Die Verwaltung wird
beauftragt, die mit der Stadt Stolberg getroffene Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung – wie in der Anlage 2 aufgeführt - zu ändern sowie bei der
Bezirksregierung Köln die Einführung des gebundenen Ganztags – wie im
Sachverhalt der Vorlage dargestellt – ab dem Schuljahr 2018/19 auf die
komplette Primarstufe in Eschweiler und die Primarstufe einschließlich der
Jahrgangsstufen 5 und 6 in Stolberg aufbauend auszuweiten.
Schulausschuss und
Rat der Stadt Eschweiler befassten sich in den letzten Jahren regelmäßig mit
Maßnahmen zum Fortbestand der Willi-Fährmann-Schule. Auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 ( VV-Nr. 176/15) wurde eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Eschweiler und der Stadt
Stolberg abgeschlossen, die die Grundlagen der Zusammenarbeit zur Führung der Willi-Fährmann-Schule
als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale
und soziale Entwicklung und Sprache mit dem Teilstandort in Stolberg,
Talstraße, bildete (Anlage 2).
Bereits im Anschluss
befasste sich der Schulausschuss noch zweimal, zunächst am 01.12.2015 ( VV
381/15) und anschließend am 09.11.2016 (VV 278/16) erneut mit abweichend von
den Regelungen in der o.a. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung getroffenen
Kooperationsvereinbarungen zur Sicherstellung des Betreuungskonzeptes an der
Willi-Fährmann-Schule.
In § 3 Abs. 3 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist vorgesehen, in der Primarstufe an
beiden Standorten den offenen Ganztag und in der Sekundarstufe den gebundenen
Ganztag sukzessive einzuführen.
In beiden o.g.
Schulausschusssitzungen wurde davon abweichend jeweils der Beschluss gefasst,
die bereits vor der Auflösung der Förderschule Talstraße am heutigen
Teilstandort der Willi-Fährmann-Schule in Stolberg bestandene OGS-Lösung
aufgrund der im Sachverhalt der Verwaltungsvorlagen 381/15 und 278/16 näher
beschriebenen Gründe noch für jeweils ein weiteres Jahr fortzuführen.
Wie bereits in der
letzten Verwaltungsvorlage Nr. 278/16 dargestellt, sollte letztlich ab dem
Schuljahr 2018/19 eine nachhaltige Angleichung der Betreuungskonzepte umgesetzt
werden.
Die Bezirksregierung
hat mit Schreiben vom 7.12.2016 ihr Einverständnis erklärt, die am Haupt- und
Teilstandort der Willi-Fährmann-Förderschule derzeit bestehenden
unterschiedlichen Betreuungsangebote auch im Schuljahr 2017/18 unverändert
fortzuführen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die unterschiedlichen
Betreuungsmodelle am Haupt- und Nebenstandort zum Schuljahr 2018/2019 in ein
einheitliches Betreuungsmodell übergeführt sein müssen.
Sie nahm bereits zur
Kenntnis, dass die Stadt Eschweiler beabsichtigt, den gebundenen Ganztag ab dem
Schuljahr 2018/19 für die gesamte Primarstufe (in Stolberg verknüpft mit einem
sukzessiven Aufbau) einzuführen, erbat hierzu allerdings einen entsprechenden
Ratsbeschluss sowie ein pädagogisches Betreuungskonzept bis zum Herbst 2017
vorzulegen.
Inzwischen hat die
kommissarische Schulleitung ein Betreuungskonzept eingereicht, das als Anlage
1 beigefügt ist.
Wenngleich die aktuell
bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung unter § 3 Abs. 3 vorsieht, den
offenen Ganztag an beiden Standorten in der Primarstufe und den gebundenen
Ganztag in der Sekundarstufe einzuführen, hat sich in der Praxis gezeigt, dass
das Bestehen dieser zwei parallelen Betreuungssysteme in einer Schule
pädagogisch und organisatorisch überdacht werden muss. Abgesehen von der
organisatorischen Schwierigkeit, dass am Standort Eschweiler aufgrund der
bisher geringen Schülerzahl von Primarschülern und der noch weiteraus
geringeren Bedarfsanmeldungen für den OGS-Betrieb in der Praxis bisher keine
OGS-Gruppe zustande gekommen wäre, birgt das Bestehen der zwei verschiedenen
Betreuungssysteme auch soziale Ungleichbehandlungen und pädagogische Herausforderungen.
In der OGS werden Elternbeiträge erhoben, der gebundene Ganztag ist für die
Kinder bzw. ihre Eltern beitragsfrei bis auf die Essenskosten. Besuchen mehrere
Kinder einer Familie die Willi-Fährmann-Schule (WFS) und befinden sich diese
Kinder in verschiedenen Schulstufen, ist es schwer vermittelbar, dass für ein
Kind ein Elternbeitrag erhoben wird, für das andere nicht. Für die Schule
bedeutet es einen immensen Aufwand, die Aufsicht sicherzustellen, wenn manche
Kinder direkt nach dem Unterricht nach Hause gehen können und andere in die Betreuung
wechseln und noch andere im gebundenen Ganztag vor Ort bleiben müssen, ganz
abgesehen von dem Nebeneinanderbestehen von OGS-Träger und dem schuleigenen
System des gebundenen Ganztags.
