Betreff
Jugendhilfeplan, Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder; hier: Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2017-2018
Vorlage
041/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der in der Verwaltungsvorlage dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Fortschreibung des Jugendhilfeplanes, Teilfachplan „Tageseinrichtungen für Kinder“ für das Kindergartenjahr 2017-2018 wird beschlossen.

 


 

Nach §§ 79 und 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung durchzuführen.

 

Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsorientierten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen. Bei der Jugendhilfeplanung steht somit die Entwicklung von Strategien und konkreten Maßnahmen zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe im Vordergrund.

 

Bei der Aufstellung des Jugendhilfeplanes sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen (vgl. § 80 Abs. 3 SGV III).

 

Ein Teilbereich des Jugendhilfeplanes umfasst die Kindertagesbetreuung, die im SGB VIII geregelt ist.

Hiernach hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege (vgl. § 24 Abs. 2 SGB VIII).

 

Gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch im Rahmen von Kindertagespflege betreut werden.

 

Für die nunmehr vorgelegte Fortschreibung des Teilbereiches des Jugendhilfeplanes „Tageseinrichtungen für Kinder“ für das Kindergartenjahr 2017-2018 wurden im vergangenen Jahr die erforderlichen Planungen aufgenommen. 

 

In den vergangenen Jahren konnte die Stadt Eschweiler erfreulicherweise einen Bevölkerungszuwachs verzeichnen; dies zeigt sich vor allem an der jährlich konstant steigenden Geburtenrate. Im Zeitraum 2011 bis 2016 stieg die Anzahl der neugeborenen Einwohner Eschweilers von 429 auf 582. Im Vergleich zu 2015 (511 Geburten) stieg die Geburtenzahl im Jahr 2016 (582 Geburten) um 72 Geburten an. 

 

Besonders die Ausweisung neuer Baugebiete (z.B. Ringofen, Südlich Verkeskopf, Begauer Mühlenweg, Auf dem Driesch und Neue Höfe Dürwiß) tragen dazu bei, dass sich Familien mit Kindern in Eschweiler ansiedeln. Auch wurde das Wohnquartier Eschweiler-Ost im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ für viele Bevölkerungsgruppen wieder zu einem interessanten Stadtteil. Darüber hinaus wurde und wird die Innenstadt weiter aufgewertet und saniert. Gleichzeitig tragen Angebote wie z.B. die Schulsozialarbeit und der offene Ganztagsschulbetrieb an den Grundschulen zur Attraktivität des Schulstandortes Eschweiler bei.

 

Darüber hinaus wurden der Stadt Eschweiler Flüchtlingsfamilien zugewiesen, für deren Kinder mit Hilfe von  Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagepflege die Integrationsprozesse unterstützt werden sollen.

 

Zur Deckung des kontinuierlich steigenden Betreuungsbedarfs in Eschweiler ist auch zukünftig von einem weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen auszugehen.

 

Aktuell wird im Stadtteil Dürwiß eine viergruppige Einrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule errichtet. Diese soll bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 ihren Betrieb in Trägerschaft der AWO KiSa gUG aufnehmen und die bisherige eingruppige Einrichtung an der Schillerstraße ablösen.

Im oberen Bereich des Spielplatzes Grüner Weg entsteht z.Z. eine fünfgruppige Einrichtung, die in Trägerschaft der BKJ spätestens zu Beginn des Jahres 2018 ihren Betrieb aufnehmen wird. Bis dahin werden die drei Übergangsgruppen, die bereits im Kindergartenjahr 2016/2017 ihren Betrieb aufgenommen haben, weiter in den BKJ-Einrichtungen Hastenrather Weg, Jahnstraße und Johanna-Neuman-Straße fortgeführt.

 

Der quantitative Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren aber auch für Kinder ab drei Jahren stellt die Kommune nach wie vor große Herausforderungen. Parallel zum quantitativen Ausbau sind Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung der frühkindlichen Bildung gemeinsam mit allen Trägern von der Verwaltung initiiert worden. Die Netzwerkinitiative Qualität vor Ort ist hier exemplarisch zu nennen (vgl. VV 032/17).

 

Die Stadt Eschweiler wird sich auch zukünftig gemeinsam mit allen verantwortlichen Akteuren im Bereich der Kindertagesbetreuung den v.g. Herausforderungen stellen, um ihrem Anspruch als familienfreundliche Stadt gerecht zu werden.  

 

Nach umfangreichen Gesprächen mit den Trägern, Einrichtungsleitungen und Eltern wurde der in der Anlage beigefügte Teilfachplan erarbeitet, der Grundlage für die zum 15.03.2017 zu tätigenden Meldungen an das Land NRW ist.

 

Die Entscheidung über die Jugendhilfeplanung im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel trifft der Jugendhilfeausschuss gem. § 6 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler in der Fassung vom 24.09.2014.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, den zur Beschlussfassung vorgelegten Teilfachplan zu beschließen.

 


 

Das Land NRW beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) nach Maßgabe des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – vom 30. Oktober 2007 (GV.NRW.S. 462). Grundlage für die Förderung ist hier u.a. die Jugendhilfeplanung (vgl. hierzu  §§ 18 Abs. 2 und 21 Abs. 9 KiBiz).

 

Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen Anteil an den Betriebskosten. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -:

 

Ertrag

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2017

41413000

LZW Betriebskosten Kindergarten

7.897.400,00 €

43212400

Elternbeiträge Kindergärten freie Träger

1.100.000,00 €

43212410

Elternbeiträge städt. Kindergärten

820.000,00 €

 

Aufwand

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2017

53118180

Betriebskostenzuschüsse freie Träger

9.148.000,00 €

53118340

Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten

6.970.200,00 €

 

 


 

keine