Betreff
Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord";
hier: Aufhebung der Vergaberichtlinie zur finanziellen Förderung der Herrichtung von Hof-
und Fassadenflächen im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord";
Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen
Vorlage
006/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.         Der Rat beschließt, die am 18.02.2014 als Anlage 1 der Sitzungsvorlage Nr. 007/14 festgesetzte Vergaberichtlinie der Stadt Eschweiler zur finanziellen Förderung der Herrichtung von Hof- und Fassadenflächen im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" aufzuheben (Anlage 1).

 

2.         Der Rat nimmt den Nachweis über die im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms durchgeführten

Maßnahmen zur Kenntnis (Anlage 2).

 


 

Das Hof- und Fassadenprogramm ist ein Förderprojekt aus der Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord".

 

Seit 2014 unterstützt das Hof- und Fassadenprogramm die Bemühungen der Bürger, das Image der nördlichen Innenstadt weiter zu stärken. Sowohl die Sanierung der Fassaden als auch die Herrichtung der Hof- und Freiflächen trägt zu einer langfristigen Nutzung der Immobilien bei und wirkt Leerstand und Mindernutzung entgegen.

 

Als Rechtsgrundlage hat der Rat der Stadt Eschweiler am 18.02.2014 für dieses Förderprogramm eine Vergaberichtlinie beschlossen [Anlage 1 der Sitzungsvorlage Nr. 007/14 (Anlage 1)].

 

 

 

Gesamtbudget des Förderprojektes:

 

Das im Grundförderantrag vom 16.08.2012 bzw. im 1. Nachtrag vom 24.05.2013 über eine Laufzeit von insgesamt 4 Jahren (2014 - 2017) ursprünglich vorgesehene Gesamtbudget für das Hof- und Fassadenprogramm  in Höhe von 400.000 € (= 100.000 €/a) wurde dem Maßnahmenverlauf entsprechend der folgenden Aufstellung laufend angepasst:

 

 

Die für das Hof- und Fassadenprogramm nicht mehr benötigten Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln in einer Höhe von 90.000,00 € werden nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln für die Fördermaßnahmen "Umgestaltung des Marktbereiches" und "Umgestaltung der Peter-Paul-Straße" verwendet.

 

 

 

Maßnahmenabschluss:

 

Am 31.12.2017 endet gemäß Zuwendungsbescheid Nr. 05/12/13 vom 05.11.2013 der Bewilligungszeitraum für alle Förderprojekte im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord".

 

Obwohl im Vergleich zu anderen Investitionsmaßnahmen nur verhältnismäßig geringe Fördermittel für Hof- und Fassadensanierungen zur Verfügung stehen (30 € pro m² sanierter Fläche), nahmen 17 Eigentümer zwischen 2014 und 2017 an dem Förderprogramm teil. Das Fördervolumen aller 17 Projekte beträgt insgesamt rund 88.700 €. Sie werden in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die vom Rat am 18.02.2014 als Anlage 1 der Sitzungsvorlage Nr. 007/14 beschlossene Vergaberichtlinie der Stadt Eschweiler zur finanziellen Förderung der Herrichtung von Hof- und Fassadenflächen im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" aufzuheben (Anlage 1). Darüber hinaus nimmt der Rat den Nachweis über die im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms durchgeführten Maßnahmen zur Kenntnis (Anlage 2).

 

 

 

Fortsetzung der Maßnahme 2018 – 2021:

 

Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt-Nord wurde 2016 zum zweiten Mal fortgeschrieben, um auf zwischenzeitliche Veränderungen und Entwicklungen als auch den aktuellen Handlungsbedarf im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" einzugehen.

 

Auch für den mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/27/17 vom 04.09.2017 bewilligten dritten Förderabschnitt bzw. die zum zweiten Mal fortgeschriebene Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" liegen bereits Interessensbekundungen auf Zuwendungen aus einem neuen, für die Programmjahre 2018 - 2021 noch aufzulegendem "Hof- und Fassadenprogramm" vor.

 

Um die mit dem Land in der 2. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt-Nord vereinbarten Ziele zur Stärkung der Eschweiler Innenstadt bis 2021 zu erreichen, wird zurzeit eine neue Richtlinie für das Hof- und Fassadenprogramm erarbeitet. Im Rahmen dieser Neuaufstellung wird die Stadt u. a. prüfen, ob in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln

 

-            eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Richtlinie sowie

-            eine Erhöhung des Förderanteils an den Sanierungskosten (z. B. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten statt einer m²-bezogenen Förderung)

 

möglich ist. Die Verwaltung wird dem Rat die Richtlinie in seiner nächsten Sitzung zur Entscheidung vorlegen.

 


 

Durch die Reduzierung des Gesamtaufwandes für die Jahre 2014 – 2017 verringert sich auch der prognostizierte städtische Anteil an den Fördermitteln um 21.306,00 € (ergebniswirksame freiwillige Leistung). Die bei dem Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840 – Nördliche Innenstadt – für diese Maßnahme eingeplanten Mittel werden nicht mehr benötigt.

 


Keine.