Der in der
Verwaltungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Die Fortschreibung
des Jugendhilfeplanes, Teilfachplan „Tageseinrichtungen für Kinder“ für das
Kindergartenjahr 2017-2018 wird beschlossen.
Nach §§ 79 und 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe
– (SGB VIII) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine
Jugendhilfeplanung durchzuführen.
Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen
und damit zukunftsorientierten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder
der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und
ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ
bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend
bereitzustellen. Bei der Jugendhilfeplanung steht somit die Entwicklung von
Strategien und konkreten Maßnahmen zur Lösung der komplexen Aufgaben der
Jugendhilfe im Vordergrund.
Bei der Aufstellung des Jugendhilfeplanes sind die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen (vgl. §
80 Abs. 3 SGV III).
Ein Teilbereich des Jugendhilfeplanes umfasst die Kindertagesbetreuung,
die im SGB VIII geregelt ist.
Hiernach hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in
einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege (vgl. § 24 Abs. 2 SGB VIII).
Gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr
vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer
Kindertageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf
hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an
Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr
vollendet hat, kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch im Rahmen von
Kindertagespflege betreut werden.
Für die nunmehr vorgelegte Fortschreibung des Teilbereiches des
Jugendhilfeplanes „Tageseinrichtungen für Kinder“ für das Kindergartenjahr
2017-2018 wurden im vergangenen Jahr die erforderlichen Planungen aufgenommen.
In den vergangenen Jahren konnte die Stadt Eschweiler erfreulicherweise
einen Bevölkerungszuwachs verzeichnen; dies zeigt sich vor allem an der
jährlich konstant steigenden Geburtenrate. Im Zeitraum 2011 bis 2016 stieg die
Anzahl der neugeborenen Einwohner Eschweilers von 429 auf 582. Im Vergleich zu
2015 (511 Geburten) stieg die Geburtenzahl im Jahr 2016 (582 Geburten) um 72
Geburten an.
Besonders die Ausweisung neuer Baugebiete (z.B. Ringofen, Südlich
Verkeskopf, Begauer Mühlenweg, Auf dem Driesch und Neue Höfe Dürwiß) tragen
dazu bei, dass sich Familien mit Kindern in Eschweiler ansiedeln. Auch wurde
das Wohnquartier Eschweiler-Ost im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ für
viele Bevölkerungsgruppen wieder zu einem interessanten Stadtteil. Darüber
hinaus wurde und wird die Innenstadt weiter aufgewertet und saniert.
Gleichzeitig tragen Angebote wie z.B. die Schulsozialarbeit und der offene
Ganztagsschulbetrieb an den Grundschulen zur Attraktivität des Schulstandortes
Eschweiler bei.
Darüber hinaus wurden der Stadt Eschweiler Flüchtlingsfamilien
zugewiesen, für deren Kinder mit Hilfe von
Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagepflege
die Integrationsprozesse unterstützt werden sollen.
Zur Deckung des kontinuierlich steigenden Betreuungsbedarfs in Eschweiler
ist auch zukünftig von einem weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen auszugehen.
Aktuell wird im Stadtteil Dürwiß eine viergruppige Einrichtung auf dem
Gelände der ehemaligen Hauptschule errichtet. Diese soll bereits zu Beginn des
Kindergartenjahres 2017/2018 ihren Betrieb in Trägerschaft der AWO KiSa gUG
aufnehmen und die bisherige eingruppige Einrichtung an der Schillerstraße
ablösen.
Im oberen Bereich des Spielplatzes Grüner Weg entsteht z.Z. eine
fünfgruppige Einrichtung, die in Trägerschaft der BKJ spätestens zu Beginn des
Jahres 2018 ihren Betrieb aufnehmen wird. Bis dahin werden die drei Übergangsgruppen,
die bereits im Kindergartenjahr 2016/2017 ihren Betrieb aufgenommen haben,
weiter in den BKJ-Einrichtungen Hastenrather Weg, Jahnstraße und
Johanna-Neuman-Straße fortgeführt.
Der quantitative Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder
unter drei Jahren aber auch für Kinder ab drei Jahren stellt die Kommune nach
wie vor große Herausforderungen. Parallel zum quantitativen Ausbau sind
Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung der frühkindlichen Bildung gemeinsam mit
allen Trägern von der Verwaltung initiiert worden. Die Netzwerkinitiative Qualität vor Ort ist hier exemplarisch
zu nennen (vgl. VV 032/17).
Die Stadt Eschweiler wird sich auch zukünftig gemeinsam mit allen
verantwortlichen Akteuren im Bereich der Kindertagesbetreuung den v.g.
Herausforderungen stellen, um ihrem Anspruch als familienfreundliche Stadt
gerecht zu werden.
Nach umfangreichen Gesprächen mit den Trägern, Einrichtungsleitungen und
Eltern wurde der in der Anlage beigefügte Teilfachplan erarbeitet, der
Grundlage für die zum 15.03.2017 zu tätigenden Meldungen an das Land NRW ist.
Die Entscheidung über die Jugendhilfeplanung im Rahmen der vom Rat
bereitgestellten Haushaltsmittel trifft der Jugendhilfeausschuss gem. § 6 Abs.
2 Ziffer 2 Buchstabe a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler in
der Fassung vom 24.09.2014.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, den zur Beschlussfassung
vorgelegten Teilfachplan zu beschließen.
Das Land NRW beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) nach Maßgabe des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – vom 30. Oktober 2007 (GV.NRW.S. 462). Grundlage für die Förderung ist hier u.a. die Jugendhilfeplanung (vgl. hierzu §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 KiBiz).
Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen Anteil an den Betriebskosten. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -:
Ertrag
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz für
2017 |
41413000 |
LZW Betriebskosten Kindergarten |
7.897.400,00 € |
43212400 |
Elternbeiträge Kindergärten freie Träger |
1.100.000,00 € |
43212410 |
Elternbeiträge städt. Kindergärten |
820.000,00 € |
Aufwand
Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz für 2017 |
53118180 |
Betriebskostenzuschüsse freie Träger |
9.148.000,00 € |
53118340 |
Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten |
6.970.200,00 € |
keine