1.         Der Ausschuss stimmt der geänderten Planung zur Umgestaltung der Straße "Am Burgfeld" zu und beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Umgestaltung fortzuführen und die weiteren Verfahrens-schritte einzuleiten.

 

 

2a.   Unter den gegebenen Voraussetzungen wird den geplanten „Aufpflasterungen“ im Bereich des Pastor-Zohren-Hauses und an der Einmündung der Von-der-Horst-Straße zugestimmt.

 

2b.  Unter den gegebenen Voraussetzungen wird den geplanten „Aufpflasterungen“ im Bereich des Pastor-Zohren-Hauses und an der Einmündung der Von-der-Horst-Straße nicht zugestimmt. Die Straße soll ohne „Aufpflasterungen“ gebaut werden.

 

 


 

Die Planung zur Umgestaltung der Straße "Am Burgfeld" wurde dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 21.09.2017 (Vorlage Nummer 303/17 - Anlage 1) vorgelegt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung des Straßenzuges im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Anliegern und Interessierten vorzustellen. Unter Berücksichtigung der in dieser Versammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt nun die erneute Vorstellung der Planung.

 

 

Informationsveranstaltung am 23.11.2017 im Rathaus der Stadt Eschweiler (Niederschrift Anlage 2)

 

Bei der Informationsveranstaltung wurden verschiedene Themen zum Teil intensiv diskutiert. Zum Teil wurden die Fragen in der Informationsveranstaltung direkt beantwortet und sind damit in der Ergebnis-Niederschrift ent-halten. Die Beantwortung noch ausstehender Fragen sowie die Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken erfolgt im Rahmen dieser Vorlage.

 

Ein Teil der Anwohner der Straße "Am Burgfeld" hat sich offensichtlich im Vorfeld der Informationsveranstaltung abgestimmt und die drei Herren Peter Flohrmann (Am Burgfeld 4), Dr. Gero Rhiem (Am Burgfeld 6) und Gerd Schnitzler (Am Burgfeld 4a) zu Ihren Sprechern ernannt, die somit stellvertretend die Meinung eines größeren Teils der Anwohner bzw. Anlieger vertraten.

Definitiv haben hierzu im Nachgang zur Informationsveranstaltung insgesamt 8 Anlieger schriftlich diese „Voll-macht“ bestätigt.

 

Die in der Informationsveranstaltung diskutierten Themen werden im Folgenden erläutert bzw. abgewogen:

 

Einstufung der Straße „Am Burgfeld“ als Anliegerstraße:

Grundsätzlich hat die Einstufung der Straße keinen Einfluss auf die Planung. Hierdurch ändert sich jedoch die Höhe der auf die Anlieger gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz umlegbareren Kosten. Da dieser Punkt aber in der Informationsveranstaltung vom 23.11.2017 am intensivsten und längsten diskutiert wurde, wird im Rahmen dieser Vorlage darauf eingegangen.

Im Vorfeld der Baumaßnahme wird seitens der Verwaltung eine Einstufung der zu betrachtenden Straße in die im Rahmen der Ortssatzung möglichen Straßenarten vorgenommen. Hierbei werden alle maßgeblichen Kriterien wie Lage der Straße im Netz, die Verkehrsbelastung, die verkehrsrechtliche Einordnung, die Länge und Breite des Straßenraums, die Nutzung der angrenzenden Bebauung etc. sowie die entsprechende Rechtsprechung berück-sichtigt. Dies führte bei der Straße „Am Burgfeld“ eindeutig zur Einstufung als Anliegerstraße.

Seitens der Anlieger wurden verschiedene Gründe genannt, weshalb die Straße „Am Burgfeld“ ihrer Ansicht nach als Haupterschließungsstraße einzustufen sei.

Im Wesentlichen waren dies der hohe Anteil an Durchgangsverkehr sowie die Lage des Kindergartens an der Straße „Am Burgfeld“. Als maßgebliches Kriterium wurde zudem die Abrechnung der 1993 erneuerten Straßen-beleuchtung genannt. In der zu dieser Zeit gültigen Ortssatzung war die Straße „Am Burgfeld“ noch als Haupt-erschließungsstraße eingestuft worden. In der Informationsveranstaltung wurden all diese Argumente mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung entkräftet.

