Betreff
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion vom 07.06.2017
- Verfahren in der Ratssitzung am 10.05.2017 -
Vorlage
207/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Verfahren in der Ratssitzung am 10.05.2017 - Tagesordnungspunkt 8.1 „Stellungnahme des Ersten und Technischen Beigeordneten Gödde zur Thematik Abbrucharbeiten des City-Centers/ Hertie-Komplex“ - wird zur Kenntnis genommen.

 


Mit Schreiben vom 07.06.2017 beantragt die FDP-Fraktion eine Rechtsauskunft zu Verfahrensfragen und nimmt Bezug auf die Ratssitzung am 10.05.2017. Die Anfrage ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Zu den gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

A.        Aussprache über die Stellungnahmen des Ersten und Technischen Beigeordneten Gödde in der    Ratssitzung am 10.05.2017 (Punkt 1 der Anfrage der FDP-Fraktion)

 

 

            Anfragen von Ratsmitgliedern (§ 47 Abs. 2 Satz 2 GO NRW, § 17 Geschäftsordnung)

 

Die in der Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion erwähnte Regelung in § 17 der Geschäftsordnung bezieht sich auf das in § 47 Abs. 2 GO NRW eingeräumte Fragerecht der Ratsmitglieder. Nach § 47 Abs. 2 Satz 2 GO NRW regelt der Rat in seiner Geschäftsordnung u. a. Inhalt und Umfang des Fragerechtes der Ratsmitglieder. Hieraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass einzelne Ratsmitglieder grundsätzlich das Recht haben, in der Ratssitzung Auskunft über Vorgänge zu verlangen. Dieses Fragerecht bezieht sich materiell auf alle Angelegenheiten der Gemeinde. Ein vollständiger Ausschluss des Fragerechtes greift in wehrhafte Innenrechtspositionen der Ratsmitglieder ein. Demnach steht dem Rat lediglich das Recht zu, das Fragerecht der Ratsmitglieder näher auszugestalten, nicht aber, es vollkommen auszuschließen. Die Geschäftsordnungsregelung soll vor allem dazu dienen, einem Missbrauch des Fragerechts vorzubeugen.

 

Bei dem vom Ersten und Technischen Beigeordneten Gödde in der Ratssitzung am 10.05.2017 Vorgetragenen handelt es sich um eine Mitteilung der Verwaltung bzw. eine persönliche Erklärung und nicht um eine Anfrage eines Ratsmitgliedes im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 2 GO NRW bzw. § 17 der Geschäftsordnung.

 

Die Regelung in § 17 Abs. 4 Geschäftsordnungsregelung, die eine Aussprache unterbindet, kann daher im konkreten Fall nicht herangezogen werden.

 

Die durch die Ratsmitglieder gestellten Fragen werden in der Regel durch entsprechende Mitteilungen der Verwaltung beantwortet.

 

Sowohl Mitteilungen der Verwaltung zu gestellten Fragen, als auch Mitteilungen der Verwaltung, denen keine Anfrage vorausgeht, sind grundsätzlich hinsichtlich der damit verbundenen Aussagewirkung gleichzusetzen.

 

Für Mitteilungen der Verwaltung gibt es allerdings keine einheitliche Regelung, weder in der Gemeindeordnung noch in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Eschweiler. Hier stellt sich die Frage, ob § 17 der Geschäftsordnung bei Mitteilungen der Verwaltung analog anzuwenden ist.

 

Wegen der rechtlichen Unklarheit hat die Verwaltung den Städte- und Gemeindebund NRW gebeten, hierzu eine juristische Prüfung und Aussage zu treffen. Das Ergebnis der Prüfung wird allen Ratsmitgliedern nach Erhalt umgehend vorgelegt. Sollten sich aus den getroffenen Feststellungen des Städte- und Gemeindebundes Erfordernisse zur Änderung/ Ergänzung der Geschäftsordnung ergeben, so werden diese in der für den 27.09.2017 geplanten Ratssitzung zur Beschlussfassung unterbreitet.

 

 

B.        Veröffentlichung der Stellungnahmen auf der Homepage und dem Facebook-Auftritt der Stadt

            Eschweiler (Punkt 2 der Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion)

 

            Gebot der Öffentlichkeit (§ 48 Abs. 2 GO NRW)

 

Gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW ist jede Ratssitzung grundsätzlich öffentlich (Gebot der Öffentlichkeit). Zum Zwecke der Unterrichtung der Öffentlichkeit werden durch die Verwaltung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählen: Information der örtlichen Presse (Übermittlung der Tagesordnung und der Vorlagen des öffentlichen Teils der Sitzung), Veröffentlichung der Tagesordnung im Amtsblatt der Stadt Eschweiler sowie Bereitstellung aller Unterlagen des öffentlichen Teils im Ratsinformationssystem und Bereitstellung des öffentlichen Teils in der Sitzung. Die Stellungnahme des Ersten und Technischen Beigeordneten wurde im öffentlichen Teil der Ratssitzung vorgetragen; insoweit bestanden keine Bedenken hinsichtlich der Veröffentlichung auf der Homepage und Facebook-Seite der Stadtverwaltung Eschweiler. Sowohl hinsichtlich der Veröffentlichung als auch des Zeitpunktes der Veröffentlichung werden seitens der Verwaltung keine Hindernisgründe gesehen. Die Veröffentlichung wurde in Abstimmung mit der Verwaltungsleitung veranlasst.

 


keine

 


keine