Betreff
Haushaltsentwurf 2018 der StädteRegion Aachen;
hier: Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Allgemeinen Regionsumlage und der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
Vorlage
307/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

 

a.       Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 07.09.2017 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2018 sowie die Darstellung/Auswertung der Stadt Eschweiler zur Entwicklung der Kreis- bzw. Regionsumlagen im Zeitraum der Jahre 2000 - 2021 (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.

 

b.       Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2018, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern und aufgestellten Forderungen gegenüber der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

c.       Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für den Umlagesatz der Allgemeinen Städteregionsumlage 2018 (43,6179 %; Umlageaufwand Stadt Eschweiler = ger. 40.200.000 €) sowie das Benehmen für den Umlagesatz der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV 2018 (2,83 %; Umlageaufwand Stadt Eschweiler = ger. 2.650.000 €) zunächst nicht her.

 

d.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2018 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die StädteRegion Aachen teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

 

Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der Festsetzung der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit erhalten, in erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.

 

Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“ deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein vorgeschriebenes „Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die im Zuge des Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende Stellungnahme muss aber durch den Städteregionstag wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Kreisumlage einbezogen werden. Insgesamt ist an die StädteRegion Aachen die Erwartung einer gesteigerten Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen zu richten, die sich im Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens widerspiegeln soll.

 

Die gestärkten Beteiligungs- und Verfahrensrechte der städteregionsangehörigen Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite gegebenen Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese zu verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der Regionsumlage beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag rechtlich nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Gemeinden.

 

Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisters) fällt, oder die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter Praxis auch offen bleiben. Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit, die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu ziehen. Zum anderen vertritt die Verwaltung ohnehin die Auffassung, dass mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den städtischen Haushalt 2018 ff. eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf jeden Fall angezeigt ist.

 

Am 07. September 2017 hat die StädteRegion Aachen das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2018 per E-Mail an die regionsangehörigen Kommunen übersandt und damit das Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO NRW zur Festsetzung

 

  • der Allgemeinen Regionsumlage
  • der Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht relevant)
  • der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

 

eingeleitet. Darüber hinaus sind die Eckdaten des städteregionalen Haushaltsentwurfs 2018 sowie die Herleitung der vorgeschlagenen Regionsumlagen 2018 in einer ergänzenden Besprechung des Städteregionsrates mit den Hauptverwaltungsbeamten und den Kämmerern der Regionskommunen am 12. September 2017 nochmals dargestellt worden. Die Städte und Gemeinden der StädteRegion Aachen haben nunmehr bis zum 20. Oktober 2017 Gelegenheit, zum vorgelegten Eckdatenpapier sowie zur beabsichtigten Festsetzung der Regionsumlagen für das Jahr 2018 Stellung zu nehmen.

 

Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2018 sieht demnach wie folgt aus:

 

           Feststellung des Haushaltsentwurfs                                          27.10.2017

           Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt                          02.11.2017

           Auslegung des Haushaltsentwurfs                                                        10.11. - 13.12.2017

           Einbringung des Haushaltsentwurfs im Städteregionsausschuss 09.11.2017

           Erste Beratung im Städteregionsausschuss                                           23.11.2017

           Zweite Beratung im Städteregionsausschuss                             07.12.2017

           Beschlussfassung im Städteregionstag                                     14.12.2017                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              c

 

Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte:

 

1.       Der Jahresabschluss 2016 der StädteRegion Aachen schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von rund 3,375 Mio. € ab. Ursächlich hierfür waren insbesondere größere Abweichungen bei den Personalaufwendungen, z.B. durch deutlich höhere Aufwendungen für die Pensionsrückstellungen, sowie aus der Finanzierungssystematik bei der Umlageverrechnung mit der Stadt Aachen resultierender Mehraufwand für an die Stadt zu leistende Ausgleichszahlungen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird zurzeit durch das Rechnungsprüfungsamt der Städteregion geprüft, der Beschluss des Städteregionstages zur Feststellung des geprüften Jahresabschluss ist für den Herbst 2017 vorgesehen. Alsdann wäre auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2016 (Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage/Ausgleich durch eine Sonderumlage nach § 56 c KrO NRW) zu entscheiden.