In der Ortssatzung von 1993 erfolgte noch eine Einstufung aller Straßen Eschweilers in die einzelnen Straßen-kategorien. Dies hatte den Nachteil, dass eine intensive Untersuchung der einzelnen Straßen wie jetzt bei der Straße „Am Burgfeld“ geschehen nicht möglich war und zudem auf Änderungen in Straßenverkehrsnetz nur mit großem Aufwand reagiert werden konnte. Dies führte bei einem größeren Teil der Straßen zu einer aus heutiger Sicht falschen Einstufung. In der Vergangenheit sind bereits mehrere Straßen als Anliegerstraßen abgerechnet worden, die in der Satzung von 1993 noch als Haupterschließungsstraßen aufgeführt waren, wie z. B. die Lieb-frauenstraße, die Dreieckstraße und die Hompeschstraße.

Aus Sicht der Verwaltung wird die Einstufung der Straße „Am Burgfeld“ als Anliegerstraße o. a. Kriterien gerecht:

Die Straße "Am Burgfeld" liegt in einer Tempo 30-Zone mit entsprechender „Rechts-vor-Links“-Regelung des Verkehrs. Hinsichtlich der in der derzeit gültigen Fassung der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
(RASt 06) genannten Kriterien Länge, Straßenraumbreite, Fahrbahnbreite und Verkehrsbelastung ist die Straße „Am Burgfeld“ als Wohnstraße zu bezeichnen. Bei der Einstufung einer Straße als Anliegerstraße nach dem Straßenbaubeitragsrecht kommt es nicht darauf an, dass der Anliegerverkehr gegenüber dem übrigen Verkehr überwiegt; der Kindergarten als öffentliche Einrichtung gilt als Anlieger, daher ist der Verkehr von und zum Kindergarten als Anliegerverkehr zu betrachten. Auch die Lage der Straße "Am Burgfeld" im Netz lässt nur die Einstufung als Anliegerstraße zu.

 

Weiterhin wurde seitens der Anlieger gefordert, die Baukosten sowie die Ermittlung der von den Anliegern zu zahlenden Kosten darzulegen.

Seitens der Verwaltung können die Anliegerkosten zum derzeitigen Zeitpunkt nur auf Basis von geschätzten Aus-baukosten angegeben werden. Die hier genannte Zahl von 11 bis 13 Euro je qm anrechenbarer Grundstücks-fläche ist anhand zuletzt durchgeführter Baumaßnahmen ermittelt worden. In der Regel stimmen die den Anlie-gern im Vorfeld genannten Anliegerkosten auch mit den nachher tatsächlich abgerechneten relativ gut überein.

Eine genaue Ermittlung der Anliegerkosten ist erst nach Beendigung der Baumaßnahme und Vorliegen aller maßgeblichen Rechnungen möglich.

 

Straßenplanung:

Ein in der Informationsveranstaltung vom 23.11.2017 von den Anwohnern unterstellter „Luxusausbau“ der Straße ist nicht geplant. Es werden hier Standardmaterialien wie in vergleichbaren anderen Straßen Eschweilers ver-wendet. Auch die Zahl von 3 geplanten Bäumen ist für eine über 300 m lange Straße als gering anzusehen.

Seitens der Anlieger wurde darauf hingewiesen, dass Baumbeete im öffentlichen Verkehrsraum oft als „Hunde-toilette“ missbraucht werden und dies gerade im Bereich des Kindergartens zu Problemen führen könnte. Dies ist auch der Verwaltung bekannt. Durch eine geeignete Bepflanzung kann dieses Problem minimiert werden. Im Endeffekt liegt es aber an den Hundehaltern, dafür zu sorgen, dass die Exkremente beseitigt werden.

Aufgrund der optisch einengenden Wirkung von Bäumen im Straßenraum und der befürchteten Anhebung des Geschwindigkeitsniveaus in der Straße „Am Burgfeld“ nach dem Umbau wird daher auf die Pflanzung von Bäumen nicht verzichtet.

