Betreff
Gebundener Ganztag an der Willi-Fährmann-Schule;
Vorlage
133/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, die mit der Stadt Stolberg getroffene Öffentlich-rechtliche Vereinbarung – wie in der Anlage 2 aufgeführt - zu ändern sowie bei der Bezirksregierung Köln die Einführung des gebundenen Ganztags – wie im Sachverhalt der Vorlage dargestellt – ab dem Schuljahr 2018/19 auf die komplette Primarstufe in Eschweiler und die Primarstufe einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 in Stolberg aufbauend auszuweiten.

 


Schulausschuss und Rat der Stadt Eschweiler befassten sich in den letzten Jahren regelmäßig mit Maßnahmen zum Fortbestand der Willi-Fährmann-Schule. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.06.2015 ( VV-Nr. 176/15) wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Eschweiler und der Stadt Stolberg abgeschlossen, die die Grundlagen der Zusammenarbeit zur Führung der Willi-Fährmann-Schule als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache mit dem Teilstandort in Stolberg, Talstraße, bildete (Anlage 2).

 

Bereits im Anschluss befasste sich der Schulausschuss noch zweimal, zunächst am 01.12.2015 ( VV 381/15) und anschließend am 09.11.2016 (VV 278/16) erneut mit abweichend von den Regelungen in der o.a. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung getroffenen Kooperationsvereinbarungen zur Sicherstellung des Betreuungskonzeptes an der Willi-Fährmann-Schule.

 

In § 3 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist vorgesehen, in der Primarstufe an beiden Standorten den offenen Ganztag und in der Sekundarstufe den gebundenen Ganztag sukzessive einzuführen.

In beiden o.g. Schulausschusssitzungen wurde davon abweichend jeweils der Beschluss gefasst, die bereits vor der Auflösung der Förderschule Talstraße am heutigen Teilstandort der Willi-Fährmann-Schule in Stolberg bestandene OGS-Lösung aufgrund der im Sachverhalt der Verwaltungsvorlagen 381/15 und 278/16 näher beschriebenen Gründe noch für jeweils ein weiteres Jahr fortzuführen.

Wie bereits in der letzten Verwaltungsvorlage Nr. 278/16 dargestellt, sollte letztlich ab dem Schuljahr 2018/19 eine nachhaltige Angleichung der Betreuungskonzepte umgesetzt werden.

 

Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 7.12.2016 ihr Einverständnis erklärt, die am Haupt- und Teilstandort der Willi-Fährmann-Förderschule derzeit bestehenden unterschiedlichen Betreuungsangebote auch im Schuljahr 2017/18 unverändert fortzuführen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die unterschiedlichen Betreuungsmodelle am Haupt- und Nebenstandort zum Schuljahr 2018/2019 in ein einheitliches Betreuungsmodell übergeführt sein müssen.

Sie nahm bereits zur Kenntnis, dass die Stadt Eschweiler beabsichtigt, den gebundenen Ganztag ab dem Schuljahr 2018/19 für die gesamte Primarstufe (in Stolberg verknüpft mit einem sukzessiven Aufbau) einzuführen, erbat hierzu allerdings einen entsprechenden Ratsbeschluss sowie ein pädagogisches Betreuungskonzept bis zum Herbst 2017 vorzulegen.

 

Inzwischen hat die kommissarische Schulleitung ein Betreuungskonzept eingereicht, das als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Wenngleich die aktuell bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung unter § 3 Abs. 3 vorsieht, den offenen Ganztag an beiden Standorten in der Primarstufe und den gebundenen Ganztag in der Sekundarstufe einzuführen, hat sich in der Praxis gezeigt, dass das Bestehen dieser zwei parallelen Betreuungssysteme in einer Schule pädagogisch und organisatorisch überdacht werden muss. Abgesehen von der organisatorischen Schwierigkeit, dass am Standort Eschweiler aufgrund der bisher geringen Schülerzahl von Primarschülern und der noch weiteraus geringeren Bedarfsanmeldungen für den OGS-Betrieb in der Praxis bisher keine OGS-Gruppe zustande gekommen wäre, birgt das Bestehen der zwei verschiedenen Betreuungssysteme auch soziale Ungleichbehandlungen und pädagogische Herausforderungen. In der OGS werden Elternbeiträge erhoben, der gebundene Ganztag ist für die Kinder bzw. ihre Eltern beitragsfrei bis auf die Essenskosten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Willi-Fährmann-Schule (WFS) und befinden sich diese Kinder in verschiedenen Schulstufen, ist es schwer vermittelbar, dass für ein Kind ein Elternbeitrag erhoben wird, für das andere nicht. Für die Schule bedeutet es einen immensen Aufwand, die Aufsicht sicherzustellen, wenn manche Kinder direkt nach dem Unterricht nach Hause gehen können und andere in die Betreuung wechseln und noch andere im gebundenen Ganztag vor Ort bleiben müssen, ganz abgesehen von dem Nebeneinanderbestehen von OGS-Träger und dem schuleigenen System des gebundenen Ganztags.

