Betreff
Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie deren Teilhabe an Unterstützungsleistungen (Bildungs- und Teilhabepaket, Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit")
Vorlage
047/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Die Vorsitzende des Integrationsrates hat mit drei Anträgen einen Sachstandsbericht zu ausgewählten Aspekten der Flüchtlingsarbeit in Eschweiler angeregt (Anlagen 1 - 3).

 

Im Einzelnen gliedern sich die Anträge in unterschiedliche Fragestellungen; diese sind von den zuständigen Fachämtern (Jugendamt, Amt für Schule Kultur und Sport, Amt für Soziales, Senioren und Integration) entsprechend der abrufbaren Informations- und Datenlage beantwortet worden.

 

Antrag 1, Fragen 1.:

 

Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben, leben in der Stadt Eschweiler?

 

- unter Berücksichtigung von 15 Säuglingen und Kleinstkindern (abzüglich) nehmen bei 173 in Eschweiler lebenden Kindern von Asylbewerbern  im Alter von 0 - 18 Jahre  157 Kinder BUT-Leistungen in  Anspruch, d.h. nur ein Kind nimmt die Leistungen nach BUT nicht in Anspruch.

 

Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Eschweiler nehmen derzeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch?

 

-  fast alle Kinder, die im Leistungsbezug AsylbLG stehen, nehmen BUT-Leistungen in Anspruch.

 

Antrag 1, Frage 2.:

 

Wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Anspruch auf Leistungen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ haben, leben in der Stadt Eschweiler?

 

Zunächst ist festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch für den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ gibt. Insofern besteht auch kein Anspruch für Asylbewerber.

 

Weiterhin gilt, dass Anträge zur Bezuschussung des Mittagessens im Rahmen des Härtefallfonds nur dann berücksichtigt werden dürfen, falls kein Anspruch auf Förderung durch Bildung und Teilhabe besteht. Diesen Anspruch auf die wesentlich umfangreicheren Leistungen des Bildung- und Teilhabepaketes haben aber Asylbewerber.

 

Bei der Antragstellung erklärt der Antragsteller schriftlich, dass er keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hat.

 

Daraus folgt, dass derzeit keine Kinder von Asylbewerbern Leistungen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ in Anspruch nehmen können.

 

Antrag 1, Frage 3.:

 

Wie stellt die Stadt sicher, dass die Eltern der betroffenen Kinder über die Anspruchsberechtigung ihrer Kinder auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets oder nach dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ informiert werden?

 

Im Rahmen der Einladung zur Schulanmeldung und zur Veranstaltung nach § 36 Schulgesetz NRW (Infoveran-staltung für Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden) wird auf die Fördermöglichkeiten hinge-wiesen. Bei der Infoveranstaltung nimmt das Thema eigenen Raum ein.

 

Darüber hinaus wird auf den Wohngeldbescheiden auf die Förderung „Bildung und Teilhabe“ hingewiesen. Außerdem übernehmen die Kindertagesstätten und Schulsozialarbeiterinnen eine wichtige Informations- und Hilfsfunktion.

 

Für die Leitung von Kindertagesstätten (zuletzt am 23.11.2016), Schulsekretärinnen (19.12.2016) und Schulsozialarbeiterinnen (19.01.2017) finden Schulungen zu den Fördermöglichkeiten statt.

 

Die Eltern des im Rahmen des Landesfonds geförderten Kinder werden schriftlich über die Förderung informiert und bekommen mit der Information einen neuen Antrag für den nachfolgenden Förderzeitraum zugeschickt.

 

Antrag 2, Fragen 1. und 2.:

 

Wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien (Asylbewerber + Personen mit Schutzstatus), die der Kommune zugewiesenen wurden und die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung haben, leben in der Stadt Eschweiler?

 

Wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien (Asylbewerber + Personen mit Schutzstatus) werden derzeit in der Stadt Eschweiler  in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege oder im Rahmen anderer Betreuungsangebote zur Vorbereitung von Flüchtlingskindern auf die Kita betreut? Gibt es eine ausreichende Zahl an Plätzen für alle Anspruchsberechtigten

 

Es leben in Eschweiler als Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG:

 

im Alter von 0 – 6  insgesamt                                        71 Kinder

 

davon ohne Rechtsanspruch                                         15 Kinder     

 

davon betreut in Kindertagesstätten                               26 Kinder

 

davon in Tagespflege                                                     3  Kinder

 

davon mit Rechtsanspruch und ohne Betreuung  27 Kinder

 

Zusätzliche Betreuungsplätze in Brückenprojekten in den Kindertagesstätten „Alte Rodung“ und „Jahnstraße“ insgesamt 24.