 

Aufpflasterungen:

„Aufpflasterungen“ im Straßenraum sind ein probates Mittel zur Geschwindigkeitsabsenkung bei innerörtlichen Straßen. Dabei wirkt sich die Absenkung der Geschwindigkeit jedoch meist nur auf einen begrenzten Abschnitt aus und durch die quer zur Fahrtrichtung angeordneten Rampen kann es zu Lärmbelästigungen der Anlieger durch das Überfahren sowie das Abbremsen und Beschleunigen kommen. Da im Vorfeld der Informationsveran-staltung seitens der Anlieger nachvollziehbare Befürchtungen geäußert wurden, dass nach dem Umbau der Straße "Am Burgfeld" diese mit zu hohen Geschwindigkeiten befahren werden könnte, wurden seitens der Verwaltung zwei Aufpflasterungen in der Straße "Am Burgfeld" geplant, und zwar auf Höhe des Pastor-Zohren-Hauses sowie an der Einmündung der Von-der-Horst-Straße, da an diesen beiden Stellen eine punktuelle Absenkung der Geschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am sinnvollsten ist.

Die in der Informationsveranstaltung angeregte Verlegung der Aufpflasterung vom Pastor-Zohren-Haus in den Bereich der Einmündung zur Bourscheidtstraße ist uneffektiv, da durch die Einmündung selbst bereits eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus erzielt wird. Zusätzlich oder aber auch alternativ kann durch in der Informationsveranstaltung genannte Maßnahmen wie z. B. Piktogramme auf der Straße, zusätzliche Beschilde-rung, mobile Tempoinfotafel etc. versucht werden, das Geschwindigkeitsniveau zu senken. Sollten diese Alter-nativen nicht wirken, könnten im Nachgang zur Baumaßnahme ggfs. auch sogenannte „Berliner Kissen“ (Plateau-aufpflasterungen wie z. B. in der Martin-Luther-Straße vor der Willi-Fährmann-Schule) nachgerüstet werden.

Im Rahmen dieser Vorlage soll daher entschieden werden, ob die beiden Aufpflasterungen weiterhin Bestandteil der Planung bleiben oder ob auf Sie verzichtet wird.

 

Fahrbahnversatz / Aufpflasterung Pastor-Zohren-Haus:

In der Informationsveranstaltung vom 23.11.2017 wurde gefordert, auf die im Bereich des Pastor-Zohren-Hauses geplanten verkehrsberuhigenden Elemente zu verzichten, da es durch die damit verbundene „Aufmerksamkeits-reduzierung“ zu gefährlichen Situationen insbesondere im Zusammenhang mit dem Hol- und Bringverkehr vom bzw. zum Kindergarten kommen kann.

Die Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Durch den vorgesehenen Ausbau wird entgegen der geäußerten Befürchtung aufgrund der Verkehrsführung die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erhöht. Hierdurch ergibt sich automatisch eine Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit Zu einer Aufmerksamkeitsreduzierung kommt es im Regelfall durch eine gestreckte Verkehrsführung und ein eintöniges Umfeld (wie z. B. auf dem geraden Autobahnstück der A 4 zwischen der AS Merzenich und der AS Buir).

Bei der in der Informationsveranstaltung beschriebenen Fahrbahnverengung handelt es sich lediglich um die auf-grund des sich verengenden Straßenraums ergebende, kaum merkliche Reduzierung der Fahrbahnbreite von 5,55 m auf 5,20 m. Diese ist erforderlich, damit auch im südöstlichen Bereich der Straße "Am Burgfeld" ein Park-streifen eingerichtet werden kann und ein einseitiges Parken auf der Fahrbahn möglich ist.

Es erfolgt daher keine Änderung der Planung im Bereich des Pastor-Zohren-Hauses.

 

Oberflächenbelag Gehwege / Einrichtung eines Parkstreifens:

Hier wurde insbesondere durch die Sprecher der Anlieger in der Straße "Am Burgfeld" gefordert, auf den Platten-belag in den Gehwegen und die Einrichtung eines Parkstreifens zu verzichten. Der heute vorhandene Zustand der Straße sollte lediglich erneuert werden.