Für die Einführung
des durchgängigen gebundenen Ganztags spricht ferner, dass es ansonsten vom
Übergang Kita-Schule-Sekundarstufe zu einem Bruch im Betreuungssystem an einer
Schule kommen würde. Die Kinder haben in der Kita die Erfahrung der
Ganztagsbetreuung gemacht und sich daran gewöhnt, in der Primarstufe der WFS
würde dieses Betreuungssystem unterbrochen und ab der 5. Jgst. wieder
eingeführt. Gerade die Kinder mit dem Förderbedarf Emotional-soziale
Entwicklung benötigen Kontinuität und einen geregelten Ablauf. Gerade sie sind
andererseits mit der strikten Trennung von Unterricht am Vormittag und
Betreuung am Nachmittag manchmal überfordert und würden von einer
Rhythmisierung des Unterrichts, die nur im gebundenen Ganztag angeboten werden
kann, profitieren. Vor diesem Hintergrund besteht der Wunsch, dass die Schule
ausschließlich im gebundenen Ganztag geführt werden sollte, wie auch bereits
ursprünglich im Jahre 2012 von der Verwaltung in VV 344/12 dargestellt und beantragt.
Damals hatte die
Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags nur beginnend ab
Jahrgangsstufe 5/6 im Aufbau für den heutigen Hauptstandort Eschweiler
genehmigt. Demzufolge ist die komplette Sekundarstufe I in Eschweiler mit den
Jahrgangsstufen 5-10 ab dem Schuljahr 2017/18 im gebundenen Ganztag.
Nunmehr besteht
seitens der Schule der Wunsch, ab dem Schuljahr 2018/19 den gebundenen Ganztag
auf die übrige Schülerschaft, somit auf die komplette Primarstufe mit den
Jahrgangsstufen 1-4 in Eschweiler und die komplette Primarstufe einschließlich
der Jahrgangsstufen 5 und 6 in Stolberg aufbauend auszuweiten, so dass in jedem
weiteren Schuljahr in Stolberg der gebundene Ganztag um jeweils eine weitere
Jahrgangsstufe erweitert würde bis auch dort alle Jahrgangsstufen im Schuljahr
2022/23 im gebundenen Ganztag geführt würden.
Die Primarstufe hat
in Eschweiler aktuell im Schuljahr 2016/17 23 Kinder und in Stolberg 20 Kinder,
in der 5. Jgst. in Stolberg sind zurzeit 15 Kinder, in der 6. Jgst. 13 Kinder.
Mit Blick darauf, dass in der Primarstufe jahrgangsübergreifend unterrichtet
wird, wäre eine jahrgangsgetrennte Einführung eines Betreuungssystems nicht
möglich. Vor dem Hintergrund, dass in Stolberg bisher für die Kinder der Jgst.
1-6 der offene Ganztag angeboten wurde, sollte zur Wahrung der Kontinuität der
gebundene Ganztag an diesem Teilstandort auch für diesen Personenkreis
fortgeführt werden.
Einschränkend ist
allerdings zu bedenken, dass Schulen mit gebundenem Ganztag nur an 3 Tagen
einen echten Ganztagsbetrieb für die Schülerschaft vorhalten und an zwei Tagen
nur bis mittags – also halbtags – unterrichtet wird. Bei offenen
Ganztagsschulen ist der Betreuungsumfang daher tatsächlich höher, da die
Schülerschaft täglich von montags bis freitags bis maximal 16 Uhr betreut wird
bzw. ein Betreuungsangebot hat und darüber hinaus in Eschweiler auch von allen
OGS-Trägern in den Schulferien ein Ferienprogramm angeboten wird. Je nach
Bedarf wäre mit einem OGS-Träger noch zu verhandeln, inwieweit Kinder der WFS
von diesen Ferienprogrammen noch profitieren könnten.
Die geplante Einführung
des gebundenen Ganztags impliziert eine Änderung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung. Die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage
3 beigefügt. Die bisherige Vereinbarung erlischt damit zeitgleich. Sie ist
zum Vergleich als Anlage 2 nochmals beigefügt. Verändert wurden die
Absätze 3 und 4 des § 3 und das Datum des Inkrafttretens unter § 10.
Für Schulträger ist
die Einführung des gebundenen Ganztags in der Regel kostenneutral, da die
Sicherstellung des pädagogischen Personals ausschließlich in der Verantwortung
des Landes liegt. Kosten für den Schulträger beschränken sich auf die
ganztagsbedingte Schulausstattung und den Mensabetrieb.
Wie bereits in der
letzten Verwaltungsvorlage dargestellt, wurden die für den ganztagsbedingten
Ausbau der Schule erforderlichen Haushaltsmittel bereits in den Haushalt 2017
eingestellt, so dass bauliche Maßnahmen und die Beschaffung von zusätzlicher
Einrichtung auch in 2017 abgeschlossen werden können.
