Betreff
Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 bei Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -
Vorlage
358/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen bei

 

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53310700 - Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII -, in Höhe von 141.850,00 €,

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53310800 - Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VII -, in Höhe von 150.800,00 €,

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53311400 - Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII-, in Höhe von 71.350,00 €,

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53320300 - Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII -, in Höhe von 44.350,00 €,

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53320400 - Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII -, in Höhe von 528.650,00 € und

-          Produkt 06 363 01 01 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -, Kostenstelle 51000000, Sachkonto 53320500 - Heimerziehung gem. 34 SGB VIII für Volljährige -, in Höhe von 113.000,00 €

 

für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.                          

 

Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 1.050.000,00 € ist gewährleistet durch Mehrerträge  bei den bei Produkt 06 363 01 01 geführten Sachkonten 44821100 – Erstattung Jugendhilfeträger - in Höhe von 425.000,00 € und 44821110 - Erstattung Jugendhilfeträger Volljährige -  in Höhe von 55.000,00 € sowie durch geringere Aufwendungen bei dem bei Produkt 16 611 01 01 - Allgemeine Finanzwirtschaft geführten Sachkonto 53720200 - Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV -  in Höhe von 570.000 €. 


Die kommunalen Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) steigen seit einigen Jahren kontinuierlich an. Diese, auf vielfältige Faktoren zurückzuführende Entwicklung, trifft auch auf Eschweiler zu und wurde im Jahresbericht 2016 des Jugendamtes (VV 176/17) dargelegt.

Einerseits nimmt in einer Vielzahl von Fällen die Gesamtkomplexität der Bedarfslagen zu. Die vielschichtigen Probleme können meist nur mit umfangreichen und langwierigen Hilfen, sowohl ambulant als auch stationär, gelöst werden. Andererseits werden die Anforderungen und Aufgabenzuschreibungen vom Gesetzgeber, Justiz, Politik und Gesellschaft an das, was Jugendhilfe leisten soll, wo Jugendhilfe eingreifen und unterstützen muss, immer vielfältiger.

 

In den letzten Jahren konnte im Rahmen der aufsuchenden und unterstützenden Hilfen in Eschweiler Familien so unterstützt und gestärkt werden, dass Kinder im Familienverbund verbleiben konnten und die Kostensteigerungen moderat ausfielen. Allerdings schon im Jahr 2016 kam es insbesondere in den stationären Hilfen sowie bei der Eingliederungshilfe zu deutlichen Fallsteigerungen, die zum Ende des Jahres Mittelaufstockungen erforderlich machten (vgl. VV-Nr. 328/16).

 

In der Ausgabenentwicklung in 2017 ist ebenfalls wieder ein deutlicher Anstieg bei den Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung zu verzeichnen.

 

Die Kostensteigerungen ergeben sich im Wesentlichen bei den nachfolgend aufgeführten Sachkonten:

 

 

Sachkonto 53311400- Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII -

 

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist die Schulbegleitung die Hilfeform mit der größten Kostensteigerung. Für das Jahr 2017 ist in der Auswertung der aktuellen Fallzahlen davon auszugehen, dass die Kosten für die Schulbegleitung auf rd. 390.000,00 € ansteigen.

 

Hintergrund dieser Entwicklung ist u.a. das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und damit verbunden das Recht von Kindern auf wohnortnahen Zugang zum gemeinsamen Lernen bei sonderpädagogischen Förderbedarf. In der allgemeinen Schule als Regelförderort scheint sich die Schulbegleitung als wichtige personelle Ressource „etabliert“ zu haben, die aus dem „System“ Schule nicht mehr wegzudenken ist. Somit wächst der Bedarf an Schulbegleitung stetig – sowohl an allgemeinbildenden Schulen als auch an Förderschulen. Bei jährlichen Kosten pro Fall in Höhe von 17.207,00 Euro (2016) wirken sich die Fallzahlsteigerungen dabei direkt massiv im Aufwand aus.

 

Das Jugendamt entwickelt derzeit ein Konzept, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Dazu steht u.a. auch eine Personalressource in der Abteilung 511 zur Verfügung, die seit September 2017 über die sogenannte Inklusionspauschale des Landes NRW (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion) finanziert wird.