Statt des Plattenbelags sollen die Gehwege in Asphalt befestigt werden. Als Gründe hierfür wurden u. a. aufge-führt die Kostenersparnis, die geringere Haltbarkeit des Plattenbelags, die Gefahr von Unkrautbewuchs in den Fugen und eine spätere unschöne „Flickschusterei“, weil die vorhandenen Plattenbeläge nicht mehr nachgekauft werden können. In der Informationsveranstaltung konnten all diese Argumente entkräftet werden. Unter den Gehwegplatten wird schon seit vielen Jahren eine Drainbetontragschicht vorgesehen, die eine dauerhafte, ebene und verkehrssichere Oberfläche garantiert und zudem Unkrautbewuchs weitestgehend verhindert. Die in der Straße "Am Burgfeld" geplanten Gehwegplatten sind zudem ein Standardprodukt, welches auch in Zukunft noch so erhältlich sein wird. Auch eine Kostenersparnis wird es voraussichtlich nicht geben, da der Asphalt in den Gehwegen nicht mittels Fertiger, sondern von Hand mit einem entsprechend hohen Personaleinsatz eingebaut werden muss. Dem Hinweis, dass die Stadt die Platten nur einbaut, um ein einheitliches Stadtbild zu erzielen, wurde seitens der Verwaltung zugestimmt. Einheitliche Ausbaustandards erhöhen die Indentifikation mit der Stadt bzw. einzelnen Stadtteilen und führen zudem zu einer Kostenersparnis bei der Straßenunterhaltung. Durch den Einbau von Platten- und Pflasterbelägen können zudem die nicht zu vermeidenden künftigen Aufbrüche im Zusammenhang mit Versorgungsleitungen ohne sichtbare Beeinträchtigungen durchgeführt werden, während bei einem Asphaltbelag mit der Zeit ein unschöner Flickenteppich entsteht, wie es auch im momentanen Zustand der Gehwege in der Straße "Am Burgfeld" zu sehen ist.

Weiterhin wurde gefordert, statt der Einrichtung eines Parkstreifens die heutige Regelung des halbhüftigen Parkens weiterhin bestehen zu lassen. Das halbhüftige Parken ist jedoch nur eine Notlösung in bestehenden Straßen, um die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkstände zu vergrößern. Beim Neubau einer Straße ist dies unsinnig, da die gewünschte Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn, die in erster Linie dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dient, durch die Fahrzeuge überparkt und damit nicht mehr wahrnehmbar wird und zudem durch den fehlenden Höhenunterschied permanent überfahren werden kann.

Weiterhin wird befürchtet, dass durch die geplante Parkregelung die Problematik am Kindergarten verschärft und eine größere Gefährdung der Verkehrsteilnehmer als bislang hervorgerufen wird. Prinzipiell bewirkt die neue Parkregelung keinen großen Unterschied zur bisherigen Praxis. Momentan wird auf beiden Straßenseiten halb-hüftig auf Fahrbahn und Gehweg geparkt. Damit entsteht auf dem Gehweg ein Bereich, auf dem sich Kraftfahr-zeuge und Fußgänger ohne Trennung begegnen. Zukünftig wird auf der einen Seite mittels Parkstreifen das Parken vollständig geregelt, auf der gegenüberliegenden Seite kann auf der Fahrbahn geparkt werden, durch den Hochbordstein ist hier aber eine klare Trennung der verschiedenen Funktionsbereiche gewährleistet. Wie hier-durch eine größere Gefährdung für die einzelnen Verkehrsteilnehmer hervorgerufen werden soll, ist nicht nach-vollziehbar.

Die seitens der Verwaltung vorgestellte Planung stellt keineswegs einen gehobenen Ausbaustandard dar. Es werden ausschließlich Standardprodukte verwendet, die Befestigungen werden gemäß den zu berücksichtigen-den Richtlinien bemessen. Insofern wurde hier eine wirtschaftlich sinnvolle und angemessene Variante vorge-stellt, die den an sie gestellten Anforderungen gerecht wird.

Zudem wurde während der Informationsveranstaltung sowie im Nachgang dazu auch von mehreren Anliegern die von der Stadt Eschweiler vorgestellte Planung favorisiert.

Die grundsätzliche Planung mit Gehwegen mit Plattenbelag, einseitigem Parkstreifen in Pflaster und einer Fahr-bahnbreite, die einseitiges Parken zulässt, bleibt daher bestehen.

 

Anzahl der Parkstände – Parkstanderhebung:

Seitens der Anlieger wurde beschrieben, dass die seitens der Stadt durchgeführte Parkstanderhebung nicht den tatsächlichen Zustand beschreibt. Es parkten regelmäßig wesentlich mehr Fahrzeuge in der Straße "Am Burgfeld" als bei den von der Stadt durchgeführten Zählungen ermittelt. Dies sei immer dann der Fall, wenn durch Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Kirche St. Marien oder in den beiden Lokalitäten Haus Flatten und Burghof Besucher in der Straße "Am Burgfeld" parkten. Seitens der Verwaltung wurde anhand der Zählungen ein ähnliches Ergebnis festgestellt. Zu einem Termin wurden, anscheinend während einer solchen Veranstaltung, 64 parkende Fahrzeuge gezählt. Dies ist in etwa die doppelte Anzahl wie zu den restlichen Zeiten.

