Betreff
Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Übernahme der Personalkosten für eine 1/2 Personalstelle im Kinder- und Jugendzentrum
Vorlage
367/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Antrag der katholischen Kirchengemeinde vom 05.07.2017 zunächst zurückzustellen und empfiehlt dem Träger des Kinder- und Jugendzentrums St. Peter und Paul einen Förderantrag im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2018 (KJFP NRW 2018) unter der Förderposition 5.2 – Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit –  zu stellen.

 


 

Mit Schreiben vom 05.07.2017 stellt die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul, vertreten durch Herrn Pfarrer Michael Datené und dem Vorsitzenden des Ausschusses des Kinder- und Jugendzentrums, Herrn Manfred Kuper, einen Antrag auf Fortführung der Finanzierung der zweiten ½-Fachkraftstelle im Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul (Anlage 1).

 

Im Jahr 2014 hat der Rat der Stadt Eschweiler auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses eine Neuverteilung der finanziellen Mittel für die Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß und der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul ausschließlich für das Haushaltjahr 2015 beschlossen. Eine Umverteilung der kommunalen Betriebskostenzuschüsse war aufgrund der vorübergehenden Teilzeitbeschäftigung der damals hauptamtlichen Mitarbeiterin in der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß möglich (vgl. VV Nr. 424/14).

Seit August 2016 ist die hauptamtliche Stelle in Weisweiler-Dürwiß wieder in Vollzeit besetzt. Der katholischen Pfarrgemeinde ist, wie in dem Schreiben vom 05.07.2017 dargestellt, eine Weiterfinanzierung der zusätzlichen halben Stelle ohne weitere kommunale Zuschüsse jedoch nicht möglich.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kirchlichen Träger in der offenen Jugendarbeit sind in kommunale Zuschüsse und Zuschüsse vom Land wie folgt aufgeteilt:

 

Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul:   

 

Kommunaler Zuschuss:             36.712,00 €

Landeszuschuss:                      19.723,00 €

Gesamtzuschuss:         56.435,00 €

 

Evangelische Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß:

 

Kommunaler Zuschuss: 20.500,00 €

Landeszuschuss:                      19.723,00 €

Gesamtzuschuss:         40.223,00 €

 

 

Die ½ Stelle im Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul konnte nur zeitweise besetzt werden, da es für den Träger nicht einfach war, qualifiziertes Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Eine ½ Stelle ist für viele Fachkräfte aus dem Bereich der Sozialen Arbeit unattraktiv und kommt daher oft nicht in Frage. Zudem stellen auch die Arbeitszeiten ein Problem dar, weil die Freizeitangebote in der Kinder- und Jugendarbeit in der Regel erst nach der Schule, also ab dem späten Nachmittag/Abendbereich und am Wochenende erfolgen. Als weiteres zusätzliches Problem für den Träger St. Peter und Paul, die ½  Fachkraftstelle zu besetzen, stellte sich auch die Laufzeitbefristung des Arbeitsvertrages dar.         

 

Zur Sicherstellung einer planvollen Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit haben sich die  kirchlichen Träger  fortlaufend an einem Wirksamkeitsdialog mit dem Jugendamt, nicht nur in diesem Jahr, beteiligt. Unter Berücksichtigung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Eschweiler kann als Ergebnis festgehalten werden, dass die Angebote und Projekte in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowohl in kirchlicher Trägerschaft als auch die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (Mobile Jugendarbeit, der Städtische Jugendtreff „Check In“ und die Spiel- und Lernstube in der Bürgerbegegnungsstätte Eschweiler-Ost), flächendeckend durch ein buntes und vielfältiges Spektrum an Freizeit- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche die im gesamten Stadtgebiet vorhandenen Bedarfe weitestgehend abdecken. Als Anlage 2 und 3 sind die jeweiligen Konzeptionen der kirchlichen offenen Kinder- und Jugendarbeit beigefügt.

 

Die im Schreiben der katholischen Kirchengemeinde angesprochene Notwendigkeit einer Aufstockung des Personals auf eine 2. pädagogische männliche Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % (Anlage 1) kann speziell für die jungen männlichen Besucher des Kinder- und Jugendzentrums durchaus als eine sinnvolle Weiterentwicklung angesehen werden.

 

 

 

Um die genauen Bedarfe im Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul, bezogen auf die geschlechtsspezifische Besucherstruktur einschätzen zu können, regt die Verwaltung allerdings zunächst an, im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2018 (KJFP NRW 2018) unter Förderposition 5.2 – Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit – , einen Antrag zu stellen (Anlage 4).

Die Verwaltung hat bereits mit den Vertretern der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul Kontakt aufgenommen, das beschriebene Vorgehen besprochen und bei der Antragstellung Unterstützung zugesichert. Seitens der Fachberatung des Landesjugendamts wird die Vorgehensweise ebenfalls befürwortet und unterstützt.

 

Bei erfolgreicher Antragstellung könnte ab Mai 2018 der Bedarf für eine geschlechtsspezifische Kinder- und Jugendarbeit im Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul genauer betrachtet und analysiert werden.

Darüber hinaus soll im ersten Quartal 2018 der neue Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW für die Jahre 2018-2020 verabschiedet werden. Die genauen Eckdaten sind bislang noch nicht veröffentlicht. Der neue Staatssekretär des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, Herr Andreas Bothe, hat allerdings im Rahmen einer Veranstaltung am 17. Oktober im Landesjugendamt zu dem Thema „Kommunale Bildungslandschaften NRW“ einige Hinweise zu den geplanten Ausweitungen und Schwerpunkten des neuen Kinder- und Jugendförderplanes gegeben.

Es bleibt gleichwohl zunächst abzuwarten, wie sich der neue Kinder- und Jugendförderplan 2018-2020 des Landes NRW im Frühjahr 2018 tatsächlich darstellen wird. 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der katholischen Kirchengemeinde vom 05.07.2017 vorübergehend zurückzustellen und einen Förderantrag im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2018 (KJFP NRW 2018) unter Förderposition 5.2 – Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit –  zu stellen und die Entwicklungen im Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW 2018-2020 abzuwarten.

 


Keine

 


Keine