Betreff
Schulschwimmen in Eschweiler
Vorlage
335/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Sportausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 02.05.2017 unter dem Tagesordnungspunkt „Stadtschwimmsportfest 2016 der Eschweiler Primarstufen“ mit der Verwaltungsvorlage 128/17. Im Rahmen der Beratung über diesen TOP wurde von einzelnen Ausschussmitgliedern die Frage aufgeworfen, welche Gründe dafür verantwortlich seien, dass von Jahr zu Jahr eine sinkende Teilnehmerzahl am Stadtschwimmsportfest in den letzten drei Jahren zu verzeichnen sei. Zudem wurde thematisiert, dass die Anzahl der Viertklässler, die die Grundschule verlassen und nicht schwimmen können, zugenommen hat. Die Verwaltung wurde vom Sportausschuss beauftragt, bei den Schulen nachzufragen, welche Gründe hierfür verantwortlich seien und zum anderen, welche Unterstützungsmöglichkeiten wünschenswert wären.

 

Die Verwaltung hat daraufhin mit dem als Anlage  beigefügten Anschreiben vom 09.05.2017 und Fragebogen alle das Bad nutzenden 12 Grundschulen – städtische und nicht-städtische – befragt. Das Ergebnis ist nachfolgend zusammengefasst:

 

  1. Zur Lehrersituation

8 Grundschulen haben geantwortet, dass grundsätzlich ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stünden, um den lehrplanmäßig vorgeschriebenen Schwimmunterricht zu erteilen. Einschränkend wurde von einer Schule darauf hingewiesen, dass der Unterricht aber ausfallen müsse, sobald die Lehrkraft erkrankt sei – für den Vertretungsfall sei kein Ersatz vorhanden.  Eine Schule gab bekannt, eine Hallenzeit aktuell nicht zu nutzen.

 

4 Grundschulen (davon 2 nicht-städtische Förderschulen) teilten mit, nicht genügend Lehrkräfte zur Erteilung des Schwimmunterrichts zur Verfügung zu haben. Zu wenige Lehrkräfte verfügten über den geforderten Rettungsfähigkeitsnachweis. Jeweils 2 Schulen führten auf, dass aktuell 2 Lehrerstellen unbesetzt seien. Eine Förderschule führte auch den Schülertransport zur Halle als Hintergrund für ihre Schülerklientel auf.

 

  1. Schwimmzeiten

6 Grundschulen antworteten, dass ausreichend Schwimmzeiten zur Verfügung stünden.

3 Schulen wünschten zusätzliche Hallenzeiten

 

  1. Einsatz von qualifizierten zusätzlichen Übungsleitern

9 Schulen befürworteten den zusätzlichen Einsatz weiterer Übungsleiter/innen, die im Bad für alle Schulen zur Verfügung stehen sollten, so dass diese Person vor allem auch mit den Nichtschwimmern ins Becken gehen könnte, was den aufsichtsführenden Lehrerkräften rechtlich untersagt ist.

3 Schulen (davon 2 Förderschulen) waren gegen den Einsatz zusätzlicher Übungsleiter/innen. Dabei wurde insbesondere von den Förderschulen ausgeführt, dass ihre Schülerinnen und Schüler besonders qualifizierte Betreuung mit Erfahrungen im Bereich „Anti-Gewalt-Training“ und im Bereich des Förderschwerpunktes „Soziale-Emotionale Entwicklung“ haben sollten, da das Schwimmen in größeren Gruppen für diese Kinder an sich bereits eine große Herausforderung darstelle.

 

  1. Voraussetzungen für eine verstärkte Präsenz der eigenen Schule am Stadtschwimmfest

2 Schulen führten aus, dass die Lehrersituation die Teilnahme nicht erlaube. Insbesondere kleineren Schulen sei es nicht möglich, Lehrer zur Teilnahme an einem Stadtschwimmfest abzustellen und gleichzeitig noch für die nicht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aller Klassen den Unterricht sicherzustellen. Eine einzügige Grundschule hat für jede Klasse eine Lehrkraft, so dass bei der Abordnung einer Lehrkraft für das Schwimmfest der Unterricht in einer Klasse ausfallen müsste.

6 Schulen sahen in der Bereitstellung von zusätzlichem Personal/Übungsleiter im Bad eine Lösung.

Darüber hinaus gingen folgende Einzelvorschläge ein:

- Kinder sollten mehr im Verein aktiv sein und mit der Familie schwimmen gehen

- zusätzliche Übungsleiter könnten Technikschulungen anbieten

- Es sollte auch Teamwettkämpfe für Kinder geben, die nicht im Schwimmverein sind, um diesen auch

  die Chance des Gewinnens einzuräumen

- In der OGS sollten Schwimmkurse angeboten werden.