 

 

Sachkonto 52320400 - Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII –

 

Wie bereits im Jahresbericht 2016 des Jugendamtes mitgeteilt (VV 176/17), ist ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen seit 2015 in diesem Bereich zu verzeichnen (Steigerung von 2015 auf 2016 von 44,91 auf 60,33 Durchschnittsfälle). Nach aktuellem Stand ist im Jahre 2017 von einem weiteren Anstieg auszugehen. Jeder neuer Heimfall führt zu zusätzlichen durchschnittlichen Jahresaufwendungen in Höhe von rd. 60.000,00 Euro, was sich dementsprechend deutlich auf dem Gesamtfinanzbedarf auswirkt.

 

Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig:

 

1. Im Zuge umfangreicher strafrechtlicher Verfahren waren mehrere Anschlusshilfen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung zwingend erforderlich, darunter u.a. drei stationäre Hilfen. Unabhängig von diesen Einzelfällen zeigt sich hier ein Muster von so genannten „entkoppelten“ Jugendlichen, die nur noch schwer durch ambulante Maßnahmen der Jugendhilfe erreichbar sind. Oft bleibt hier nur die stationäre Unterbringung, da Familien bzw. vorhandene Regelsysteme „resignieren“.

 

2. Insbesondere in den Monaten Juni bis Juli 2017 war das Jugendamt mit einer Vielzahl von Fällen im Bereich des Kindesschutzes konfrontiert. Dies lässt sich u.a. aus der Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes des Jugendamtes außerhalb der Dienstzeiten ablesen. Gab es im April beispielsweise nur 4 Einsätze, so musste im Juni der Bereitschaftsdienst in 9 Fällen im Rahmen des Kindesschutzes agieren. Diese Entwicklung setzte sich in den Folgemonaten fort.

 

In zahlreichen Fällen konnten dabei familiäre Krisen „entschärft“ und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden. In anderen Fällen musste allerdings im Rahmen des § 8a SGB VIII interveniert und Kinder und Jugendliche Inobhut genommen werden (§ 42 SGB VIII). Allein im Jahr 2017 wurden bislang 54 Kinder und Jugendliche Inobhut genommen.

 

Die beschriebene Belastung der Fachkräfte im Sozialen Dienst des Jugendamtes durch die zahlreichen Fälle im Rahmen des Kindesschutzes erschweren die Hilfeplanung und das Controlling im Bereich der „regulären“ Hilfen zur Erziehung und schränken die Beratungstätigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Vorfeld dieser kostenintensiven Fälle ein.

 

3. In der öffentlichen Diskussion grundsätzlich anerkannt und erwiesen ist der Zusammenhang von Armut und den damit häufig verbundenen prekären Lebenslagen, die Risiken für ein gelingendes Aufwachsen bzw. die Erziehung darstellen. Es besteht somit ein Zusammenhang zwischen dem Bezug von Transferleistungen (z.B. SGB II) einerseits und einem erhöhten Bedarf an Leistungen der Hilfen zur Erziehung anderseits.

Diese Entwicklung wird seit Jahren in Eschweiler gesehen und es wird mit konkreten Maßnahmen versucht, hier entgegen zu steuern. Als ein Beispiel aus dem Bereich der Jugendhilfe ist das Netzwerk „Flügelschlag- Starke Kinder an der Inde“ zu nennen (vgl. VV 057/15). Auch die mit dem Projekt „Gemeinsam Zukunft gestalten - Teilhabe sichern“ (vgl. VV 305/17) zu erarbeitende integrierte Sozialberichterstattung greift diese Thematik auf.

 

Sachkonto 53320500 - Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII für Volljährige -

 

Viele Jugendliche benötigen über das 18. Lebensjahr hinaus weiterhin Unterstützung, bis sie ihre schulische bzw. berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Dies führt in immer mehr Fällen zu einem längeren Verbleib in Einrichtungen. Wenige, aber kostenintensive Fälle, führen hier zu einer Überschreitung des Ansatzes.

 

Sachkonto 53310800 - Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII -

 

In 2017 ist wie bei den anderen stationären Hilfen ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Die Gründe für diese Entwicklung sind die gleichen wie bei der Heimerziehung.

