Betreff
Finanzierung des Offenen Ganztagsbetriebes an den Eschweiler Grundschulen ab dem Schuljahr 2017/18
Vorlage
070/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Trägern des offenen Ganztagsbetriebes an den Eschweiler Grundschulen Kooperationsverträge auf der Basis des im Sachverhalt vorgestellten Finanzierungsmodells abzuschließen, das beginnend mit dem Schuljahr 2017/18 wirksam wird.

 

In Abhängigkeit von der Entwicklung der Schülerzahlen in den folgenden Schuljahren wird der Zuschuss in den Folgejahren entsprechend angepasst. Der städt. Eigenanteil wird mit einer jährlichen Anpassungssteigerung von 3 % zugesichert. Die Erhöhung wird kaufmännisch gerundet.

 


Mit Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler vom 16.12.2014 wurde letztmalig ein Finanzierungsmodell des offenen Ganztags beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 435/14 verwiesen, die als Anlage 1 erneut beigefügt ist.

 

Die Finanzierung setzte sich im Wesentlichen bei allen Trägern wie folgt zusammen:

-          Landesmittel

-          Fiktiver Elternbeitrag auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 12.02.2003, zuletzt geändert mit RdErl. vom 09.03.2016 (ABl.NRW. 04/16 S. 38)

-          Einen Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro für den Kinderschutzbund

-          Pauschale zur Verwendung für Kursangebote/Honorarverträge

 

Auf der Grundlage der o.g. Verwaltungsvorlage gestaltete sich die Finanzierung je Träger unterschiedlich hinsichtlich des städt. Anteils. Er betrug beim Kinderschutzbund bisher 380 Euro pro Kind und Jahr, beim Verein Betreute Schulen Aachen Land e.V. 291 Euro pro Kind/Jahr und bei Haus St. Josef 322 Euro pro Kind/Jahr. Der Förderverein Weisweiler war bisher aufgrund seiner internen Struktur nicht auf einen städt. Zuschuss angewiesen und erhält daher bisher auch keinen. Die konkreten Finanzierungsgrundlagen sind im Folgenden noch detailliert dargestellt. Die Finanzierung der OGS Weisweiler bzw. des dortigen Förderverein Weisweiler bleibt außer Betracht.

 

Die drei bisher mit städtischem Eigenanteil zusätzlich unterstützten OGS-Träger sind in den letzten Monaten alle auf die Verwaltung zugekommen mit dem dringenden Appell, den städtischen Zuschuss zu erhöhen, da die Qualität des offenen Ganztags in der bisherigen Form aufgrund gestiegener Personalkosten nicht mehr zu leisten sei. Die aktuelle Entwicklung der Personalkosten erfordert beispielsweise beim Haus St. Josef, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter gekürzt werden mussten und somit de facto eine geringere Betreuungszeit bzw. eine geringere Personalstärke den Kindern zur Verfügung steht. Alle Träger beklagen sich darüber, dass nur schwer Mitarbeiter/innen zu finden sind, da die Bezahlung im öffentlichen Dienst deutlich besser ist und daher oft nur vorübergehend Mitarbeiter bereit sind, bei einem OGS-Träger zu arbeiten und diesen verlassen, sobald sie eine für sie finanziell lukrativere Stelle im öffentlichen Dienst respektive einem Träger mit entsprechender tariflicher Struktur gefunden haben. Vor diesem Hintergrund kamen auch die KGS Dürwiß und der Träger Haus St. Josef im Januar dieses Jahres als erste auf die Verwaltung zu und artikulierten ihre Sorge, dass der OGS-Betrieb in der bisherigen Form gefährdet sei, wenn keine stärke Unterstützung durch die Stadt erfolge. Die Schule hat sich dafür ausgesprochen, die Zusammenarbeit mit dem Träger gern fortführen zu wollen, wenn der bisherige Standard aufrecht erhalten werden könnte, da die Zusammenarbeit bisher sehr zufriedenstellend war.

 

Auch der Verein Betreute Schulen Aachen Land e.V. beklagte gegenüber der Stadt, dass die bisherige Finanzierung nicht zulasse, dass der damit mögliche Personaleinsatz den eigenen Standards genüge. Mit der geforderten Erhöhung wäre es möglich, mehr Personalstunden in den Ganztag einzubringen, und das Ziel zu verfolgen, bedarfsorientiert die Betreuung in den Ferien und/oder in der Zeit vor Schulbeginn vergleichbar mit dem Konzept des Kinderschutzbundes auszubauen.

