Betreff
Projektförderung; hier: Antrag der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. vom 08.08.2017
Vorlage
265/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt zu, das Projekt der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. im Zeitraum 16.10.2017 bis einschließlich 31.12.2017 auf der Grundlage der „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit mit einem Betrag von insgesamt 3.960,00 Euro zu fördern.

 


 

Der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. hat mit Schreiben vom 08.08.2017 einen Antrag (Anlage 1) auf Förderung von Maßnahmen im Rahmen der „Richtlinien zur Förderung der Kinder –und Jugendarbeit vom 01.01.2014“ gestellt.

 

Das Projekt umfasst Ferien- und Freizeitangebote für Flüchtlingsfamilien und sozial benachteiligte Familien.

Das vollständige Konzept ist aus Anlage 2 ersichtlich.

 

Der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. möchte das Projekt vom 16.10.2017 bis einschließlich 31.12.2017 durchführen, so dass sich das Angebot sowohl auf die Schul- wie auch auf die Ferienzeit während des vorgenannten Zeitraumes von 11 Wochen erstreckt.

 

Außerhalb der Schulferien sollen die beschriebenen Angebote jeweils 9 Stunden pro Woche durchgeführt werden. Während der Schulferien sollen insgesamt 15 Wochenstunden angeboten werden. Begleitet wird das Projekt von drei Betreuern.

 

Der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. beantragt für den gesamten Zeitraum der Maßnahme insgesamt eine Fördersumme in Höhe von 3.960,00 Euro. Der Finanzierungsplan ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Gemäß Punkt 4 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ ab dem 01.01.2014 besteht die Möglichkeit, Projekte zu fördern.

 

Fördervoraussetzungen:

 

  • Nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung besteht ein grundsätzlicher Bedarf für das Projekt.
  • Eine Förderung der Maßnahme auf der Grundlage von Punkt 2 (Erholungsmaßnahmen) scheidet aus.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein spezifisches Projekt zur Förderung der Integration von ausländischen Kindern und Jugendlichen. Im Hinblick auf die gestiegene Anzahl von ausländischen Kindern und Jugendlichen – besonders unter Berücksichtigung von Flüchtlingen – besteht ein grundsätzlicher Bedarf. Eine Erholungsmaßnahme auf der Grundlage von Punkt 2 der Förderrichtlinien liegt nicht vor.

 

Gemäß Punkt 4 der o.g. Richtlinien entscheidet im Einzelfall ein Gremium über die Förderungswürdigkeit der Maßnahmen und die Höhe des Zuschusses. Ab einer zuschussfähigen Summe von 500,00 Euro entscheidet der Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Gremiums. Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern des Jugendamtes, der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sowie dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Stadtjugendring Eschweiler e.V..

 

Bei dem Antrag der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. bestand das zuständige Gremium aus dem stv. Vorsitzenden des Jugendhilfeausschuss, dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Stadtjugendring e.V. sowie dem Jugendamtsleiter und hat sich mehrheitlich für die Bezuschussung in beantragter Höhe ausgesprochen. 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. vom 08.08.2017 auf Projektförderung in Höhe von insgesamt 3.960,00 Euro zuzustimmen.


 

Die Fördermittel in Höhe von 3.960,00 Euro stehen im Haushaltsjahr 2017 bei Produkt 063620101 – Kinder- und Jugendförderung – im Sachkonto 53118070 – Fördermaßnahmen Jugendverbandsarbeit gem. Richtlinien – mit einem Ansatz im Haushalt 2017 von 35.000 € zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 


 

Für die Stadt Eschweiler ergeben sich keine personellen Auswirkungen.