Betreff
1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017
Vorlage
251/17
Art
Dringliche Entscheidung HUFA für RAT

Die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017 wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler beschäftigte sich bereits in seiner Sitzung am 13.12.2016 mit der Thematik der Vereinbarkeit der verkaufsoffenen Sonntage mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. der Rechtsprechung. Auf die Verwaltungsvorlage 375/16 wird insofern verwiesen.

 

Wie bereits in der o.g. Vorlage dargestellt, sind vor dem Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitsgeber- und Wirtschaftsverbände, die Kirchen sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. Insbesondere die Gewerkschaft Verdi prüfte die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen sehr kritisch; daher wurden von dort im Dezember 2016 Bedenken gegen die Regelung in der Stadt Eschweiler im Jahr 2017 erhoben.

 

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind an die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags hohe Anforderungen zu stellen; so entschied das Bundesverwaltungsgericht im Mai diesen Jahres, dass als  Sachgrund für die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags die alleinigen Interessen der Gewerbetreibenden und Kunden nicht ausreichen, da darüber hinaus ein gewichtiges öffentliches Interesse, aus dessen Anlass der verkaufsoffene Sonntag freigegeben wird, bestehen muss. Insofern kann es sich bei einem verkaufsoffenen Sonntag stets nur um eine anlassbezogene Öffnung handeln.

 

Die vorgenannten Bedenken der Gewerkschaft Verdi, die Rechtsprechung und nicht zuletzt die fortlaufende Medienberichterstattung über die Notwendigkeiten einer Begründung verkaufsoffener Sonntage zum Anlass nehmend, befassten sich die Mitglieder des Citymanagement e.V. noch einmal eingehend mit der Thematik bzw. Problematik und stellten in einem Konzept die Verbindung zwischen dem am Wochenende vom 8. September bis 10. September 2017 stattfindenden Eschweiler Stadtfest und dem entsprechenden Verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass des Stadtfestes dar.

 

Im vorliegenden Fall war bereits im Dezember 2016 – wie in Vorjahren – die Durchführung des Eschweiler Stadtfestes am ersten Wochenende des Monats September geplant; an allen drei Tagen sollen nach dem vorgelegten Veranstaltungskonzept an verschiedenen Orten des Stadtgebiets diverse Veranstaltungen stattfinden. Neben den traditionell in der Innenstadt angesiedelten, anlassgebenden Veranstaltungsteilen wie beispielsweise der Durchführung des (inzwischen elften) Entenrennens auf der Inde oder auch Konzerten wie dem 125jährigen Jubiläumskonzert des Orchesters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Eschweiler auf dem Marktplatz wurden von Seiten der Veranstalter verschiedenste Möglichkeiten zur Anbindung der nicht unmittelbar im Kern der Innenstadt befindlichen Veranstaltungsflächen vorgesehen.

Für den Bereich des Auerbach-Centers in der westlichen Innenstadt wurde für den Samstag und den Sonntag des Veranstaltungswochenendes (auch aufgrund der direkten Nähe zu der dort seit kurzer Zeit dauerhaft ansässigen ClassicCar-Collection) eine Oldtimer-Ausstellung, ergänzt durch Motorsport- und Tuningfahrzeuge geplant. Hier soll nach Planungen des Citymanagements eine breite Palette von Fahrzeugen unterschiedlichen Alters und Herstellern präsentiert werden. Mit diesem Programmpunkt bietet sich für alle Interessenten so eine gute Grundlage für Fachsimpelei zum Anfassen. Die Ausstellung dieser 100 bis 300 Exponate wird ergänzt durch eine Oldtimerprämierung, Auftritte eines Jugend-Fanfaren-Corps, ein DJ-Programm und eine Fahrstrecke mit Autoscootern für die Jüngeren. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Die Verbindung zur Fahrzeugschau in der Innenstadt, dem zweiten Veranstaltungsort beim September-Stadtfest, bietet zudem ein Oldtimer Shuttle Angebot.

Für die im östlichen Innenstadtbereich vorgesehenen Veranstaltungsflächen (neu errichteter OBI-Baumarkt) sieht das Konzept des Citymanagements eine dem Auerbach-Center ähnliche, thematisch bezogene Ausstellung von Bau- und Landschaftsmaschinen sowie Kränen vor.

