Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die
Produkte
a) 05 341 01 01
Unterhaltsvorschussleistungen
b) 06 361 01 01 Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
c) 06 362 01 01
Kinder- und Jugendförderung
d) 06 363 01 01
Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
e) 13 551 01 01
Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -
entsprechend dem
Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2018 unter Berücksichtigung der
beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.
Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in
Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der
Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe der vom
Rat bereitgestellten Mittel.
Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2018 die haushaltswirtschaftliche
Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.
Die den
Jugendhilfeetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung sind in den
Produkten
a) 05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
-,
b) 06 361 01 01 - Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege -,
c) 06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -,
d) 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien - und
e) 13 551 01 01 - Öffentliches Grün -
Teilbereich Kinderspielplätze -
abgebildet (Anlage
1).
Die in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze entsprechenden den
aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des
Jugendamtes sowie den zwischenzeitlich nach der ersten Kalkulation der Ansätze
eingetretenen Änderungen der tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse.
Für den Finanzplan wird für die Erweiterung und Umgestaltung des
Spielplatzes und der Grünanlage Indestraße für das Haushaltsjahr 2018 bei
Produkt 13 551 01 01 - Öffentliches Grün - noch ein Betrag in Höhe von
115.000,00 € aufgenommen. Alle weiteren Veränderungen (Ergebnisplan) für den
Bereich des Jugendamtes ergeben sich aus Anlage 2.
Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt,
dass es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich
ist, ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben,
nach pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.
./.
keine