Dem Antrag der
Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul auf Übernahme des Trägeranteils
durch die Stadt Eschweiler für die dritte Gruppe der Kindertagesstätte St.
Antonius wird zugestimmt.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung für den Bereich der Kindertagesbetreuung
bei der Stadt Eschweiler für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 wurde u.a.
ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder ab drei Jahren im Stadtteil
Röhe festgestellt. Die Kindertageseinrichtung St. Antonius Röhe, die derzeitig
zwei Gruppen des Typs I hat, wird zu Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018
mit einer 3. Gruppe mit insgesamt 22 Ü3-Kindern, davon 2 Überbelegungsplätze,
an den Start gehen (vgl. hierzu VV 041/17).
Die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul hat mit Schreiben vom
10.03.2017 die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Eschweiler für die
3. Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 beantragt (Anlage).
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Gesamt- und
Planungsverantwortung zu gewährleisten, dass die zur Erfüllung seiner Aufgaben
nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) erforderlichen und
geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen
Grundrichtungen der Erziehung entsprechen und rechtzeitig und ausreichend zur
Verfügung stehen (§ 79 SGB VIII).
Gemäß Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) hat der Träger katholischer
Einrichtungen an den Kindpauschalen einen Eigenanteil in Höhe von 12 % zu
leisten. Diesen Betrag kann die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul
aus eigenen Finanzmitteln jedoch nicht aufbringen. Das Bistum Aachen übernimmt
seit einigen Jahren keine zusätzlichen Kosten, die durch die Bereitstellung von
neuen Kindergartenplätzen entstehen.
Da sich der Rechtsanspruch zur Bereitstellung entsprechender
Betreuungsplätze gegen die Kommune richtet, schlägt die Verwaltung vor, dem
Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul auf Übernahme des
Trägeranteils für die 3. Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 zu
entsprechen.
Bei einer Belegung von jeweils 11 Ü3-Betreuungsplätzen mit einem Umfang von 35- bzw. 45 Wochenstunden in Gruppenform III ist mit jährlichen Mehraufwendungen für die Stadt Eschweiler zu rechnen:
Haushaltsjahr |
Höhe der
Mehraufwendungen |
2017 |
7.121,69 € |
2018 |
17.305, 69 € |
Die Mehraufwendungen werden über das bei Produkt 06 363 01 01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege – geführte Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger Kita´s – abgewickelt. Nach derzeitigem Kenntnisstand reichen in diesem Jahr die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen aus. Für die Folgejahre werden die entsprechenden Mehraufwendungen in der Finanzplanung berücksichtigt.
Es ergeben sich
keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.