Betreff
Warnung der Bevölkerung anläßlich öffentlicher Notstände und Katastrophen
Vorlage
280/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Nach dem zweiten Weltkrieg wurde im Zuge des Ost-West-Konflikts ein flächendeckendes Netz von über 80.000 Sirenen in Deutschland aufgebaut. Neben der Alarmierung der Feuerwehren im Brand- und Hilfeleistungsfall dienten die Sirenen der Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen und für einen Verteidigungsfall. Bis Anfang der Neunzigerjahre gab es dieses flächendeckende Sirenennetz des Bundes. Viele Menschen kannten die dazugehörigen Warntöne, regelmäßige Probealarme gehörten vielerorts zum Alltag.

 

Mit Beendigung des so genannten Kalten Krieges hat der Bund all diese Sirenen aufgegeben und den Kommunen zur Übernahme angeboten. Jedoch nur ein geringerer Teil der Kommunen hat die Sirenen seinerzeit nach Wegfall der Kostenübernahme für deren Betrieb durch den Bund auf eigene Kosten weiterbetrieben (im Altkreis Aachen nur die Städte/Gemeinden Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath). [1]

 

Bund und Länder nutzen seit 1997 im Bedarfsfall gemeinsam Rundfunk und Fernsehen zur Sendung von amtlichen Gefahrendurchsagen für die Bevölkerung. Der Bund ist im Verteidigungsfall zuständig für die Erfassung von Luftkriegsgefahren und großräumigen radiologischen Gefahren. Die Länder führen jedoch dabei im Auftrag des Bundes die Warnungen durch und sind daneben eigenverantwortlich zuständig für die Warnungen zu den sonstigen großräumigen Gefährdungslagen, wozu sie wiederum für den Ereignisfall die Katastrophenschutzbehörden (Kreisebene – in unserem Fall also die StädteRegion Aachen) gesetzlich verpflichtet haben.

 

Aber bereits vor dem Jahrtausendwechsel wurde erkannt, dass weiterhin Gefahren für die Bevölkerung bestanden, die eine großflächige Warnung der Bevölkerung erfordern. Die derzeit aktuellen Entwicklungen in Europa sowie die zunehmende potentielle Bedrohung Deutschlands durch Terrorismus, aber auch durch die Verbreitung und Weitergabe von Massenvernichtungswaffen und die Verbesserung der Reichweite ihrer Trägerraketen, führten zu erneuten Überlegungen, die Verfahren, Strukturen und Ressourcen zur Warnung der Bevölkerung veränderten Voraussetzungen anzupassen. Auch im Zusammenhang mit sonstigen Großschadenereignissen und im Katastrophenfall, etwa ausgelöst durch vermehrte Extremwetterlagen, kann die Warnung und Information der Bevölkerung heutzutage mehr denn je erforderlich werden. 

 

Bedarf für eine Warnung ist immer dann gegeben, wenn im Verteidigungsfall oder als Folge von Naturereignissen, Unglücken oder Störfällen in technischen Systemen kurzfristig ein bestimmtes Verhalten der Bevölkerung erforderlich wird, z.B. das Aufsuchen bestimmter Orte oder die Einnahme von Jodtabletten nach einem Störfall in einem AKW (wie jüngst im Rat der Stadt Eschweiler erörtert).

 

Eine derartige Alarmierung der Bevölkerung kann nur dann ein wirksames und verlässliches Instrument der Gefahrenabwehr sein, wenn es gelingt, möglichst schnell möglichst die gesamte Einwohnerschaft und dabei insbesondere auch Personen zu erreichen, welche die Gefährdung selbst nur schwer wahrnehmen können oder gar nicht wahrgenommen haben (z.B. im Schlaf, bei kranken und behinderten Menschen). Somit besteht eine effektive Warnung immer zuerst aus einer Phase der Aufmerksamkeitserzeugung, einer Initialwarnung. Hierzu bedarf es eines eindeutigen akustischen Signals, das zum Einschalten von elektronischen Medien auffordert, die dann wiederum weitere Informationen zur Schadenslage und zum notwendigen Verhalten liefern.

 

Inzwischen ist man allgemein davon überzeugt, dass nur Sirenen ein solch umfassendes taugliches Instrumentarium darstellen, welches den weitaus überwiegenden Teil der Bevölkerung erreicht, egal, ob man sich im Freien oder drinnen befindet, egal ob man sonstige Kommunikationsmittel mit sich führt oder nicht. Der laute und schrille Ton einer Sirene ist ein effektives Mittel, das zumindest die Existenz einer Gefahr für die Menschen in der Umgebung deutlich hörbar anzeigt. Nur wer von der Gefahr weiß, kann sich dann über die Medien weitere Informationen zur Gefahrenlage beschaffen und sein Verhalten darauf einstellen.

