Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Eschweiler;
hier: 6. Fortschreibung
Vorlage
185/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

  1. Die Umsetzung der Maßnahmen der 1. Prioritätenliste (2012-2017) der 5. Fortschreibung des ABK aus dem Jahr 2012, die Begründung für die in dieser Liste nicht umgesetzten Maßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen aus nachfolgenden Realisierungszeiträumen werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird beschlossen.

 


 

Das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) fordert in den §§ 47 und 53 von den Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemeinen Regeln der Technik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen der Gemeinde sind im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Die Darstellung der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen hat in Realisierungsschritten von jeweils 6 Jahren zu erfolgen. Das Konzept als ganzes ist alle 6 Jahre fortzuschreiben, von den Ratsmitgliedern zu beschließen und der oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung Köln) auf dem Dienstweg zur Genehmigung vorzulegen, es hat bindende Wirkung.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler hat ein solches Konzept erstmalig 1986 (Vorlage 748/86) beschlossen, es wurde in den Folgejahren 5 x fortgeschrieben (vgl. Verwaltungsvorlagen 224/92, 44/97, 45/02, 348/06 und 271/12). Nunmehr steht die 6. Fortschreibung an, die hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Sie wurde auf den bisherigen technischen Grundlagen, neuen Erkenntnisständen und unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Stadt aufgebaut.

 

In der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 08.08.2008 ist die Form und der Inhalt geregelt. Neben der Aufstellung des ABK ist auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) gefordert.  Für die Erstellung beider Konzepte wurde am 07.03.2017 Prof. Dr. Lothar Kirschbauer beauftragt.

 

Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes besteht aus folgenden Teilen:

  • Erläuterungsbericht
  • Maßnahmetabelle
  • Planunterlagen
    • Übersichtplan
    • Lagepläne der Trenngebiete

 

Die zu beschließende 6. Fortschreibung des ABK ist sehr umfangreich, so dass die Verwaltung aus Kostengründen davon abgesehen hat, diese der Verwaltungsvorlage in Gänze beizufügen. Aus diesem Grund wurde lediglich der Erläuterungsbericht als Anlage beigefügt. Die Fraktionen sowie die Einzelvertreter erhalten jeweils entsprechende digitale Ausfertigungen auf einer CD.

 


 

In der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln muss die Stadt auf der Grundlage des ABK in den nächsten sechs Jahren rd. 37.000.000 € in die Erneuerung und Sanierung der städtischen Kanalisation investieren. Hierbei handelt es sich um den Gesamtfinanzrahmen, mit dem sämtliche Erschließungs-, Erneuerungs- und auch Sanierungsmaßnahmen abgedeckt sind.

Für den derzeitig in der Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2018 wurden bei dem Produkt 11 538 02 01 –Entwässerung und Abwasserbeseitigung- bereits konkrete Kanalbaumaßnahmen angemeldet.

 

Seit 2012 wird das städtische Kanalnetz auf der Grundlage der SüwVO Abw NRW nach mehr als 20 Jahren erstmalig flächendeckend befahren. Je nach Schadensbewertung sowie Klassifizierung der Schäden werden die betreffenden Kanalhaltungen in den nächsten Jahren erneut bzw. saniert. Die Befahrung des städtischen Kanalnetzes erfolgt gebietsweise und hatte in den letzten Jahren einen Sanierungsaufwand von durchschnittlich 1.200.000 €.

 

Grundlage für die Genehmigung des vorliegenden ABK ist u.a., dass die Umsetzung auch haushaltstechnisch dargestellt und durchfinanziert werden kann. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung für die nächsten Jahre neben den jetzt bereits bekannten Erneuerungs- und Sanierungsvorhaben bei dem Produkt 11 538 02 01 das Sachkonto 0911 0002, Erneuerung von verschiedenen Kanalhaltungen, IV 00AIB003, für 2018 bis 2021 jeweils 1.200.000 € angemeldet. Wie in den letzten Jahren wird auch zukünftig dieser Ansatz mit konkreten Erneuerungsmaßnahmen hinterlegt.

 

Weiterhin lassen die ersten Auswertungen aus den neuen Befahrungen den Rückschluss zu, dass es diverse Schäden am städtischen Netz gibt, bei denen lediglich ein Teil der Haltungen sanierungsbedürftig ist. Zusammen mit den Erkenntnissen aus dem Fremdwassersanierungskonzept sind diese Erkenntnisse in die finanztechnische Aufstellung eingeflossen. Zur Beseitigung der Schäden, die haushaltstechnisch als Unterhaltungsmaßnahmen zu werten sind, wurde für den derzeitig in Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2018 im Ergebnisplan bei dem Produkt 11 538 02 01 das Sachkonto 5216 0600 – Instandhaltung von Abwasserbeseitigungsanlagen – für 2018 170.000 €, 2019 160.000 €, 2020 200.000 € und 2021 200.000 € angemeldet.

 


Die Aufstellung, Begleitung und Abarbeitung des ABK bindet als kommunale Pflichtaufgabe Arbeitskraft in der zuständigen Fachabteilung.