Betreff
Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der "Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung"
Vorlage
139/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Zusammenstellung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Kulturförderung im Haushaltsjahr 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Zuschüsse im Bereich der Kulturförderung stellen für die kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eine wichtige Einnahmequelle dar.

 

Die Gewährung von städtischen Zuschüssen im Rahmen der Kulturförderung in 2016 erfolgte erstmals nach den am 15.12.2015 beschlossenen und seit dem 01.01.2016 gültigen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“.

 

Durch die Ziffer 10.2 dieser Richtlinien wird die Verwaltung ermächtigt, über eingehende Zuschussanträge zu Ziffer 5 (Pauschalförderung) sachgerecht und zeitnah im Rahmen der Fördervorgaben zu entscheiden. Zuschussanträge zu Ziffer 4 (Allgemeine Förderung) werden nach sachgerechter Prüfung durch die Verwaltung nach Ablauf der Antragsfrist zeitnah an die Antragsteller ausgezahlt. Der Kulturausschuss erhält einmal jährlich einen Bericht über die hiernach bewilligten und abgelehnten Kulturförderungen.

 

Die einzelnen Zuschüsse werden dem  Kulturausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben.

 

Ziffer 5 - Pauschalförderung

 

Partnerschaftsverein Eschweiler e.V.                                                                             5.100,00 €

Eschweiler Kunstverein e.V.                                                                                          2.045,00 €

Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V.                                                                                  5.900,00 €

Bezirksverband der Schützen                                                                                         1.530,00 €

Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler e.V.      *                                                                       6.000,00 €

 

* Gemäß Ratsbeschluss zur VV 353/15 „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Gewährung von Zuschüssen im

   Rahmen der Kulturförderung“ welche zum 01.01.2016 in Kraft getreten sind, erhält das Karnevalskomitee der

   Stadt Eschweiler seit dem Haushaltsjahr 2016 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € (bis dahin

   5.625,00 €/ Jahr).

 

Ziffer  4 – Allgemeine Förderung

 

Eifelverein Eschweiler e.V.                                                                                               196,75 €

Kirchenchor St. Wendelinus                                                                                              200,00 €

MGV „St. Gregorius“ 1861 Eschweiler-Röhe                                                                                     75,00 €

Spielmannszug Hehlrath 1920                                                                                           152,50 €

Kirchenchor St. Gregorius St. Jöris                                                                                                 75,00 €

 

Bei der allgemeinen Förderung handelt es sich hierbei um die Grundförderungen (Erwachsenen- und Jugend-förderung) sowie Jubiläumszuschüsse.

 

Dem Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. wurde gemäß Beschluss des Kulturausschusses vom 07.12.2017 auf der Grundlage der Ziffer 6 – Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen – nachfolgender Zuschuss gewährt:

 

Beschluss Kulturausschuss vom 07.12.2017:                                                                     344,36 €

 

Zuschüsse 2016 insgesamt:                                                                                      21.618,61 €

 

Die im Haushalt 2016 bereitgestellten Mittel wurden nicht in voller Höhe ausgeschöpft, sodass eine Kürzung der beantragten Zuschüsse nicht notwendig war.

 

 

 

 

 

 


 

Bezeichnung

Im Haushalt 2016

bereitgestellt

ÜPL

Angeordnet

in 2016

Produkt 042810101

Konto    53118010

Zuschüsse anlässlich der

Städtepartnerschaften

  5.100,00 €

 

-

   5.100,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118020

Zuschüsse an

Kunstvereine

  2.050,00 €

-

  2.045,00 €

 

Produkt 042810101

Konto    53118030

Zuschuss an die Städt.

Musikgesellschaft

  5.900,00 €

-

  5.900,00 €

Produkt 042810101

Konto    53118100

Zuschüsse an Vereine

und Orchester

  5.000,00 €

-

  1.043,61 €

Produkt 042810101

Konto    53118050

Zuschüsse an Verbände und Vereine

  7.200,00 €

330,00 €

  7.530,00 €

 

Summe:

25.250,00 €

 

330,00 €

21.618,61 €

 

 

 


Keine personellen Auswirkungen