Betreff
Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord";
hier: Aufhebung der "Richtline der Stadt Eschweiler über die Gewährung von
Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds";
Auflösung des eingesetzten Entscheidungsgremiums;
Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen
Vorlage
004/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.         Der Rat beschließt, die am 18.02.2014 als Anlage 1 der Sitzungsvorlage Nr. 009/14 beschlossene "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" aufzuheben (Anlage 1).

 

2.         Der Rat beschließt, das mit Beschluss vom 29.10.2014 eingesetzte Entscheidungsgremium aufzulösen (Anlage 2).

 

3.         Der Rat nimmt den Nachweis über die im Rahmen des Verfügungsfonds ("Maßnahmen- und

            Projektfonds Innenstadt Eschweiler") durchgeführten Maßnahmen zur Kenntnis (Anlage 3).


 

Mit dem Verfügungsfonds ist im Rahmen der Städtebauförderung ein besonderes Instrument geschaffen worden: Private Akteure, die sich mit ihrem persönlichen und finanziellen Engagement für die Innenstadt einsetzen, werden durch eine öffentliche Ko-Finanzierung in (maximal) gleicher Höhe unterstützt. Dadurch werden die Akteure aus der Bürgerschaft in die Lage versetzt, erwünschte eigene Projekte zeitnah umzusetzen, die die Fördermaßnahmen im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" unterstützen bzw. der Aufwertung der Innenstadt dienen.

 

Als Rechtsgrundlage hat der Rat der Stadt Eschweiler am 18.02.2014 eine Verwaltungsrichtlinie über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds beschlossen [Anlage 1 der Sitzungsvorlage Nr. 009/14 (Anlage 1)], in der die gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung eines Verfügungsfonds aber auch die sonstigen Regelungen für die Vorgehensweise der Organe geregelt sind.

 

 

 

Vergabegremium:

 

Mit Beschluss vom 29.10.2014 (Anlage 2: Sitzungsvorlage Nr. 338/14) hat der Rat der Stadt Eschweiler ein Entscheidungsgremium ("Lenkungsgruppe") eingesetzt, das seit 2014 über die Verwendung der Finanzmittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheidet. Das Entscheidungsgremium ist gleichrangig besetzt. Sechs Mitglieder werden von der Verwaltung und den Fraktionen entsandt. Bei den anderen sechs Mitgliedern handelt es sich um Vertreter der Eigentümer, Händler, Dienstleister, Verbände und Vereine.

 

 

 

Verwaltung und Höhe des Verfügungsfonds:

 

Das im Grundförderantrag vom 16.08.2012 bzw. im 1. Nachtrag vom 24.05.2013 über eine Laufzeit von insgesamt 4 Jahren (2014 – 2017) ursprünglich vorgesehene Gesamtbudget in Höhe von 200.000 €
(= 50.000 €/a) wurde dem Maßnahmenverlauf entsprechend der folgenden Aufstellung laufend angepasst:

 

 

Die für den Verfügungsfonds nicht mehr benötigten Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln in einer Höhe von 46.400,00 € werden nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln für die Fördermaßnahme "Umgestaltung des Marktplatzbereiches" verwendet.

 

Ende 2017 beträgt das Budget des Verfügungsfonds für den gesamten Förderzeitraum rd. 85.740,00 €
(Anlage 3). Diese wurden zu 50 % durch private und zu 50 % durch öffentliche Mittel finanziert. Die öffentlichen Fördermittel wurden nur für investive oder investitionsvorbereitende Maßnahmen und Projekte genutzt. Die Antragsteller waren für deren Umsetzung verantwortlich.

 

 

 

Maßnahmenabschluss:

 

Am 31.12.2017 endet gemäß Zuwendungsbescheid Nr. 05/12/13 vom 05.11.2013 der Bewilligungszeitraum für alle Förderprojekte im Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord".

 

Die Einrichtung des Verfügungsfonds hat sich bewährt. Obwohl im Vergleich zu den anderen Investitionsmaßnahmen der Verfügungsfonds nur einen geringen Anteil der bewilligten Fördermittel beansprucht, konnten viele Akteure aus der Bürgerschaft zur Mitarbeit bewegt werden. Die kooperative Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln und die über alle Fraktionen vorhandene uneingeschränkte Unterstützung durch die Politik waren und sind für das Projekt von großer Bedeutung. Die durch den Verfügungsfonds umgesetzten kleinen und großen Projekte und Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt sind in der Anlage 3 dargestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die vom Rat am 18.02.2014 als Anlage 1 der Sitzungsvorlage Nr. 009/14 beschlossene "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds" aufzuheben sowie das vom Rat mit Beschluss vom 29.10.2014 eingesetzte Entscheidungsgremium ("Lenkungsgruppe") aufzulösen. Darüber hinaus nimmt der Rat den Nachweis über die im Rahmen des Verfügungsfonds ("Maßnahmen- und Projektfonds Innenstadt Eschweiler") durchgeführten Maßnahmen zur Kenntnis (Anlage 3).

 

 

 

Fortsetzung der Maßnahme 2018 – 2021:

 

Die Bezirksregierung Köln wird auch 2018 – 2021 in einem dritten Förderabschnitt bzw. in der zum zweiten Mal fortgeschriebenen Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet "Innenstadt-Nord" die Einrichtung eines Verfügungsfonds unterstützen. Den grundsätzlichen Rahmen für die Umsetzung von Projekten aus dem Verfügungsfonds wird wieder eine "Richtlinie der Stadt Eschweiler zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Innenstadt-Nord" bilden. Diese Richtlinie wird zurzeit erarbeitet. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Eschweiler sowohl die Richtlinie als auch einen Vorschlag über die Einsetzung eines neuen Entscheidungsgremiums in seiner nächsten Sitzung zur Entscheidung vorlegen.

 


 

Durch die Reduzierung des Gesamtaufwandes für die Jahre 2014 – 2017 verringert sich auch der prognostizierte städtische Anteil an den Fördermitteln um 11.520,00 € (ergebniswirksame freiwillige Leistung). Die bei dem Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910840 – Nördliche Innenstadt – für diese Maßnahme eingeplanten Mittel werden nicht mehr benötigt.

 


 

Keine.