 

Katastrophenschützer fordern seit langem die Wiedereinführung einer robusten und verlässlichen  Grundwarnstruktur. Inzwischen installieren auch wieder viele Kommunen moderne Sirenenanlagen, um die Bürgerinnen und Bürger im Gefahrengebiet mit einer Warnung zu erreichen. Das Land NRW unterstützt diesen Aufbau und hat bereits 2014 eine entsprechende Initiative ergriffen. Es hat in den Jahren 2014 und 2017 Landesmittel in Höhe von jeweils 10 Mio. € als Anschubfinanzierung zum Ausbau eines Erstwarnnetzes für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt und diese Gelder antragsfrei an alle Kreise und Kommunen verteilt. Die Stadt Eschweiler hat auch entsprechende Zahlungen erhalten. Im Altkreis Aachen wurde daraufhin die Vereinbarung getroffen (da es nicht sinnvoll erschien, dass jede einzelne Kommune eigene und im schlimmsten Fall nicht kompatible Sirenen errichtet), die Mittel insgesamt bei der StädteRegion als Katastrophenschutzbehörde zu belassen und dort einstweilen zur Teilfinanzierung der Planungskosten für den Wiederaufbau eines Sirenennetzes im Altkreis zu verwenden. So sind seitens der Stadt Eschweiler bereits folgende vom Land erhaltene Mittel zweckbestimmt weitergereicht worden:

 

2014                 27.012,32 €

2017                26.574,41 €

Insgesamt        53.586,73 €

 

2014 hat die StädteRegion Aachen dann auch vorweg ein Konzept erarbeitet, wie im Altkreis Aachen wieder ein flächendeckendes Sirenensystem aufgebaut werden kann, wie dieses finanziert werden soll und welche Aufgaben und Pflichten jeweils auf die StädteRegion einerseits und auf die regionsanhörigen Kommunen andererseits zukommen sollen (Sitzung des Städteregionsausschusses vom 25.09.2014 - s. Anlage 1).

 

Von Seiten der StädteRegion Aachen wurde schließlich ein Ingenieurbüro mit der Ermittlung des Sirenenbedarfs und der Planung möglicher Standorte in den Kommunen des ehemaligen Kreises Aachen beauftragt. Mitte März 2017 fanden erste Besichtigungen der für Erste geplanten Sirenen-Standorte in Eschweiler statt. Hier sind nach aktuellem Planungsstand 20 Sirenen vorgesehen, um das gesamte Stadtgebiet von Eschweiler entsprechend zu beschallen. Aus nachvollziehbaren Gründen ist beabsichtigt, diese zum größten Teil auf städtischen Gebäuden bzw. Grundstücken zu installieren. (Aufstellung siehe Anlage 2). Solche stadteigenen Anwesen befinden sich aber nicht in allen Ortsteilen an den dafür optimalsten Stellen, so dass auch einzelne private Grundstücke in Anspruch genommen werden sollen. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern/Nutzern sind im Endeffekt langfristige  Gestattungsverträge abzuschließen; die Verhandlungen laufen derzeit. Schwierigkeiten dergestalt, dass ein Teil des Stadtgebietes evtl. sirenenmäßig gar nicht versorgt werden könnte, werden hierbei nicht erwartet. 

 

Die Vorbereitungen sind inzwischen weitgehend abgeschlossen, so dass die Ausführungsphase mit hoher Wahrscheinlichkeit von der StädteRegion Aachen im Jahr 2018 begonnen werden kann. Die Umsetzung soll über mehrere Haushaltsjahre verteilt werden. Es wurde eine Prioritätenliste erstellt, wonach die Stadt Eschweiler beim Ausbau als eine der ersten Kommunen berücksichtigt werden dürfte. Eine derartige Priorisierung soll allerdings noch kreisweit (im Arbeitskreis KRITIS –Kritische Infrastrukturen-, in dem die Kommunen mitwirken) abgestimmt und erst späterhin endgültig getroffen und vom politisch zuständigen Gremium in der StädteRegion beschlossen werden.

 

Technische Details zu den Sirenen, auch zu Fragen der Installation, ergeben sich aus einem Informationsblatt (Anlage 3), das auch den betroffenen Gebäudeeigentümern zur Verfügung gestellt wurde.



[1] Diese Sirenen entsprechen aber nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und sind deswegen, letztlich aber auch wegen der Adaptierung mit den neueren Anlagen, auszutauschen, was Inhalt des Gesamtkonzeptes ist.


Die regionsangehörigen Kommunen sollen unmittelbar weder mit den Kosten für Planung und Bauausführung noch mit Kosten für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung belastet werden.

 


Die notwendigen Arbeitsschritte zur Mitwirkung bei der Projektierung und Standortsuche sowie Realisierung in den einzelnen Objekten und für die Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern und den Abschluss der Gestattungsverträge sind zwar sehr arbeitsintensiv, können jedoch mit dem vorhandenen Personal abgewickelt werden.