Betreff
Kindertagesbetreuung: Versorgungssituation im Kindergartenjahr 2017/18 und Ausblick auf das Kindergartenjahr 2018/19
Vorlage
269/17
Aktenzeichen
II/51
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

In seiner Sitzung am 08.03.2017 (vgl. VV 041/17) hat der Jugendhilfeausschuss den Teilfachplan „Kinder-tagesbetreuung“ für das am 01.08.2017 begonnene Kindergartenjahr 2017/18 beschlossen. Zum 15.03.2017 wurden auf dieser Grundlage dem Landesjugendamt insgesamt 2.101 Betreuungsplätze gemeldet.

Aufgeschlüsselt sind dies:

 

1.891 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen

          davon 1.478 für über dreijährige Kinder

          davon    413 für unter dreijährige Kinder

   210 Betreuungsplätze in Tagespflege

          davon  30 für über dreijährige Kinder

          davon 180 für unter dreijährige Kinder

 

Insgesamt wird damit in Eschweiler eine Betreuungsquote für die Kinder unter drei Lebensjahren von rd. 55 % und für die über Dreijährigen von rd. 96 % erreicht.

Die durchschnittliche Versorgungsquote der unter Dreijährigen in Nordrhein-Westfalen liegt derzeit bei 37,5 %.  Die dem Jugendamt gegenüber geltend gemachten Betreuungsbedarfe konnten, auch wenn nicht immer in der zuerst gewünschten Einrichtung, grundsätzlich erfüllt werden.

 

Noch im laufenden Kindergartenjahr 2017/18 werden die beiden neuen Einrichtungen in

 

  • Dürwiß, Konrad Adenauer Str. (4-gruppig mit 30 U3 Plätzen und 40 Ü3 Plätzen; Investition 2,41 Mio €), Inbetriebnahme planmäßig Anfang Oktober
  • Stadtmitte, Grüner Weg (5-gruppig mit 19 U3 Plätzen und 71 Ü3 Plätzen; Investition 2,47 Mio €), Inbetriebnahme planmäßig im Januar 2018

 

ihren Betrieb aufnehmen.

 

Weitere Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder entstehen aktuell zum Kindergartenjahr 2017/18 durch die Schaffung

·         einer neuen U 3 Gruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte „Immenhof“ in Nothberg,

·         einer neuen U 3 Gruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte „Kinderburg“ in Stadtmitte.

 

Durch die ebenfalls erfolgte Erweiterung der Kindertagestätte St. Antonius von Padua in Röhe sind 22 zusätzliche Plätze für über dreijährige Kinder geschaffen worden.

 

Perspektivische Entwicklung

 

Eschweiler ist weiterhin eine wachsende Stadt. Eine kontinuierlich steigende Geburtenrate (von 529 Geburten in  2015 auf 582 Geburten in 2016) und Zuzüge sind grundsätzliche erfreuliche Entwicklungen, die allerdings auch eine große Herausforderung darstellen auch zukünftig bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen ist derzeit in Planung.

 

Neues Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 - 2020

 

Das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung – Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020 wurde am 29. Juni 2017 verabschiedet. Den Ländern werden damit weitere Bundesmittel in Höhe von 1.126.000.000 € für den investiven Platzausbau zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält hiervon einen Anteil von 242.969.021 €.

 

Der Stadt Eschweiler steht ein Budget von 767.797 € zur Verfügung. Mindestens 75 % des Jugendamtsbudgets (575.848 €) sind für die Schaffung neuer Plätze reserviert und ausschließlich hierfür einzusetzen. Bis zu 25 % (191.949 €) können für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Dieser Anteil kann allerdings auch für die Schaffung neuer Plätze genutzt werden. In dem ersten Förderzyklus sind die Förderanträge dem Landesjugendamt bis zum 10.01.2018 einzureichen. Die Verwaltung wird dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 16.11.2017 Maßnahmen für den weiteren Ausbau der Betreuungsplätze zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 

Finanzierung der Betriebskosten für die Kindertagesbetreuung  -  Reform des Kinderbildungsgesetzes

 

Schon Ende 2015 haben die (damaligen) Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, sich bis zum Ende der 16. Wahlperiode auf Eckpunkte für ein neues Gesetz, welches das derzeitige Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ablösen sollte, zu verständigen. In der abgelaufenen Legislaturperiode ist diese Verständigung bedauerlicherweise nicht mehr erfolgt. Mit dem am 01.08.2016 in Kraft getretenen „Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung“ wurde allerdings in einem ersten Schritt der Dynamisierungsfaktor der Kindpauschalen gem. § 19 Abs. 2 KiBiz von 1,5 % auf 3 % angehoben (vgl. VV 207/16).

 

Neben einigen notwendigen strukturellen Veränderungen, ist insbesondere die Auskömmlichkeit der sog. „Kindpauschalen“ gem. § 19 Abs. 2 KiBiz NRW Gegenstand der Diskussion. Über die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände an die neue Landesregierung hat die Verwaltung mit der Vorlage 192/17 den Jugendhilfeausschuss informiert. Die neue Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die „strukturelle Unterfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen“ thematisiert und formuliert, „stufenweise zusätzliche Landesmittel bereitzustellen“. Darüber hinaus soll zusätzlich schnellstmöglich ein Trägerrettungsprogramm realisiert werden. (vgl. Seite 3, Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 - 2022 vom 19.06.2017). Über die tatsächliche Umsetzung dieser dringend notwendigen Schritte lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine Erkenntnisse vor.

 

Für die kommunalen Spitzenverbände und auch für die Stadt Eschweiler ist bei der Weiterentwicklung des Finanzierungssystems der Kindertagesbetreuung von zentraler Bedeutung, dass die Kommunen und die sonstigen Träger durch die Reduzierung ihres eigenen Finanzierungsanteils deutlich entlastet werden. Zu beachten ist hierbei auch, dass die Kommunen bereits heute über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus in NRW ca. 200 Mio. Euro jährlich an Trägeranteilen für Träger übernehmen, die ihren Finanzierungsanteil nicht aufbringen können.

 

Nicht nur von den kommunalen Spitzenverbänden, sondern auch von den Spitzenverbänden der freien Träger, wird die Unterfinanzierung der Kindertagesbetreuung seit geraumer Zeit thematisiert. Mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben vom 30.01.2017 hat sich auch die pro futura GmbH als Träger von aktuell fünf Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet von Eschweiler schriftlich an die Stadt Eschweiler und an die Öffentlichkeit gewandt und deutlich auf die aus ihrer Sicht existenzbedrohende Unterfinanzierung hingewiesen. Das Antwortschreiben der Stadt Eschweiler ist in der Anlage ebenfalls beigefügt. Nach der Landtagswahl hat sich die Mitarbeitervertretung der pro futura GmbH mit der Überreichung einer Unterschriftenliste an die Bürgermeister und die politischen Vertreter der Kommunen gewandt in denen Kindertageseinrichtungen von der pro futura GmbH betrieben werden.

 


 

Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -:

 

Ertrag

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz 2017

41413000

LZW Betriebskosten Kindergarten

7.897.400,00 Euro

 

Aufwand

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz 2017

gem. Haushaltssatzung

Haushaltsansatz 2017

Aktuelle Planung

53118180

Betriebskostenzuschüsse freie Träger

9.148.000,00 Euro

9.146.159,00 Euro

53118340

Betriebskostenzuschüsse

AöR-Kindergärten

6.970.200,00 Euro

 

 

 


Keine.