Bei der in der Bürgerversammlung vorgestellten Planung ist ein Abstellen von 63 Fahrzeugen in der Straße „Am Burgfeld“ möglich. Diese Zahl reduziert sich aber bei der jetzt vorgestellten aktualisierten Planung auf ca. 60 Fahrzeuge, da drei Anlieger eine zusätzliche Zufahrt zu ihrem Grundstück wünschen und hierdurch Parkstände entfallen. Generell wird sämtlicher zur Verfügung stehender Parkraum genutzt. Für die Anlieger der Straße "Am Burgfeld" steht nach Ansicht der Verwaltung eine ausreichende Zahl an Parkständen zur Verfügung. Darüber hinausgehender Parkdruck durch Veranstaltungen im direkten oder erweiterten Umfeld der Straße "Am Burgfeld" muss durch Ausweichen auf umgrenzende Straßen kompensiert werden.

 

Beleuchtung:

Aufgrund der Anregungen wurde die Beleuchtungsplanung überarbeitet. Die aktuell geplanten Beleuchtungsstandorte werden dann in der Örtlichkeit den vorhandenen Gegebenheiten angepasst und u. U. geringfügig verschoben.

 

 

Anwohnerschreiben (Anlagen 3.1 bis 3.13):

Im Nachgang zu der Informationsveranstaltung sind insgesamt 13 Schreiben bzw. E-Mails von Anliegern bei der Stadt Eschweiler eingegangen (Anlage 3.1 bis Anlage 3.13). Diese werden wie folgt bewertet:

 

Anlage 3.1: Herr Gerd Schnitzler, Am Burgfeld 4 (stellvertretend als Interessenvertreter der Anlieger); Schreiben vom 27.11.2017:

Herr Schnitzler brachte nochmals die Argumente vor, die bereits in der Informationsveranstaltung vom 23.11.2017 seitens der Anlieger für eine Einstufung der Straße "Am Burgfeld" als Haupterschließungsstraße vorgetragen werden. Hierauf wurde bereits eingegangen.

Weiterhin wurden von Herrn Schnitzler die seitens der Anlieger geforderten Änderungen bei der Planung dargelegt. Auch diese wurden oben bereits abgewogen, so dass auch hier keine neuen Argumente diskutiert werden müssen.

Der dritte Punkt in dem Schreiben bezieht sich auf die Kosten für den Ausbau der Straße. Die von ihm geforderte Vergleichsrechnung, wie teuer die o. g. Alternativplanung im Vergleich zu der von der Stadt vorgestellten Planung ist, kann mit der seitens der Anlieger geforderten Genauigkeit nicht geliefert werden. Dies könnte nur auf Grund einer Kostenschätzung mit den hierin enthaltenen Ungenauigkeiten erfolgen. Das Ergebnis, dass hier keine Kostenreduzierung erzielt werden kann, würde sich nicht ändern.

Hinsichtlich der Ermittlung der im Rahmen des § 8 Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger umzulegenden Kosten fand zwischenzeitlich ein Gespräch zwischen den Vertretern der Anlieger bei der Bauverwaltung statt. Hier wurden seitens der Verwaltung die Grundlagen sowohl für die Einstufung der Straße als Anliegerstraße als auch die Berechnung der Höhe der Anliegerkosten dargelegt und erklärt, dass diese momentan nur auf Schätzkosten basiert und dement-sprechende Ungenauigkeiten aufweist. Aus diesem Grunde ist auch nur die von Herrn Schnitzler bemängelte Pauschalaussage zu den Anliegerkosten möglich. Die genaue Ermittlung kann erst nach Fertigstellung der Bau-maßnahme und Vorliegen aller geprüften Rechnungen erfolgen.

 

Anlage 3.2: Frau Brigitte Höne, Am Burgfeld 11; Schreiben vom 28.11.2017 und E-Mail vom 20.12.2017:

Frau Höne bittet aufgrund der zu erwartenden erhöhten Geräuschentwicklung auf die Aufpflasterungen zu verzichten. Die Entscheidung hierzu wird seitens des Ausschusses im Rahmen dieser Vorlage getroffen.

