Der Rat der Stadt
nimmt das Integrierte Klimaschutzkonzept Eschweiler als wichtigen Teil der
städtischen Aktivitäten zur nachhaltigen Stadtentwicklung innerhalb des
Leitbildes „Eschweiler 2030 … mit Energie in die Zukunft“ zur Kenntnis.
Der Rat beschließt das IKSK als Orientierungsleitfaden für die weitere nachhaltige Stadtentwicklung.
Gefördert durch die
Klimaschutzinitiative des Bundes und koordiniert durch die Stabstelle
Klimaschutz der StädteRegion Aachen haben im Zeitraum von Juli 2012 bis
Dezember 2013 die Ingenieurbüros Gertec GmbH aus Essen und Planersocietät aus
Dortmund auf Basis des 2010 vom Städteregionstag beschlossenen
Klimaschutzkonzeptes der StädteRegion Aachen jeweils eigenständige Integrierte
Klimaschutzkonzepte (IKSK) für die städteregionalen Kommunen und somit auch für
die Stadt Eschweiler erarbeitet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die
VV 338/12 verwiesen. Der Endbericht des IKSK unter dem Titel „Interkommunales
Klimaschutzmanagement in der StädteRegion Aachen“ liegt nun vor (Anlage 1).
Mit dem
Klimaschutzgesetz NRW und dem darauf aufbauenden Klimaschutzplan NRW sollen die
Strategien und Instrumente zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele
in NRW festgeschrieben werden. Die Kommunen werden bei der Umsetzung eine
wesentliche Rolle spielen und ihre Vorbildfunktion ausüben können. Eine
Verpflichtung für Kommunen, Klimaschutzkonzepte und Maßnahmenpläne zu
erstellen, gibt es zwar (noch) nicht, jedoch schafft § 5 Abs. 1 Satz 3
Klimaschutzgesetz NRW eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die
Landesregierung. Im Baurecht bzw. in der Bauleitplanung ist zudem der
Klimaschutz mit der Novellierung des Baugesetzbuches verankert und hier als
eigenständiges Ziel und konkreter Abwägungsbelang definiert.
Das vorliegende
IKSK greift die bisherigen Aktivitäten der Stadt zur Förderung des Klima- und
Ressourcenschutzes sowie zum Ausbau einer nachhaltigen Energieversorgung auf,
bündelt diese in einer strategischen Ausrichtung und gibt Vorschläge für
weitere konkrete Projekte, die in die Bereiche „Grundlagen Klimaschutz und
Energieeffizienz“, „Mobilität“ und „Erneuerbare Energien“ unterteilt werden.
Die hier aufgeführten Maßnahmenpakete wurden in Abstimmung mit der
Arbeitsgruppe „Eschweiler 2030“ und unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure
aus Verwaltung, Politik und Bürgerschaft definiert.
Das IKSK bildet
einen wichtigen Baustein der städtischen Aktivitäten zur nachhaltigen
Stadtentwicklung innerhalb des Leitbildes „Eschweiler 2030 … mit Energie in die
Zukunft“.
Ein Großteil der im
IKSK enthaltenen Ansätze sollen im Rahmen des European Energy Award-Verfahrens
(EEA) (VV 031/12) aufgegriffen, konkretisiert und sukzessive in Maßnahmen
überführt werden, die an anderer Stelle zu beschließen sind. Somit kann im
EEA-Verfahren der operative Umsetzungsprozess für das IKSK übernommen werden.
Beide, EEA und IKSK, verfolgen das Ziel, die Aspekte des Ressourcen- und
Klimaschutzes in die Verwaltungsstrukturen der Stadt zu integrieren sowie
grundsätzlich die Energieeffizienz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu
fördern. In der Arbeitsgruppe „Eschweiler 2030“ werden alle klima- und
energierelevanten Aktivitäten aus dem IKSK und dem EEA koordiniert und
strukturiert. So können z.B. zielgerichtet Maßnahmen zur Reduzierung des
Energieverbrauchs (Energieeffizienzmaßnahmen), zur Steigerung des Anteils erneuerbarer
Energien am Gesamtenergieverbrauch und zur Etablierung einer umweltfreundlichen
Mobilität ämterübergreifend initiiert und umgesetzt werden.