 

Da die Situation der OGS-Träger nicht nur in Eschweiler so ist, hat sich die Freie Wohlfahrtspflege NRW mit diesem Thema intensiv auseinander gesetzt und ein Positionspapier dazu veröffentlicht, das als Anlage 2 beigefügt ist. Dort ist ausgeführt, dass die Qualität der offenen Ganztagsschulen vorrangig von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Kommunen bzw. Kreise abhängt; daher wird das Land gefordert, eine angemessene Finanzierungsgrundlage für Ganztagsschulen, unabhängig vom Finanzstatus der Schulträger zu gewährleisten. Ferner werden dort landesweit geltende verbindliche Mindeststandards gefordert sowohl für die Bereiche Personal als auch für die räumliche und sachliche Ausstattung. Inhaltlich wird auf das beigefügte Positionspapier verwiesen. Verwiesen wird in diesem Kontext auch auf die am 9. Mai 2017 stattgefundene öffentliche Podiumsdiskussion im Haus St. Josef, bei der die Träger, Elternvertreter und Mitarbeitervertreter der OGS-Träger ihre Sorgen und Nöte den eingeladenen politischen Vertretern der Landtagswahlkandidaten gegenüber kund taten. Am 28.06.2017 ist um 14.30 Uhr vor dem Rathaus ein kreativer Flashmob von den OGS-Trägern geplant, um auf die landesweite Kampagne zur Stärkung des Offenen Ganztags der Freien Wohlfahrtspflege „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen!“ aufmerksam zu machen.

 

Um einen Vergleich mit den in Nachbarstädten der StädteRegion gewählten Finanzierungsmodellen zu gewinnen, wurde seitens der Verwaltung eine Vergleichsberechnung vorgenommen, die als Anlage 3 beigefügt ist. Diesem Vergleich ist zu entnehmen, dass offensichtlich in keiner Stadt die Landesmittel und Elternbeiträge alleine auskömmlich für die Aufrechterhaltung des offenen Ganztagsbetriebs sind, soweit Jugendhilfeträger mit der Sicherstellung des Ganztags beauftragt sind. Nur die Stadt Baesweiler hat ausgeführt, mit den Landesmitteln und Elternbeiträgen den Ganztag sicherzustellen, wobei dort der Ganztag in Eigenregie der Stadt organisiert wird und die Personalkosten für das städt. Personal insofern nicht erhoben wurden. Städte in vergleichbarer Größe wie Eschweiler bedienen sich ansonsten anerkannter Jugendhilfeträger, wie des Kinderschutzbundes, des Hauses St. Josef oder des Vereins betreute Schulen e.V. und leisten dort zusätzliche Eigenmittel. Den höchsten Aufwand leistet die Stadt Würselen gefolgt von der Stadt Aachen. Dem angestellten Vergleich ist aber auch zu entnehmen, dass in allen Kommunen bei der Finanzierung der OGS-Träger eine Gleichbehandlung zugrunde gelegt wird, die auch für alle verbindlich ist. Nur in Eschweiler erfolgt eine differenzierte Betrachtung der Träger, die darin begründet war, dass die Träger auch differenzierte pädagogische Konzepte vorweisen. So stellt der Kinderschutzbund seit jeher eine Betreuung in den Schulen ab 7.30 Uhr sicher, die anderen Träger stellen die Betreuung entsprechend der rechtlichen Vorgabe erst ab 11.30 Uhr sicher.

