Die Verwaltung wird
beauftragt, mit allen Trägern des offenen Ganztagsbetriebes an den Eschweiler
Grundschulen Kooperationsverträge auf der Basis des im Sachverhalt
vorgestellten Finanzierungsmodells abzuschließen, das beginnend mit dem
Schuljahr 2017/18 wirksam wird.
In Abhängigkeit von
der Entwicklung der Schülerzahlen in den folgenden Schuljahren wird der
Zuschuss in den Folgejahren entsprechend angepasst. Der städt. Eigenanteil wird
mit einer jährlichen Anpassungssteigerung von 3 % zugesichert. Die Erhöhung
wird kaufmännisch gerundet.
Mit Beschluss des
Rates der Stadt Eschweiler vom 16.12.2014 wurde letztmalig ein
Finanzierungsmodell des offenen Ganztags beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015
beschlossen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Verwaltungsvorlage Nr.
435/14 verwiesen, die als Anlage 1 erneut beigefügt ist.
Die Finanzierung
setzte sich im Wesentlichen bei allen Trägern wie folgt zusammen:
-
Landesmittel
-
Fiktiver
Elternbeitrag auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule
und Weiterbildung vom 12.02.2003, zuletzt geändert mit RdErl. vom 09.03.2016
(ABl.NRW. 04/16 S. 38)
-
Einen
Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro für den Kinderschutzbund
-
Pauschale
zur Verwendung für Kursangebote/Honorarverträge
Auf der Grundlage
der o.g. Verwaltungsvorlage gestaltete sich die Finanzierung je Träger
unterschiedlich hinsichtlich des städt. Anteils. Er betrug beim Kinderschutzbund
bisher 380 Euro pro Kind und Jahr, beim Verein Betreute Schulen Aachen Land
e.V. 291 Euro pro Kind/Jahr und bei Haus St. Josef 322 Euro pro Kind/Jahr. Der
Förderverein Weisweiler war bisher aufgrund seiner internen Struktur nicht auf
einen städt. Zuschuss angewiesen und erhält daher bisher auch keinen. Die
konkreten Finanzierungsgrundlagen sind im Folgenden noch detailliert
dargestellt. Die Finanzierung der OGS Weisweiler bzw. des dortigen Förderverein
Weisweiler bleibt außer Betracht.
Die drei bisher mit
städtischem Eigenanteil zusätzlich unterstützten OGS-Träger sind in den letzten
Monaten alle auf die Verwaltung zugekommen mit dem dringenden Appell, den
städtischen Zuschuss zu erhöhen, da die Qualität des offenen Ganztags in der
bisherigen Form aufgrund gestiegener Personalkosten nicht mehr zu leisten sei.
Die aktuelle Entwicklung der Personalkosten erfordert beispielsweise beim Haus
St. Josef, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter gekürzt werden mussten und
somit de facto eine geringere Betreuungszeit bzw. eine geringere Personalstärke
den Kindern zur Verfügung steht. Alle Träger beklagen sich darüber, dass nur
schwer Mitarbeiter/innen zu finden sind, da die Bezahlung im öffentlichen
Dienst deutlich besser ist und daher oft nur vorübergehend Mitarbeiter bereit
sind, bei einem OGS-Träger zu arbeiten und diesen verlassen, sobald sie eine
für sie finanziell lukrativere Stelle im öffentlichen Dienst respektive einem
Träger mit entsprechender tariflicher Struktur gefunden haben. Vor diesem Hintergrund
kamen auch die KGS Dürwiß und der Träger Haus St. Josef im Januar dieses Jahres
als erste auf die Verwaltung zu und artikulierten ihre Sorge, dass der
OGS-Betrieb in der bisherigen Form gefährdet sei, wenn keine stärke
Unterstützung durch die Stadt erfolge. Die Schule hat sich dafür ausgesprochen,
die Zusammenarbeit mit dem Träger gern fortführen zu wollen, wenn der bisherige
Standard aufrecht erhalten werden könnte, da die Zusammenarbeit bisher sehr
zufriedenstellend war.
Auch der Verein
Betreute Schulen Aachen Land e.V. beklagte gegenüber der Stadt, dass die
bisherige Finanzierung nicht zulasse, dass der damit mögliche Personaleinsatz
den eigenen Standards genüge. Mit der geforderten Erhöhung wäre es möglich,
mehr Personalstunden in den Ganztag einzubringen, und das Ziel zu verfolgen,
bedarfsorientiert die Betreuung in den Ferien und/oder in der Zeit vor
Schulbeginn vergleichbar mit dem Konzept des Kinderschutzbundes auszubauen.
