Betreff
Umbesetzung in Ausschüssen
Vorlage
218/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgenden Änderungen in der Besetzung der folgenden Ausschüsse:

 

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

bisheriges Mitglied

 

Rudi E. Lennartz

 

keine Nachfolgeregelung

 

 

 

Sozial- und Seniorenausschuss

 

 

bisheriges Mitglied

 

neues Mitglied

/

Karl Gundelach

 

 

Integrationsrat

 

bisheriges Mitglied

neues Mitglied

Rudi E. Lennartz

Karl Gundelach

 


Das Ratsmitglied Rudi E. Lennartz ist am 21.05.2017 verstorben. Er nahm sein Grundmandat im Haupt- und Finanzausschuss wahr. Sein Nacholger Karl Gundelach teilte mit Email vom 27.06.2017 mit, dass er sein Grundmandat im Sozial- und Seniorenausschuss wahrnehmen wolle.

 

Da das Ratsmitglied Rudi E. Lennartz ebenfalls Mitglied im Integrationsrat war, wird vorgeschlagen, Herrn Gundelach als Nachfolger für Herrn Lennartz in den Integrationsrat zu bestellen.

 

 

Rechtliche Betrachtung:

 

a)       Ein Ratsmitglied hat das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören (§ 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW).

 

b)       Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit (§ 50 Abs. 4 S. 3 GO NRW).

 

c)       Der Integrationsrat besteht aus 11 Mitgliedern, die gemäß § 27 Abs. 2 S. 1 GO NRW direkt gewählt wurden, sowie aus Ratsmitgliedern, deren Zahl der Rat unmittelbar nach der Kommunalwahl auf 8 festgesetzt hat (§ 5 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Eschweiler).

Im Rahmen der Vorbereitungsgespräche für die konstituierende Sitzung des Rates am 24.06.2014 bestand fraktionsübergreifend Einigung, dass jede dem Rat angehörende Partei dem Integrationsrat angehören sollte. In der Sitzung am 24.06.2014 erfolgte dem folgend die Besetzung des Integrationsrates. Dies wird mit der Bestellung von Ratsmitglied Gundelach entsprechend fortgesetzt.

 

Hinweis:

Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs.2 S.6 GO NRW kein Stimmrecht.

 


keine


keine