 

2.       Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2017 zeichnet sich nach dem Stand des Budgetberichtes zum 30. April 2017 ein positives Rechnungsergebnis in einer prognostizierten Größenordnung von ca. 3,9 Mio. € ab. Ursächlich hierfür sind vor allem deutliche Verbesserungen  bei den Sozialleistungen (+ 6,7 Mio. €)  sowie höhere Erstattungen für Personalaufwendungen (+ 1,9 Mio. €), denen allerdings Verschlechterungen resultierend aus der Finanzierungssystematik mit der Stadt Aachen (- 3,9 Mio. €) und höhere Personalaufwendungen (- 1,4 Mio. €) gegenüberstehen. In dieser Prognose unberücksichtigt bleiben zum einen die bereits an die Städteregion gezahlte „Sonderauskehrung“ des Landschaftsverbandes Rheinland - LVR in Höhe von rund 14,9 Mio. € aus den beim LVR aufgelösten Rückstellungen für Inklusionshilfen sowie zum anderen die durch die angekündigte Aufstellung eines LVR-Nachtragshaushaltes 2017 mit einer vorgeschlagenen Absenkung der Landschaftsumlage entstehenden positiven Wirkungen bei den Umlagezahlungen. Die LVR-Verwaltung geht für das lfd. Haushaltsjahr von eine Senkung des Umlagesatzes um 0,5 % aus (= Wenigeraufwand bei der Städteregion rund 4,335 Mio. €), die Mehrheitskoalition bei LVR strebt darüber hinaus eine weitere Reduzierung des Umlagesatzes um 0,25 % an (= insgesamt - 0,75 % = Wenigeraufwand bei der Städteregion rund 6,5 Mio. €).

 

3.       Bei der Landschaftsverbandsumlage 2018 berücksichtigt die Städteregion den mit dem LVR-Doppelhaushalt 2017/2018 für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen Umlagesatz für die Landschaftsumlage von 16,2 %. Auf Basis der aktuellen Umlagegrundlagen der StädteRegion Aachen für das kommende Jahr in Höhe von rund 939,710 Mio. € wäre demnach eine Landschaftsumlage von rund 152,233 Mio. € zu zahlen. Dies würde einen Mehraufwand gegenüber der LVR-Umlage 2017 von rund 12,2 Mio. € bedeuten, im Verhältnis zu der von der Städteregion in ihrer eigenen Mittelfristplanung für 2018 bereits kalkulierten LVR-Umlage (rund 148,935 Mio. €) entstünde ein Mehraufwand von rund 3,3 Mio. €.

 

4.       Der Ansatz der Brutto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der Städteregion, d.h. unter Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen beim Jobcenter sowie bei den Tageseinrichtungen für Kinder, steigt im Planjahr 2018 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis 2017 um 4.726.117 € (= 4,913 %). Gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 bedeutet dies eine Aufwandssteigerung um 6.268.443 €  (= 6,623 %). Ohne diese beiden Bereiche und ohne den Mehrbedarf bei den Personalrückstellungen steigen die veranschlagten Personalaufwendungen gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 um 2.892.428 € (= 4,354 %).


Begründet werden die Mehraufwendungen zum einen mit erforderlichen Mehrbedarfen, über die der Städteregionstag/-ausschuss im Rahmen des Personalbewirtschaftungskonzeptes im Einzelnen beschlossen hat, zum anderen mit der Berücksichtigung von Tarif- und Besoldungssteigerungen, die jährlich mehr als 2 % ausmachen.

5.       Im Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2018 mit einem Zuschussbedarf von rund 153,1 Mio. € zu rechnen. Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2017 ergibt sich hier eine Verbesserung von rund 1,1 Mio. €. Hierin berücksichtigt sind die  Bundesbeteiligungen an den Kosten der Grundsicherung (SGB XII), an den Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II, u.a. über die in 2018 erstmalig voll greifende „5 Mrd.-Entlastung“ (Entlastung von der Eingliederungshilfe), sowie die Übernahme der KdU für anerkannte Asylbewerber und subsidiär Schutzberechtigte beim Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II.

