Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AG-KJHG; hier: Betreute Schulen Aachen-Land e.V.
Vorlage
116/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Vereins Betreute Schulen Aachen-Land e.V. vom 06.02.2017 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AG-KJHG NRW zu.

 


 

Der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“, beantragt mit Schreiben vom 06.02.2017 (Anlage) die Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

 

Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG – ist nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses das Jugendamt für die öffentliche Anerkennung des Trägers der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zuständig, in dessen Bezirk der Träger seinen Sitz hat und dort vorwiegend tätig ist.

 

An folgenden Schulstandorten ist der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ mit seinem außerschulischen Angebot etabliert:

 

Stadt Eschweiler

  • KGS Bergrath, Weierstraße 13
  • KGS Bohl, Bohler Straße 92
  • KGS Kinzweiler, Am Maxweiher 15
  • KGS Röhe, Erfstraße 38

 

Stadt Herzogenrath

  • GGS Alt-Merkstein, Hauptstraße 108, 52134 Herzogenrath
  • KGS Bierstraß, Ritzerfelder Straße 42, 52134 Herzogenrath
  • KGS Regenbogenschule, Leonhardstraße 21, 52134 Herzogenrath

 

Stadt Stolberg

  • GGS Grüntal, Grüntalstraße 9, 52222 Stolberg
  • GGS Prämienstraße, Prämienstraße 199, 52223 Stolberg

 

 

Der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ hat seinen Sitz in Eschweiler. Außerdem leistet er insgesamt 770 Personalstunden (inkl. Verwaltung und Fachberatung) in Eschweiler. In Stolberg und Herzogenrath werden zusammen 669 Stunden erbracht, so dass mehr als 50 % der Tätigkeit des Vereins auf Eschweiler entfallen.

 

Das Jugendamt Eschweiler ist daher nach entsprechender Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses für die Anerkennung des Vereins „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe zuständig.

 

Der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ ist kooperatives Mitglied der Arbeiterwohlfahrt des Kreisverbands Aachen-Land e.V.. Nach seiner Gründung am 09.07.2004 wurde der Verein im Schuljahr 2004/2005 zunächst als Träger für die außerunterrichtlichen Angebote an 3 Grundschulen im Kreis Aachen rekrutiert. Mittlerweile ist der Verein Kooperationspartner an 9 offenen Ganztagsschulen in 3 Kommunen der StädteRegion Aachen. An den Schulstandorten arbeiten mehr als 70 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich mit rund 700 Schulkindern.

 

Durch vielfältige Angebote, die der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ an den 9 offenen Ganztagsschulen bereitstellt, wird aus dem Lernort Schule ein umfassender Lebens- und Erfahrungsort für die anvertrauten Schulkinder. Die Angebote des Vereins orientieren sich dabei an den Bedürfnissen, Interessen und Belangen der Kinder und Eltern. Schulkinder sollen im Ganztag die Möglichkeit haben, ihre Begabungen zu entdecken und auszubauen, anderen Kindern zu begegnen und so ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Durch den engen Austausch von Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie durch die Kooperation mit den Fachkräften der Jugendhilfe und Partnern aus dem umgebenden Sozialraum (z.B. örtliche Vereine), werden diese Angebote im Sinne des gemeinsamen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages fortlaufend ausdifferenziert. Um ein aufeinander abgestimmtes System von Schule und Jugendhilfe zu gewährleisten, wird dabei ein enger Bezug zwischen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angeboten hergestellt.

Durch die Angebote will der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ folgendes ermöglichen:

 

  • Kindern eine bessere Chance auf Bildung und soziale Entwicklung geben
  • Unterstützung und Entlastung von Familien anbieten und die
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen

 

Des Weiteren sieht es der Verein als seine Aufgabe an, sein Bildungs- und Betreuungsangebot fortlaufend weiterzuentwickeln. Dabei wird der Prozess der Qualitätssicherung bzw. der Qualitätsentwicklung in den offenen Ganztagsschulen insbesondere gestützt durch:

 

  • die Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen,
  • die durch Offenheit und Konstruktivität geprägte enge Zusammenarbeit mit allen an der Schule beteiligten Instanzen, d.h. kommunalen Schulträgern, der öffentlichen Jugendhilfe und den multiprofessionellen Teams der Schulen,
  • die Mitwirkung an der schulspezifischen Konzeptionsentwicklung, Umsetzung und Fortschreibung,
  • die Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung von Leitzielen und Qualitätsstandards,
  • die Planung, Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen zur feldspezifischen Professionalisierung des pädagogischen Personals,
  • die Beratung bei örtlichen Kooperationen und die Unterstützung von Projekten.

 

Vor dem Hintergrund einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung verpflichtet sich der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ den Leitsätzen der Arbeiterwohlfahrt als starken Partner im Bereich Kinder, Jugend und Familien:

 

  • Fördern von demokratischem und sozialem Handeln,
  • Stärkung der Kinder darin, zu selbständigen und verantwortungsbewussten Menschen heranzuwachsen
  • Unterstützung alternativer Lernkonzepte,
  • Solidarität praktizieren und die Verantwortung des heranwachsenden Menschen für die Gemeinschaft stärken,
  • In sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und internationaler Verantwortung handeln und nachhaltig für einen sorgsamen Umgang mit vorhandenen Ressourcen einsetzen.

 

Die fachlichen und personellen Voraussetzungen wurden nachgewiesen und genügen dem Fachkräftegebot des § 72 SGB VIII. Ebenfalls nachgewiesen wurden die Verfolgung gemeinnütziger Ziele sowie eine so genannte „Verfassungsgewähr“ im Sinne einer grundgesetzlichen Zielsetzung. Das Tätigkeitsfeld ist eindeutig die Jugendhilfe.

 

Die sachlichen und personellen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe liegen somit nach Auffassung der Verwaltung beim Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ vor.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des Vereins „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zuzustimmen. 

 


 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.

 


 

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.