Zur Verknüpfung aller vorgenannten Veranstaltungsteilflächen wurde eine alle Veranstaltungsteile beinhaltende, weitläufige Jugendrallye geplant; durch die vorgesehenen Oldtimershuttles mit der Möglichkeit einer Mitfahrgelegenheit in einem historischen Fahrzeug soll eine zusätzliche Verbindung der gesamten Veranstaltung erfolgen.

 

Die Rechtsprechung setzt für eine Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags zunächst ein Ereignis wie beispielsweise einen traditionellen Jahrmarkt oder ein Stadtfest voraus, aus dessen Anlass eine Sonntagsöffnung erfolgen kann.

 

 

Nach eingehender Prüfung des Antrags einschließlich des vorgelegten Veranstaltungskonzepts wurde von Seiten der Verwaltung erneut Kontakt mit den an einer Entscheidung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage zu beteiligenden Verbänden und Institutionen aufgenommen. Insbesondere nach den geführten Gesprächen und den intensiven Verhandlungen/Diskussionen mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wurde deutlich, dass eine Ausdehnung des Veranstaltungsgebiets nach Osten bis hin zum neu errichteten Baumarkt nicht den notwendigen Zusammenhang für eine Einbindung dieses Bereichs in die Regelung zum verkaufsoffenen Sonntag aufweist, so dass eine Berücksichtigung dieser Veranstaltungs- und Verkaufsfläche (zumindest für die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags) aufgrund des fehlenden Bezugs und der Verzahnung mit den übrigen Veranstaltungsteilen nicht in Betracht kommt.

 

Da der verkaufsoffene Sonntag in das Gesamtveranstaltungskonzept mit einbezogen und hiermit verknüpft werden soll, stehen der Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass des Stadtfestes im September 2017 (abgesehen von dem o.a. Fortfall des Veranstaltungsteils im Osten des Stadtzentrums) nach verwaltungsseitiger Prüfung keine Hinderungsgründe entgegen.

Als weitere Voraussetzung soll die Zahl der Besucher, die durch das Ereignis (hier: Stadtfest) angezogen wird, die Zahl der Ladenbesucher übersteigen.

 

Das Citymanagement geht für das eigentliche Stadtfest von einer realistisch geschätzten Besucherzahl i.H.v. ca. 28.500 Besuchern aus. Diese Werte basieren größtenteils aus Vorjahreserfahrungen (Entenrennen; Jugendtag etc.). Für den Sonntag kann man bei entsprechender Umrechnung der von Seiten des Citymanagements vorgelegten Schätzungen (Kinder- und Jugendtag 2.500 Kinder mit Eltern und Geschwistern: ca. 6.000 Personen, Entenrennen bei 2.000 verkauften Enten ca. 5.000 Personen, Anteil der die Fahrzeugschau sonntags besuchenden Personen ca. 5.000 Personen) voraussichtlich von mehr als 16.000 Festbesuchern ausgehen.

Unabhängig von der Tatsache, dass erfahrungsgemäß ein Großteil der Stadtfestbesucher nur das Fest und die angebotene Gastronomie besuchen, wurde im Rahmen der verwaltungsseitig durchgeführten Prüfung Kontakt mit den umsatzstärksten Gewerbetreibenden in der unmittelbaren Innenstadt sowie im Bereich Auerbach-Center aufgenommen, um eine möglichst realitätsnahe Kundenzahl für einen verkaufsoffenen Sonntag bestimmen zu können. Die Auswertung der vorliegenden Zahlen führte zu dem Ergebnis, dass für den verkaufsoffenen Sonntag von insgesamt etwa 9.000 Kunden in den geöffneten Ladenlokalen ausgegangen werden kann. Insofern wird die Besucherzahl in den geöffneten Geschäften weit unter der Zahl von 16.000  Stadtfestbesuchern liegen.