 

6.       Im Haushaltsjahr 2017 erzielte die StädteRegion Aachen auf Basis der Umlagegrundlagen 2017 und einem Umlagesatz in Höhe von 45,4706 % einen Ertrag bei der Allg. Regionsumlage in Höhe von insgesamt 379.611.370 €. Hiervon entfallen auf die Stadt Aachen 186.765.199 € und die Kommunen des „Altkreises Aachen“ 192.846.171 € an Umlageaufwand.

 

Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 5. dargestellten Planungsgrundlagen beabsichtigt die Städteregion, den Hebesatz der Allg. Regionsumlage von bisher 45,4706 % um 1,8527 % auf 43,6179 % zu senken. Unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen in Höhe von 903.633.596  € gemäß Simulationsrechnung der Kommunalen Spitzenverbände vom  24. Juli 2017 zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 steigt der Aufwand der regionsangehörigen Kommunen für die Allg. Regionsumlage von bisher rund 379,6 Mio. € um ca. 14,5 Mio. € auf rund 394,1 Mio. € (= + 6,4 %) an. Hinsichtlich der weiteren Grundlagen zur Berechnung des Umlagebedarfes 2018 wird auf das als Anlage 1 beigefügte Eckpunktepapier der Städteregion verwiesen.

 

7.       Der den städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) entstehende Aufwand für die Regions-umlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt im Jahr 2018 rund 13,98 Mio. €. Die Mehrbelastung im Vergleich zum Vorjahr begründet sich mit dem einmaligen Effekt aus einer Gesetzesänderung mit positiver Auswirkung auf die Pensionsrückstellungen bei der ASEAG in 2017.

 

8.       Für die mittelfristige Finanzplanung in den Jahren 2019 bis 2021 gibt die Städteregion eine verhalten optimistische Einschätzung hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Umlagesatzes für die Allgemeine Regionsumlage ab. Für  2019 und  2020 rechnet die StädteRegion mit einem reduzierten Umlagesatz von 42,7 % und für das Jahr 2021 von 41,8 %. Die Umlagesätze sind jedoch nicht isoliert, sondern in Relation zu den Umlagegrundlagen zu betrachten, die seitens der Städteregion im vorgenannten Zeitraum ebenso progressiv geplant werden, so dass auch sinkende Umlagesätze dennoch zu weiter ansteigenden Umlagezahlungen der regionsangehörigen Kommunen führen.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler auf das Haushaltsjahr 2018:

 

Anders als in Vorjahren, als sich die gemeindliche Haushaltsplanung jeweils auf eine gemeinsame „Arbeitskreis-Rechnung GFG (Gemeindefinanzierungsgesetz NRW)“ von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden auf Basis der vom Kabinett beschlossenen Daten zu den Eckpunkten des jeweiligen GFG-Entwurfs stützen konnte, hat es in diesem Jahr wegen der mit der Neubildung der Landesregierung nach der Landtagswahl einhergehenden Justierung der Haushalts- und Finanzpolitik und des damit verbundenen Wartens auf Eckpunkte für ein GFG 2018 eine solche Arbeitskreisrechnung nicht gegeben.

 

Stattdessen hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW den Kreisen, Städten und Gemeinden am 24. Juli 2017 eine vorläufige „Simulationsrechnung“ zur Verfügung gestellt, die zum Teil auf der Herangehensweise bei der „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ basiert. Mangels weitergehender Erkenntnisse bildet die Simulationsrechnung die Systematik des GFG 2017 ab. Aktualisiert werden konnten die vorläufige Finanzausgleichsmasse, die Steuerkraftergebnisse der Kommunen aus der Referenzperiode 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 sowie in Teilen die Berechnungsgrundlagen der Nebenansätze. Soweit Daten noch nicht in der erforderlichen Aktualität verfügbar waren, wurden sie in der Simulationsrechnung durch die letzten verfügbaren Daten ersetzt.

