- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem
Antrag der AWO KiSA gUG auf Bezuschussung des Familienzentrum Wunderland“,
Pfarrer-Appelrath-Straße 10, als Einrichtung mit besonderem
Unterstützungsbedarf zu entsprechen und für das Kindergartenjahr 2014/2015
einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 15.000,00 € zu gewähren.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem
Antrag der AWO KiSa gUG auf Bezuschussung der Kindertageseinrichtung
„Zauberhut“, Franz-Rüth-Straße, als Einrichtung mit besonderem
Unterstützungsbedarf zu entsprechen und für das Kindergartenjahr 2014/2015
einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.500,00 € zu gewähren.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem
Antrag der BKJ der Stadt Eschweiler auf Bezuschussung der
Kindertageseinrichtung „Herz Jesu“, Sternheimstraße 2b, als Einrichtung
mit besonderem Unterstützungsbedarf zu entsprechen und für das
Kindergartenjahr 2014/2015 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 10.000,00
€ zu gewähren.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem
Antrag der BKJ der Stadt Eschweiler auf Bezuschussung des Familienzentrum
Jahnstraße, Jahnstraße 25, als Einrichtung mit besonderem
Unterstützungsbedarf zu entsprechen und für das Kindergartenjahr 2014/2015
einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.500,00 € zu gewähren.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt den
Antrag von Caritas Lebenswelten GmbH auf Bezuschussung der Kindertagesstätte
„Sonnenschein“, Karlstraße 40, als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf zu entsprechen
und für das Kindergartenjahr 2014/2015 einen Zuschuss in Höhe von
insgesamt 7.500,00 € zu gewähren.
- Der Jugendhilfeausschuss stellt den
Antrag der AWO KiSA gUG auf Bezuschussung der Kindertageseinrichtung
Gartenstraße als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf bis zur
Änderung des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zurück.
- Der Jugendhilfeausschuss stellt den
Antrag der BKJ der Stadt Eschweiler auf Bezuschussung der Kindertagesstätte
„Zauberwald“, Johanna-Neuman-Straße 43, auf Bezuschussung als Einrichtung
mit besonderem Unterstützungsbedarf bis zur Änderung des
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zurück .
- Der Jugendhilfeausschuss stellt den
Antrag von Caritas Lebenswelten GmbH auf Bezuschussung des Kinder- und
Familienzentrum St. Marien, Am Burgfeld 9, als Einrichtungen mit
besonderem Unterstützungsbedarf bis zur Änderung des Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) zurück.
Die Beschlussfassung
steht insgesamt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung zum
Haushalt 2014.
Die
Beschlussfassungen zu den Ziffern 1 bis 5 stehen unter dem Vorbehalt, dass die
Träger die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
erfüllen.
Mit Schreiben vom 05.11.2013 beantragt die AWO KiSA gUG die
Bezuschussung der Kindertageseinrichtungen „Wunderland“, „Zauberhut“
und Gartenstraße als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf
gem. Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2014/2015 in Höhe
von jeweils 15.000,00 €
(Anlage 1 bis 3).
Die BKJ der Stadt Eschweiler beantragt mit Schreiben vom
22.01.2014 die Bezuschussung der Kindertageseinrichtung „Herz Jesu“ als
Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf für das Kindergartenjahr
2014/2015 in Höhe von 10.000,00 €.
Darüber hinaus wird auch ein entsprechender Antrag ohne die Nennung von
Beträgen für die BKJ-Einrichtungen
Kindergarten „Zauberwald“ (Johanna-Neuman-Straße 43) und Familienzentrum
Jahnstraße gestellt (Anlage 4).
Mit Schreiben vom 22.01.2014 beantragt Caritas Lebenswelten GmbH
eine Bezuschussung für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf für die
Einrichtungen „Sonnenschein“, und das Kinder- und Familienzentrum St.
Marien in Höhe von jeweils 15.000,00 € (Anlage 5).
Der Betrag soll für die Personalkosten aufgewendet werden.
