Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Kulturausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:
-
Jana von
Meer
-
Anna
Swiechota
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu amtieren haben.
Die Niederschriften
über die Ausschusssitzungen werden vom Ausschussvorsitzenden und einem
Schriftführer unterzeichnet. Der Schriftführer wird von den
Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor der Ausschuss
in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist der Schriftführer
zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es
empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.
Gesetzliche
Grundlage für die Bestimmung der Schriftführer ist § 58 Abs. 7 GO NRW.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.