 

Personen/Kinder mit Schutzstatus können zurzeit nicht übermittelt werden, da hierfür ein manueller Datenabgleich mit dem Jobcenter erforderlich ist und dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Erst dann kann auch dargestellt werden, mit welchem leistungsrechtlichen Hintergrund die Kinder in den Brückenprojekten ausgestattet sind. Das entsprechende Datenmaterial wird aufbereitet und es erfolgt eine weitere Information des Integrationsrates.

 

Antrag 2, Fragen 3.:

 

Wie stellt die Stadt Eschweiler sicher, dass die Eltern der betroffenen Kinder über ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz informiert werden? Was unternimmt die Stadt, damit die betroffenen Kinder ihr Recht auf einen Betreuungsplatz wahrnehmen?

 

Die Beratung erfolgt über

           die Erstkontakte im Rahmen des Babybegrüßungspakets

           Beratung durch das Jugendamt

           Betreuung / Beratung durch das Amt für Soziales, Senioren und Integration

           Beratung in den Familienzentren und durch die Kindertagesstätten, freie Träger

           Fachkräfte im Stadtteilprojekt West

 

Antrag 3, Fragen 1.:

 

Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder und –jugendliche, die der Kommune zugewiesen wurden leben in der Stadt Eschweiler?

 

An den Eschweiler Grundschulen werden ausweislich der letzten amtlichen Schulstatistik von Oktober 2016 209 Kinder mit Migrationshintergrund und 368 im Sek.I-Bereich an städt. weiterführenden Schulen beschult.

 

 

Wie lange ist die Wartezeit bis zur Einschulung?

 

I.d.R. kann innerhalb weniger Wochen ein Schulplatz vermittelt werden, wenn es zeitnah zur Terminierung eines Beratungsgesprächs beim Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Aachen (KIZ) kommt. Die Terminierung gestaltet sich allerdings manchmal langwierig, da Einladungen häufig mehrfach ausgesprochen werden müssen, ehe der Einladung gefolgt wird. Im September letzten Jahres kam es im Bereich der weiterführenden Schulen in Eschweiler zu einem Engpass in der Vermittlung von IFK-Plätzen (Plätze in internationalen Förderklassen), so dass diese Kinder leider bis zu 4 Monate lang auf einen Schulplatz warten mussten. Daraufhin wurden im September die Vorbereitungen zur Einrichtung weiterer 2 IFKs vorgenommen. Am 23.01.2017 nimmt eine neue IFK an der Waldschule und zum 06.02.2017 nimmt eine neue IFK an der Bischöflichen Liebfrauenschule (BLS) den Betrieb auf. Somit wird eine Bedarfsdeckung erzielt.

 

Antrag 3, Fragen 2.:

 

Wie viele schulpflichtige neuzugewanderte Schüler werden in allg. Schulen unterrichtet und in welchen Schulformen?

 

Siehe Beantwortung von Antrag 3, Frage 1.

 

An 11 Grundschulen:                            209

an der Eschweiler Gesamtschule:                        91

an der Realschule Patternhof:                  87

am Städt. Gymnasium Eschweiler:                      67

an der Adam-Ries-Hauptschule:                        111

an der Willi-Fährmann-Schule:                 12

 

Zum aktuellen Zeitpunkt wurden im Schuljahr 2016/17 bisher insgesamt 113 Kinder, davon 45 im Primarbereich, 43 der Sek. I und 25 der Sek. II vom KIZ beraten. Davon konnten bisher 79 vermittelt werden, 34 sind zurzeit noch in der Vermittlung. Die genaue Aufteilung ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:

 

Schulstufe        Beratungen insgesamt   Vermittelte Schüler        In Bearbeitung

Primarstufe         45                              36                                  9

Sek. I                 43                              29                                14

Sek. II                25                              14                                11

Insgesamt        113                              79                                34

 

Welche Stelle nimmt die Einstufung in die jeweilige Schulform vor und nach welchen Kriterien?