Da die Situation der
OGS-Träger nicht nur in Eschweiler so ist, hat sich die Freie Wohlfahrtspflege
NRW mit diesem Thema intensiv auseinander gesetzt und ein Positionspapier dazu
veröffentlicht, das als Anlage 2 beigefügt ist. Dort ist ausgeführt,
dass die Qualität der offenen Ganztagsschulen vorrangig von den freiwilligen
Leistungen der einzelnen Kommunen bzw. Kreise abhängt; daher wird das Land
gefordert, eine angemessene Finanzierungsgrundlage für Ganztagsschulen,
unabhängig vom Finanzstatus der Schulträger zu gewährleisten. Ferner werden
dort landesweit geltende verbindliche Mindeststandards gefordert sowohl für die
Bereiche Personal als auch für die räumliche und sachliche Ausstattung.
Inhaltlich wird auf das beigefügte Positionspapier verwiesen. Verwiesen wird in
diesem Kontext auch auf die am 9. Mai 2017 stattgefundene öffentliche
Podiumsdiskussion im Haus St. Josef, bei der die Träger, Elternvertreter und
Mitarbeitervertreter der OGS-Träger ihre Sorgen und Nöte den eingeladenen
politischen Vertretern der Landtagswahlkandidaten gegenüber kund taten. Am
28.06.2017 ist um 14.30 Uhr vor dem Rathaus ein kreativer Flashmob von den
OGS-Trägern geplant, um auf die landesweite Kampagne zur Stärkung des Offenen
Ganztags der Freien Wohlfahrtspflege „Gute OGS darf keine Glückssache sein!
Qualität sichern. Standards ausbauen!“ aufmerksam zu machen.
Um einen Vergleich
mit den in Nachbarstädten der StädteRegion gewählten Finanzierungsmodellen zu
gewinnen, wurde seitens der Verwaltung eine Vergleichsberechnung vorgenommen,
die als Anlage 3 beigefügt ist. Diesem Vergleich ist zu entnehmen, dass
offensichtlich in keiner Stadt die Landesmittel und Elternbeiträge alleine
auskömmlich für die Aufrechterhaltung des offenen Ganztagsbetriebs sind, soweit
Jugendhilfeträger mit der Sicherstellung des Ganztags beauftragt sind. Nur die
Stadt Baesweiler hat ausgeführt, mit den Landesmitteln und Elternbeiträgen den
Ganztag sicherzustellen, wobei dort der Ganztag in Eigenregie der Stadt
organisiert wird und die Personalkosten für das städt. Personal insofern nicht
erhoben wurden. Städte in vergleichbarer Größe wie Eschweiler bedienen sich
ansonsten anerkannter Jugendhilfeträger, wie des Kinderschutzbundes, des Hauses
St. Josef oder des Vereins betreute Schulen e.V. und leisten dort zusätzliche
Eigenmittel. Den höchsten Aufwand leistet die Stadt Würselen gefolgt von der
Stadt Aachen. Dem angestellten Vergleich ist aber auch zu entnehmen, dass in
allen Kommunen bei der Finanzierung der OGS-Träger eine Gleichbehandlung
zugrunde gelegt wird, die auch für alle verbindlich ist. Nur in Eschweiler
erfolgt eine differenzierte Betrachtung der Träger, die darin begründet war,
dass die Träger auch differenzierte pädagogische Konzepte vorweisen. So stellt
der Kinderschutzbund seit jeher eine Betreuung in den Schulen ab 7.30 Uhr
sicher, die anderen Träger stellen die Betreuung entsprechend der rechtlichen
Vorgabe erst ab 11.30 Uhr sicher.