 

Die für die Veranstaltung genutzte Fläche beträgt nach den Plänen des Citymanagements 166.990 m2. Die entsprechende Prüfung der Verwaltung kommt zwar zu dem Ergebnis, dass verschiedene von Seiten des Citymanagements angegebene Flächen (Schwimmstrecke Entenrennen, Stadtrallye, Oldtimerroute) nicht voll berücksichtigt werden können (beispielsweise die volle Breite der Inde einschließlich Gehweg für das Entenrennen oder die Straßenbreite von 10m für die Stadtrallye) und der vorgesehene Veranstaltungsbereich im östlichen Stadtzentrum/dortiger Baumarkt (zumindest für den verkaufsoffenen Sonntag) wie oben dargestellt gar keine Berücksichtigung finden kann; allerdings verbleibt nach Abzug der nicht voll zu berücksichtigenden Flächen und des Baumarkt-Veranstaltungsgeländes eine Gesamtveranstaltungsfläche von mehr als 51.000 m². Durch die im Auerbach-Center befindliche, neue Classic Car – Sammlung und die im Umfeld geplante Oldtimershow auf ca. 20.000m² ergibt sich eine durch das Stadtzentrum verlaufende Veranstaltungsstrecke. Der Außenstandort ist durch Aktionen (Jugendrallye und Oldtimershuttle) mit der Innenstadt verbunden; die entsprechende Fläche wurde daher in der Berechnung berücksichtigt.

Im Gegensatz hierzu steht eine Verkaufsfläche im gesamten Stadtzentrum von max 45.963 m² (Stand Dezember 2014 / GMA Einzelhandels und Zentrenkonzept für die Stadt Eschweiler). Berücksichtigt man zudem, dass Anbieter wie die ortsansässigen SB-Verbrauchermärkte (REAL, Hit, Netto etc.) nach Angaben des Citymanagements am verkaufsoffenen Sonntag nicht öffnen werden, der östliche Bereich des Stadtzentrums (Baumarkt) nicht von der Regelung des verkaufsoffenen Sonntags erfasst ist und zudem der fortschreitende Leerstand von Einzelhandelsflächen im Stadtzentrum bei der vorgenannten Flächenberechnung nicht berücksichtigt wurde, liegt die Fläche geöffneter Geschäfte deutlich unter der Veranstaltungsfläche.

 

Schließlich muss die Ladenöffnung nach der geltenden Rechtsprechung auf das Umfeld des auslösenden Ereignisses begrenzt bleiben. Dem Veranstaltungskonzept ist ein Plan des Veranstaltungsgeländes beigefügt. Neben den im unmittelbaren Stadtkern stattfindenden Veranstaltungen auf dem Marktplatz (wie beispielsweise Konzert des Orchesters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Eschweiler anlässlich des 125jährigen Jubiläums), in und um die Fußgängerzone (Fahrzeuge von heute und morgen, Bundeswehrfahrzeug-Ausstellung usw.) und dem Entenrennen (Start: Bushof, Ziel: Patternhof) sieht das Konzept des Veranstalters auch Veranstaltungen im umliegenden Bereich des Stadtzentrums vor; diesbezüglich wird auf die o.a. Aspekte verwiesen, nach denen zwar die Fläche des östlichen Stadtzentrums aufgrund des fehlenden Bezugs zu den übrigen Veranstaltungsteilen keine Berücksichtigung finden kann, im Falle der übrigen Teilflächen jedoch insgesamt das Bild einer „Gesamt-Veranstaltung“ vermittelt wird. Die mit Entscheidung des Stadtrats vom 13.12.2016 gefasste ordnungsbehördliche Verordnung, die auch die Einbeziehung des Veranstaltungsbereiches im östlichen Stadtzentrum (Baumarkt) in die Fläche des verkaufsoffenen Sonntags vorsah war, ist insofern zu ändern.

 

Zu möglicherweise notwendigen Änderungen der ordnungsbehördlichen Verordnung hinsichtlich zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2017 stattfindenden, verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass von Stadtfesten (12.11.2017 und 17.12.2017) stehen noch Gespräche aus. Diese Thematik soll im Rahmen einer der folgenden Ratssitzungen beraten werden.

 

 


Keine finanziellen Auswirkungen

 


Keine personellen Auswirkungen