 

Die Verwaltung hat  im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Arbeitsgespräche mit den OGS-Trägervertretern intensiv über dieses Thema beraten und letztlich dort ein einheitliches Meinungsbild erhalten. Die OGS-Träger haben – bis auf den Förderverein aus Weisweiler – einheitlich den Wunsch, finanziell gleich behandelt zu werden und dazu einen gemeinsamen Antrag, der als Anlage 4  beigefügt ist, entwickelt. Sie fordern zur Sicherstellung eines Betreuungsschlüssels von zwei pädagogischen Kräften in der Qualität von einer Erzieherin mit 27,5 Stunden wöchentlich und einer pädagogischen Assistenz mit 15 Stunden wöchentlich, eine Hauswirtschaftskraft mit 12,5 Stunden, eine Koordination und Overheadkosten auf der Basis des Tarifvertrags TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst):

 

-          Eine jährliche dynamische Anpassung des städtischen pro-Kopf-Zuschusses um 3 % bezogen auf die fiktiven Elternbeiträge und die freiwilligen Leistungen der Stadt und

-          eine Unterstützung von Seiten der Kommunen hinsichtlich der Erarbeitung eines 10-Jahres-Plans auf Ebene des Städte- und Gemeindebundes, um die Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege sukzessive und mittelfristig zu realisieren.

 

Ergänzend hierzu ist auszuführen, dass sich die 3 %-ige Erhöhung an der Höchstfinanzierung des Kinderschutzbundes orientieren soll und auch bereits zum Schuljahresbeginn 2017/18 umgesetzt werden soll.

 

Seitens der Verwaltung wurde bereits mit dem Städte- und Gemeindebund Kontakt aufgenommen. In den regelmäßig zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen auf Basis der Schulverwaltungsamtsleiter von Städten gleicher Größenordnung ist das Thema „OGS-Finanzierung“ regelmäßig auf der Tagesordnung. Der StGB unterstützt die Kommunen bei der Forderung gegenüber dem Land auf eine Erhöhung der Zuschüsse und nimmt sich des Themas auch aktuell an.

 

Die Finanzierung des offenen Ganztags erfolgt auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003, zuletzt geändert mit Erlass vom 25.1.2017. Danach beträgt der Grundfestbetrag ab dem 1.08.2017 766 Euro pro Schuljahr und Kind (bis dahin: 744 €) bzw. 1.529 Euro für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (bis dahin: 1.484 €) pro Schuljahr.

 

Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schüler/Innen oder pro 12 Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus neu zugewanderten Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (z.B. Sinti und Roma) zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich nach § 94 Abs. 2 Schulgesetz ein Festbetrag ab dem 1.8.2017 in Höhe von 258 Euro pro Schüler/in (bis dahin 250 €) bzw. in Höhe von 535 Euro pro Schüler/in mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen (bis dahin 519 €) gewährt werden.

 

Die Fördersätze des Landes werden jedes Jahr jeweils zum 01.08. um jeweils weitere 3 % erhöht. Die Fördersätze werden auf volle €-Beträge kaufmännisch gerundet.

 

Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z.B. Vor- und Übermittagbetreuung) erhält der Schulträger je OGS eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 7.500 Euro (bisher 5.500 €), für Förderschulen von 8.500 Euro (bisher 6.500 €). Die erhöhten Betreuungspauschalen gelten für den Zeitraum 1.2.2017 bis 31.01.2020.

 

Der Schulträger erbringt für die Durchführung im Primarbereich Eigenanteile ab dem 01.08.2017 in Höhe von 448 Euro (bis dahin 435 €). Die Eigenanteile werden jährlich jeweils zum 01.08. um jeweils weitere 3 % erhöht. Die Höhe der Eigenanteile wird auf volle €-Beträge kaufmännisch gerundet. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden. In Eschweiler werden Elternbeiträge auf der Grundlage der Beitragssatzung erhoben. Auf dieser Grundlage können derzeit (Stand der Erhebung: 20.03.2017) Elternbeiträge im Durchschnitt von 454 Euro pro Kind und Jahr realisiert werden. Insofern ist die Summe der eingenommenen Elternbeiträge derzeit noch über dem fiktiv den Trägern berechneten Elternbeitrag von derzeit 435 Euro pro Kind.

