Der Erlass der Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen
Angelegenheiten in der Gemarkung Eschweiler, Flur 84, Nr. 36 wird beschlossen.
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren
begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 ist die
Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen.
Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 29.03.2017 (VV
026/17) beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung
der auf der Wegeparzelle Gemarkung Eschweiler, Flur 84, Nr. 36 ruhenden
Festsetzungen durch Erlass einer Satzung gemäß § 2 des Gesetzes über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 zu veranlassen.
Die Wegeparzelle ist im Rezess der Umlegungssache Nothberg N 78 aus dem
Jahr 1933 entstanden und als Wirtschaftsweg ausgewiesen. Sie diente früher der
Erschließung landwirtschaftlicher Flächen, welche sich im Eigentum
verschiedener Eigentümer befanden. Diese Flächen gehören nunmehr einem einzigen
Eigentümer, auf dessen Antrag die Wegefläche an diesen veräußert werden soll.
Die Absicht der Einziehung wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom
29.03.2017 im Amtsblatt der Stadt Eschweiler Nr. 9 vom 19.04.2017 öffentlich
bekannt gemacht um vor dem Erlass der Aufhebungssatzung (Satzungsentwurf siehe
Anlage 1) den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten
Rechtsänderung zu äußern.
Weiter wurden die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen -Kreisstelle Aachen- sowie die Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung um Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten.
Die Bezirksregierung Köln teilte hierzu mit Schreiben vom 02.06.2017 mit, dass gegen die Wegeeinziehung aus Sicht der von dort zu vertretenden Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landesentwicklung keine Bedenken vorzubringen seien.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen, teilte am 02.06.2017 ebenfalls mit, dass keine Bedenken gegen die vorgesehene Einziehung bestehen.
Die Einwendungsfrist endete am 19.06.2017. Innerhalb der Frist wurden
Einwendungen nicht erhoben.