 

Dies betrifft insbesondere die Berechnung des auf den statistischen Einwohnerzahlen basierenden Hauptansatzes im GFG. Die Simulationsrechnung berücksichtigt hier die Einwohnerwerte zum Stichtag 31.12.2015, wohingegen für das GFG 2018 nach den zwischenzeitlich (31. August 2017) von der Landesregierung herausgegebenen Eckpunkten auf die statistische Einwohnerzahl zum 30. Juni 2016 abgestellt wird. Die Stadt Eschweiler geht gegenüber der o.a. Simulationsrechnung von einem Einwohnerzuwachs aus, der zusammen mit dem kalkulierten Grundbetrag dazu führt, dass die Stadt für das Jahr 2018 zusätzliche Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 721 T€ erwarten kann. Um diesen Mehrertrag steigen jedoch auch die gemeindlichen Umlagegrundlagen, die für die Berechnung der Regionsumlagen herangezogen werden.

 

Das Eckpunktepapier der StädteRegion Aachen zum Haushalt 2018 stellt auf die Daten und Werte aus der Simulationsrechnung der Kommunalen Spitzenverbände ab, die bei Vorliegen einer ersten Modellrechnung zum GFG 2018, die mit Einbringung des Gesetztes zur Verfügung gestellt werden soll, entsprechend fortzuschreiben wären.

 

Das vorgenannte Eckpunktepapier der Landesregierung zum GFG 2018 berücksichtigt die geplanten Änderungen beim Stärkungspaktgesetz (u.a. Streichung der Solidaritätsumlage, Verringerung des Vorwegabzuges), bestätigt aber ansonsten grundsätzlich die Systematik und die verwendeten Parameter des GFG 2017.

 

Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis der fortgeschriebenen Simulationsrechnung für das GFG 2018 (Steuerkraftmesszahl + Schlüsselzuweisung = 92.110.361 €) und dem von der Städteregion für das Haushaltsjahr 2018 geplanten Umlagesatz von 43,6179 % wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allg. Regionsumlage in Höhe von 40.176.605 € abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2017 eine Mehrbelastung/Aufwandssteigerung von 1.495.328 € (= + 3,87 %).

 

Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt Eschweiler (unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Umlagegrundlagen sowie des Abrechnungsbetrages für das Jahr 2016) im Jahr 2018 ein Umlageaufwand in Höhe von 2.642.114 €. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Berechnung der ÖPNV-Umlage seitens der Städteregion noch keine aktualisierten Verteilungsschlüssel (Linienzeit und Wagennutzungskilometer/Woche) angewendet worden sind und sich demzufolge noch Veränderungen beim Umlageaufwand ergeben können. Bereinigt um die in diesem Jahr umgesetzte Aufwandsreduzierung aus dem Einmaleffekt reduzierter Pensionsrückstellungen steigt die ÖPNV-Umlage gegenüber 2017 um rund 162.000 € (= + 6,53 %) an.

 

Bewertung und Stellungnahme:

 

Es ist zu begrüßen, dass die Städteregion der im Benehmensverfahren 2017 unisono von den regionsangehörigen Kommunen erhobenen Forderung nachkommt und für die Haushaltsaufstellung und -beratung sowie für die Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2018 zu einem Verfahren zurückkehrt, das den Vorgaben des § 80 Absatz 5 Satz 2 GO NRW entspricht. Mit der Einleitung des Benehmensverfahrens 2018 parallel zu den Planungsprozessen in den Regionskommunen, erhalten diese nunmehr wieder rechtzeitig wesentliche Informationen und Planungsparameter, insbesondere zu den Regionsumlagen, für die Aufstellung ihrer eigenen Haushalte. Die mit dem Fehlen einer GFG-Modellrechnung für 2018 zzt. noch einhergehenden Unwägbarkeiten für den Finanzausgleich stehen hinter dem Vorteil größerer Planungssicherheit zurück.

 

Die Städteregion Aachen wird daher aufgefordert, das Haushaltsplanverfahren für 2019 ff. ebenfalls orientiert an den Vorgaben des § 80 Absatz 5 Satz 2 GO NRW terminlich so auszugestalten, dass die Einleitung des Benehmens mit den regionsangehörigen Kommunen frühzeitig erfolgen kann und größtmögliche Planungssicherheit für die Aufstellung der Haushalte 2019 ff. gegeben ist. Auf die Aufstellung von Doppelhaushalten ist weiterhin zu verzichten.