 

Sachkonto 53320200 - Gemeinsame Wohnformen gem. § 19 SGB VIII -

 

Schwangere und alleinerziehenden Väter/ Mütter mit schwerwiegenden familiären, sozialen und emotionalen Schwierigkeiten, die zu einem eigenverantwortlichen selbstständigem Leben mit dem Kind noch nicht in der Lage sind, werden in dieser Wohnform untergebracht. Oft erfolgt diese Unterbringung auch im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren auf dem Hintergrund von § 8 a SGB VIII. Auch hier hat sich in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg der Fallzahlen ergeben.

 

2015

Durchschnitt

2016

Durchschnitt

2017

(akt. Stand 07/2017)

2017

(akt. Stand 10/2017)

 1,66

4,5

6

5

 

 

Durch die Kombination von zwei Entgeltbeträgen (Unterbringungskosten für die Mutter/ den Vater bzw. das Kind) ergeben sich hier erhebliche Jahreskosten (ca. 90.000- 100.000 Euro). Die Fallzahlzunahme im Jahr 2017 führt auf diesem Hintergrund zu den Kostensteigerungen beim Sachkonto.

 

 

 

 

 

Sachkonto 53310700 - Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII -

 

Zwar sind in diesem Bereich die Fallzahlen nur begrenzt gestiegen, allerdings macht sich in diesem Sachkonto die Erhöhung der Entgelte vor dem Hintergrund der Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst aus dem Jahr 2016 bemerkbar. Insofern werden auch die durchschnittlichen Fallkosten im Jahr 2017 in der Prognose auf ca. 6.677,- Euro ansteigen (2016: 5099,- Euro).

 

Sachkonto 53320300 - Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII -

 

Derzeit werden 9 Kinder und Jugendliche über eine Tagesgruppe betreut. Auch hier haben geringe Fallzahlerhöhungen bei durchschnittlichen Jahresfallkosten in Höhe von 35.405,- Euro erhebliche Auswirkungen.

 

Sachkonto 53311100 – INSPE gem. § 30/ 35 SGB VIII -

 

In diesem Bereich sind die Fallzahlen nur begrenzt gestiegen, allerdings macht sich in diesem Sachkonto die Erhöhung der Entgelte vor dem Hintergrund der Tarifsteigerungen im Sozial- und Erziehungsdienst aus dem Jahr 2016 bemerkbar.

 

Sachkonto 53311300 - INSPE gem. §35 SGB VIII für Volljährige -

 

In diesem Bereich kam es zu einer prozentualen Steigerung der Fallzahlen (Steigerung von 2016 auf 2017 von 4,41 auf 6,83 Durchschnittsfälle), so dass der derzeitige Haushaltsansatz nicht auskömmlich ist.

 

Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen ergibt sich derzeitig folgender Finanzbedarf:

 

Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -

Sachkonto

Bezeichnung

HH-Ansatz
2017 €

Prognose
Ergebnis 2017 €

Verschlechterung

53310700

Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII

500.000,00 €

641.850,00 €

- 141.850,00 €

53310800

Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII

1.500,000,00 €

1.650.800,00 €

- 150.800,00 €

53311000

Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII

100.000,00 €

122.100,00 €

- 22.100,00 €

53311100

INSPE gem. §§ 30/ 35 SGB VIII

150.000,00 €

261.850,00 €

- 111.850,00 €

53311300

INSPE gem. § 35 SGB VIII für Volljährige

100.000,00 €

110.300,00 €

- 10.300,00 €

53311400

Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII

530.000,00 €

601.350,00 €

- 71.350,00 €

53311500

Maßnahmen Jugendgerichtshilfe

25.000,00 €

37.450,00 €

- 12.450,00 €

53320200

Gemeinsame Wohnformen gem. § 19 SGB VIII

300.000,00 €

351.000,00 €

- 51.000,00 €

53320300

Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII

150.000,00 €

289.300,00 €

- 139.300,00 €

53320400

Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII

3.300.000,00 €

3.828.650,00 €

- 528.650,00 €

53320500

Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII für Volljährige

265.000,00 €

403.400,00 €

- 138.400,00 €

53320700

Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII

200.000,00 €

206.950,00 €

- 6.950,00 €

 

Die Mehraufwendungen können teilweise durch Mehrerträge bei den im selben Produkt geführten Sachkonten 44821100 - Erstattung Jugendhilfeträger - und 44821110 - Erstattung Jugendhilfeträger Volljährige – kompensiert werden. Zudem ergeben sich bei dem bei Produkt 05 341 01 01 – Unterhaltsvorschussleistungen – geführten Sachkonto 53390000 - Sonstige soziale Leistungen - geringere Aufwendungen, die im Rahmen der Budgetbewirtschaftung nach § 21 GemHVO (Budget 16 der Haushaltssatzung 2017) zur Deckung der Mehraufwendungen verwendet werden können.