Weiterhin bittet Sie, beim Ausbau bereits zu berücksichtigen, dass auf der rechten (südöstlichen) Seite Ihres Wohnhauses der Bau einer Garage geplant ist. Hier soll beim Ausbau eine Zufahrt hergestellt werden. Die Zufahrt wurde in die Planung eingearbeitet, hierdurch entfällt jedoch ein Parkstand auf dem Parkstreifen.

 

Anlage 3.3: Frau Eva Nesselrath und Herr Tobias Koltun, Am Burgfeld 6 (neue Eigentümer); E-Mail vom 01.12.2017:

Der Wunsch, die gegenüber ihres Hauses geplante Straßenleuchte um einige Meter zu verschieben, wurde in die Planung eingearbeitet.

Im Übrigen wurde der von der Stadt Eschweiler vorgestellten Gestaltung der Straße (Plattenbelag, Parkstreifen etc.) zugestimmt.

 

Anlage 3.4: Frau Ursula Gerards, Am Burgfeld 10; Schreiben vom 09.12.2017:

Frau Gerards bestätigt, dass die Herren Peter Flohrmann, Dr. Gero Rhiem und Gerd Schnitzler die Vollmacht haben, ihre Interessen zu vertreten.

Zudem bittet sie um Mitteilung zu den zu erwartenden Gesamtkosten für Ihr Grundstück.

 

Anlage 3.5: Frau Janny Franken-Vogts, stellvertretend für Ihre Eltern Cäcilia und Manfred Franken,
Am Burgfeld 21; E-Mail vom 10.12.2017:

Frau Janny Franken-Vogts bestätigt, dass die Herren Peter Flohrmann, Dr. Gero Rhiem und Gerd Schnitzler die Vollmacht haben, die Interessen ihrer Eltern zu vertreten.

 

Anlage 3.6: Herr Hans-Peter Müller, Am Burgfeld 22; E-Mail vom 10.12.2017:

Herr Müller bestätigt, dass die Herren Peter Flohrmann, Dr. Gero Rhiem und Gerd Schnitzler die Vollmacht haben, seine Interessen zu vertreten.

Zudem wies Herr Müller auf die Zusage in der Informationsveranstaltung hin, die Rechtsprechung offen zu legen, die zu einer Einstufung der Straße "Am Burgfeld" als Anliegerstraße führte. Diese wurde den drei Vertretern der Anlieger zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt.

Zudem bestätigte Herr Müller nochmals die Forderungen hinsichtlich des Ausbaus der Straße "Am Burgfeld" (halbhüftiges Parken, Bitumen statt Plattenbelag in den Gehwegen, keine Bäume, keine Fahrbahnverengung und Aufpflasterungen, stattdessen ggfs. ein Berliner Kissen in der Einmündung zur Bourscheidtstraße). Eine Abwägung zu diesen Forderungen wurde bereits oben vollzogen.

 

Anlage 3.7: Frau Theresia Huning-Kozel und Herr Prof. Klaus Kozel, Am Burgfeld 26; E-Mail vom 10.12.2017:

Frau Kozel und Herr Prof. Kozel bestätigen, dass die Herren Peter Flohrmann, Dr. Gero Rhiem und Gerd Schnitzler die Vollmacht haben, Ihre Interessen zu vertreten.

 

Anlage 3.8: Frau Gisela und Herr Raphael Lamm, Am Burgfeld 17; E-Mail vom 10.12.2017:

Frau und Herr Lamm bestätigen, dass die Peter Flohrmann, Dr. Gero Rhiem und Gerd Schnitzler die Vollmacht haben, Ihre Interessen zu vertreten.

Anlage 3.9: Frau Katharina Kriewen-Overath und Herr Horst Overath, Am Burgfeld 19; E-Mail vom 11.12.2017:

Frau Kriewen-Overath und Herr Overath bestätigen, dass die Herren Peter Flohrmann, Dr. Gero Rhiem und Gerd Schnitzler die Vollmacht haben, Ihre Interessen zu vertreten.

 

Anlage 3.10: Frau Iris Zaft und Herr Norbert Schallenberg, Am Burgfeld 15; E-Mail vom 12.12.2017:

Frau Zaft und Herr Schallenberg bestätigen, dass die Herren Peter Flohrmann, Dr. Gero Rhiem und Gerd Schnitzler die Vollmacht haben, Ihre Interessen zu vertreten.