 

Die drei Förderschulen bestätigten, dass eine Teilnahme auch auf Dauer eher als realistisch angesehen werde, die Teilnahme letztlich von der körperlichen Verfassung der Kinder abhängig sei.

 

  1. Ausnutzung der Schwimmzeiten

10 der Schulen führten aus, dass sie die ihnen zugewiesenen Schwimmzeiten nutzen, sofern kein Lehrer ausfalle.

Eine Schule führte aus, ihre Hallenzeit zurzeit nicht zu nutzen. Eine weitere äußerte sich entsprechend unter 1.

Eine Schule führte aus, im nächsten Jahr eine weitere Hallenzeit zu wünschen. Eine Förderschule könnte sich eine Nutzung im nächsten Schuljahr vorstellen.

 

  1. Bereitschaft zur Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe/andere Ideen

9 Schulen erklärten sich bereit, in einer Arbeitsgruppe, die sich mit der Neukonzeption des Schwimmunterrichts und der Neuaufteilung der Schwimmzeiten befasst, mitzuarbeiten. Sie teilten alle konkrete Ansprechpartner mit. 3 Schulen bekundeten kein Interesse.

 

Folgende Ideen wurden geäußert:

-          Methodik anpassen, Material anpassen, Bereitstellung eines erprobten pädagogischen Konzepts der Willi-Fährmann-Schule für alle

-          Bessere Lernbedingungen durch Abschaffung der Überbelegung

-          Aufteilung der Schwimmzeiten unter Schulen effektiver planen

-          Wasserzeiten sind oft zu kurz

-          Erhöhung der Wasserzeit

-          Schwimmkurse in der OGS anbieten

-          Infos über Schwimmkurse zusammenstellen und an Schulen verteilen,

-          mehr Öffentlichkeitsarbeit,

-          Schwimmkurse in den Ferien anbieten,

-          Schwimmprojekt für Erstklässler wie im Kreis Heinsberg anbieten: „Mathe schützt nicht vor dem Ertrinken“

-          Durchführung der methodisch-didaktischen Ausbildung für Lehrer vor Ort

-          Vergabe von kostenlosen 10er Karten an sozial-schwache Kinder und Eltern über die Schule

 

Bevor nun eine große Arbeitsgruppe mit allen Schulen tagt, hat die Verwaltung zunächst am 30. Juni eine Arbeitsgruppe, in der zwei Lehrerinnen, Personal des Bades, der Vors. des Schwimmvereins Wasserfreunde Delphin, der RegioSportBund und die Verwaltung vertreten waren, gebildet und dort das Befragungsergebnis ausgewertet und mögliche Konsequenzen daraus thematisiert. Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung, einen FSJ-ler oder sonstigen Freiwilligen (BUFTI) oder Ehrenamtler zur Unterstützung im Bad einzusetzen, wurde von den Praktikern deshalb skeptisch gesehen, weil diese Personen zum einen nur begrenzt (für 1 Jahr ) im Einsatz seien und zum anderen auch kurzfristig kaum zu finden seien. Der Markt für FSJ-ler in dem Bereich sei für das nächste Schuljahr bereits leer. Nachdem seitens des Regiosportbundes und der Fachlehrer ausführlich über die Voraussetzungen informiert wurde, über die ein Übungsleiter beim Einsatz im Schulschwimmen verfügen müsste, wurde schnell klar, dass man diese Fähigkeiten auch nicht kurzfristig erwerben kann. Allen war an einer nachhaltigen Lösung gelegen. Vor diesem Hintergrund entstand der Vorschlag, eine der Aushilfen, die während der Freibadsaison befristet eingestellt worden war, als Übungsleiterin im Bad einzusetzen. Die Aushilfe ist von Hause Sportlehrerin, hat an der Hochschule in Leningrad Sport studiert und hat den Rettungsfähigkeitsnachweis. Da die Mitarbeiterin über alle geforderten Qualifikationen verfügt und auch bereit war, eine Teilzeitstelle im Umfang von 20 Stunden wöchentlich anzunehmen, wurde ihr die Stelle zum 1.10. unbefristet angeboten. Sobald sie die erforderliche Arbeitserlaubnis vom Ausländeramt vorgelegt hat, steht einer Dienstaufnahme nichts im Wege. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage, lag diese noch nicht vor.

Diese Mitarbeiterin soll im Hallenbad vormittags eingesetzt werden und insbesondere beim Schulsport unterstützend eingesetzt werden. Des Weiteren soll sie in den Ferien Schwimmkurse für  Kinder anbieten.