Die Stadt Stolberg,
die nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Ausstattung des
Stolberger Standortes verantwortlich ist, hat ebenfalls parallel für 2017 die
dort benötigten Haushaltsmittel in den Haushalt 2017 eingestellt.
Regelungsbedarf
besteht noch im Bereich der Essensausgabe in der Mensa.
Bisher wird die WFS
am Hauptstandort von Firma Haus Jägerspfad an drei Tagen in der Woche mit
warmem Essen beliefert. Die Ausgabe stellte bisher die Schule sicher. Aktuell
hat die kommissarische Schulleitung allerdings um Unterstützung des
Schulträgers bei der Organisation der Essensausgabe erbeten, da dies von der
Schule auf Dauer nicht mehr geleistet werden kann. Die Verwaltung ist bemüht,
die Ausgabe kurzfristig mit eigenem Personal sicherzustellen. Hierzu ist die
Einstellung von entsprechendem Personal vorgesehen. Die hierfür aufgewendeten
Mittel sollten über die Abrechnung des Mittagessens den Eltern in Rechnung
gestellt werden, so dass der Personalaufwand für die Stadt kostenneutral ist.
Hierzu prüft die Verwaltung derzeit geeignete Finanzierungsmodelle.
Wie bereits in der finanziellen Betrachtung der VV 278/16 dargestellt, wurden die sich aus der Einführung des gebundenen Ganztags ergebenden finanziellen Auswirkungen für 2017 und 2018 bereits im Haushalt 2017 unter Produkt 032210101 Willi-Fährmann-Schule dargestellt.
Im Vergleich zu 2017 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 bei den veranschlagten Landeszuwendungen, Sachkonto 41410200, eine Reduzierung auf die Hälfte der beantragten OGS-Zuwendungen, in den Folgejahren auf 0. Diese Entwicklung spiegelt sich jedoch in gleicher Höhe im korrespondierenden Aufwandskonto 50190000 wider und ist insoweit haushaltsneutral.
Bei Sachkonto 41410000 „Zuweisungen und Zuschüsse vom Land f. lfd. Zwecke“ wird sich ab dem Haushaltsjahr 2018 der Anteil an Landeszuschüssen aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ auf maximal 60.000 Euro erhöhen. Diese Entwicklung setzt sich zusammen aus 50 % der für das Schuljahr 2017/18 beantragten 28.300 Euro aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ zuzüglich 50 % der zu beantragenden Zuschüsse für den gebundenen Ganztag in Höhe von insgesamt max. 93.600 Euro.
Bei der Berechnung eines Zuschusses aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ für den gebundenen Ganztag würde sich rechnerisch durch die danach mögliche Kapitalisierung der 1,8 Lehrerstellen ein Zuschuss von 93.600 Euro für ein Schuljahr (maximal) ergeben. Ob diese Summe tatsächlich im Schuljahr 2018/19 bewilligt werden kann, hängt davon ab, ob die Stellenanteile an der Schule in diesem Umfang auch tatsächlich vakant sein werden. Dies wird, nach schriftlicher Aussage der Bezirksregierung Köln, frühestens im Frühjahr 2018 bekannt sein.
Der Ertragsentwicklung stehen unter Sachkonto 50190200 Honoraraufwendungen in gleicher Höhe gegenüber; Mindererträge führen automatisch auch zu Minderaufwendungen. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2018 wird eine entsprechende Anpassung aufgrund der aktuellen Entwicklung erfolgen.
Anlässlich einer mit der Stadt Stolberg getroffenen Kooperationsvereinbarung vereinnahmt die Stadt Stolberg die OGS-Elternbeiträge im Schuljahr 2017/18 und zahlt im Gegenzug fiktive Elternbeiträge an den OGS-Träger. Insoweit werden die im städt. Haushalt 2017 zugunsten des Sachkonto 43212500 veranschlagten Elternbeiträge nicht fließen.
Voraussichtlich kommt es zu einer Personalverstärkung im Bereich der
Essensausgabekräfte. Unter Berücksichtigung einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe
2 Stufe 1 TVöD und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7,5 Std. belaufen sich
die jährlichen Bruttopersonalkosten auf rd. 6.300 Euro für eine Kraft. Die
Kosten einer Vertretungskraft für den Krankheitsfall der Ausgabekraft können
mangels Erfahrungswerten nur schwer beziffert werden. Es ist beabsichtigt, im
Vertretungsfall die Essensausgabe über eine dort beschäftigte Raumpflegerin
sicherzustellen.
Zur Finanzierung dieser Personalaufwendungen hat die Verwaltung mit dem Caterer vereinbart, eine Anlage zum bestehenden Vertrag über die Dienstleistungskonzession für Mittagsverpflegung sowie ergänzender Leistungen abzuschließen mit dem Ziel, den Essenspreis zu reduzieren. Der Caterer hat sich damit vorab telefonisch einverstanden erklärt.