Die beratenden Mitglieder, Frau Sabine Allelein und Frau Sabine Seifert,
werden vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung der Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Die Verpflichteten können die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit
den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- oder
Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Frau Sabine Allelein und Frau Sabine Seifert wurden durch den Rat in
seiner Sitzung am 05.07.2017 als beratende Mitglieder in den Schulausschuss
bestellt.
Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen
ist § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 2 GO NRW.
-
-