Dem Sozialdienst
katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler werden zur Finanzierung des
Familienpatendienstes anteilige Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in
Höhe von 9.335,06 Euro für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt.
Nicht nur in Eschweiler haben sich die Frühen Hilfen zu einem neuen, die
bestehenden Sozialleistungssysteme ergänzendes und verbindendes
Versorgungselement für (werdende) Eltern sowie Familien mit Kindern unter drei
Jahren etabliert. Für Eltern in belasteten Lebenslagen wurden zudem neue
Unterstützungsformen entwickelt und Zugänge zu bestehenden Systemen
erleichtert.
Diese Netzwerk- und Kooperationsstruktur wird nun ab dem Jahr 2018 durch
den Bund dauerhaft in Form der Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des
Fonds Frühe Hilfe gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG) finanziert. Förderfähig im Sinne der
Leistungsleitlinien der neuen Stiftung sowie der dazugehörigen
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sind dabei auch
zukünftig Projekte und Aktivitäten im Bereich der psychosozialen und
gesundheitsorientierten Begleitung von Familien sowie die Einbindung von
Freiwilligen/ Ehrenamtlern.
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen hat nun in einer Information
an die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Mittelhöhe für
das kommende Jahr leicht gestiegen ist. Für Eschweiler steht daher für das Jahr
2018 ein Betrag in Höhe von insgesamt 40.055 Euro zur Verfügung (bisher
39.436,- Euro). Zudem wurde bereits angekündigt, dass die Mittelverteilung im
Jahre 2019 auf der Grundlage aktualisierter Daten und nach einem alternativen
Verteilschlüssel erfolgen kann. Insofern kann zum derzeitigen Stand noch keine
Aussage bzgl. der Gesamthöhe der Mittelzuweisungen an die Stadt Eschweiler ab
dem Jahre 2019 getätigt werden.
In Bezug auf die anteilige Weiterfinanzierung des Familienpatendienstes
des Sozialdienst katholischer Frauen
e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF) besteht nun allerdings für das Jahr 2018
Planungssicherheit. Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.02.2014
(Vorlage 55/14) wurden erstmalig anteilige Mittel in Höhe von 9.335,06 Euro zur
Verfügung gestellt; zuletzt erfolgte durch Beschlussvorlage 118/16 eine
Mittelzuweisung in gleicher Höhe für das Jahr 2017.
Derzeit (Stand 01.10.2017) werden durch den Familienpatendienst in
Eschweiler insgesamt 20 Familien mit über 60 Kindern durch 21 Paten und
Patinnen unterstützt. Zusätzlich werden 10 junge Flüchtlinge durch weitere 11
Paten betreut. Die Koordinatorin des SKF begleitet und unterstützt dabei die
Ehrenamtlichen in Form von regelmäßigen, begleitenden Angeboten und
Austauschtreffen. Einen Überblick über die Aktivitäten ergibt sich dabei zudem
aus dem anliegenden Jahresbericht des SKF (Anlage 1).
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei den Frühen Hilfen um ein die
bestehenden Sozialleistungssysteme ergänzendes und verbindendes
Versorgungselement. Der Familienpatendienst ist dafür ein beispielhaftes
Unterstützungssystem, was niedrigschwellig und bedarfsorientiert „hilft“. Die
allgemeine Akzeptanz zeigt sich alleine daran, dass die Nachfrage beim SKF
weiterhin hoch ist und das Angebot weit übersteigt; ehrenamtliche Paten und
Patinnen werden weiterhin gesucht.
Insofern empfiehlt die Verwaltung dem Sozialdienst katholischer Frauen
e.V. Ortsverein Eschweiler zur Finanzierung des Familienpatendienstes anteilige
Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Höhe von 9.335,06 Euro für das
Jahr 2018 zur Verfügung zu stellen.
Die Haushaltsmittel der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt. Insgesamt erhält die Stadt Eschweiler im Jahr 2018 Zahlungen aus Mitteln der Bundesinitiative bzw. zukünftig Bundestiftung in Höhe von 40.055,- Euro. Davon werden im Jahr 2018 insgesamt 31.283,30 Euro an die StädteRegion Aachen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienhebammendienstes weitergeleitet. Damit stehen aus der Bundesstiftung 8771,70 Euro zur Weiterleitung an den SKF zur Verfügung. Um den Betrag in der bisherigen Höhe (9.335,06 Euro) weiterhin zu gewähren, können Mittel in Höhe von 563,36 Euro aus dem Produkt 063630101 beim Sachkonto 52911210- Maßnahmen im Rahmen des sozialen Frühwarnnetzes- zur Verfügung gestellt werden.