 

Trotz vorgeschlagener Senkung des Umlagesatzes für die Allg. Regionsumlage 2018 steigen die tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen im kommenden Jahr erneut an (+ 14,5 Mio. € = + 6,4 %). Damit wird die seit dem Jahr 2003 festzustellende Entwicklung, die durch jährlich und stetig steigenden Umlageaufwand gekennzeichnet ist, leider nicht durchbrochen, sondern unvermindert fortgeführt. Die als Anlage 2 beigefügte Darstellung hinsichtlich der seit dem Jahr 2000 durch die Stadt Eschweiler abzuführenden Kreis-/Regionsumlagen bildet diese unbefriedigende Entwicklung ab und macht deutlich, dass auch mit der Gründung der StädteRegion ab dem Haushaltsjahr 2010 keine Umkehr hin zu einem zumindest gleichbleibenden Umlageaufwand festzustellen ist, vielmehr ab dem Jahr 2014 bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2021 eindeutige Steigerungsraten beim Umlageaufwand abzulesen sind. Der aus dem Zugewinn an Steuerkraft bzw. Schlüsselzuweisungen der Stadt Eschweiler zufließende Mehrertrag zur weitergehenden Konsolidierung des städtischen Haushaltes wird durch die stetig steigenden Umlagezahlungen erheblich abgeschöpft.

 

Inwieweit die Fortschreibung des Strukturkonzeptes 2015 - 2025 der StädteRegion Aachen, welches in seiner bisherigen Wirkung und den bislang erzielten finanziellen Effekten hinter den geweckten Erwartungen zurückblieb, nunmehr deutlich positivere Entwicklungen aufzeigt, kann derzeit aufgrund der noch nicht vorliegenden Aktualisierung nicht beurteilt werden.

 

Die Forderungen aus der Benehmensherstellung 2017 nach einer konsequenteren Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer schnelleren Generierung von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf die Regionsumlagen wirken, bleiben daher bestehen.

 

Hierzu gehört auch, dass weitere Konsolidierungspotentiale im Sinne der regionsangehörigen Kommunen erarbeitet und genutzt werden. Im Zusammenhang mit der Kommunalinvestitionsförderung (2016 – 2020) sowie des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ (2017 - 2020), über die die Städteregion Aachen Zuwendungen von Bund und Land NRW in einer Größenordnung von 5.057.121 € (Kommunalinvestitionsförderung) sowie 12.768.024 € („Gute Schule 2020“) erhält, ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Mittelverwendung aus beiden Programmen nicht dem Kriterium der „Zusätzlichkeit von Maßnahmen“ unterliegt und es sich nicht um neue, bisher noch nicht geplante/veranschlagte Maßnahmen handeln muss, sondern die Zuwendungen auch für bereits projektierte und etatisierte Maßnahmen bzw. schon begonnene Projekte eingesetzt werden können. Darüber hinaus gilt für die Mittelverwendung ein „weiter“ Investitionsbegriff, mit der Folge, dass auch „Investitionen“ förderfähig sind, die nach geltendem Haushaltsrecht als Instandsetzungsaufwendungen im Ergebnishaushalt zu veranschlagen wären. Diese Rahmenbedingungen gelten auch für die jetzt durch den Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten 3,5 Mrd. € für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur (2. Kapitel Kommunalinvestitionsfördergesetz). Das Land NRW erhält hieraus rund 1,12 Mrd. €, die wiederum nach den Verteilungskriterien Schlüsselzuweisungen/Schulpauschale 2017 an die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgeschüttet werden. Für den Förderzeitraum 01.07.2017 bis 31.12.2022 erhält die StädteRegion Aachen gemäß Kapitel 2 KInvFöG NRW zusätzliche Fördermittel in Höhe von 7.530.197 €, die im Haushaltsentwurf 2018 ff. noch nicht berücksichtigt wurden.                                                     

 

Die Städteregion wird aufgefordert, die Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (insgesamt 12.587.318 €) sowie aus dem Programm „Gute Schule 2020“ (12.768.024 €) in größtmöglichem Umfang als Finanzierung für Maßnahmen des Ergebnishaushaltes einzusetzen, um so eine deutliche Umlagereduzierung und damit entlastende Wirkung für die Regionskommunen zu erreichen.

