Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgenden Änderungen in der Besetzung der folgenden Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss |
|
|
bisheriges Mitglied |
|
|
Rudi E. Lennartz |
|
keine Nachfolgeregelung |
|
|
|
Sozial- und
Seniorenausschuss |
|
|
bisheriges Mitglied |
|
neues Mitglied |
/ |
Karl Gundelach |
|
|
|
|
Integrationsrat |
|
|
bisheriges Mitglied |
neues Mitglied |
|
Rudi E. Lennartz |
Karl Gundelach |
Das Ratsmitglied Rudi E. Lennartz ist am 21.05.2017 verstorben. Er nahm
sein Grundmandat im Haupt- und Finanzausschuss wahr. Sein Nacholger Karl
Gundelach teilte mit Email vom 27.06.2017 mit, dass er sein Grundmandat im
Sozial- und Seniorenausschuss wahrnehmen wolle.
Da das Ratsmitglied Rudi E. Lennartz ebenfalls Mitglied im
Integrationsrat war, wird vorgeschlagen, Herrn Gundelach als Nachfolger für
Herrn Lennartz in den Integrationsrat zu bestellen.
Rechtliche Betrachtung:
a)
Ein
Ratsmitglied hat das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit
beratender Stimme anzugehören (§ 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW).
b)
Scheidet
eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, wählt der Rat den Nachfolger für
die restliche Zeit (§ 50 Abs. 4 S. 3 GO NRW).
c)
Der
Integrationsrat besteht aus 11 Mitgliedern, die gemäß § 27 Abs. 2 S. 1 GO NRW
direkt gewählt wurden, sowie aus Ratsmitgliedern, deren Zahl der Rat
unmittelbar nach der Kommunalwahl auf 8 festgesetzt hat (§ 5 Abs. 1
Hauptsatzung der Stadt Eschweiler).
Im Rahmen der Vorbereitungsgespräche für die
konstituierende Sitzung des Rates am 24.06.2014 bestand fraktionsübergreifend
Einigung, dass jede dem Rat angehörende Partei dem Integrationsrat angehören
sollte. In der Sitzung am 24.06.2014 erfolgte dem folgend die Besetzung des
Integrationsrates. Dies wird mit der Bestellung von Ratsmitglied Gundelach entsprechend
fortgesetzt.
Hinweis:
Der Bürgermeister
hat gemäß § 40 Abs.2 S.6 GO NRW kein Stimmrecht.
keine
keine