Der Jugendhilfeausschuss stimmt zu, das Projekt der AWO Kreisverband
Aachen-Land e.V. im Zeitraum 16.10.2017 bis einschließlich 31.12.2017 auf der
Grundlage der „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit mit einem Betrag von insgesamt 3.960,00 Euro zu fördern.
Der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. hat mit Schreiben vom 08.08.2017
einen Antrag (Anlage 1) auf Förderung von Maßnahmen im Rahmen der „Richtlinien
zur Förderung der Kinder –und Jugendarbeit vom 01.01.2014“ gestellt.
Das Projekt umfasst Ferien- und Freizeitangebote für Flüchtlingsfamilien
und sozial benachteiligte Familien.
Das vollständige Konzept ist aus Anlage 2 ersichtlich.
Der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. möchte das Projekt vom 16.10.2017
bis einschließlich 31.12.2017 durchführen, so dass sich das Angebot sowohl auf
die Schul- wie auch auf die Ferienzeit während des vorgenannten Zeitraumes von
11 Wochen erstreckt.
Außerhalb der Schulferien sollen die beschriebenen Angebote jeweils 9
Stunden pro Woche durchgeführt werden. Während der Schulferien sollen insgesamt
15 Wochenstunden angeboten werden. Begleitet wird das Projekt von drei
Betreuern.
Der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. beantragt für den gesamten Zeitraum
der Maßnahme insgesamt eine Fördersumme in Höhe von 3.960,00 Euro. Der
Finanzierungsplan ist als Anlage 3 beigefügt.
Gemäß Punkt 4 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der
Kinder- und Jugendarbeit“ ab dem 01.01.2014 besteht die Möglichkeit, Projekte
zu fördern.
Fördervoraussetzungen:
- Nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung
besteht ein grundsätzlicher Bedarf für das Projekt.
- Eine Förderung der Maßnahme auf der
Grundlage von Punkt 2 (Erholungsmaßnahmen) scheidet aus.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein spezifisches Projekt zur
Förderung der Integration von ausländischen Kindern und Jugendlichen. Im
Hinblick auf die gestiegene Anzahl von ausländischen Kindern und Jugendlichen –
besonders unter Berücksichtigung von Flüchtlingen – besteht ein grundsätzlicher
Bedarf. Eine Erholungsmaßnahme auf der Grundlage von Punkt 2 der
Förderrichtlinien liegt nicht vor.
Gemäß Punkt 4 der o.g. Richtlinien entscheidet im Einzelfall ein Gremium
über die Förderungswürdigkeit der Maßnahmen und die Höhe des Zuschusses. Ab
einer zuschussfähigen Summe von 500,00 Euro entscheidet der Jugendhilfeausschuss
auf Vorschlag des Gremiums. Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern des
Jugendamtes, der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sowie dem Vorsitzenden
der Arbeitsgemeinschaft Stadtjugendring Eschweiler e.V..
Bei dem Antrag der
AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. bestand das zuständige Gremium aus dem stv.
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschuss, dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft
Stadtjugendring e.V. sowie dem Jugendamtsleiter und hat sich mehrheitlich für
die Bezuschussung in beantragter Höhe ausgesprochen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. vom 08.08.2017 auf Projektförderung in Höhe von insgesamt 3.960,00 Euro zuzustimmen.
Die Fördermittel in Höhe von 3.960,00 Euro stehen im Haushaltsjahr 2017 bei Produkt 063620101 – Kinder- und Jugendförderung – im Sachkonto 53118070 – Fördermaßnahmen Jugendverbandsarbeit gem. Richtlinien – mit einem Ansatz im Haushalt 2017 von 35.000 € zur Verfügung.
Für die Stadt Eschweiler ergeben sich keine personellen Auswirkungen.