Betreff
Bezuschussung von Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen mit besonderem Unterstützungsbedarf
Vorlage
062/14
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Antrag der AWO KiSA gUG auf Bezuschussung des Familienzentrum Wunderland“, Pfarrer-Appelrath-Straße 10, als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf zu entsprechen und für das Kindergartenjahr 2014/2015 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 15.000,00 € zu gewähren.
  2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Antrag der AWO KiSa gUG auf Bezuschussung der Kindertageseinrichtung „Zauberhut“, Franz-Rüth-Straße, als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf zu entsprechen und für das Kindergartenjahr 2014/2015 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.500,00 € zu gewähren.
  3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Antrag der BKJ der Stadt Eschweiler auf Bezuschussung der Kindertageseinrichtung „Herz Jesu“, Sternheimstraße 2b, als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf zu entsprechen und für das Kindergartenjahr 2014/2015 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 10.000,00 € zu gewähren.
  4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Antrag der BKJ der Stadt Eschweiler auf Bezuschussung des Familienzentrum Jahnstraße, Jahnstraße 25, als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf zu entsprechen und für das Kindergartenjahr 2014/2015 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.500,00 € zu gewähren.
  5. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Antrag von Caritas Lebenswelten GmbH auf Bezuschussung der Kindertagesstätte „Sonnenschein“, Karlstraße 40, als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf zu entsprechen und für das Kindergartenjahr 2014/2015 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.500,00 € zu gewähren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stellt den Antrag der AWO KiSA gUG auf Bezuschussung der Kindertageseinrichtung Gartenstraße als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf bis zur Änderung des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zurück.
  2. Der Jugendhilfeausschuss stellt den Antrag der BKJ der Stadt Eschweiler auf Bezuschussung der Kindertagesstätte „Zauberwald“, Johanna-Neuman-Straße 43, auf Bezuschussung als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf bis zur Änderung des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zurück .
  3. Der Jugendhilfeausschuss stellt den Antrag von Caritas Lebenswelten GmbH auf Bezuschussung des Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Am Burgfeld 9, als Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf bis zur Änderung des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zurück.

 

Die Beschlussfassung steht insgesamt unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung zum Haushalt 2014.

 

Die Beschlussfassungen zu den Ziffern 1 bis 5 stehen unter dem Vorbehalt, dass die Träger die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erfüllen.

 


 

Mit Schreiben vom 05.11.2013 beantragt die AWO KiSA gUG die Bezuschussung der Kindertageseinrichtungen „Wunderland“, „Zauberhut“ und Gartenstraße als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf gem. Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2014/2015 in Höhe von jeweils 15.000,00 €

(Anlage 1 bis 3).

 

Die BKJ der Stadt Eschweiler beantragt mit Schreiben vom 22.01.2014 die Bezuschussung der Kindertageseinrichtung „Herz Jesu“ als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf für das Kindergartenjahr 2014/2015 in Höhe von 10.000,00 €.

Darüber hinaus wird auch ein entsprechender Antrag ohne die Nennung von Beträgen für die BKJ-Einrichtungen  Kindergarten „Zauberwald“ (Johanna-Neuman-Straße 43) und Familienzentrum Jahnstraße gestellt (Anlage 4).

 

Mit Schreiben vom 22.01.2014 beantragt Caritas Lebenswelten GmbH eine Bezuschussung für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf für die Einrichtungen „Sonnenschein“, und das Kinder- und Familienzentrum St. Marien in Höhe von jeweils 15.000,00 € (Anlage 5).

Der Betrag soll für die Personalkosten aufgewendet werden.

 

Auf der Grundlage des § 20 Abs. 3 KiBiz kann „unter Berücksichtigung des in Absatz 1 zugrunde liegenden Eigenanteils des Trägers bei eingruppigen Einrichtungen, die am 28. Februar 2007 in Betrieb waren, sowie für Waldkindergärten und Einrichtungen in sozialen Brennpunkten ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu    15.000,00 € geleistet werden“.

Soweit die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 KiBiz vorliegen, können für eine Einrichtung Pauschalbeträge nach Satz 1 auch nebeneinander geleistet werden. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung.

 

Der Begriff Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (= Einrichtungen im sozialen Brennpunkt) wurde im Gesetz nicht definiert. Gleichwohl wurden vom zuständigen Ministerium die nachfolgenden Auswahlkriterien entwickelt:

  • Sozialraumbezogene Kriterien sind der Anteil der SGB-II-Empfänger/innen unter 7 Jahren, der Anteil Arbeitslose, der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund und der Anteil der Empfänger von Hilfen zur Erziehung.
  • Einrichtungsbezogene Kriterien sind der Anteil beitragsfreier Eltern und die durchschnittliche Beitragshöhe sowie der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf.

 

Allgemein zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Bezuschussung von Einrichtungen in sozialen Brennpunkten, d.h. von Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf, um freiwillige Leistungen der Stadt handelt, die grundsätzlich nur geleistet werden dürfen, wenn eine Kompensation stattgefunden hat.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Deklaration einer Kindertagesstätte in einem Stadtteil mit besonderem Förderbedarf wohl überlegt und auch aus städteplanerischer Sicht beurteilt werden sollte.

 

Die Einrichtung „Wunderland“, Pfarrer-Appelrath-Straße 10, wurde bereits vor einigen Jahren als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf anerkannt und erhält einen zusätzlichen Zuschuss je Kindergartenjahr in Höhe von insgesamt 15.000,00 €. Die o.g. Auswahlkriterien treffen – wie aus der statistischen Auswertung, die dem Antrag beigefügt ist, zu erkennen ist - ohne Weiteres zu. Auch Familien aus dem Stadtteil, deren Kinder die Kindertageseinrichtung nicht besuchen, nehmen das dortige Unterstützungsangebot gerne an. Vor diesem Hintergrund sollte – analog zu den Vorjahren – dem Antrag der AWO KiSA gUG auf zusätzliche Bezuschussung in Höhe von insgesamt 15.000,00 € im Kindergartenjahr 2014/2015 entsprochen werden.