 

Die Zuordnung zur Grundschule erfolgt alleine aufgrund des Alters der Kinder.

 

Bei Schülern, die aufgrund ihres Alters einer weiterführenden Schule zugeordnet werden müssen,  erfolgt zunächst beim Kommunalen Integrationszentrums ein Beratungsgespräch, in dem festgestellt wird, wie die Deutschkenntnisse der Kinder sind und ob und inwieweit Kenntnisse über den bisherigen Schulbesuch/-abschluss im Heimatland vorliegen. Je nach Ausgang der Anamnese werden die Kinder ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen dann einer IFK mit freien Plätzen an einer weiterführenden Schule vermittelt. Dabei wird bereits – soweit es die Kapazitäten hergeben – darauf geachtet, dass Kinder mit höherem Bildungsniveau auch eher an ein Gymnasium vermittelt werden bzw. soweit die vereinbarten Aufnahmeparameter der BLS erfüllt sind, auch dorthin.

 

Grundsätzlich spielt das Bildungsniveau bei der Vermittlung von IFK-Schülern eine sekundäre Rolle, da im Vordergrund die Vermittlung der deutschen Sprache steht. Im Laufe ihrer Schulzeit in der IFK ist dann auch unterjährig ein Schulwechsel zu einer dem Leistungsniveau entsprechenden passenden Schulform im Rahmen der bestehenden Kapazitäten jederzeit möglich.

        

Gibt es Übergangsmöglichkeiten in andere Schulformen?

 

Ja.

 

 

Gibt es Klassen zur vorrübergehenden Beschulung und wenn ja, wie viele?

 

Spezielle Sprachförderklassen (auch IFK- Internationale Förderklassen genannt) gibt es nur an weiterführenden Schulen. In Eschweiler konkret wie folgt:

 

-          an der GHS Adam-Ries sind aktuell 3 Sprachförderklassen mit 62 Schülern eingerichtet

-          an der Realschule Patternhof: 2 Klassen mit insgesamt 31 Schülern

-          am Städt. Gymnasium: 2 Klassen mit 43 Schülern

-          die Gesamtschule Waldschule richtet zum 23.1.17 eine Sprachförderklasse ein

-          die Bischöfliche Liebfrauenschule richtet zum 6.2.2017 eine Sprachförderklasse ein

-          das Berufskolleg Eschweiler hat ebenfalls Förderklassen eingerichtet

 

An Grundschulen erfolgt die Beschulung der neuzugewanderten Kinder grundsätzlich in Regelklassen. Sofern die Kinder im 3. oder 4. Schuljahr sind und über keinerlei oder wenig Deutschkenntnisse verfügen, haben sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kontingente die Möglichkeit, an einem Deutschintensivkurs teilzunehmen, der für alle Kinder 2,5 Tage in der Woche am Standort der Barbaraschule – Teilstandort Röthgen – in einer Lerngruppe von 15 Kindern stattfindet . Es wird angestrebt, die Kinder innerhalb eines halben Jahres dort so zu qualifizieren, dass sie dem Regelunterricht an der Stammschule danach ohne diese Unterstützung folgen können. Darüber hinaus erfolgt in der Stammschule eine individuelle Förderung der Kinder.

 

Um das bestehende Förderdelta in den 1. und 2. Klassen zu schließen, ist seitens des Schul- und Jugendhilfeträgers vereinbart, für die dort derzeit über 100 Grundschüler ohne oder mit wenigen Sprachkenntnissen in Eigenregie Sprachförderkurse finanziert über die Inklusionspauschale durchzuführen.

 

Antrag 3, Fragen 3.:

 

Wie hoch ist der Anteil der Flüchtlinge, die der Schulpflicht der Sek. II unterliegen, an berufsbildenden Schulen im Vergleich zu allgemeinbildenden Schulen?

Wie viele Flüchtlinge nehmen die Bildungsangebote der Bildungsgänge an den Berufskollegs und wie viele der IFK wahr?

 

Am Berufskolleg Eschweiler werden zur Zeit 51 Flüchtlinge in 3 Internationalen Förderklassen (IFKs) unterrichtet, 

sowie ca. 18 Schüler in anderen Bildungsgängen. Diese Zahlen sind ca. Angaben, da der (ehemalige) Flüchtlingsstatus nicht immer erkennbar ist.

