Betreff
Städteregionale Kooperationspartner des Jugendamtes-Vorstellung der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Eschweiler
Vorlage
167/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Gelingende Kooperationen mit den Anbietern von sozialen Dienstleistungen vor Ort sind ein wichtiger Faktor für eine starke, bedarfsorientierte und damit effiziente kommunale Jugendhilfe. Deren Angebote dienen als sozialräumliche Ressource, um frühzeitig und präventiv Kindern, Jugendlichen und Familien Unterstützung und Beratung zur Verfügung zu stellen. Wichtige Akteure sind dabei die städteregionalen Institutionen

 

  • Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche (Erziehungsberatungsstellen),
  • Fachstelle gegen sexuelle Gewalt an jungen Menschen und Fachstelle sexueller Missbrauch
  • und die Schulpsychologische Beratungsstelle.

 

Durch die Vorlage der Jahresberichte der genannten Institutionen im Jugendhilfeausschuss informiert die Verwaltung über die Entwicklungen in diesen Arbeitsfeldern (Anlage).

 

Insbesondere mit der Erziehungsberatungsstelle am Standort Eschweiler, Steinstraße 87, bestehen mit dem Jugendamt enge Kooperationsbezüge. Als niedrigschwellige Hilfe der Erziehung gem. § 28 SGB VIII kann Erziehungsberatung dabei von den Leistungsberechtigten direkt, kostenfrei und unmittelbar aufgesucht und in Anspruch genommen werden. Neben dem Kerngeschäft der persönlichen Beratung bietet sie

 

  • Partnerschaftsberatung und Beratung bei Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII),
  • Beratung beim Umgang (§ 18 Abs. 1 und 3 Satz 3 SGB VIII),
  • Beratung bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a Abs. 4 SGB VIII) oder auch
  • Begutachtung und Klärung bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII).

 

Zudem bietet Erziehungsberatung auch präventive Angebote (§ 16 Abs. 2. SGB VIII) durch Vorträge, Elternkurse oder weitere themenbezogene Programme beispielsweise in Familienzentren.

 

Nach einer längeren Vakanz konnten nun auch seit September 2016 die Leitungs- bzw. Psychologenstelle am Standort Eschweiler neu besetzt werden. Dadurch ist es nun auch wieder möglich, neben dem genannten Kerngeschäft, vor allem präventive Angebote in Eschweiler zu initiieren. Auch mit dem Pflegekinderdienst sind neue Angebote in Planung; diese betreffen insbesondere die Fort- und Weiterbildung von Pflegeeltern, aber auch die Betreuung von Eltern nach der Inobhutnahme/ Herausnahme ihrer Kinder.

 

Im Rahmen eines Vortrages in der Ausschusssitzung werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erziehungsberatungsstelle konkret Einblick in die tägliche Arbeit geben und weitere Aktivitäten/ Maßnahmen vorstellen.

 


Die Delegation der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des § 28 SGB VIII auf die StädteRegion Aachen ist durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt. Die Finanzierung erfolgt über die allgemeine Regionsumlage.

 


Personelle Auswirkungen