beabsichtigen.

 

Eine Synopse zum Vergleich der bisherigen mit den angestrebten Regelungen ist als Anlage 2.1, die für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen notwendigerweise zu beschließende 3. Nachtragssatzung zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Eschweiler vom 13.11.2001 ist als Anlage 2.2 beigefügt.

 

Die Änderungen müssen zeitgleich mit der Einführung des Handyparkens in Kraft treten.

 

Inanspruchnahme des Bewohnerparkbereiches A

 

Derzeit besteht für in drei verschiedenen Bereichen wohnende Bürger/innen die Möglichkeit, über das Bürgerbüro der Stadt Eschweiler einen Bewohnerparkausweis zu erhalten (zu den Einzelheiten s. Internetseite: http://www.eschweiler.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=855993&modul_id=15&record_id=22273).

 

Der Bereich A umfasst die

  • Kolpingstraße,
  • Peter-Paul-Straße zwischen Kolpingstraße und Preyerstraße,
  • Parkstraße zwischen Peter-Paul-Straße und Peter-Liesen-Straße.

 

Mit dieser Sonderparkberechtigung ist dort freitags/samstags und samstags/sonntags von abends 19.00 Uhr bis zum anderen Morgen 7.00 Uhr das Parken im ausgeschilderten Bereich durch die Anwohner ohne Entrichtung einer Einzelgebühr erlaubt. Die Parkraumbewirtschaftung in diesem Bereich war seinerzeit wegen der hohen Nachfrage durch Besucher der Schnellengasse und des Marktes erforderlich geworden. Die Anwohner sollten aber nicht mit diesen Parkgebühren belastet werden, weshalb sie mit jährl. Kosten pro Ausweis von 10,00 € eine kostengünstige Möglichkeit zum Parken in Wohnortnähe erhalten hatten.

 

Die Zahl der ausgestellten Ausweise ist seit Jahren rückläufig (zuletzt im Jahr 2016 ein Ausweis, danach kein einziger mehr). Dies ist ein eindeutiges Signal für den nicht mehr vorhandenen Bedarf nach dieser Bewohnerparkregelung, so dass sie nach Auffassung der Verwaltung entfallen kann, ohne dass Nachteile hierdurch zu erwarten sind.

 

 


Durch die Einführung des digitalen Bezahlens entstehen der Stadt Eschweiler – wie zuvor erwähnt - keine unmittelbaren Kosten.

 

Parkgebühren werden bei Produkt 021220701 – Verkehrsangelegenheiten und Parkraumbewirtschaftung –  Konto 43210800 – Parkgebühren (Ansatz 2018:   630.000 €) – vereinnahmt.  Die Erträge  aus der Verkehrsüberwachung werden beim gleichen Produkt zugunsten Konto 4561300 – Buß- und Verwarnungsgelder (Ansatz 2018   450.000 €) – vereinnahmt.

 

Die Anzahl der die digitale Bezahlmöglichkeit nutzenden PKW-Führer stellt zumindest in der Einführungsphase nur einen geringen Teil der insgesamt die Parkgebühren entrichtenden Personen dar (Schätzung: im ersten Jahr maximal 10%). Allerdings besteht durch dieses System die Möglichkeit, die Parkzeit bis zur erlaubten Höchstparkdauer vom jeweiligen Endgerät aus zu verlängern, so dass eine maßvolle Steigerung der Parkgebühreneinnahmen – auch nach den Erfahrungen der hier vorstellig gewordenen Unternehmensmitarbeiter – erwartet wird. Demgegenüber könnten aufgrund dieses Effekts weniger Parkverstöße hervorgerufen werden, was verkehrspolitisch auch zu begrüßen wäre, jedoch in einem solchen Fall die Erträge hieraus senken wird. Dass aufgrund dieser Entwicklung in absehbarer Zeit eine deutlich spürbare Haushaltsrelevanz erwächst, wird eher nicht prognostiziert.

 

Die Vereinheitlichung der Parkgebührenzonen erfolgt zwar in erster Linie zur Erleichterung des digitalen Bezahlsystems, wird aber auch mit Mehreinnahmen in noch nicht einzuschätzender Höhe einhergehen.

 

Die Einnahmeentwicklung bei den betreffenden Konten aufgrund der geschilderten Einflussfaktoren bleibt zu beobachten.

 


keine