 

Es gibt bis jetzt keine FFM(Fit für mehr)  - Klasse, da diese erst zum 01.02. eingerichtet werden könnte und darüber hinaus auch, weil es keine Raumkapazitäten mehr an der Schule gibt (die Schule ist in allen Räumen voll belegt/ 2500 Schüler 122 Klassen in 31 Bildungsgängen), die hierfür zur Verfügung stehen müssten.

 

Es wird versucht, allen Flüchtlingen in den IFKs so viel Deutsch zu vermitteln, dass der Erwerb höherer Bildungsabschlüsse möglich ist. Die Praxis zeigt, dass die weitere Deutschförderung notwendig ist.

 

Es werden primär schulpflichtige Schüler beschult und darüber hinaus werden im Vollzeitbereich so weit nicht mehr schulpflichtige Schüler aufgenommen, die einen höheren Schulabschluss anstreben, soweit Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies sind sowohl deutsche als auch ausländische Schüler. Dies geschieht an allen BKs. An den 9 BKs der StädteRegion gibt zur Zeit 38 IFKs.

 

In den Bildungsgängen der Berufsschule sind in der Regel alle Schüler berufsschulpflichtig.

 

Hier werden in den kommenden Jahren konstante bis steigende Schülerzahlen bei den Flüchtlingen in allen Bildungsgängen erwartet, da diese in der Regel keine gymnasiale Oberstufe besuchen und deshalb ihre Schulpflicht in der Sek. II nur am BK erfüllen können bzw. danach in Ausbildungsberufe streben.

 

 

 

 

 

Reichen die Kapazitäten der regulären Bildungsgänge und der IFK aus, damit jeder Schulpflichtige einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss erwerben kann?

 

Zurzeit reichen in Eschweiler die Kapazitäten aus, um für alle der Schulpflicht unterliegenden neuzugewanderten Schüler einen Schulplatz mit individueller Sprachförderung sicherzustellen. Ob ein Hauptschulabschluss im Rahmen der Regelschulzeit erreicht werden kann, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Ein Abschluss kann im Einzelfall auch noch am BK nachträglich erworben werden.

 

Antrag 3, Fragen 4.:

 

Welche Bildungsangebote gibt es für nicht mehr schulpflichtige junge Flüchtlinge ohne Schulabschluss zwischen 18 und 25 Jahren und wie werden die Angebote wahrgenommen?

 

Die Jugendlichen über 18 werden – da sie nicht mehr schulpflichtig sind – weder vom KIZ kontaktiert noch erfasst. Kommunale Wege der Beratung gibt es in der Städteregion nicht. Die Beratung dieser Zielgruppe erfolgt über soziale (Jugendmigrationsdienst der Caritas) oder ehrenamtliche Einrichtungen/Initiativen, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind.

 

Zufallskontakte (nicht mehr schulpflichtige Jugendliche, die ggf. über ehrenamtliche Einrichtungen oder auch über Jugendhilfeeinrichtungen an das KIZ verwiesen worden sind) werden vom KIZ direkt an den Jugendmigrationsdienst der Caritas verwiesen. Bei relativ klarem Bleibestatus verweist das KIZ ggf. auch an den „Integrationspoint“ des Jobcenters. 

 

Wie viele Flüchtlinge nehmen derzeit am Bildungsangebot „Fit für mehr“ teil (bitte Differenzierung nach Schulpflichtigen und nicht mehr Schulpflichtigen vornehmen)?

 

Diese Frage kann zurzeit noch nicht vom KIZ geklärt werden, da das Bildungsangebot sich erst im Aufbau befindet. Auch hier ist Ansprechpartner das BK.

Das Bildungsangebot „Fit für mehr“ startet erst am 01.02.2017 an den BKs zusätzlich über das bisherige Bildungsangebot (IFK) hinaus gerade für unterjährig zwischen 16 – und 25-jährige neu Zugewanderte und ist eine Art „Vorklasse“ zur IFK.

 

Allgemeine Ergänzung:

 

Eine Übersicht über sämtlichen Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, erstellt von der GIB (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH), ebenso die Angebote im Bereich Übergang Schule/Beruf und Sprache für junge Flüchtlinge, erstellt von der Stadt Aachen und der StädteRegion AC im Entwurf, sind als Anlagen 4 und 5 beigefügt.

 


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