Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Antrag der katholischen
Kirchengemeinde vom 05.07.2017 zunächst zurückzustellen und empfiehlt dem Träger
des Kinder- und Jugendzentrums St. Peter und Paul einen Förderantrag im Rahmen
des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2018 (KJFP NRW 2018) unter der
Förderposition 5.2 – Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und
Jugendarbeit – zu stellen.
Mit Schreiben vom 05.07.2017 stellt die Katholische Kirchengemeinde St.
Peter und Paul, vertreten durch Herrn Pfarrer Michael Datené und dem
Vorsitzenden des Ausschusses des Kinder- und Jugendzentrums, Herrn Manfred
Kuper, einen Antrag auf Fortführung der Finanzierung der zweiten
½-Fachkraftstelle im Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul (Anlage 1).
Im Jahr 2014 hat der Rat der Stadt Eschweiler auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses eine Neuverteilung der finanziellen Mittel für die
Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß und der
Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul ausschließlich für das Haushaltjahr
2015 beschlossen. Eine Umverteilung der kommunalen Betriebskostenzuschüsse war
aufgrund der vorübergehenden Teilzeitbeschäftigung der damals hauptamtlichen
Mitarbeiterin in der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen
Kirchengemeinde Weisweiler-Dürwiß möglich (vgl. VV Nr. 424/14).
Seit August 2016 ist die hauptamtliche Stelle in Weisweiler-Dürwiß wieder
in Vollzeit besetzt. Der katholischen Pfarrgemeinde ist, wie in dem Schreiben
vom 05.07.2017 dargestellt, eine Weiterfinanzierung der zusätzlichen halben
Stelle ohne weitere kommunale Zuschüsse jedoch nicht möglich.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kirchlichen Träger in der offenen
Jugendarbeit sind in kommunale Zuschüsse und Zuschüsse vom Land wie folgt
aufgeteilt:
Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul:
Kommunaler Zuschuss: 36.712,00
€
Landeszuschuss: 19.723,00
€
Gesamtzuschuss: 56.435,00 €
Evangelische Kirchengemeinde
Weisweiler-Dürwiß:
Kommunaler Zuschuss: 20.500,00 €
Landeszuschuss: 19.723,00
€
Gesamtzuschuss: 40.223,00 €
Die ½ Stelle im Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul konnte nur
zeitweise besetzt werden, da es für den Träger nicht einfach war,
qualifiziertes Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Eine ½ Stelle ist
für viele Fachkräfte aus dem Bereich der Sozialen Arbeit unattraktiv und kommt
daher oft nicht in Frage. Zudem stellen auch die Arbeitszeiten ein Problem dar,
weil die Freizeitangebote in der Kinder- und Jugendarbeit in der Regel erst
nach der Schule, also ab dem späten Nachmittag/Abendbereich und am Wochenende
erfolgen. Als weiteres zusätzliches Problem für den Träger St. Peter und Paul,
die ½ Fachkraftstelle zu besetzen,
stellte sich auch die Laufzeitbefristung des Arbeitsvertrages dar.
Zur Sicherstellung einer planvollen Weiterentwicklung der offenen Kinder-
und Jugendarbeit haben sich die kirchlichen
Träger fortlaufend an einem
Wirksamkeitsdialog mit dem Jugendamt, nicht nur in diesem Jahr, beteiligt.
Unter Berücksichtigung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Eschweiler
kann als Ergebnis festgehalten werden, dass die Angebote und Projekte in der
offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowohl in kirchlicher Trägerschaft als auch
die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (Mobile Jugendarbeit, der Städtische
Jugendtreff „Check In“ und die Spiel- und Lernstube in der
Bürgerbegegnungsstätte Eschweiler-Ost), flächendeckend durch ein buntes und
vielfältiges Spektrum an Freizeit- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche die im gesamten Stadtgebiet vorhandenen Bedarfe weitestgehend
abdecken. Als Anlage 2 und 3 sind die jeweiligen Konzeptionen der kirchlichen
offenen Kinder- und Jugendarbeit beigefügt.
Die im Schreiben der katholischen Kirchengemeinde angesprochene
Notwendigkeit einer Aufstockung des Personals auf eine 2. pädagogische
männliche Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % (Anlage 1) kann
speziell für die jungen männlichen Besucher des Kinder- und Jugendzentrums
durchaus als eine sinnvolle Weiterentwicklung angesehen werden.
Um die genauen Bedarfe im Kinder- und Jugendzentrum St. Peter und Paul,
bezogen auf die geschlechtsspezifische Besucherstruktur einschätzen zu können,
regt die Verwaltung allerdings zunächst an, im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans
NRW 2018 (KJFP NRW 2018) unter Förderposition 5.2 – Geschlechtsspezifische
Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit – , einen Antrag zu stellen (Anlage
4).
Die Verwaltung hat bereits mit den Vertretern der katholischen
Kirchengemeinde St. Peter und Paul Kontakt aufgenommen, das beschriebene
Vorgehen besprochen und bei der Antragstellung Unterstützung zugesichert.
Seitens der Fachberatung des Landesjugendamts wird die Vorgehensweise ebenfalls
befürwortet und unterstützt.
Bei erfolgreicher Antragstellung könnte ab Mai 2018 der Bedarf für eine
geschlechtsspezifische Kinder- und Jugendarbeit im Kinder- und Jugendzentrum
St. Peter und Paul genauer betrachtet und analysiert werden.
Darüber hinaus soll im ersten Quartal 2018 der neue Kinder- und Jugendförderplan
des Landes NRW für die Jahre 2018-2020 verabschiedet werden. Die genauen
Eckdaten sind bislang noch nicht veröffentlicht. Der neue Staatssekretär des
Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW,
Herr Andreas Bothe, hat allerdings im Rahmen einer Veranstaltung am 17. Oktober
im Landesjugendamt zu dem Thema „Kommunale Bildungslandschaften NRW“ einige
Hinweise zu den geplanten Ausweitungen und Schwerpunkten des neuen Kinder- und
Jugendförderplanes gegeben.
Es bleibt gleichwohl zunächst abzuwarten, wie sich der neue Kinder- und
Jugendförderplan 2018-2020 des Landes NRW im Frühjahr 2018 tatsächlich
darstellen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der katholischen
Kirchengemeinde vom 05.07.2017 vorübergehend zurückzustellen und einen
Förderantrag im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW 2018 (KJFP NRW
2018) unter Förderposition 5.2 – Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder-
und Jugendarbeit – zu stellen und die
Entwicklungen im Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW 2018-2020
abzuwarten.
Keine
Keine