Betreff
Einführung und Verpflichtung eines beratenden Mitgliedes
Vorlage
278/17
Art
Einführung und Verpflichtung

Das beratende Mitglied, Frau Verena Küppers, wird von der Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Frau Verena Küppers wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 05.07.2017 als beratendes Mitglied für die Agentur für Arbeit in den Jugendhilfeausschuss bestellt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 2 GO NRW.