 

Für die Einführung des durchgängigen gebundenen Ganztags spricht ferner, dass es ansonsten vom Übergang Kita-Schule-Sekundarstufe zu einem Bruch im Betreuungssystem an einer Schule kommen würde. Die Kinder haben in der Kita die Erfahrung der Ganztagsbetreuung gemacht und sich daran gewöhnt, in der Primarstufe der WFS würde dieses Betreuungssystem unterbrochen und ab der 5. Jgst. wieder eingeführt. Gerade die Kinder mit dem Förderbedarf Emotional-soziale Entwicklung benötigen Kontinuität und einen geregelten Ablauf. Gerade sie sind andererseits mit der strikten Trennung von Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag manchmal überfordert und würden von einer Rhythmisierung des Unterrichts, die nur im gebundenen Ganztag angeboten werden kann, profitieren. Vor diesem Hintergrund besteht der Wunsch, dass die Schule ausschließlich im gebundenen Ganztag geführt werden sollte, wie auch bereits ursprünglich im Jahre 2012 von der Verwaltung in VV 344/12 dargestellt und beantragt.

Damals hatte die Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags nur beginnend ab Jahrgangsstufe 5/6 im Aufbau für den heutigen Hauptstandort Eschweiler genehmigt. Demzufolge ist die komplette Sekundarstufe I in Eschweiler mit den Jahrgangsstufen 5-10 ab dem Schuljahr 2017/18 im gebundenen Ganztag.

 

Nunmehr besteht seitens der Schule der Wunsch, ab dem Schuljahr 2018/19 den gebundenen Ganztag auf die übrige Schülerschaft, somit auf die komplette Primarstufe mit den Jahrgangsstufen 1-4 in Eschweiler und die komplette Primarstufe einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 in Stolberg aufbauend auszuweiten, so dass in jedem weiteren Schuljahr in Stolberg der gebundene Ganztag um jeweils eine weitere Jahrgangsstufe erweitert würde bis auch dort alle Jahrgangsstufen im Schuljahr 2022/23 im gebundenen Ganztag geführt würden.

 

Die Primarstufe hat in Eschweiler aktuell im Schuljahr 2016/17 23 Kinder und in Stolberg 20 Kinder, in der 5. Jgst. in Stolberg sind zurzeit 15 Kinder, in der 6. Jgst. 13 Kinder. Mit Blick darauf, dass in der Primarstufe jahrgangsübergreifend unterrichtet wird, wäre eine jahrgangsgetrennte Einführung eines Betreuungssystems nicht möglich. Vor dem Hintergrund, dass in Stolberg bisher für die Kinder der Jgst. 1-6 der offene Ganztag angeboten wurde, sollte zur Wahrung der Kontinuität der gebundene Ganztag an diesem Teilstandort auch für diesen Personenkreis fortgeführt werden.

 

Einschränkend ist allerdings zu bedenken, dass Schulen mit gebundenem Ganztag nur an 3 Tagen einen echten Ganztagsbetrieb für die Schülerschaft vorhalten und an zwei Tagen nur bis mittags – also halbtags – unterrichtet wird. Bei offenen Ganztagsschulen ist der Betreuungsumfang daher tatsächlich höher, da die Schülerschaft täglich von montags bis freitags bis maximal 16 Uhr betreut wird bzw. ein Betreuungsangebot hat und darüber hinaus in Eschweiler auch von allen OGS-Trägern in den Schulferien ein Ferienprogramm angeboten wird. Je nach Bedarf wäre mit einem OGS-Träger noch zu verhandeln, inwieweit Kinder der WFS von diesen Ferienprogrammen noch profitieren könnten.

 

Die geplante Einführung des gebundenen Ganztags impliziert eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage 3 beigefügt. Die bisherige Vereinbarung erlischt damit zeitgleich. Sie ist zum Vergleich als Anlage 2 nochmals beigefügt. Verändert wurden die Absätze 3 und 4 des § 3 und das Datum des Inkrafttretens unter § 10.

 

Für Schulträger ist die Einführung des gebundenen Ganztags in der Regel kostenneutral, da die Sicherstellung des pädagogischen Personals ausschließlich in der Verantwortung des Landes liegt. Kosten für den Schulträger beschränken sich auf die ganztagsbedingte Schulausstattung und den Mensabetrieb.

 

Wie bereits in der letzten Verwaltungsvorlage dargestellt, wurden die für den ganztagsbedingten Ausbau der Schule erforderlichen Haushaltsmittel bereits in den Haushalt 2017 eingestellt, so dass bauliche Maßnahmen und die Beschaffung von zusätzlicher Einrichtung auch in 2017 abgeschlossen werden können.