 

Darüber hinaus wurde von den bei der Besprechung anwesenden Lehrern thematisiert, dass man vor Ort im Eschweiler Hallenbad die Fortbildungen zur Erlangung der Rettungsfähigkeit und die weiteren didaktischen Qualifikationen, um Schwimmunterricht als Lehrkraft erteilen zu können, anbieten sollte. Hierzu wurde auf den Fortbildungskatalog der Bezirksregierung Köln verwiesen.  Manche Lehrer seien abgeneigt, diese Fortbildungen in Köln – wo sie zurzeit angeboten werden – wahrzunehmen, aufgrund des damit verbundenen Aufwandes. Seit Monaten  werden seitens der Verwaltung Versuche unternommen, diesbezüglich einen Ansprechpartner zu erreichen, um Inhouse-Veranstaltungen in Eschweiler zu organisieren. Bisher ist noch keine konkrete Vereinbarung gelungen. Es wurde vereinbart, allen in Frage kommenden Sportlehrerinnen und –lehrern eine Kompaktveranstaltung in Eschweiler anzubieten,  in der Hoffnung, dass dadurch mehr Lehrer für die Durchführung des Schwimmunterrichts qualifiziert werden können.

 

Als weiterer TOP wurde die Aufteilung der Nutzungszeiten besprochen. Von Seiten des Badpersonals wurde vorgeschlagen, die Schwimmbahnen im großen Becken künftig für die Grundschulen quer abzutrennen anstatt längs, wie bisher. Die weiterführenden Schulen sollen weiterhin die Längsbahnen nutzen können. Für die Schwimmanfänger sei die kürzere Bahn ausreichend. Ferner wäre es von Vorteil, um mehr Grundschulen bzw. Klassen parallel Bahnen zur Verfügung stellen zu können.

 

Eine Auswertung über die mögliche Aufteilung und Auslastung der Schwimmhalle wurde ebenfalls vorgenommen. Daraus ergab sich, dass die Schulen, die in der Befragung mehr Schwimmzeiten gewünscht hatten, auch sofort nach den Sommerferien entsprechende zusätzliche  Zeiten erhielten.

 

Durch die neue Aufteilung des Schwimmerbeckens in Querbahnen ließe sich eine Steigerung der Nutzungsfrequenz erzielen. Für die Ausarbeitung der damit verbundenen Neukonzeption erklärte sich eine Lehrerin der EGS bereit. Zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2017/18 soll die Neukonzeption zusammen mit allen Lehrern, die daran mitwirken wollten (gem. Fragebogenaktion) erstellt werden. Zu Beginn des Schuljahres war dies wegen der bereits zum Teil erstellten Stundenpläne und Busbestellungen nicht mehr möglich.

 

Darüber hinaus hat der Schwimmverein SC Wasserfreunde Delphin mitgeteilt, in den Herbstferien vier Schwimmkurse „Quietschfidel“, gefördert über „NRW kann schwimmen“, anzubieten. Dies wurde allen Grundschulen mitgeteilt. Der Schwimmkurs kostet pro Kind 10 Euro. Hierüber zeigten sich die Schulen sehr erfreut, da dies auch ein vielfach geäußerter Wunsch der Schulen in den Fragebögen war.

 

Als Fazit ist festzuhalten, dass die Verwaltung gemeinsam mit Vertretern der Schulen, des Bades und des Schwimmvereins Konsequenzen aus den Ergebnissen der Fragebogenaktion gezogen hat und die getroffenen Maßnahmen hoffentlich dazu beitragen werden, dass wieder mehr Kinder in Eschweiler während des Unterrichts  schwimmen lernen.

 

 


Bedingt durch die Neueinstellung einer Schwimmlehrerin, welche unter Berücksichtigung der Regelungen der Entgeltordnung nach Entgeltgruppe 4 Stufe 1 erfolgt, werden bei Produkt 084240102, Bez.: öffentliche Bäder, Sachkonto 5012 0000, Bez.: Vergütung tarifl. Beschäftigte, Mehraufwendungen in Höhe von ca. 18.200,00 € pro Jahr erforderlich.

 

Für die Zukunft sind Erfahrungsstufenaufstiege sowie Tariferhöhungen zu beachten, sodass für die Folgejahre entsprechend höhere Kosten entstehen werden.

 


Wie im Sachverhalt dargestellt, führt die Einstellung der Schwimmlehrerin zu einer personellen Verstärkung im Bad im Umfang von 20 Stunden wöchentlich.