hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 292 –
Schillerstraße/Gasthausstraße – gemäß der in der Anlage 1 dargestellten
Abgrenzung wird beschlossen.
II.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.
III.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach der Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 3).
IV.
Der
Entwurf des Bebauungsplans 292 – Schillerstraße / Gasthausstraße – (Anlagen
4, 5 und 6) mit Begründung (Anlage 7) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
09.02.2017 (VV 013/17) die Aufstellung des Bebauungsplanes 292 -
Schillerstraße/Gasthausstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 17.03. bis 31.03.2017 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
der Behörden sind als Anlagen 2 und 3, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten als Anlage 8 und 9
beigefügt.
Aufgrund der Stellungnahme des zuständigen Fachamtes wird der schmale Weg
im Südosten des Plangebietes (Gemarkung Dürwiß, Flur 15, Nr. 158 und Flur 4,
Nr. 534) aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Einbeziehung des Weges ist
zur Entwicklung des Planungsgebietes nicht erforderlich.
Das Planungsziel des Bebauungsplanes 292 ist die Entwicklung eines
Wohngebietes im verkleinerten Geltungsbereich (Anlage 1) des
Blockinnenbereiches zwischen Schillerstraße, Gasthaus-/Weisweilerstraße und
Konrad-Adenauer-Straße. Bei dem neuen Wohngebiet mit ca. 38 Wohneinheiten
handelt es sich aufgrund der ruhigen Wohnlage und der Nähe zum
Nahversorgungszentrum sowie der direkten Anbindung zur Schule bzw. Kindergarten
um einen Standort mit den besten Voraussetzungen für die geplante Zielsetzung.
Die Verwaltung empfiehlt, den geänderten bzw. ergänzten Entwurf des
Bebauungsplanes 292 – Schillerstraße/Gasthausstraße – (Anlagen 4 und 5)
mit Begründung (Anlage 7) zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Gutachten:
Folgendes Gutachten liegt dem Bauleitplanverfahren
zugrunde und kann bei der Verwaltung eingesehen werden:
·
Vorprüfung
der Artenschutzbelange (Stufe I) zum Bebauungsplan 292, Büro für Umweltplanung
Haese, Stolberg, Juni 2017
·
Entwässerungskonzept
zum Bebauungsplan 292, Büro Achten und Jansen GmbH, Aachen, Februar 2018
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Der Projektentwickler hat sich bereit erklärt ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen, etc. zu übernehmen.
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.