Betreff
Einführung und Verpflichtung von beratenden Mitgliedern
Vorlage
225/17
Art
Einführung und Verpflichtung

Die beratenden Mitglieder, Frau Sabine Allelein und Frau Sabine Seifert, werden vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung der Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Die Verpflichteten können die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Frau Sabine Allelein und Frau Sabine Seifert wurden durch den Rat in seiner Sitzung am 05.07.2017 als beratende Mitglieder in den Schulausschuss bestellt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 2 GO NRW.

 


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