Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
238/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss wählt das Ratsmitglied

 

 

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zur/zum Ausschussvorsitzenden.

 


Der vom Rat neu gebildete Jugendhilfeausschuss wählt zu Beginn der ersten Sitzung den/die Ausschussvorsitzende/n. Der/Die Ausschussvorsitzende wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

 

Die Wahl erfolgt unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Ratsmitgliedes:

 

 

Herrn Erich Spies

 

 

Es folgt das Ratsmitglied Herr Norbert Buhl.

 


Keine finanziellen Auswirkungen.

 


Keine personellen Auswirkungen.