Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Basierend auf langjährigen Kooperationsstrukturen zwischen dem Jobcenter der StädteRegion Aachen und dem Jugendamt hat sich zwischenzeitlich in Eschweiler eine erweiterte Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Aachen-Düren und dem Bildungsbüro der StädteRegion Aachen unter dem „Dach“ einer Jugendberufsagentur etabliert. Der inhaltlichen Zusammenarbeit liegt dabei die Erkenntnis zu Grunde, dass die Förderung – insbesondere benachteiligter – junger Menschen auf ihrem Weg von der Schule in das Berufsleben ein abgestimmtes Vorgehen aller beteiligten Akteure auch auf strategischer Ebene erfordert. Eine weitere handlungsleitende Erkenntnis ist, dass Ausbildungsmärkte in erster Linie regionale Märkte sind und insofern konkrete, regionale Lösungen gefunden werden müssen.
Vereinbart wurde diese grundsätzliche Zusammenarbeit in einer Rahmenvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, den Städten und Gemeinden in der StädteRegion Aachen und dem Jobcenter der StädteRegion Aachen vom 26.03.2015 (Anlage 1).
Als Zielsetzung ist dabei folgendes benannt:
· Kein junger Mensch geht auf dem Weg in die berufliche Ausbildung oder Studium zwischen den Institutionen verloren.
· Präventive Ansätze des gemeinsamen Handelns vermeiden Nachsorge.
· Die Bündelung der Kräfte führt zu Synergieeffekten und ermöglicht mit identischem Personaleinsatz eine zielgerichtete Unterstützung.
· Ein Institutionen übergreifender Informationsaustausch sichert ein bedarfsgerechtes und passgenaues Maßnahmen- Portfolio zur Unterstützung der jungen Menschen.
· Doppelberatungen, Doppelförderungen und Förderschleifen werden vermieden.
· Erforderliche Förderungen können zeit- und bedarfsgerecht realisiert werden.
Ergänzt wird diese Rahmenvereinbarung zwischenzeitlich nun durch ein eigenständiges Konzept für Eschweiler. Wie ist dabei die Vorgehensweise zur Konzeptentwicklung konkret verlaufen?
Die Abstimmung zur konkreten
Konzeptentwicklung für die Jugendberufsagentur Eschweiler fand am 02.03.2017
auf einem Kooperationstreffen zwischen folgenden Mitgliedern der Jugendberufsagentur
auf kommunaler Ebene statt:
· Agentur für Arbeit Aachen-Düren
· Bildungsbüro der StädteRegion Aachen
· Jobcenter StädteRegion Aachen, Geschäftsstelle Eschweiler
· Jugendamt Eschweiler
Vereinbart wurde bei diesem Treffen zunächst
die Organisationsstruktur für die Jugendberufsagentur in Eschweiler. So wurde
festgelegt, dass für die (Weiter-)Entwicklung der Jugendberufsagentur
Eschweiler auf der strategischen Ebene zweimal im Jahr ein Treffen der
Steuergruppe stattfindet.
Die Zusammenarbeit auf der operativen
Ebene soll in regelmäßigen Fallkonferenzen rechtskreisübergreifend und
fallbezogen erfolgen. Für die Organisation der strukturellen Kooperation der
Beteiligten erklärte sich das Jugendamt zuständig.
Somit ergibt sich folgende Struktur für die
Jugendberufsagentur Eschweiler:
Des Weiteren wurde vor allem über die Organisation der Fallkonferenzen diskutiert. Das Bildungsbüro der StädteRegion berichtete in diesem Zusammenhang von deren bisherigen Erfahrungen mit den Fallkonferenzen der Jugendberufsagentur und stellte entsprechende Unterlagen als Unterstützung für die Überlegungen zum konzeptionellen Vorgehen in Eschweiler zur Verfügung.
Es wurde vereinbart bis zum nächsten Treffen der Steuergruppe erste Erfahrungen mit den Fallkonferenzen zu sammeln, um diese als Grundlage für die Konzeptentwicklung auf kommunaler Ebene zu nutzen. Weitere Fragestellung für die Steuergruppe war die Klärung der „Rolle“ von Schule und ob eine einzelne Schule (wie z.B. in Modell der Jugendberufsagentur Alsdorf) oder grundsätzlich die weiterführenden Schulen vor Ort in die Kooperation miteinbezogen werden. Abgesprochen wurde diesbezüglich zunächst das Berufskolleg der StädteRegion in Eschweiler einzubeziehen.
Zwecks Abstimmung mit dem Berufskolleg stellte das Jugendamt das Konzept dort am 20.03.2017 vor, wobei eine sehr positive Resonanz und großes Interesse an der Kooperation signalisiert wurden.
Die erste Fallkonferenz der Jugendberufsagentur Eschweiler fand dann am 10.05.2017 beim Berufskolleg Eschweiler statt und die Thematik von zwei Jugendlichen konnte besprochen werden.
Die Teilnehmer/innen äußerten sich am Ende der Fallbesprechung positiv über die Konferenz. Die Zusammenarbeit war konstruktiv und die Informationen zu den Jugendlichen und den jeweiligen Möglichkeiten der Institutionen der verschiedenen Rechtskreise waren sehr aufschlussreich. Ein weiterer Effekt, der positiv bewertet wurde, war das persönliche Kennen lernen der zuständigen Personen aus den einzelnen Institutionen untereinander.
