Anregung des Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander Soranto Neu vom 18.07.2017
Die Anregung des
Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander Soranto Neu vom 18.07.2017 betreffend die
Adressweitergabe an die Bundeswehr durch die Meldebehörden ist unzulässig und
wird zurückgewiesen.
Mit Mail vom 18.07.2017 (Anlage 1) regt der Bundestagsabgeordnete Dr.
Alexander Soranto Neu unter Berufung auf § 24 GO NRW an, der Rat möge
beschließen, dass Jugendliche, deren Daten durch die Meldebehörden auf der
Grundlage von § 58 c des Soldatengesetzes i. V. m. § 36 des
Bundesmeldegesetztes an die Bundeswehr weitergegeben werden, ebenso wie deren
Eltern angeschrieben und über die Datenübermittlung informiert werden. Zudem
soll dem Schreiben bereits ein von amtlicher Seite vorbereiteter
Musterwiderspruch beigefügt werden.
Gem. § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich in Angelegenheiten der
Gemeinde mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Die Erledigung
von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Hierfür
hat der Rat der Stadt Eschweiler einen Anregungs- und Beschwerdeausschuss
gebildet, der sich inhaltlich mit Anregungen und Beschwerden befasst und diese
alsdann – ggf. mit einer Beschlussempfehlung – an die zur Entscheidung
berechtigte Stelle überweist (§ 9 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Eschweiler).
Der Städte- und Gemeindebunde NRW wies mit dem als Anlage 2 beigefügten
Schreiben darauf hin, dass die Anregung von dem Antragsteller gleichlautend
offenbar in allen nordrhein-westfälischen Kommunen gestellt wurde. Es liegt
damit eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen vor, was
zur Folge hat, dass kein Anspruch auf inhaltliche Befassung mit der Anregung
besteht, sondern diese vielmehr als unzulässig zurückzuweisen ist. Eine
Vorberatung im Anregungs- und Beschwerdeausschuss zur inhaltlichen Prüfung der
Anregung ist damit entbehrlich. Der Rat als entscheidungsberechtigte Stelle
stellt daher unmittelbar die Unzulässigkeit der Anregung fest und weist diese
ohne inhaltliche Befassung zurück.
keine
keine