Betreff
4. Eschweiler Jugendhilfetag am 20.06.2017: "Inklusion konkret?!"
Vorlage
266/17
Art
Kenntnisgabe nichtöffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Was bedeutet eigentlich Inklusion genau? Wie sieht die Praxis im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus? Welche erprobten Konzepte gibt es und wo liegen auch die „Stolpersteine“? Diese Fragen wurden im Rahmen des 4. Eschweiler Jugendhilfetages beantwortet, der durch das Haus St. Josef, Kinder- Jugend- und Familienhilfe sowie den Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche der Stadt Eschweiler AöR (BKJ) und dem Jugendamt der Stadt Eschweiler organisiert und durchgeführt wurde.

 

Dass dieses Thema in Eschweiler dabei einen hohen Stellenwert hat, zeigten zum einen die hohe Teilnehmerzahl, aber vor allem auch die engagierten Diskussionen in den Workshops. Aus der Sicht der Organisatoren war es dabei wichtig, Inklusion nicht nur auf die Differenzkategorie der „Behinderung“ zu reduzieren. Inklusion wird vielmehr verstanden als Konzept der Kinder- und Jugendhilfe verbunden mit einer vollständigen Öffnung der Angebote für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Sprache, Behinderung, sozioökonomischen Hintergrund, Religion, politischer Anschauung oder sexueller Identität.

 

Das spiegelte sich dann auch in den Workshops wieder, die von der Arbeit mit unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen, der inklusiven Kindertageseinrichtung bis hin zu schulischen Bildungs- und Inklusionsaspekten reichten. Zudem wurden Konzepte der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten vorgestellt und  Reflektionsmöglichkeiten zu eigenen „Inklusionshaltung“ eingeräumt.

 

Das Inklusion dabei als Prozess und gleichzeitig als gesellschaftliches Ziel verstanden werden kann, wurde in diesem Fachtag deutlich. Deutlich wurde auch, dass die Kinder- und Jugendhilfe in Eschweiler sich dieser Aufgabe stellt und Lösungen entwickelt. Erkennbar wichtig ist es dabei, dass diese Lösungen nur unter Beteiligung der „betroffenen“ Kinder, Jugendlichen und Eltern entstehen können. Ein weiterer Gelingensfaktor, der sich auch in der Organisation des Fachtags durch Jugendamt, BKJ und dem Haus St. Josef zeigte, ist zudem die Vernetzung und eine einheitliche Grundhaltung der Akteure. Mit dem Fachtag wurde hierzu ein wichtiger Schritt unternommen.

 

Mit der Einrichtung eines sogenannten „Inklusionskoordinators“ im Bereich des Jugendamtes wird die Verwaltung zudem diese Prozesse in Zukunft insbesondere an der Schnittstelle Schule/ Jugendhilfe nachhaltig und langfristig unterstützen. Die Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 23 % ist dabei im Bereich der Abteilung 511/ Soziale Dienste des Jugendamtes angesiedelt und wird über die so genannte Inklusionspauschale (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.Juli 2014 –GV.NRW. S. 404 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 08.07.2016 –GV.NRW.S. 1160) finanziert. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählt die 

 

  • Unterstützung von Schulen des gemeinsamen Lernens
  • Entwicklung und Koordination von inklusiven Jugendhilfeangeboten an Schulen (z.B. soz. Gruppenarbeit, Pool-Lösungen) und die
  • Entwicklung eines gemeinsamen Inklusionsverständnisses von Jugendhilfe und Schule.

 

Die Inklusionskoordination ist dabei in die verschiedenen Strukturen, bereits vorhandener kommunaler Arbeitskooperationen eingebunden. Insbesondere wird eine gemeinsame Planung und Abstimmung mit der Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“ erfolgen.

 

 


Die Haushaltsmittel der Inklusionspauschale in Höhe von derzeit jährlich 31.842,93 Euro sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt.


Die Aufgabenstellung „Inklusionskoordination“ mit einem BU in Höhe von 23 % wird durch einen Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen im Bereich der Abteilung 511/ Soziale Dienste des Jugendamtes wahrgenommen.