Auf der Grundlage des § 20 Abs. 3 KiBiz kann „unter
Berücksichtigung des in Absatz 1 zugrunde liegenden Eigenanteils des Trägers
bei eingruppigen Einrichtungen, die am 28. Februar 2007 in Betrieb waren, sowie
für Waldkindergärten und Einrichtungen in sozialen Brennpunkten ein weiterer
Pauschalbetrag von bis zu 15.000,00 €
geleistet werden“.
Soweit die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 KiBiz vorliegen, können für
eine Einrichtung Pauschalbeträge nach Satz 1 auch nebeneinander geleistet
werden. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen
mit dem Träger der Einrichtung.
Der Begriff Einrichtungen
mit besonderem Unterstützungsbedarf (= Einrichtungen im sozialen
Brennpunkt) wurde im Gesetz nicht definiert. Gleichwohl wurden vom zuständigen
Ministerium die nachfolgenden Auswahlkriterien entwickelt:
- Sozialraumbezogene Kriterien sind der Anteil der
SGB-II-Empfänger/innen unter 7 Jahren, der Anteil Arbeitslose, der Anteil
von Menschen mit Migrationshintergrund und der Anteil der Empfänger von
Hilfen zur Erziehung.
- Einrichtungsbezogene Kriterien sind der Anteil beitragsfreier Eltern
und die durchschnittliche Beitragshöhe sowie der Anteil der Kinder mit
Sprachförderbedarf.
Allgemein zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Bezuschussung von
Einrichtungen in sozialen Brennpunkten, d.h. von Einrichtungen mit besonderem
Unterstützungsbedarf, um freiwillige Leistungen der Stadt handelt, die
grundsätzlich nur geleistet werden dürfen, wenn eine Kompensation stattgefunden
hat.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Deklaration einer
Kindertagesstätte in einem Stadtteil mit besonderem Förderbedarf wohl überlegt
und auch aus städteplanerischer Sicht beurteilt werden sollte.
Die Einrichtung „Wunderland“, Pfarrer-Appelrath-Straße 10, wurde
bereits vor einigen Jahren als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf
anerkannt und erhält einen zusätzlichen Zuschuss je Kindergartenjahr in Höhe
von insgesamt 15.000,00 €. Die o.g. Auswahlkriterien treffen – wie aus der
statistischen Auswertung, die dem Antrag beigefügt ist, zu erkennen ist - ohne
Weiteres zu. Auch Familien aus dem Stadtteil, deren Kinder die Kindertageseinrichtung
nicht besuchen, nehmen das dortige Unterstützungsangebot gerne an. Vor diesem
Hintergrund sollte – analog zu den Vorjahren – dem Antrag der AWO KiSA gUG auf
zusätzliche Bezuschussung in Höhe von insgesamt 15.000,00 € im Kindergartenjahr
2014/2015 entsprochen werden.
Für die BKJ-Einrichtung „Herz Jesu“, Sternheimstraße 2 b, wurde
auch in den Vorjahren bereits ein Zuschuss als Einrichtung mit besonderem
Unterstützungsbedarf in Höhe von 10.000,00 € gewährt. An der grundsätzlichen
Situation und den Voraussetzungen im Stadtteil Eschweiler-Ost hat sich nichts
geändert, so dass nach Auffassung der Verwaltung dem Antrag der BKJ auch für
das Kindergartenjahr 2014/2015 entsprochen werden sollte. Auch auf diese
Einrichtung treffen die o.g. Auswahlkriterien zu.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 (Veränderungsliste) wurden
durch die Politik für das Jahr 2014/2015 über die bereits berücksichtigten
Mittel für die Einrichtungen „Herz Jesu“ und „Wunderland“ hinaus insgesamt zusätzliche
Mittel in Höhe von 15.000,00 € auf der Aufwandsseite in den städtischen
Haushalt 2014 bereitgestellt.
Die Ertragsseite wurde bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.
Demnach stehen die hier beim Land noch zu beantragenden Mittel als
außerplanmäßiger Ertrag in 2014 zur Verfügung. Die zusätzlich bereitgestellten
Mittel in Höhe von 15.000 € auf der Aufwandsseite können komplett für den
städtischen Eigenanteil verwendet werden.