 

Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats muss die Fortschreibung des Personalbewirtschaftungskonzeptes (PBK) sehr restriktiv ausgelegt werden. Die Steigerungsrate Ansatz 2017/Ansatz 2018 beim Personal- und Versorgungsaufwand gesamt netto liegt mit 4,354 % deutlich über der Steigerungsrate von 2 % nach den Orientierungsdaten 2018 - 2021, eine Berechnung der Personalaufwandssteigerungen auf Basis des PBK-Ansatzes 2017 einschl. Mehrbedarfe für 2017/2018 gibt die tatsächliche Entwicklung nicht zutreffend wider. Einhergehend mit einer fortzusetzenden Aufgabenkritik, insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben, sind die hieraus folgenden positiven Personaleffekte zu nutzen. Ein bisher im PBK nicht berücksichtigter Stellen-bzw. Personalbedarf ist innerhalb des Budgets zu kompensieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Personalkostenentwicklung im Bereich des Jobcenters nochmals mit zu betrachten, die zu einem 15,2 %-Anteil durch die StädteRegion Aachen zu finanzieren sind. Die kommunalen Vertreter in der Trägerversammlung sind dahingehend zu sensibilisieren, auch hier Personalkostensteigerungen zu vermeiden.

 

Hinsichtlich der Behandlung des erwarteten und im Rahmen der lfd. Jahresabschlussprüfung noch festzustellenden Jahresfehlbetrages 2016 (rund 3,375 Mio. €) wird die Städteregion aufgefordert, diesen zunächst mit der Allg. Rücklage zu verrechnen und auf einen Ausgleich des Defizits über die Erhebung einer Sonderumlage nach § 56 c KrO NRW zu verzichten. Vielmehr soll die durch die Verrechnung entstehende Minderung des Eigenkapitals durch eine entsprechende Zuführung zur Allg. Rücklage in gleicher Höhe aus dem für das Jahresergebnis 2017 prognostizierten Jahresüberschuss kompensiert werden.

 

Bekanntlich hat die StädteRegion Aachen den ihr zwischenzeitlich zugeflossenen Ertrag in Höhe von rd. 14,9 Mio. € aus der LVR-Sonderauskehrung aus aufgelösten Rückstellungen für Inklusionshilfen bei der Aufstellung des Städteregionshaushaltes 2017 nicht in die Berechnung ihres Umlagebedarfs mit einbezogen und nicht für die Regionskommunen umlagesenkend berücksichtigt. Hiergegen hat die Stadt Eschweiler beim Verwaltungsgericht Aachen Klage erhoben. In der eingangs erwähnten Besprechung mit den Bürgermeistern und Kämmerern der regionsangehörigen Kommunen hat der Städteregionsrat darauf hingewiesen, dass die Städteregion als Auswirkung dieser Klage im Jahresabschluss 2017 gemäß § 88 GO NRW in Verbindung mit § 36 Absatz 4 GemHVO eine Prozesskostenrückstellung in Höhe von rund 7,7 Mio. € bilden wird, die dann aufgelöst werden kann, wenn der Rechtsstreit Erledigung gefunden hat. Der aus der LVR-Sonderauskehrung anteilig auf die Stadt Aachen entfallende Betrag von rund 7,2 Mio. € bleibt bei der Rückstellungsbildung unberücksichtigt.

 

Die Städteregion wird daher aufgefordert, von der beklagten, als umlagemindernd zu berücksichtigenden LVR-Sonderauskehrung keinen Vorwegabzug im Rahmen der Ausgleichsregelung mit der Stadt Aachen vorzunehmen und der vorgenannten Rückstellung den vollen Betrag von rund 14,9 Mio. € zuzuführen. Hierdurch ist sicherzustellen, dass bei Klageerfolg alle regionsangehörigen Kommunen im richtigen Verhältnis ihres Anteils an der LVR-Sonderauskehrung im Wege einer Erstattung bzw. durch Umlagesenkung partizipieren.