Die Verwaltung
hat im Rahmen der regelmäßig
stattfindenden Arbeitsgespräche mit den OGS-Trägervertretern intensiv über
dieses Thema beraten und letztlich dort ein einheitliches Meinungsbild
erhalten. Die OGS-Träger haben – bis auf den Förderverein aus Weisweiler –
einheitlich den Wunsch, finanziell gleich behandelt zu werden und dazu einen
gemeinsamen Antrag, der als Anlage 4
beigefügt ist, entwickelt. Sie fordern zur Sicherstellung eines Betreuungsschlüssels
von zwei pädagogischen Kräften in der Qualität von einer Erzieherin mit 27,5
Stunden wöchentlich und einer pädagogischen Assistenz mit 15 Stunden
wöchentlich, eine Hauswirtschaftskraft mit 12,5 Stunden, eine Koordination und
Overheadkosten auf der Basis des Tarifvertrags TVöD-Sozial- und
Erziehungsdienst):
-
Eine
jährliche dynamische Anpassung des städtischen pro-Kopf-Zuschusses um 3 %
bezogen auf die fiktiven Elternbeiträge und die freiwilligen Leistungen der
Stadt und
-
eine
Unterstützung von Seiten der Kommunen hinsichtlich der Erarbeitung eines
10-Jahres-Plans auf Ebene des Städte- und Gemeindebundes, um die Forderungen
der Freien Wohlfahrtspflege sukzessive und mittelfristig zu realisieren.
Ergänzend hierzu ist
auszuführen, dass sich die 3 %-ige Erhöhung an der Höchstfinanzierung des
Kinderschutzbundes orientieren soll und auch bereits zum Schuljahresbeginn
2017/18 umgesetzt werden soll.
Seitens der
Verwaltung wurde bereits mit dem Städte- und Gemeindebund Kontakt aufgenommen.
In den regelmäßig zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen auf Basis der
Schulverwaltungsamtsleiter von Städten gleicher Größenordnung ist das Thema
„OGS-Finanzierung“ regelmäßig auf der Tagesordnung. Der StGB unterstützt die Kommunen
bei der Forderung gegenüber dem Land auf eine Erhöhung der Zuschüsse und nimmt
sich des Themas auch aktuell an.
Die Finanzierung
des offenen Ganztags erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003, zuletzt geändert mit
Erlass vom 25.1.2017. Danach beträgt der Grundfestbetrag ab dem
1.08.2017 766 Euro pro Schuljahr und Kind (bis dahin: 744 €) bzw. 1.529
Euro für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (bis dahin:
1.484 €) pro Schuljahr.
Zusätzlich werden
Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25
Schüler/Innen oder pro 12 Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung bzw. aus neu zugewanderten Flüchtlingsfamilien oder in
vergleichbaren Lebenslagen (z.B. Sinti und Roma) zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen
kann grundsätzlich nach § 94 Abs. 2 Schulgesetz ein Festbetrag ab dem
1.8.2017 in Höhe von 258 Euro pro Schüler/in (bis dahin 250 €) bzw. in
Höhe von 535 Euro pro Schüler/in mit Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen
(bis dahin 519 €) gewährt werden.
Die Fördersätze des
Landes werden jedes Jahr jeweils zum 01.08. um jeweils weitere 3 % erhöht. Die
Fördersätze werden auf volle €-Beträge kaufmännisch gerundet.
Für andere
Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z.B. Vor- und
Übermittagbetreuung) erhält der Schulträger je OGS eine Betreuungspauschale
in Form eines Zuschusses von 7.500 Euro (bisher 5.500 €), für Förderschulen
von 8.500 Euro (bisher 6.500 €). Die erhöhten Betreuungspauschalen
gelten für den Zeitraum 1.2.2017 bis 31.01.2020.
Der Schulträger
erbringt für die Durchführung im Primarbereich Eigenanteile ab dem
01.08.2017 in Höhe von 448 Euro (bis dahin 435 €). Die Eigenanteile
werden jährlich jeweils zum 01.08. um jeweils weitere 3 % erhöht. Die Höhe der
Eigenanteile wird auf volle €-Beträge kaufmännisch gerundet. Auf diese
Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden. In Eschweiler werden
Elternbeiträge auf der Grundlage der Beitragssatzung erhoben. Auf dieser
Grundlage können derzeit (Stand der Erhebung: 20.03.2017) Elternbeiträge im
Durchschnitt von 454 Euro pro Kind und Jahr realisiert werden. Insofern ist die
Summe der eingenommenen Elternbeiträge derzeit noch über dem fiktiv den Trägern
berechneten Elternbeitrag von derzeit 435 Euro pro Kind.
Ab dem Schuljahr
2017/18 stellt sich somit folgende Fördersituation auf der Grundlage des o.a.