 

Für die BKJ-Einrichtung „Herz Jesu“, Sternheimstraße 2 b, wurde auch in den Vorjahren bereits ein Zuschuss als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf in Höhe von 10.000,00 € gewährt. An der grundsätzlichen Situation und den Voraussetzungen im Stadtteil Eschweiler-Ost hat sich nichts geändert, so dass nach Auffassung der Verwaltung dem Antrag der BKJ auch für das Kindergartenjahr 2014/2015 entsprochen werden sollte. Auch auf diese Einrichtung treffen die o.g. Auswahlkriterien zu.

 

 

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 (Veränderungsliste) wurden durch die Politik für das Jahr 2014/2015 über die bereits berücksichtigten Mittel für die Einrichtungen „Herz Jesu“ und „Wunderland“ hinaus insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 15.000,00 € auf der Aufwandsseite in den städtischen Haushalt 2014 bereitgestellt.

Die Ertragsseite wurde bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt. Demnach stehen die hier beim Land noch zu beantragenden Mittel als außerplanmäßiger Ertrag in 2014 zur Verfügung. Die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 15.000 € auf der Aufwandsseite können komplett für den städtischen Eigenanteil verwendet werden.

 

Der Eigenanteil am Zuschuss liegt bei freien Trägern bei 64,0 % (inklusive 9,0 % Trägeranteil) und bei kommunalen Trägern bei 70,0 % (inklusive 21,0 % Trägeranteil).

 

Seitens des Jugendamtes wird vorgeschlagen, den Eigenanteil zu gleichen Teilen auf folgende 3 Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 aufzuteilen:

 

-          Kindergarten „Zauberhut“ (AWO)                       à 7.500 € (Eigenanteil 64 % = 4.800 €)

-          Familienzentrum Jahnstraße (BKJ)        à 7.500 € (Eigenanteil 70 % = 5.250 €)

-          Kindergarten „Sonnenschein“ (Caritas) à 7.500 € (Eigenanteil 64 % = 4.800 €)

      14.850 €

 

Die Einrichtung „Zauberhut“, Franz-Rüth-Straße, wurde bereits in der März-Sitzung 2013 des Jugendhilfeausschusses als Einrichtung mit besonderem Unterstützungsbedarf anerkannt.

 

In direktem räumlichem Zusammenhang (Stadtteil West) ist hier jedoch auch die BKJ Einrichtung Familienzentrum Jahnstraße, zu betrachten. Auch hier sind nach Aufstellung des Trägers die o.g. Auswahlkriterien anzuwenden (siehe Anlage).

 

Die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ auf der Karlstraße 40 liegt in einem Stadtbereich, in dem viele Familien wohnen, die sowohl aus sozialer Sicht als auch aus wirtschaftlichen Aspekten eine besondere Unterstützung bedürfen. 60 % der Familien, deren Kinder die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ besuchen, haben finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt.

 

Die darüber hinaus gestellten Anträge für Einrichtungen auf Bezuschussung als Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf erfüllen größtenteils auch die vom zuständigen Ministerium entwickelten Auswahlkriterien.

 

Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation müssen diese Anträge zunächst zurückgestellt werden. Sofern die anstehende KiBiz-Revision andere Regelungen treffen wird, wird die Thematik nach Inkrafttreten erneut aufgegriffen.

 

Die Zuschüsse für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf werden im Rahmen der Mittelanmeldung an das Land (Betriebskosten) bis zum 15.03.2014 für das Kindergartenjahr 2014/2015 beantragt, sofern die Kriterien des § 20 Abs. 3 KiBiz erfüllt werden.

 

Sollte – wie es im vorliegenden Referentenentwurf zur zweiten KiBiz-Änderung vorgesehen ist – eine andere Förderung zugrunde zu legen sein, müsste dies in einem späteren seitens des Landes NRW noch zu regelnden Verfahren beantragt werden.

 


Bei einer Bezuschussung der Einrichtung „Wunderland“ erhält die Stadt Eschweiler vom Land NRW insgesamt 36 %, dies entspricht 5.400,00 €. Eigenmittel sind durch die Stadt Eschweiler in Höhe von insgesamt 9.600,00 € aufzubringen.

Für den zusätzlichen Zuschuss bei der BKJ Einrichtung Herz Jesu übernimmt das Land 30% (= 3.000,00 €), der städt. Anteil beträgt hier 7.000,00 €.

Dieser Eigenanteil wurde bereits regulär auf der Ertrags- und der Aufwandsseite in den Haushalt 2014 mit eingeplant und steht somit zur Verfügung.

 

Der o.g. Eigenanteil für die 3 „neuen“, zu bezuschussenden Einrichtungen in Höhe von 14.850,00 € wird gedeckt durch den zusätzlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereitgestellten Ansatz von 15.000,00 € im Produkt 063610101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege - bei Sachkonto 53118180 - Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa’s -. Der Anteil des Landes wird durch Mehreinnahmen bei Sachkonto 41413000 –Landeszuweisungen Betriebskosten Kindergarten - gedeckt.

 

Die entsprechenden Zuschüsse an die AWO KiSA gUG und die Caritas Lebenswelten GmbH werden im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – aus dem Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger KiTa’s-  und die Zuschüsse an die BKJ aus dem Sachkonto 53118340 – Betriebskostenzuschüsse an die AöR – gezahlt.

 


Keine