Das IKSK ist zwar
ein in sich abgeschlossenes Konzept, es wird jedoch thematisch in die noch zu
erarbeitende Struktur und Maßnahmenplanung des EEA integriert, auch um parallel
laufende, identische Arbeitsschritte zusammenzufassen. Maßnahmenplanung,
Koordination und Kommunikation innerhalb der Verwaltung, Einbindung der
Öffentlichkeit und die konkrete Umsetzung der Maßnahmen können so effizienter,
zielgerichteter und zudem gleichzeitig gestaltet werden.
Es ergeben sich
auch klimaschutzwirksame Synergieeffekte in Verbindung zu anderen
Planungsaufgaben der Stadt, wie dem Luftreinhalteplan oder dem Lärmaktionsplan,
deren Maßnahmen im IKSK bzw. EEA wiederzufinden sind.
Das IKSK besteht aus 6 Teilen:
- Erstellung einer stadtweiten CO2-Bilanz,
- Ermittlung von CO2-Minderungspotentialen,
- Maßnahmenentwicklung unter Beteiligung
unterschiedlicher Akteure,
- Erstellung eines Maßnahmenprogramms,
- Bestimmung der Effekte des
Maßnahmenprogramms und
- Ermittlung der Rahmenbedingungen für das
Maßnahmenprogramm.
Mit dem IKSK Eschweiler liegt nun eine Grundvoraussetzung vor, für
weitere Klimaschutzmaßnahmen entsprechende Förderanträge zu stellen.
Förderfähig nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in
sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
– BMUB) sind zum Beispiel
-
die
Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement (Förderquote 85%, 3 Jahre),
-
die
Durchführung einer ausgewählten investiven Klimaschutzmaßnahme im Rahmen des
Klimaschutzmanagements (Förderquote max. 50%, max. 250.000 €),
-
Klimaschutzmanagement
für die Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und
Kindertagesstätten und
-
Investive
Maßnahmen in den Bereichen „Beleuchtung“, „Raumlufttechnische Anlagen“ und
„Nachhaltige Mobilität“.
Mit der Klimaschutzinitiative und im Rahmen
des aufzustellenden Klimaschutzplanes werden weitere Förderinstrumente in NRW
aufzustellen sein, ohne die die ambitionierten Klimaschutzziele bis 2050 nicht
erreicht werden können. Klimaschutzkonzepte werden auch hier eine geeignete
Voraussetzung schaffen.
CO2-Emissionen und
Reduktionsziele
Mit einem Endenergieverbrauch von 1.318 GWh
(2010) bzw. 23,8 MWh pro Einwohner über alle Energieträger und
Verbrauchssektoren (Wirtschaft, Haushalte, Verkehr und Kommunale Gebäude)
beträgt die CO2-Bilanz der Gesamtstadt 410.000 t, bzw. 7,3 t CO2
pro Einwohner (Stand 2010). Das Braunkohlekraftwerk Weisweiler mit einer CO2-Bilanz
von 18,7 Mio. t (2013) wurde in der CO2-Bilanz der Stadt nicht
berücksichtigt, da einerseits nur ca. 1,3 % des im Kraftwerk erzeugten
Bruttostroms bilanziell in Eschweiler selbst verbraucht wird und andererseits
die braunkohlestrombedingten Emissionen über den regionalen Strommix in die CO2-Bilanz
der Stadt eingerechnet sind.
Wirtschaft, Verkehr und private Haushalte
teilen sich die CO2-Emissionen zu jeweils einem Drittel. Obwohl der
Anteil kommunaler Gebäude am Endenergieverbrauch bzw. den Emissionen weniger
als 1 % ausmacht, nimmt die Stadt eine besondere Vorbildfunktion im Klimaschutz
ein. Auch wenn die Effekte beispielsweise durch die Sanierung kommunaler
Gebäude in der Gesamtbilanz nur eine untergeordnete Rolle spielen, kann über
die öffentliche Wahrnehmung gezielter Maßnahmen oder das Vorweggehen bei der
Nutzung erneuerbarer Energien eine Multiplikatorwirkung in den Betrieben und
privaten Haushalten entstehen. Eine Strategie, die die Stadt mit den
Themenfeldern „Vorsorgender Umweltschutz“ und „stadt- und umweltverträgliche
Mobilität“ im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung „Eschweiler 2030“
verfolgt (VV 057/11).
