Betreff
Bestellung von Schriftführern
Vorlage
247/14
Art
Beschlussfassung öffentlich
Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:
- Désirée Joußen
- Lisa Jahn
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu amtieren haben.
Die Niederschriften
über die Ausschusssitzungen werden vom Ausschussvorsitzenden und einem
Schriftführer unterzeichnet. Der Schriftführer wird von den
Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor der Ausschuss
in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist der Schriftführer
zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen.
Gesetzliche
Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.