A) Die
Stadt Eschweiler beschließt, vorbehaltlich einer späteren Prüfung des
Verwendungsnachweises, den Sonderzuschuss von 7.000,00 € für das Geschäftsjahr
2017 des Citymanagement Eschweiler e.V..
B) Der
Antrag vom 24.04.2017 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das
Haushaltsjahr 2018 eingebracht.
Im Schreiben des Citymanagements Eschweiler e.V. vom 11.9.2017 (siehe Anlage 1) beantragt das Citymanagement einen
Sonderzuschuss für das Jahr 2017 in Höhe von 7.000,- €. Dieser Betrag ist
ergänzend zu der Zuschusszahlung an das Citymanagement in Höhe von 5.000,- € zu
betrachten.
Begründet wird dieser Antrag mit der
kalkulierten Unterdeckung, bei Durchführung aller vier Stadtfeste, von gesamt
ca. 9.000,- €. Das Citymanagement geht allerdings von noch nicht bestätigten
Sponsorengeldern in Höhe von 2.000,- € bis 2.500,- € aus, die die Unterdeckung
folglich auf ca. 7.000,- € reduzieren würden.
Bei dieser Berechnung muss berücksichtigt
werden, dass das Citymanagement bereits für das Stadtfest im September 2017
Einsparungen vorgenommen und auf Teile der Werbung verzichtet hat. Zusätzlich
wurde der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr um 50,- €, d.h. von 250,- €
auf 300,- € pro Mitglied erhöht, um ebenfalls Kosten aufzufangen.
Die im Geschäftjahr 2017 für das
Citymanagement gestiegenen Verwaltungskosten, hier sind besonders die Kosten
für eine stundenmäßig eingesetzte Bürokraft, sowie die Arbeit von Herrn Wiesen
als aktiven Geschäftsführer und Organisator der Veranstaltungen, führten für
den Verein zu zusätzlichen Ausgaben. Hinzu kommen in diesem Jahr Sonderkosten
durch den Ankauf von Buden für den Weihnachrtsmarkt, die nur zum Teil durch
Zuschüsse und Spenden abgedeckt werden konnten.
Sollte die Unterdeckung vom Citymanagement selber getragen werden müssen, bedeutet dies nach Aussagen des Vereins, dass auf das Novemberstadtfest mit verkaufsoffenen Sonntag verzichtet werden müsste.
Die Auszahlung des jährlichen Zuschusses in Höhe von
5.000,00 € wird über das Sachkonto 53118050 (Zuschüsse Verbände und Vereine),
Kostenstelle 61000000 (Abt. f. Planung und Entwicklung), Produkt 095110101-
(Räumliche Planung und Entwicklung) - verausgabt. Die Auszahlung des
Zusatzbetrages für 2017 i. H. v. 7.000,00 € kann demnach im Rahmen einer
überplanmäßigen Ausgabe erfolgen, wobei die Deckung über das Sachkonto 43211800
– Anerkennungsgebühren- (Kostenstelle 23000000,
Produkt 011111202) sichergestellt ist.