 

Gleichwohl ergibt sich noch ein Finanzbedarf in Höhe von 1.050.000,00 €, der überplanmäßig gedeckt werden muss.

Die aufgezeigte Entwicklung wurde bei der Ermittlung der Ansätze für den Entwurf des Haushalts 2018 soweit wie möglich berücksichtigt. Ggf. erfolgt noch eine Anpassung über die Veränderungsliste.

 


 

 

Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -

Kostenstelle 51000000

Sachkonto 53310700 - Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII -

Haushaltsansatz

500.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

500.000,00 €

./. Anordnungen (Buchungsstand (26.10.2017)

442.154,45 €

Noch verfügbar

  57.845,55 €

absehbarer Bedarf

199.695,55 €

Noch bereitzustellende Mittel

141.850,00 €

 

 

Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -

Kostenstelle 51000000

Sachkonto 53310800 – Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII -

Haushaltsansatz

1.500.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

1.500.000,00 €

./. Anordnungen (Buchungsstand (24.10.2017)

1.467.116,12 €

Noch verfügbar

     32.883,88 €

absehbarer Bedarf

   183.683,88 €

Noch bereitzustellende Mittel

   150.800,00 €

 

 

Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -

Kostenstelle 51000000

Sachkonto 53311400 – Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII -

Haushaltsansatz

530.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

530.000,00 €

./. Anordnungen (Buchungsstand (26.10.2017)

433.581,59 €

Noch verfügbar

96.418,41 €

absehbarer Bedarf

167.768,41 €

Noch bereitzustellende Mittel

71.350,00 €

 

 

Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -

Kostenstelle 51000000

Sachkonto 53320300 – Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII -

Haushaltsansatz

150.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

245.000,00 €

./. Anordnungen (Buchungsstand (26.10.2017)

181.370,69 €

Noch verfügbar

  63.629,31 €

absehbarer Bedarf

107.929,31 €

Noch bereitzustellende Mittel

  44.300,00 €

 

 

Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -

Kostenstelle 51000000

Sachkonto 53320400 – Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII -

Haushaltsansatz

3.300.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

3.300.000,00 €

./. Anordnungen (Buchungsstand (26.10.2017)

2.826.825,84 €

Noch verfügbar

   473.174,16 €

absehbarer Bedarf

1.001.824,16 €

Noch bereitzustellende Mittel

   528.650,00 €

 

 

Produkt 06 363 01 01 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien -

Kostenstelle 51000000

Sachkonto 53320500 - Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII für Volljährige -

Haushaltsansatz

265.000,00 €

Fortgeschriebener Haushaltsansatz

277.500,00 €

+ Mittel d. Budgetbewirtschaftung nach § 21 GemHVO

  17.189,64 €

./. Anordnungen (Buchungsstand (26.10.2017)

269.289,64 €

Noch verfügbar

  25.400,00 €

absehbarer Bedarf

138.400,00 €

Noch bereitzustellende Mittel

113.000,00 €

 

Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 1.050.000,00 € ist gewährleistet durch Mehrerträge bei den bei Produkt 06 363 01 01 geführten Sachkonten 44821100 – Erstattung Jugendhilfeträger - in Höhe von 425.000,00 € und 44821110 - Erstattung Jugendhilfeträger Volljährige - in Höhe von 55.000,00 € sowie durch geringere Aufwendungen bei dem bei Produkt 166110101 - Allgemeine Finanzwirtschaft - geführten Sachkonto 53720200 - Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV -  in Höhe von 570.000 €.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie erheblich sind. Entsprechend den Festsetzungen in § 9 Ziffer 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr gelten überplan- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 NRW, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreiten.

 

 

 


  keine