Runderlasses und der bisherigen Förderpraxis der Stadt Eschweiler unter der
Annahme gleichbleibender Schülerzahlen dar:
a)
Für den Kinderschutzbund:
393 Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf x 1.024 Euro (766 +258
€) = 402.432 €
23 Flüchtlingskinder ohne
sonderpäd.Förderbedarf x 0,5 x 1.024 Euro = 11.776 €
20 Kinder mit sonderpäd.
Förderbedarf x 2.064 Euro (= 1.529 + 535 €) = 41.280 €
18 Flüchtlingskinder mit erh.
Fördersatz x 2.064 Euro= 37.152 € 23 Flüchtlingskinder mit
Fördersatz x 0,5 x 2.064 Euro
= 23.736 €
Landeszuschuss gesamt: 516.376
€
(bisher: 501.221,50 €)
+ fiktive Elternbeiträge ( 448 € x 454 Kinder ) : 203.392 €
+ bisheriger Zuschuss der Stadt Eschweiler (Pauschale): 150.000
€
+ Honorarzahlungen (auf der Grundlage der Pauschale aus 2014/15): 25.462 €
Städtischer Beitrag
einschließlich Elternbeitrag: 378.854
€
(bisher: 372.952 €)
davon refinanziert durch Elternbeiträge 454 € x 454 Kinder = 206.116
€
verbleibt ein städtischer Eigenzuschuss in Höhe von 172.738 €
Der Kinderschutzbund erhält neben den Landesmitteln und fiktiven
Elternbeiträgen jedoch 175.462 Euro, bzw. 386 € pro Kind.
Auf dieser Grundlage
wünschen die übrigen Träger eine Finanzierung, die sich dann wie folgt
auswirken würde auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen:
b)
Betreute Schulen Aachen-Land e.V.:
263 Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf x 1.024 Euro (766 +258
€) = 269.312 €
14 Flüchtlingskinder ohne
sonderpäd.Förderbedarf x 0,5 x 1.024 Euro = 7.168 €
17 Kinder mit sonderpäd.
Förderbedarf x 2.064 Euro (= 1.529 + 535 €) = 35.088 €
12 Flüchtlingskinder mit erh.
Fördersatz x 2.064 Euro= 24.768 € 14 Flüchtlingskinder mit Fördersatz x 0,5 x 2.064 Euro = 14.448 €
Landeszuschuss gesamt: 350.784
€
(bisher: 340.488 €)
+ fiktive Elternbeiträge ( 448 € x 306 Kinder ) : 137.088 €
+ bisheriger Zuschuss der Stadt Eschweiler (Pauschale): 90.845 €
Städtischer Beitrag
einschließlich Elternbeitrag: 227.933
€
(bisher: 223.955 €)
davon refinanziert durch Elternbeiträge 454 € x 306 Kinder = 138.924
€
verbleibt ein städtischer Eigenzuschuss in Höhe von
89.009 €
Der Verein erhält jedoch neben den Landesmitteln und
Elternbeiträgen 90.845 Euro bzw. 291 € pro Kind.
Gefordert wird eine
Angleichung an den Kinderschutzbund,
somit 386 € Zuschusshöhe Kinderschutzbund – 297 € bisherigem Zuschuss
= 89 Euro zusätzlicher Zuschuss pro Kind x 306 Kinder = + 27.234 €
c)
Haus St. Josef
83 Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf x 1.024 Euro (766 +258 €)
=
84.992 €
=Landeszuschuss gesamt: 84.992 €
(bisher: 82.502 €)
+ fiktive Elternbeiträge ( 448 € x 83 Kinder ) für das Schulj. 2017/18: 37.184 €
+ bisheriger Zuschuss der Stadt Eschweiler (Pauschale): 27.230 €
Städtischer Beitrag
einschließlich Elternbeitrag: 64.414 €
(bisher: 63.335 €)
davon refinanziert durch Elternbeiträge 454 € x 83 Kinder = 37.682 €
verbleibt ein städtischer Eigenzuschuss in Höhe von
26.732 €
Haus St. Josef erhält jedoch
neben den Landesmitteln und den fiktiven Elternbeiträgen 27.230 Euor, bzw. 328
€ pro Kind
Gefordert wird eine
Angleichung an den Kinderschutzbund,
somit 386 € Zuschusshöhe Kinderschutzbund – 328 € bisherigem Zuschuss
= 58 Euro zusätzlicher Zuschuss pro Kind x 83 Kinder = + 4.814 €
Da alle o.g. Träger zudem eine 3 %-ige Erhöhung in analoger