 

Ab dem Schuljahr 2017/18 stellt sich somit folgende Fördersituation auf der Grundlage des o.a. Runderlasses und der bisherigen Förderpraxis der Stadt Eschweiler unter der Annahme gleichbleibender Schülerzahlen dar:

 

a)       Für den Kinderschutzbund:

393 Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf x 1.024 Euro (766 +258 €) =            402.432 €

  23 Flüchtlingskinder ohne sonderpäd.Förderbedarf x 0,5 x 1.024 Euro =              11.776 €

  20 Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf x 2.064 Euro (= 1.529 + 535 €) =                         41.280 €

 18 Flüchtlingskinder mit erh. Fördersatz x 2.064 Euro=                                       37.152 €                23 Flüchtlingskinder mit Fördersatz            x 0,5 x 2.064 Euro =                                          23.736 €

Landeszuschuss gesamt:                                                                              516.376 €

(bisher: 501.221,50 €)

 

+ fiktive Elternbeiträge ( 448 € x 454 Kinder ) :                                                  203.392 €

+ bisheriger Zuschuss der Stadt Eschweiler (Pauschale):                                              150.000 €

+ Honorarzahlungen (auf der Grundlage der Pauschale aus 2014/15):                                25.462 €

Städtischer Beitrag einschließlich Elternbeitrag:                                                       378.854 €

(bisher: 372.952 €)

davon refinanziert durch Elternbeiträge 454 € x 454 Kinder =                                          206.116 €

verbleibt ein städtischer Eigenzuschuss in Höhe von                                                         172.738 €

Der Kinderschutzbund erhält neben den Landesmitteln und fiktiven Elternbeiträgen jedoch 175.462 Euro, bzw. 386 € pro Kind.

 

Auf dieser Grundlage wünschen die übrigen Träger eine Finanzierung, die sich dann wie folgt auswirken würde auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen:

 

b)      Betreute Schulen Aachen-Land e.V.:

263 Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf x 1.024 Euro (766 +258 €) =            269.312 €

  14 Flüchtlingskinder ohne sonderpäd.Förderbedarf x 0,5 x 1.024 Euro =               7.168 €

  17 Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf x 2.064 Euro (= 1.529 + 535 €) =                         35.088 €

  12 Flüchtlingskinder mit erh. Fördersatz x 2.064 Euro=                                      24.768 €                          14 Flüchtlingskinder mit Fördersatz            x 0,5 x 2.064 Euro =                                          14.448 €

Landeszuschuss gesamt:                                                                              350.784 €

(bisher: 340.488 €)

 

+ fiktive Elternbeiträge ( 448 € x 306 Kinder ) :                                                  137.088 €

+ bisheriger Zuschuss der Stadt Eschweiler (Pauschale):                                                90.845 €

Städtischer Beitrag einschließlich Elternbeitrag:                                                       227.933 €

(bisher: 223.955 €)

davon refinanziert durch Elternbeiträge 454 € x 306 Kinder =                                          138.924 €

verbleibt ein städtischer Eigenzuschuss in Höhe von                                                           89.009 €

Der Verein erhält  jedoch neben den Landesmitteln und Elternbeiträgen 90.845 Euro bzw. 291 € pro Kind.

Gefordert wird eine Angleichung an den Kinderschutzbund,

somit 386 € Zuschusshöhe Kinderschutzbund – 297 € bisherigem Zuschuss

  = 89 Euro zusätzlicher Zuschuss pro Kind x 306 Kinder =                                       + 27.234 €

 

c)       Haus St. Josef

83 Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf x 1.024 Euro (766 +258 €) =    84.992 €

=Landeszuschuss gesamt:                                                                              84.992 €

(bisher: 82.502 €)

 

+ fiktive Elternbeiträge ( 448 € x 83 Kinder ) für das Schulj. 2017/18:                                37.184 €

+ bisheriger Zuschuss der Stadt Eschweiler (Pauschale):                                                27.230 €

Städtischer Beitrag einschließlich Elternbeitrag:                                                         64.414 €

(bisher: 63.335 €)

davon refinanziert durch Elternbeiträge 454 € x 83 Kinder =                                              37.682 €

verbleibt ein städtischer Eigenzuschuss in Höhe von                                                            26.732 €

Haus St. Josef erhält jedoch neben den Landesmitteln und den fiktiven Elternbeiträgen 27.230 Euor, bzw. 328 € pro Kind

Gefordert wird eine Angleichung an den Kinderschutzbund,

somit 386 € Zuschusshöhe Kinderschutzbund – 328 € bisherigem Zuschuss

  = 58 Euro zusätzlicher Zuschuss pro Kind x 83 Kinder =                                         + 4.814 €

 

