Betreff
Haushalt 2018 - Jugendhilfeetat -
Vorlage
364/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltsvoranschläge für die Produkte

 

a) 05 341 01 01 Unterhaltsvorschussleistungen

b) 06 361 01 01 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

c) 06 362 01 01 Kinder- und Jugendförderung

d) 06 363 01 01 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

e) 13 551 01 01 Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -

 

entsprechend dem Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2018 unter Berücksichtigung der beigefügten Veränderungsliste des Jugendamtes zu beschließen.

 


Entsprechend § 71 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe der vom Rat bereitgestellten Mittel.

 

Insoweit bildet die Haushaltssatzung 2018 die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses.

 

Die den Jugendhilfeetat betreffenden Teilbereiche der Haushaltssatzung sind in den Produkten

 

a)       05 341 01 01 - Unterhaltsvorschussleistungen -,

b)       06 361 01 01 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -,

c)       06 362 01 01 - Kinder- und Jugendförderung -,

d)       06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - und

e)       13 551 01 01 - Öffentliches Grün - Teilbereich Kinderspielplätze -

 

abgebildet (Anlage 1).

 

Die in den jeweiligen Produkten veranschlagten Ansätze entsprechenden den aktuellen Erkenntnissen und Prognosen in den einzelnen Fachbereichen des Jugendamtes sowie den zwischenzeitlich nach der ersten Kalkulation der Ansätze eingetretenen Änderungen der tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse.

 

Für den Finanzplan wird für die Erweiterung und Umgestaltung des Spielplatzes und der Grünanlage Indestraße für das Haushaltsjahr 2018 bei Produkt 13 551 01 01 - Öffentliches Grün - noch ein Betrag in Höhe von 115.000,00 € aufgenommen. Alle weiteren Veränderungen (Ergebnisplan) für den Bereich des Jugendamtes ergeben sich aus Anlage 2.

 

Grundsätzlich sind die jeweiligen Ansätze nach den Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ermittelt worden. Sie wurden so festgelegt, dass es der Stadt Eschweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich ist, ihre Aufgaben, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ergeben, nach pflichtgemäßem Ermessen ordnungsgemäß zu erfüllen.

 


./.

 


keine