Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Vereins Betreute Schulen
Aachen-Land e.V. vom 06.02.2017 auf Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AG-KJHG NRW zu.
Der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“, beantragt mit Schreiben
vom 06.02.2017 (Anlage) die Anerkennung als freier Träger der Kinder- und
Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).
Nach § 25 Abs. 1 Satz 1
des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes –
AG-KJHG – ist nach Beschlussfassung
des Jugendhilfeausschusses das Jugendamt für die öffentliche Anerkennung des
Trägers der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zuständig, in dessen Bezirk
der Träger seinen Sitz hat und dort vorwiegend tätig ist.
An folgenden Schulstandorten ist der Verein
„Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ mit seinem außerschulischen Angebot etabliert:
Stadt Eschweiler
- KGS Bergrath, Weierstraße 13
- KGS Bohl, Bohler Straße 92
- KGS Kinzweiler, Am Maxweiher 15
- KGS Röhe, Erfstraße 38
Stadt Herzogenrath
- GGS Alt-Merkstein, Hauptstraße 108,
52134 Herzogenrath
- KGS Bierstraß, Ritzerfelder Straße 42,
52134 Herzogenrath
- KGS Regenbogenschule, Leonhardstraße 21,
52134 Herzogenrath
Stadt Stolberg
- GGS Grüntal, Grüntalstraße 9, 52222
Stolberg
- GGS Prämienstraße, Prämienstraße 199,
52223 Stolberg
Der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ hat seinen Sitz in
Eschweiler. Außerdem leistet er insgesamt 770 Personalstunden (inkl. Verwaltung
und Fachberatung) in Eschweiler. In Stolberg und Herzogenrath werden zusammen
669 Stunden erbracht, so dass mehr als 50 % der Tätigkeit des Vereins auf
Eschweiler entfallen.
Das Jugendamt Eschweiler ist daher nach entsprechender Beschlussfassung
des Jugendhilfeausschusses für die Anerkennung des Vereins „Betreute Schulen
Aachen-Land e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe zuständig.
Der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ ist kooperatives Mitglied
der Arbeiterwohlfahrt des Kreisverbands Aachen-Land e.V.. Nach seiner Gründung
am 09.07.2004 wurde der Verein im Schuljahr 2004/2005 zunächst als Träger für
die außerunterrichtlichen Angebote an 3 Grundschulen im Kreis Aachen
rekrutiert. Mittlerweile ist der Verein Kooperationspartner an 9 offenen
Ganztagsschulen in 3 Kommunen der StädteRegion Aachen. An den Schulstandorten
arbeiten mehr als 70 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich mit
rund 700 Schulkindern.
Durch vielfältige Angebote, die der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land
e.V.“ an den 9 offenen Ganztagsschulen bereitstellt, wird aus dem Lernort
Schule ein umfassender Lebens- und Erfahrungsort für die anvertrauten Schulkinder.
Die Angebote des Vereins orientieren sich dabei an den Bedürfnissen, Interessen
und Belangen der Kinder und Eltern. Schulkinder sollen im Ganztag die
Möglichkeit haben, ihre Begabungen zu entdecken und auszubauen, anderen Kindern
zu begegnen und so ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Durch den engen
Austausch von Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
sowie durch die Kooperation mit den Fachkräften der Jugendhilfe und Partnern
aus dem umgebenden Sozialraum (z.B. örtliche Vereine), werden diese Angebote im
Sinne des gemeinsamen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages
fortlaufend ausdifferenziert. Um ein aufeinander abgestimmtes System von Schule
und Jugendhilfe zu gewährleisten, wird dabei ein enger Bezug zwischen
unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angeboten hergestellt.
Durch die Angebote will der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“
folgendes ermöglichen:
- Kindern eine bessere Chance auf Bildung
und soziale Entwicklung geben
- Unterstützung und Entlastung von
Familien anbieten und die
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
ermöglichen
Des Weiteren sieht es der Verein als seine Aufgabe an, sein Bildungs- und
Betreuungsangebot fortlaufend weiterzuentwickeln. Dabei wird der Prozess der
Qualitätssicherung bzw. der Qualitätsentwicklung in den offenen Ganztagsschulen
insbesondere gestützt durch:
- die Umsetzung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen,
- die durch Offenheit und Konstruktivität
geprägte enge Zusammenarbeit mit allen an der Schule beteiligten
Instanzen, d.h. kommunalen Schulträgern, der öffentlichen Jugendhilfe und
den multiprofessionellen Teams der Schulen,
- die Mitwirkung an der schulspezifischen
Konzeptionsentwicklung, Umsetzung und Fortschreibung,
- die Beratung und Unterstützung bei der
Erarbeitung von Leitzielen und Qualitätsstandards,
- die Planung, Organisation und
Durchführung von Fort- und Weiterbildungen zur feldspezifischen Professionalisierung
des pädagogischen Personals,
- die Beratung bei örtlichen Kooperationen
und die Unterstützung von Projekten.
Vor dem Hintergrund einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung
verpflichtet sich der Verein „Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ den Leitsätzen
der Arbeiterwohlfahrt als starken Partner im Bereich Kinder, Jugend und
Familien:
- Fördern von demokratischem und sozialem
Handeln,
- Stärkung der Kinder darin, zu
selbständigen und verantwortungsbewussten Menschen heranzuwachsen
- Unterstützung alternativer Lernkonzepte,
- Solidarität praktizieren und die
Verantwortung des heranwachsenden Menschen für die Gemeinschaft stärken,
- In sozialer, wirtschaftlicher,
ökologischer und internationaler Verantwortung handeln und nachhaltig für
einen sorgsamen Umgang mit vorhandenen Ressourcen einsetzen.
Die fachlichen und personellen Voraussetzungen wurden nachgewiesen und
genügen dem Fachkräftegebot des § 72 SGB VIII. Ebenfalls nachgewiesen wurden
die Verfolgung gemeinnütziger Ziele sowie eine so genannte „Verfassungsgewähr“
im Sinne einer grundgesetzlichen Zielsetzung. Das Tätigkeitsfeld ist eindeutig
die Jugendhilfe.
Die sachlichen und personellen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe liegen somit nach Auffassung der Verwaltung beim Verein
„Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ vor.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des Vereins
„Betreute Schulen Aachen-Land e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe zuzustimmen.
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.
Es ergeben sich
keine personellen Auswirkungen für die Stadt Eschweiler.