Betreff
Einführung und Verpflichtung eines stellvertretenden sachkundigen Einwohners
Vorlage
422/17
Art
Einführung und Verpflichtung

Der stellvertretende sachkundige Einwohner Wilhelm Haustein wird von der Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Herr Wilhelm Haustein wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 08.11.2017 als stellvertretender sachkundiger Einwohner für den AWO Stadtverband Eschweiler in den Sozial- und Seniorenausschuss bestellt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m.
§ 58 Abs. 2 GO NRW.

 


-keine- 

 


-keine-