 

Bei der Landschaftsumlage 2018 wendet die Städteregion bei Umlagegrundlagen in Höhe von rund 939,710 Mio. € gemäß Simulationsrechnung zum GFG 2018 den vom LVR für das Haushaltsjahr 2018 beschlossenen Umlagesatz von 16,20 % an. Hieraus resultiert dann für die städteregionale Haushaltsplanung 2018 eine zu zahlende Landschaftsumlage von rund 152,233 Mio. €. Diese Planung berücksichtigt nicht, dass die Summe aller Umlagegrundlagen 2018 der an den LVR umlagepflichtigen Kreise und kreisfreien Städte deutlich angestiegen ist, nach der Simulationsrechnung beträgt sie für das kommende Jahr fast 17,5 Mrd. €. Bei Anwendung des vorgenannten Umlagesatzes von 16,20 % resultiert hieraus beim LVR ein Umlageertrag in Höhe von rd. 2,833 Mrd. €. Der LVR weist für das nächste Jahr in seiner Haushaltssatzung allerdings nur einen Umlagebedarf in der Größenordnung von rund 2,679 Mrd. € aus, mithin entstünde in 2018 eine Überdeckung von 154 Mio. €.

 

Davon ausgehend, dass aufgrund der aktuell guten LVR-Haushaltsentwicklung der geplante Umlagebedarf 2018 nicht steigt, wäre allein aufgrund der angewachsenen Umlagegrundlagen der Umlagesatz für die Landschaftsumlage 2018 auf 15,32 % abzusenken. Bei diesem Umlagesatz entstünde der Städteregion für die Landschaftsumlage ein Aufwand  von rund 143,963 Mio. €. Gegenüber dem in der Planung für das nächste Haushaltsjahr kalkulierten Aufwand bedeutet dies eine Reduzierung um rund 8,270 Mio. €.

 

Darüber hinaus ist es aber wahrscheinlich, dass sich die positive Entwicklung bei der LVR-Haushaltsausführung 2017 (vor allem im Bereich der Eingliederungshilfe) auch im Jahr 2018 zumindest teilweise fortsetzt und einen geringeren Umlagebedarf als bisher geplant und damit auch eine nochmals sinkenden Umlagesatz zur Folge haben wird.

 

Die Städteregion wird deshalb aufgefordert, in ihrer Planung für das Haushaltsjahr 2018 mindestens den aus steigenden Umlagegrundlagen resultierenden reduzierten LVR-Umlagesatz von 15,32 % zu berücksichtigen und die entsprechenden Minderaufwendungen bei der Landschaftsumlage über eine korrespondierende Reduzierung der Allg. Regionsumlage an die städteregionalen Kommunen weiterzugeben.

 

Zusammenfassend wird an die StädteRegion Aachen der grundsätzliche und nachdrückliche Appell gerichtet, alle sich bietenden Konsolidierungspotentiale konsequent zu verfolgen, größtmöglich auszuschöpfen und zur Senkung des Umlagebedarfs einzusetzen. Ziel muss die deutliche und dauerhafte Absenkung der Steigerungsraten bei den Regionsumlagen, sowohl bei den Umlagesätzen, als auch bei den tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen sein.

 

Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2018 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten Handlungsfelder wird das Benehmen zur Festsetzung der Allg. Regionsumlage sowie der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV für das Haushaltsjahr 2018 durch die Stadt Eschweiler zunächst nicht hergestellt.

 

Sofern im weiteren Prozess der städteregionalen Haushaltsplanberatungen die aufgestellten Forderungen ihren Niederschlag finden und es zu einer finanziellen Entlastung der Regionskommunen kommt, wird sich die Stadt Eschweiler, z.B. bei ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 56 Absatz 2 Satz 4 KrO NRW, neu positionieren.

 

 

 


 

Gemäß Darstellung im Sachverhalt

 


 

Keine