 

Die Stadt Stolberg, die nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Ausstattung des Stolberger Standortes verantwortlich ist, hat ebenfalls parallel für 2017 die dort benötigten Haushaltsmittel in den Haushalt 2017 eingestellt.

 

Regelungsbedarf besteht noch im Bereich der Essensausgabe in der Mensa.

Bisher wird die WFS am Hauptstandort von Firma Haus Jägerspfad an drei Tagen in der Woche mit warmem Essen beliefert. Die Ausgabe stellte bisher die Schule sicher. Aktuell hat die kommissarische Schulleitung allerdings um Unterstützung des Schulträgers bei der Organisation der Essensausgabe erbeten, da dies von der Schule auf Dauer nicht mehr geleistet werden kann. Die Verwaltung ist bemüht, die Ausgabe kurzfristig mit eigenem Personal sicherzustellen. Hierzu ist die Einstellung von entsprechendem Personal vorgesehen. Die hierfür aufgewendeten Mittel sollten über die Abrechnung des Mittagessens den Eltern in Rechnung gestellt werden, so dass der Personalaufwand für die Stadt kostenneutral ist. Hierzu prüft die Verwaltung derzeit geeignete Finanzierungsmodelle.

 

 


Wie bereits in der finanziellen Betrachtung der VV 278/16 dargestellt, wurden die sich aus der Einführung des gebundenen Ganztags ergebenden finanziellen Auswirkungen für 2017 und 2018 bereits im Haushalt 2017 unter Produkt 032210101 Willi-Fährmann-Schule dargestellt.

Im Vergleich zu 2017 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 bei den veranschlagten Landeszuwendungen, Sachkonto 41410200,  eine Reduzierung auf die Hälfte der beantragten OGS-Zuwendungen,  in den Folgejahren auf 0. Diese Entwicklung spiegelt sich jedoch in gleicher Höhe im korrespondierenden Aufwandskonto 50190000 wider und ist insoweit haushaltsneutral.

 

Bei Sachkonto 41410000 „Zuweisungen und Zuschüsse vom Land f. lfd. Zwecke“ wird sich ab dem Haushaltsjahr 2018 der Anteil an Landeszuschüssen aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ auf maximal 60.000 Euro erhöhen. Diese Entwicklung setzt sich zusammen aus 50 %  der für das Schuljahr 2017/18 beantragten 28.300 Euro aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ zuzüglich 50 % der zu beantragenden Zuschüsse für den gebundenen Ganztag in Höhe von insgesamt max. 93.600 Euro.

Bei der Berechnung eines Zuschusses aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ für den gebundenen Ganztag würde sich rechnerisch durch die danach mögliche Kapitalisierung der 1,8 Lehrerstellen ein Zuschuss von 93.600 Euro für ein Schuljahr (maximal) ergeben. Ob diese Summe tatsächlich im Schuljahr 2018/19 bewilligt werden kann, hängt davon ab, ob die Stellenanteile an der Schule in diesem Umfang auch tatsächlich vakant sein werden. Dies wird, nach schriftlicher Aussage der Bezirksregierung Köln,  frühestens im Frühjahr 2018 bekannt sein. 

Der Ertragsentwicklung stehen  unter Sachkonto 50190200 Honoraraufwendungen in gleicher Höhe gegenüber; Mindererträge führen automatisch auch zu Minderaufwendungen. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2018 wird eine entsprechende Anpassung aufgrund der aktuellen Entwicklung erfolgen.

 

Anlässlich einer mit der Stadt Stolberg getroffenen Kooperationsvereinbarung vereinnahmt die Stadt Stolberg die OGS-Elternbeiträge im Schuljahr 2017/18 und zahlt im Gegenzug fiktive Elternbeiträge an den OGS-Träger. Insoweit werden die im städt. Haushalt 2017 zugunsten des Sachkonto 43212500 veranschlagten Elternbeiträge nicht fließen. 

 

 


Voraussichtlich kommt es zu einer Personalverstärkung im Bereich der Essensausgabekräfte. Unter Berücksichtigung einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 2 Stufe 1 TVöD und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7,5 Std. belaufen sich die jährlichen Bruttopersonalkosten auf rd. 6.300 Euro für eine Kraft. Die Kosten einer Vertretungskraft für den Krankheitsfall der Ausgabekraft können mangels Erfahrungswerten nur schwer beziffert werden. Es ist beabsichtigt, im Vertretungsfall die Essensausgabe über eine dort beschäftigte Raumpflegerin sicherzustellen.

 

Zur Finanzierung dieser Personalaufwendungen hat die Verwaltung mit dem Caterer vereinbart, eine Anlage zum bestehenden Vertrag über die Dienstleistungskonzession für Mittagsverpflegung sowie ergänzender Leistungen abzuschließen mit dem Ziel, den Essenspreis zu reduzieren. Der Caterer hat sich damit vorab telefonisch einverstanden erklärt.