Der Eigenanteil am Zuschuss liegt bei freien Trägern bei 64,0 %
(inklusive 9,0 % Trägeranteil) und bei kommunalen Trägern bei 70,0 % (inklusive
21,0 % Trägeranteil).
Seitens des Jugendamtes wird vorgeschlagen, den Eigenanteil zu gleichen
Teilen auf folgende 3 Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2014/2015
aufzuteilen:
-
Kindergarten
„Zauberhut“ (AWO) à 7.500 € (Eigenanteil 64 % = 4.800 €)
-
Familienzentrum
Jahnstraße (BKJ) à 7.500 € (Eigenanteil 70 % = 5.250 €)
-
Kindergarten
„Sonnenschein“ (Caritas) à 7.500 € (Eigenanteil 64 % = 4.800 €)
14.850 €
Die Einrichtung „Zauberhut“, Franz-Rüth-Straße, wurde bereits in
der März-Sitzung 2013 des Jugendhilfeausschusses als Einrichtung mit besonderem
Unterstützungsbedarf anerkannt.
In direktem räumlichem Zusammenhang (Stadtteil West) ist hier jedoch auch
die BKJ Einrichtung Familienzentrum Jahnstraße, zu betrachten. Auch hier
sind nach Aufstellung des Trägers die o.g. Auswahlkriterien anzuwenden (siehe
Anlage).
Die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ auf der Karlstraße 40 liegt
in einem Stadtbereich, in dem viele Familien wohnen, die sowohl aus sozialer
Sicht als auch aus wirtschaftlichen Aspekten eine besondere Unterstützung bedürfen.
60 % der Familien, deren Kinder die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ besuchen,
haben finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes beantragt.
Die darüber hinaus gestellten Anträge für Einrichtungen auf Bezuschussung
als Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf erfüllen größtenteils
auch die vom zuständigen Ministerium entwickelten Auswahlkriterien.
Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation müssen diese Anträge zunächst
zurückgestellt werden. Sofern die anstehende KiBiz-Revision andere Regelungen
treffen wird, wird die Thematik nach Inkrafttreten erneut aufgegriffen.
Die Zuschüsse für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
werden im Rahmen der Mittelanmeldung an das Land (Betriebskosten) bis zum
15.03.2014 für das Kindergartenjahr 2014/2015 beantragt, sofern die Kriterien
des § 20 Abs. 3 KiBiz erfüllt werden.
Sollte – wie es im vorliegenden Referentenentwurf zur zweiten
KiBiz-Änderung vorgesehen ist – eine andere Förderung zugrunde zu legen sein,
müsste dies in einem späteren seitens des Landes NRW noch zu regelnden
Verfahren beantragt werden.
Bei einer Bezuschussung der Einrichtung „Wunderland“ erhält die Stadt Eschweiler vom Land NRW insgesamt 36 %, dies entspricht 5.400,00 €. Eigenmittel sind durch die Stadt Eschweiler in Höhe von insgesamt 9.600,00 € aufzubringen.
Für den zusätzlichen Zuschuss bei der BKJ Einrichtung Herz Jesu übernimmt das Land 30% (= 3.000,00 €), der städt. Anteil beträgt hier 7.000,00 €.
Dieser Eigenanteil wurde bereits regulär auf der Ertrags- und der Aufwandsseite in den Haushalt 2014 mit eingeplant und steht somit zur Verfügung.
Der o.g. Eigenanteil für die 3 „neuen“, zu bezuschussenden Einrichtungen in Höhe von 14.850,00 € wird gedeckt durch den zusätzlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereitgestellten Ansatz von 15.000,00 € im Produkt 063610101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - bei Sachkonto 53118180 - Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa’s -. Der Anteil des Landes wird durch Mehreinnahmen bei Sachkonto 41413000 –Landeszuweisungen Betriebskosten Kindergarten - gedeckt.
Die entsprechenden Zuschüsse an die AWO KiSA gUG und die Caritas Lebenswelten GmbH werden im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – aus dem Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa’s- und die Zuschüsse an die BKJ aus dem Sachkonto 53118340 – Betriebskostenzuschüsse an die AöR – gezahlt.
Keine