Die im Klimaschutzgesetz NRW verankerten
Emissionsminderungsziele von 25% bis 2020 und 80% bis 2050 bezogen auf die
Gesamtemissionen im Jahr 1990 bedeuten auf Eschweiler übertragen eine
Reduzierung der CO2-Emissionen im Jahr 1990 von 514.000 t auf
386.000 t in 2020 bzw. 103.000 t in 2050. Zwischen 1990 und 2010 wurde bereits
eine Reduzierung der Emissionen um 20% auf 410.000 t erreicht.
Mit der vollständigen Umsetzung des
Maßnahmenprogramms des IKSK könnten unmittelbar CO2-Emissionen im
Umfang von 433.000 t eingespart werden, davon 52.000 t (12%) bis 2020 durch die
Minderung des Endenergieverbrauchs (Haushalte, Wirtschaft, öffentliche
Verwaltung), 366.000 t (ca. 85%) durch die Substitution der konventionellen
Energieerzeugung durch Erneuerbare Energien und 15.000 t (ca. 3%) im Bereich
der Mobilität. Da diesen Berechnungen grobe Potentialabschätzungen,
insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien, zu Grunde liegen, müssen im
weiteren Verlauf des Klimaschutzprozesses und bei Aufstellung des konkreten
Maßnahmenprogramms im Rahmen des EEA detaillierte Berechnungen durchgeführt
werden. Aus Kosten-Nutzen-Sicht ist zudem eine vollständige Umsetzung aller
Einsparpotentiale nicht sinnvoll (s. auch Punkt „Maßnahmenentwicklung“).
Weitere indirekte Emissionsminderungen durch Sekundäreffekte (Änderung des
Nutzerverhaltens im Bereich Wohnen, Freizeit und Mobilität, umweltfreundlichere
Ernährung, etc.), die nicht bilanziert werden können, sind zu erwarten.
Gerade im Bereich der Erneuerbaren Energien,
hier vor Allem bei der Windkraft, sind große Emissionsminderungspotentiale
vorhanden, die auch faktisch bereits in den nächsten Jahren umgesetzt werden
können. Beispielsweise könnten durch den Ausbau der Windkraft, wie im Entwurf
der „Standortuntersuchung zur Ermittlung potentieller Flächen für die
Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen„ (VV 319/13 und VV
158/14 – „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“) thematisiert, bis zu 100.000
t CO2 eingespart werden.
Die Festschreibung eines quantifizierbaren
Emissionsminderungsziels für die Stadt Eschweiler sollte aber zum jetzigen
Zeitpunkt nicht erfolgen, da wesentliche Punkte der Umsetzung des
Maßnahmenprogramms zum IKSK und EEA erst erarbeitet werden müssen.
Es ist aber bereits deutlich erkennbar, dass
das „Emissionsminderungsziel 25%“ des Klimaschutzgesetzes NRW für das
Jahr 2020 nahezu erreicht ist bzw. deutlich unterschritten werden könnte.
Maßnahmenentwicklung
Das umfangreiche Maßnahmenprogramm des IKSK ist in die Bereiche
„Grundlagen Klimaschutz und Energieeffizienz“, „Mobilität“ und „Erneuerbare
Energien“ und dabei jeweils in „Kommunenspezifische Maßnahmen“ (Komm) und
„Kooperationsmaßnahmen“ (Koop) unterteilt und weist insgesamt 45
Maßnahmenschwerpunkte auf, die im Detail noch einmal zahlreiche Einzelmaßnahmen
und Projekte bündeln. Diese Maßnahmenschwerpunkte und Einzelmaßnahmen haben
deutlich unterschiedliche CO2-Minderungseffekte bei einer großen
Spannbreite an personellem und finanziellem Ressourceneinsatz. Daraus lässt
sich vor dem Hintergrund derzeit begrenzter Ressourcen der Verwaltung die
Notwendigkeit eines Maßnahmenrankings ableiten, das mit Hilfe der
Kosten(Aufwand)-Nutzen-Betrachtung konkretisiert werden muss. Ziel ist es, einerseits eine Priorisierung
der Maßnahmen hinsichtlich ihrer unmittelbaren Steuerbarkeit durch die
Verwaltung (bereits initiierte oder direkt steuerbare Maßnahmen) zu erzielen
und anderseits eine Strukturierung der Maßnahmen mit erweitertem
Abstimmungsbedarf zu erarbeiten und diese mit dem EEA-Prozess zu
synchronisieren. Unter Beachtung dieser Zielkriterien ergibt sich folgender
Vorschlag für ein Maßnahmenprogramm, das nicht abschließend ist und im Fortgang
des EEA-Prozesses erweitert und verändert werden kann:
Maßnahmen
bereits initiiert oder direkt steuerbar |
|||
|
Einzelmaßnahmen /
Maßnahmenschwerpunkt |
Umsetzung |
Ziffer IKSK |
A 1 |
Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen /
Standortuntersuchung und FNP-Änderung |
2014-2015 |
Komm 4, Komm-EE 4 |
A 2 |
Erarbeitung einer KWK-Strategie in Anlehnung an die Ergebnisse des
Förderprojektes KWK-Modellkommune NRW („Neue Wärme Dürwiß“) und sukzessive
Umsetzung (Städtische Gebäude, Quartiersprojekte / Wärmecluster) |
2014-20 |
Komm 4, Komm-EE 3 |
A 3 |
Optimierung des Energie- und Gebäudemanagements |
2014-2016 |
Komm 2, Koop 2, Komm-EE 1 Komm-EE 2 |
A 4 |
Aufbau einer Bürgerbeteiligungsmöglichkeit bei Energieprojekten, z.B.