Im zweiten Treffen der Steuergruppe am
7.9.2017 wurden die bisherigen Erfahrungen ausgewertet und die Organisationsstruktur
durch folgende Vereinbarungen zu den Fallkonferenzen konzeptionell ergänzt:
·
Zielgruppe sind
unterstützungsbedürftige junge Menschen unter 25 Jahren.
·
Ziel ist es, das
kein Jugendlicher auf seinem Weg ins Berufsleben zwischen den Institutionen
verloren geht. Zudem sollen Doppelberatungen vermieden und Kräfte gebündelt
werden um eine zielgerichtete Unterstützung zu ermöglichen sowie den Einstieg
in Ausbildung und Studium für diesen Personenkreis zu erleichtern.
Die Jugendlichen sollen individuelle Hilfestellung auch bei persönlichen
Problemen, wie z.B. Sucht- oder Schuldenproblematik, erhalten. Dazu versuchen
die Akteure in den Fallkonferenzen ihre Arbeit eng aufeinander abzustimmen.
·
Datenschutz: Zwingende Voraussetzung im Vorfeld der
Fallmeldung ist die unterschriebene Schweigepflichtsentbindung, in der die
Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen jungen Erwachsenen sich mit dem
Austausch von Informationen im Rahmen der Fallbesprechung einverstanden
erklären.
·
Meldung von Fällen: Alle Akteure (SGB II, SGB III, SGB VIII)
und das Berufskolleg Eschweiler können Fälle für die Fallkonferenzen melden.
Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen, deren Fälle behandelt werden sollen,
Ihren Wohnsitz in Eschweiler haben. Grundsätzlich können die Jugendlichen an
ihren Fallkonferenzen teilnehmen. Zur Vorbereitung auf die Fallkonferenz
erfolgt eine Kurzbeschreibung des Falles.
·
Auswahl der Fälle: Grundsätzlich sollen möglichst alle
gemeldeten Fälle besprochen werden. Wenn jedoch mehr Fälle gemeldet werden, als
in der Fallkonferenz behandelt werden können, versucht das Jugendamt in Abstimmung
mit den meldenden Akteuren eine Auswahl der zu behandelnden Fälle zu
treffen.
·
Ablauf der Fallkonferenz: Das Mitglied der Jugendberufsagentur, das
einen Fall gemeldet hat, stellt diesen in der Konferenz vor. Danach beraten die
anwesenden Mitglieder über mögliche Vorgehensweisen und Unterstützungsangebote.
Am Ende der Beratung des Falles werden die vereinbarten Ziele und Maßnahmen
protokolliert.
·
Termine: Es wurde vereinbart,
dass die Steuergruppe pro Jahr vier feste Termine für die Fallkonferenzen festlegt.
Diese werden frühzeitig per Mail und auf der Internetseite (Anliegen der Stadt
Eschweiler: Jugendberufsagentur) bekannt gegeben. Im Vorfeld der
Sitzungstermine sendet das Jugendamt zusätzlich eine Einladung an alle Akteure
mit der Aufforderung, Fälle für die nächste Fallkonferenz zu melden. In
Rücksprache mit allen Akteuren besteht auch die Möglichkeit bei Bedarf eine
außerordentliche Fallkonferenz zu terminieren.
Zudem wurde ein
Formularwesen entwickelt und die Abläufe in einem Informationsschreiben
zusammengefasst (siehe Anlage 2).
Wie
geht es weiter?
Die
Termine für die Fallkonferenzen sind bis Ende 2018 geplant. Die nächste
Fallkonferenz ist für den 25.10.2017 terminiert. Der Bedarf für diese
Zielgruppe zeigt sich bereits an den vorliegenden vier Fallmeldungen für den
benannten Termin.
Aus
Sicht des Jugendamtes zeigen sich zudem schon folgende Effekte:
·
Transparenz:
Die Angebote der unterschiedlichen Rechtskreise werden transparent gemacht und
können gemeinsam für die jungen Menschen anschlussfähig genutzt und gestaltet
werden.
·
Informationsaustausch:
Zu den einzelnen jungen Menschen kann ein zielgerichteter und
datenschutzkonformer Daten- und Informationstransfer stattfinden. Die jeweilige
persönliche Situation kann dadurch stärker berücksichtigt werden.
·
Harmonisierte
Abläufe und Maßnahmen: Abläufe und Maßnahmen können besser vernetzt werden.
Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsangebote können ggf.
bedarfsorientiert kombiniert werden. Dazu gehören z.B. Angebote rund um die
Ausbildung, Beschäftigung oder schulische Bildungswege, aber auch
Unterstützungsleistungen zum Abbau sozialer Beeinträchtigungen.
Insgesamt gehen die Partner der Jugendberufsagentur davon aus, dass die kooperative Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene der verschiedenen Systeme durch die Jugendberufsagentur Eschweiler gestärkt und intensiviert wird. Neben der Bearbeitung konkreter Fälle, bieten die Treffen im Rahmen der Jugendberufsagentur sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene die Möglichkeit, allgemeine Informationen der beteiligten Institutionen auszutauschen und diese in die jeweilige Arbeit gewinnbringend einzusetzen. Die Kooperation der verschiedenen Rechtskreise innerhalb dieses Formates ist durch die Bündelung der gemeinsamen Ressourcen daher aus Sicht der Beteiligten ein bedeutender Beitrag zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden in Eschweiler.
Keine
Keine