Zudem wurde mit Hinblick auf das unter 3.1 aufgeführte Schreiben des Herrn Schnitzler auch von Ihrer Seite gebeten, die Kostenermittlung detaillierter darzulegen und über mögliche Einsparmöglichkeiten zu informieren.

 

Anlage 3.11: Frau Petra und Herr Henning Beckmann, Am Burgfeld 27; E-Mail vom 12.12.2017:

Frau und Herr Beckmann bestätigen, dass die Herren Peter Flohrmann, Dr. Gero Rhiem und Gerd Schnitzler die Vollmacht haben, Ihre Interessen zu vertreten.

 

Anlage 3.12: Frau Annemarie und Herr Christoph Weber, Am Burgfeld 20; E-Mail vom 02.01.2018:

Es wird gebeten, beim Ausbau bereits zu berücksichtigen, dass neben der rechten Zufahrt zu dem Haus der Bau von 2 weiteren Stellplätzen auf dem Privatgrundstück geplant ist. Dementsprechend soll diese Zufahrt verbreitert werden. Dies wurde in die Planung eingearbeitet, hierdurch entfällt jedoch ein Parkstand auf dem Parkstreifen.

 

Anlage 3.13: Frau Sabina und Herr Johannes Arnouts, Am Burgfeld 25; Brief vom 04.01.2018:

Frau und Herr Arnouts stimmen der von der Stadt Eschweiler vorgestellten Planung zu. Sie bitten lediglich, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass die geplanten drei Baumstandorte als Hundetoilette missbraucht werden. Weiterhin sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird.

 

Anlage 3.14: Herr Gerd Schnitzler, Am Burgfeld 4 (hier stellvertretend für fast alle Anwohner der Straße "Am Burgfeld"); Schreiben vom 30.01.2018:

Herr Schnitzler vergleicht in seinem o. g. Schreiben die Straße "Am Burgfeld" mit Straßen in der näheren Umgebung, bei denen in den vergangenen Jahren Kanalbaumaßnahmen ohne eine Erneuerung der Straßenoberfläche durchgeführt wurden. Es handelt sich hierbei um die Bourscheidtstraße, die Burgstraße, die Invalidenstraße und die Karlstraße. Hier wurde nach Beendigung der Kanalbauarbeiten auf den vorhandenen Straßenoberbau eine neue Asphaltdeckschicht gezogen. Dies war in diesen Straßen nur deshalb möglich, weil es die weitestgehend intakte Grundsubstanz dieser Straßen mit einer wirtschaftlich vertretbaren Restnutzungsdauer der so sanierten Fahrbahn zuließ. Diese Voraussetzung ist im Fall der Straße "Am Burgfeld" nicht gegeben. Aus diesem Grund erfolgt hier wie bei vielen anderen Straßen auch ein kompletter Neubau der Straße. Es werden auch bereits in anderen vergleichbaren Straßen verwendete Standardmaterialien für den Ausbau vorgesehen. Das von Herrn Schnitzler angemahnte Prinzip der Sparsamkeit wird generell bei Baumaßnahmen der Stadt Eschweiler angewandt. Dies ist angesichts der finanziellen Lage der Stadt unumgänglich, schließlich wird auch ein nicht unerheblicher Teil des Straßenbaus durch die Stadt Eschweiler getragen. Ebenso müssen hier auch die Funktionalität, die Dauerhaftigkeit und die zu erwartenden Folgekosten berücksichtigt werden.

