1. Der Mitgliedschaft der Stadt Eschweiler in der zu gründenden
touristischen Organisationseinheit für die Gebietskulisse indeland wird
zugestimmt.
2. Die hierfür nach gutachterlicher Bewertung zurzeit bezifferten
Haushaltsmittel in Höhe von 10.652 € pro Jahr werden nach Gründung der
Organisation ab 2019 zunächst für die Dauer von drei Jahren zur Verfügung
gestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat regelmäßig, mindestens jedoch
jährlich über den Stand der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Freizeit
und Naherholung im indeland und die Ergebnisse der gutachterlichen Bewertung
der Kooperationseffekte nach Ablauf der Startphase zu berichten.
Die Optimierung der inhaltlichen und strukturellen Zusammenarbeit im
indeland im Bereich Freizeit und Naherholung bietet sowohl im Hinblick auf
Wertschöpfung als auch Standortmarketing ein enormes regionalwirtschaftliches
Potential. Die Bündelung und Strukturierung der bisherigen Aktivitäten der
einzelnen Kommunen im indeland schafft Synergieeffekte. Die Kooperation des
indelandes mit den touristischen Organisationen in der Region und den Verwaltungen
der umliegenden Kreise und der StädteRegion Aachen könnte es ermöglichen,
größere, regional wirksame Projekte im Bereich Freizeit und Naherholung
effektiver umzusetzen. Bereits bestehende Konkurrenzsituationen der
unterschiedlichen „touristischen Räume“ sollten somit auflösbar sein.
Auf der Grundlage gutachterlicher Bewertungen durch die PROJEKT M GmbH
(Anlage 1) und anschließender Erörterung im AK Tourismus indeland unter
Beteiligung der Verwaltungen der indeland-Kommunen, hat der Aufsichtsrat der
Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH (EwiG) in der 44. Aufsichtsratssitzung
am 15.11.2017 die Ausführungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich
Freizeit und Naherholung zustimmend zur Kenntnis genommen. Er hat darüber
hinaus einstimmig beschlossen, den jeweiligen Räten den Beitritt in eine zu
gründende Organisationseinheit zu empfehlen und die erforderlichen kommunalen
Beiträge zur Einrichtung einer Tourismusstelle indeland bereitzustellen. Vor
dem Hintergrund der solidarischen Aufteilung wird die Finanzierung durch die
Gesellschafterkommunen zu gleichen Anteile empfohlen. Lediglich die EwiG und
der Kreis Düren werden einen erhöhten Anteil zahlen.
Gutachterlich wird für die Form der Organisationseinheit der eingetragene
Verein empfohlen. Sowohl die endgültige Bezeichnung als auch die Satzung des zu
gründenden Vereins sind im Anschluss an die Grundsatzbeschlussfassung noch zu
erarbeiten.
Auf die in der 44. Aufsichtsratssitzung der EwiG präsentierte fachliche Expertise von Herrn
Prof. Dr. Quack (PROJEKT M GmbH) und die dort beschriebenen Mehrwerte und
konkreten Handlungserfordernisse einer regionalen Tourismusstelle indeland
(Anlage 2) wird verwiesen.
Um eine zeitnahe Weiterentwicklung des indelandes im touristischen
Kontext zu gewährleisten, empfiehlt der Gutachter den Prozess zur Gründung der
Tourismusstelle im Frühjahr 2018 abzuschließen. Insbesondere vor dem Hintergrund
aktueller Debatten zur eventuell vorgezogenen Beendigung der Braunkohlenförderung
im Rheinischen Braunkohlerevier sollte sich die Region auch im Bereich Freizeit
und Naherholung bereits heute koordiniert und konsequent aufstellen, um den
strukturellen Wandel frühzeitig als Chance nutzbar zu machen.
Nach erster gutachterlicher Bewertung ist für die dreijährige Startphase ein finanzieller Eigenanteil der Stadt von 10.652 € jährlich bereit zu stellen. Die entsprechenden Mittel werden für 2019 und Folgejahre angemeldet.
Die Vertretung der
Stadt Eschweiler in den Arbeitsgremien der EwiG erfolgt grundsätzlich durch
Herrn Büttgen von der Abteilung 610/Planung und Entwicklung. Für den Bereich
Tourismus und die AG Tourismus in der EwiG erfolgt eine zusätzliche Vertretung
durch Herrn Walraff vom Amt 23/Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und
Tourismus. Die zukünftigen Aufgaben der Stadt im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit im Bereich Freizeit und Naherholung im indeland werden
fachämterübergreifend organisiert und durchgeführt, die Koordination liegt bei
Herrn Büttgen und Herrn Walraff.