Betreff
Preiserhöhung des Mittagessens an den offenen Ganztagsgrundschulen, die von der KVA beliefert werden
Vorlage
052/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Stadtrat genehmigte am 29.09.2015 die am 03.07.2015 vom Bürgermeister und dem Ratsmitglied Herrn Thomas Graff gefasste dringliche Entscheidung, mit der die Verwaltung beauftragt wurde, mit Wirkung zum Schuljahr 2015/16 auf der Grundlage der als Anlage der Verwaltungsvorlage Nr. 205/15 beigefügten Dienstleistungskonzessionsverträge mit den nachfolgend bezeichneten Konzessionsnehmern  (Caterern) zur Sicherstellung des Schulessens in 9 offenen Ganztagsgrundschulen, der Realschule Patternhof und der Gesamtschule Waldschule die Mittagsverpflegung und Mensaführung zu vereinbaren:

 

  1. Für die Belieferung aller offenen Ganztagsgrundschulen (außer der EGS) mit der Eschweiler Krankenhausversorgungs- und Anlagenbetriebs GmbH (KVA GmbH) in Eschweiler
  2. Für die Versorgung der Realschule Patternhof und die Führung der dortigen Schulmensa mit der Firma Europa Catering Reinhart, Prämienstr. 170 in Stolberg
  3. Für die Belieferung der Gesamtschule Waldschule und die Führung des dortigen Kiosks mit der KVA GmbH in Eschweiler.

 

Die offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) wurden bis dahin seit dem 1.1.2015 von der KVA GmbH zu einem Preis von 2,95 € brutto beliefert, vorher zu 2,65 €. Ausweislich der im Juni 2015 mit dem kaufmännischen Direktor des Krankenhauses geführten Verhandlungen wurde seitens der KVA Interesse an der Fortführung der Belieferung der OGS ab dem Schuljahr 2015/16 nur bei einer Essenspreiserhöhung auf 3,40 Euro bekundet. In dem am 22.6.2015 geführten Gespräch konnte – wie bereits in der o.a. Verwaltungsvorlage dargestellt - der Kompromiss erreicht werden, dass die Grundschulen für das Schuljahr 2015/16 zu einem Preis von 3,15 Euro und im Schuljahr 2016/17 dann aber zu einem Preis von 3,40 Euro pro Essen beliefert werden sollten. Danach sollte eine Preisanpassung nur noch wie im Vertrag geregelt nach der dortigen Preisgleitklausel möglich sein.

 

Wie im Sachverhalt der o.a. Vorlage Nr. 205/15 dargestellt, wurde die Preiserhöhung zum Schuljahr 2015/16 auf Vorschlag der Verwaltung komplett an die Schüler/Eltern weitergegeben. Zum Schuljahr 2016/17 wurden vorschlagsgemäß von den Schülern weiterhin 3,15 € verlangt und die Differenz von 25 Cent pro Essen über die Spendengelder, die ursprünglich unter dem Titel „Kein Kind ohne Mahlzeit“ vereinnahmt wurden, finanziert. Damals standen noch Spenden in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung.

 

Im Januar 2017 zeichnete sich ab, dass auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen (640 Essen am Tag an den betreffenden Grundschulen) diese Bezuschussung nur noch für 104 Essenstage gesichert war, so dass ab dem 2. Halbjahr 2016/17 (1.2.2017) eine weitere pauschale Bezuschussung seitens der Stadt nicht mehr vertretbar war.

 

Die Eltern wurden im Januar 2017 von allen Schulen informiert, dass sie ab dem 1.2.2017 den kompletten Essenspreis in Höhe von 3,40 € zahlen müssen. Für den Fall, dass die Eltern bzw. Kinder Sozialleistungen beziehen und Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder dem Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“ verwirklichen können, zahlen sie weiterhin nur 1 € pro Essen.

 

Es fließen auch weiterhin unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe Spenden, die konkret für soziale und schulische Zwecke Verwendung finden sollen. Sie werden – wie auch schon bisher – für  Einzelfälle verwendet, bei denen u.a. Probleme bei der Finanzierung des Essens oder anderer schulischen Aufwendungen bestehen und keine Finanzierung über das Bildungs- und Teilhabepaket oder das Landesprogramm „Alle Kinder essen mit“ bestehen.

 

Die Schulen wurden darüber hinaus gebeten, sich in Einzelfällen, in denen Familien akut in eine finanzielle Notlage geraten, weiterhin an die Verwaltung zu wenden, um zeitlich befristet eine finanzielle Unterstützung zu erwirken.

 

Nachdem die Eltern über die Preiserhöhung informiert wurden, erreichte die Stadt bis zur Erstellung dieser Verwaltungsvorlage eine Beschwerde per e-mail an den Bürgermeister gerichtet über die Essenspreiserhöhung, die diese auch vor dem Hintergrund der in ihrem Fall negativ zu Buche geschlagenen Beitragserhöhung nach Inkrafttreten der OGS-Satzungsänderung eine Kumulation negativer Auswirkungen darstellte.

 

 

 


Mittel aus dem Spendenkonto 41480100 bei Produkt 032430101 werden für die pauschale Finanzierung des Mittagessens nicht mehr in Anspruch genommen. Ansonsten wird auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen in VV192/15 und 205/15 verwiesen.

 


keine