Bürger-Energiegenossenschaft |
2015-2017 |
Komm 12 Koop-EE 1 Koop-EE 2 |
A 5 |
Aufbau eines Carsharing-Angebotes |
2014-2015 |
Komm-Mob 1 |
|
|||
Maßnahmen mit
erweitertem Abstimmungsbedarf / über EEA steuern |
|||
|
Einzelmaßnahmen /
Maßnahmenschwerpunkt |
Umsetzung |
Ziffer IKSK |
B 1 |
Steuerung strategischer Maßnahmenplanung bereichsübergreifend;
Arbeitsgruppe „Eschweiler 2030“ |
2014-2020 |
Komm 5 |
B 2 |
Integration von Klimaschutz und Ressourceneffizienz in die Stadtplanung
durch z.B. eine kommunale Leitlinie, Satzung oder Beschluss |
2014-2015 |
Komm 1 |
B 3 |
Mitarbeit an einer Biomasse-Strategie in der StädteRegion Aachen |
2014-2016 |
Koop-EE 3 |
B 4 |
Einstellung eines Klimaschutzmanagers |
2015 |
Komm 6 Koop 1 Koop 4 |
B 5 |
Erstellung eines kommunalen Mobilitätskonzeptes inkl. |
2015-2016 |
Komm-Mob 1 Komm-Mob 3 |
B 6 |
Bündelung der bestehenden Informations- und Beratungsinstrumente der
Stadt in Kooperation mit externen Partnern Vernetzung mit den Akteuren in der Region |
2014-2020 |
Komm 9-11 Komm 11 Komm 13 Koop 5-7 Koop 8-13 |
Dieses Maßnahmenprogramm soll als Leitfaden und Orientierung verstanden
werden, den Klima- und Ressourcenschutz in die nachhaltige Stadtentwicklung zu
integrieren und strukturell umzusetzen. Jede der genannten bzw. im EEA-Prozess
zusätzlich erarbeiteten Maßnahmen wird, wenn nicht schon erfolgt, detailliert
vorbereitet und in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss bzw. in den Rat
eingebracht. Da mit dem bis 2017 angelegten EEA-Verfahren auch die operativen
Strukturen in der Verwaltung hinsichtlich eines dauerhaften Klimaschutz- und
Energieeffizienzprozesses optimiert werden sollen, kann und muss die Umsetzung
des IKSK und des o.g. Maßnahmenprogramms dort integriert werden.
Das IKSK und das Maßnahmenprogramm haben keine direkten finanziellen Auswirkungen. Alle Maßnahmen, die nicht bereits initiiert wurden, werden, soweit erforderlich, dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss bzw. dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Kosten sind dann detailliert zu kalkulieren. Alle Projekte werden hinsichtlich ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten unter Einbeziehung entsprechender Förderungen eingehend geprüft.
Die Implementierung
des IKSK in den EEA-Prozess und die Umsetzung konkreter Maßnahmen und Projekte
soll
durch die
bestehenden personellen Strukturen der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe
Eschweiler 2030 erfolgen.