Betreff
Übernahme des Trägeranteils für die 3. Gruppe der Kindertagesstätte St. Antonius; hier: Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul vom 10.03.2017
Vorlage
120/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul auf Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Eschweiler für die dritte Gruppe der Kindertagesstätte St. Antonius wird zugestimmt.

 


 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung für den Bereich der Kindertagesbetreuung bei der Stadt Eschweiler für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 wurde u.a. ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder ab drei Jahren im Stadtteil Röhe festgestellt. Die Kindertageseinrichtung St. Antonius Röhe, die derzeitig zwei Gruppen des Typs I hat, wird zu Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 mit einer 3. Gruppe mit insgesamt 22 Ü3-Kindern, davon 2 Überbelegungsplätze, an den Start gehen (vgl. hierzu VV 041/17).

 

Die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul hat mit Schreiben vom 10.03.2017 die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Eschweiler für die 3. Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 beantragt (Anlage).

 

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Gesamt- und Planungsverantwortung zu gewährleisten, dass die zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechen und rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (§ 79 SGB VIII).

 

Gemäß Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) hat der Träger katholischer Einrichtungen an den Kindpauschalen einen Eigenanteil in Höhe von 12 % zu leisten. Diesen Betrag kann die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul aus eigenen Finanzmitteln jedoch nicht aufbringen. Das Bistum Aachen übernimmt seit einigen Jahren keine zusätzlichen Kosten, die durch die Bereitstellung von neuen Kindergartenplätzen entstehen.

 

Da sich der Rechtsanspruch zur Bereitstellung entsprechender Betreuungsplätze gegen die Kommune richtet, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul auf Übernahme des Trägeranteils für die 3. Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 zu entsprechen.

 


Bei einer Belegung von jeweils 11 Ü3-Betreuungsplätzen mit einem Umfang von 35- bzw. 45 Wochenstunden in Gruppenform III ist mit jährlichen Mehraufwendungen für die Stadt Eschweiler zu rechnen:

 

Haushaltsjahr

Höhe der Mehraufwendungen

2017

7.121,69 €

2018

17.305, 69 €

 

Die Mehraufwendungen werden über das bei Produkt 06 363 01 01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege – geführte Sachkonto 53118180 – Betriebskostenzuschüsse an freie Träger Kita´s – abgewickelt. Nach derzeitigem Kenntnisstand reichen in diesem Jahr die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen aus. Für die Folgejahre werden die entsprechenden Mehraufwendungen in der Finanzplanung berücksichtigt. 

 


Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.