Anstelle von Herrn Herbert Töll wird Frau Marion Braun (im
Vertretungsfall für Herrn Heinz Rehahn) mit sofortiger Wirkung zur Vertreterin
der Stadt Eschweiler in die Gesellschafterversammlung der regioIT GmbH
bestellt.
In seiner Sitzung am 30.11.2011 beschloss der Rat eine Beteiligung der
Stadt Eschweiler an der regioIT GmbH. Entsprechend § 12 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages ist von jedem Gesellschafter ein Vertreter in die
Gesellschafterversammlung zu entsenden. Es ist bewährte Praxis, ebenfalls auch
einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall zu benennen.
Die Benennung dieses Vertreters erfolgt auf der Grundlage des § 113 GO
NRW. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten
oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist.
Die Bestellung erfolgt gem. § 113 Abs. 2 und 4 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 2
GO NRW durch Mehrheitsbeschluss des Rates.
Aufgrund einer
personellen Veränderung wird daher für den Fall der Verhinderung von Herrn
Heinz Rehahn die Leiterin der Abteilung 103/ Technischer Service, Frau Marion
Braun, vorgeschlagen.