Im Weiteren geht Herr Schnitzler nochmals auf die Einstufung der Straße als Anliegerstraße ein. Seitens der Verwaltung wurden bereits in der Informationsveranstaltung am 23.11.2018 sowie in einem weiteren Termin zwischen Vertretern der Stadt Eschweiler und den Herren Peter Flohrmann, Dr. Gero Rhiem und Gerd Schnitzler die Gründe für die Einstufung der Straße "Am Burgfeld" als Anliegerstraße dargelegt. Diese sind in ihrer Gänze zu sehen und werden durch entsprechende Rechtsprechung bestätigt. Seitens der Anlieger werden auch in diesem Schreiben keine neuen Argumente aufgeführt, so dass sich an der grundsätzlich unterschiedlichen Sichtweise zwischen Verwaltung und Anliegern nichts geändert hat. Auch durch die die diesem Schreiben beigefügten Anlagen werden keine neuen Fakten geliefert. Der in Anlage 1 des Schreibens beigefügte Beitragsbescheid zeigt, dass die Straße "Am Burgfeld" bei der beitragsrechtlichen Abrechnung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Jahr 1994 als Haupterschließungsstraße eingestuft wurde. Dies wurde seitens der Verwaltung zu keinem Zeitpunkt bestritten. Als Anlage 2 des Schreibens werden die Ergebnisse der von den Anwohnern durchgeführten Verkehrszählung aufgelistet. Im Vergleich zur in der Informationsveranstaltung genannten Zahl von 23,4 % ist der Anteil des Anliegerverkehrs von ca. 17 % nochmals um 6,4 % gesunken. Da zudem fraglich ist, auf welche Weise die „Zähler“ Anlieger identifiziert haben, darf die korrekte Ermittlung des Anteils des Anliegerverkehrs bezweifelt werden. Auch Anlage 3 des Schreibens dient nur als Beleg für bereits vorgetragene Argumente, nämlich dass nur ca. 10 % aller über die Straße "Am Burgfeld" erschlossenen Wohneinheiten tatsächlich auch Anlieger der Straße sind.

Die seitens der Verwaltung vorgenommene Einstufung der Straße "Am Burgfeld" als Anliegerstraße muss bei der Betrachtung der Gesamtheit der hierfür maßgeblichen Kriterien und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung daher beibehalten werden. Hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist hier keine andere Einstufung möglich. Auch andere vergleichbare und bereits abgerechnete Straßen galten 1993 noch als Haupterschließungsstraße und wurden bzw. werden unter Berücksichtigung der heutigen Randbedingungen als Anliegerstraße abgerechnet wie z. B. die Liebfrauenstraße oder die südliche Hompeschstraße.

 

 

Am 04.01.2018 fand im Rathaus der Stadt Eschweiler ein Gespräch zwischen den Herren Günther Koch, Am Burgfeld 23, Johannes Arnouts, Am Burgfeld 25 und Herrn Peter Herzog, Am Burgfeld 28 (Niederschrift hierzu Anlage 4):

Alle drei Anlieger sprachen sich für einen Plattenbelag in den Gehwegbereichen aus. Weiterhin wurde Ihnen der geplante Bauablauf beschrieben.

Herr Koch bittet um eine zusätzliche Zufahrt zu seinem Grundstück an der Grenze zu Haus 25, da er dort den Bau eines Stellplatzes plant. Dies wurde in die Planung eingearbeitet.

Herr Arnouts übergab ein Schreiben mit seinen Anregungen (siehe Anlage 3.13).

Herr Herzog bat darum, den Einmündungsbereich „Am Burgfeld“ / Fischerstraße ausreichend hell zu beleuchten, damit hier eine ausreichende Sozialkontrolle gewährleistet ist. Dies wurde im Rahmen der Überarbeitung der Beleuchtungsplanung berücksichtigt.

 


Einzahlungen

 

Anliegerbeiträge

Für die Baumaßnahme Straße "Am Burgfeld" sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben.

 

Auszahlungen

 

Straßenbau „Am Burgfeld“

Die oben angegebenen Planungsänderungen sind marginal und bewegen sich im Rahmen der Schätzungenauigkeit. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erneuerung der Straße inkl. Beleuchtung, Begrünung und Planung werden daher nicht geändert und belaufen sich auf rd. 690.000,00 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei dem bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen – geführten Sachkonto 09110002 – Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV17AIB008- Umgestaltung „Am Burgfeld“ zur Verfügung.

 

 

Kanalbau „Am Burgfeld“

Die Kosten für die Erneuerung des Hauptsammlers in der Straße "Am Burgfeld" mussten nach Vorliegen der Entwurfsplanung und des Bodengutachtens auf nunmehr rund 405.000,00 € korrigiert werden. Die Kosten für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse betragen rd. 85.000,00 €.

Für die Erneuerung des Hauptsammlers stehen derzeit bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV17AIB005 – Kanalbaumaßnahme „Am Burgfeld“ 315.387,20 zur Verfügung. Die zusätzlich erforderlichen Mittel werden im Rahmen einer Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit vom Sachkonto IV15AIB013 - Kanalbaumaßnahme Jülicher Straße bereitgestellt.

Die Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind über den Haushaltsansatz des bei dem
 Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – abgedeckt.

 


Die geänderte Planung hat keine nennenswerten personellen Auswirkungen.