Da alle o.g. Träger zudem eine 3 %-ige Erhöhung in analoger Anwendung der für die Landeszuschüsse garantierten Erhöhung fordern, ergibt sich für das Schuljahr 2017/18 eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils  wie folgt:

 

Eigenanteil für den Kinderschutzbund:               172.738 Euro

Eigenanteil für den Verein Betreute Schulen e.V.:           116.243 Euro (bisheriger Zuschuss + Erhöhung)

Eigenanteil für das Haus St. Josef:                                 31.546 Euro (bisheriger Zuschuss + Erhöhung) Zwischensumme:                                                        320.527 Euro

Zuzüglich 3 %:                                                9.615,81Euro

Summe:                                                          330.143 Euro städt. Eigenanteil insgesamt

 

Dem steht ein bisher gewährter Zuschuss entgegen von

Eigenanteil für den Kinderschutzbund:               172.738 Euro

Eigenanteil für den Verein Betreute Schulen e.V.:             89.009 Euro

Eigenanteil für das Haus St. Josef:                                 26.732 Euro

Summe der bisherigen Bezuschussung:             288.479 Euro

 

Somit würde die Forderung der Träger insgesamt für das Schuljahr 2017/18 zu einer zusätzlichen Belastung für den Schulträger in Höhe von 41.664 € führen vorbehaltlich sich ändernder Schülerzahlen. Diese Belastung würde zu 5/12 auf das Haushaltsjahr 2017 entfallen.

 

Den Trägern würden auf dieser Basis tatsächlich ab dem Schuljahr 2017/18 folgende Zuwendungen zufließen:

 

Kinderschutzbund

Betreute Schulen Aachen–Land

e.V.

Haus St. Josef

Landesmittel

516.376 Euro

350.784 Euro

84.992 Euro

Fiktiver Elternbeitrag

203.392 Euro

137.088 Euro

37.184 Euro

Städt. Zuschuss

(386 €/Kind/Jahr)

175.462 Euro

  90.845 Euro

+27.234 Euro Angleichung an KSchB

27.230 Euro

 4.814 Euro

+ 3 % auf städt. Zuschuss

   5.264 Euro

   3.542 Euro

    961 Euro

Gesamtzuwendung neu:

900.494 Euro

609.493 Euro

155.181 Euro

Förderung im Schuljahr

2016/17 (bisher)

874.173 Euro

564.443 Euro

145.837 Euro

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesem neuen Finanzierungsmodell zuzustimmen, um zum einen eine Gleichbehandlung der Träger zu erwirken und die Qualität des Ganztags aufrecht zu erhalten. Die Trägervertreter der drei betroffenen Träger wären mit diesem Finanzierungsmodell einverstanden und haben die Fortführung der Kooperationsverträge unter diesen Voraussetzungen zugesagt.

 

Die OGS-Träger wünschen sich unabhängig von dieser kommunalen Unterstützung weiterhin eine grundsätzliche Anpassung der Förderstruktur wie im Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege dargestellt, um dauerhaft eine auskömmliche Finanzierung erreichen zu können.

 

 


Betroffen sind auf der Ertragsseite im Produkt 032110101 das Sachkonto 41410200 „Landeszuwendung offene Ganztagsschulen“, wo -bezogen auf das Schuljahr 2017/2018- eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 1.004.909 Euro auf der Basis der aktuellen Schülerzahl erwartet wird. Unter Sachkonto  43212500 sind die Elternbeiträge zu verbuchen, die sich im Schuljahr 2017/18 auf der Grundlage der aktuellen Schülerzahl mit 404.514 Euro ermitteln lassen. Aufwandsmäßig  stehen diesen Erträgen im Sachkonto 50190000 „Aufwendungen sonstige Beschäftigte“ 1.665.017 € gegenüber.

 

Wie im Sachverhalt beschrieben, ergibt sich für das Schuljahr 2017/2018  insgesamt ein Mehraufwand in Höhe von 41.664 €. Im laufenden Haushaltsjahr wirkt sich diese Mehrbelastung mit einem Anteil von 5/12 = 17.360 € aus. Nach bisherigen Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass dieser Mehraufwand durch entsprechende Wenigeraufwendungen an anderer Stelle im Produktbereich 03 -Schulen kompensiert werden kann.

 

 


Keine Auswirkungen