Anwendung der für die Landeszuschüsse garantierten Erhöhung fordern, ergibt
sich für das Schuljahr 2017/18 eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils wie folgt:
Eigenanteil für den Kinderschutzbund: 172.738
Euro
Eigenanteil für den Verein Betreute Schulen e.V.: 116.243 Euro (bisheriger Zuschuss + Erhöhung)
Eigenanteil für das Haus St. Josef: 31.546 Euro (bisheriger Zuschuss + Erhöhung)
Zwischensumme: 320.527
Euro
Zuzüglich 3 %: 9.615,81Euro
Summe: 330.143
Euro städt. Eigenanteil insgesamt
Dem steht ein bisher gewährter Zuschuss entgegen von
Eigenanteil für den Kinderschutzbund: 172.738
Euro
Eigenanteil für den Verein Betreute Schulen e.V.: 89.009 Euro
Eigenanteil für das Haus St. Josef: 26.732 Euro
Summe der bisherigen Bezuschussung: 288.479 Euro
Somit würde die Forderung der Träger insgesamt für das Schuljahr 2017/18
zu einer zusätzlichen Belastung für den Schulträger in Höhe von 41.664 €
führen vorbehaltlich sich ändernder Schülerzahlen. Diese Belastung würde zu
5/12 auf das Haushaltsjahr 2017 entfallen.
Den Trägern würden auf dieser Basis tatsächlich ab dem Schuljahr 2017/18
folgende Zuwendungen zufließen:
|
Kinderschutzbund |
Betreute Schulen Aachen–Land e.V. |
Haus St. Josef |
Landesmittel |
516.376 Euro |
350.784 Euro |
84.992 Euro |
Fiktiver
Elternbeitrag |
203.392 Euro |
137.088 Euro |
37.184 Euro |
Städt. Zuschuss (386 €/Kind/Jahr) |
175.462 Euro |
90.845 Euro +27.234 Euro
Angleichung an KSchB |
27.230 Euro 4.814 Euro |
+ 3 % auf städt. Zuschuss |
5.264 Euro |
3.542 Euro |
961 Euro |
Gesamtzuwendung neu: |
900.494 Euro |
609.493 Euro |
155.181 Euro |
Förderung im
Schuljahr 2016/17 (bisher) |
874.173 Euro |
564.443 Euro |
145.837 Euro |
Die Verwaltung schlägt vor, diesem neuen Finanzierungsmodell zuzustimmen,
um zum einen eine Gleichbehandlung der Träger zu erwirken und die Qualität des
Ganztags aufrecht zu erhalten. Die Trägervertreter der drei betroffenen Träger
wären mit diesem Finanzierungsmodell einverstanden und haben die Fortführung
der Kooperationsverträge unter diesen Voraussetzungen zugesagt.
Die OGS-Träger wünschen sich unabhängig von dieser kommunalen
Unterstützung weiterhin eine grundsätzliche Anpassung der Förderstruktur wie im
Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege dargestellt, um dauerhaft eine
auskömmliche Finanzierung erreichen zu können.
Betroffen sind auf der Ertragsseite im Produkt 032110101 das Sachkonto 41410200 „Landeszuwendung offene Ganztagsschulen“, wo -bezogen auf das Schuljahr 2017/2018- eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 1.004.909 Euro auf der Basis der aktuellen Schülerzahl erwartet wird. Unter Sachkonto 43212500 sind die Elternbeiträge zu verbuchen, die sich im Schuljahr 2017/18 auf der Grundlage der aktuellen Schülerzahl mit 404.514 Euro ermitteln lassen. Aufwandsmäßig stehen diesen Erträgen im Sachkonto 50190000 „Aufwendungen sonstige Beschäftigte“ 1.665.017 € gegenüber.
Wie im Sachverhalt beschrieben, ergibt sich für das Schuljahr 2017/2018 insgesamt ein Mehraufwand in Höhe von 41.664 €. Im laufenden Haushaltsjahr wirkt sich diese Mehrbelastung mit einem Anteil von 5/12 = 17.360 € aus. Nach bisherigen Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass dieser Mehraufwand durch entsprechende Wenigeraufwendungen an anderer Stelle im Produktbereich 03 -Schulen kompensiert werden kann.
Keine
Auswirkungen