Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
238/14
Art
Beschlussfassung öffentlich
Der
Jugendhilfeausschuss wählt das Ratsmitglied
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zur/zum
Ausschussvorsitzenden.
Der vom Rat neu
gebildete Jugendhilfeausschuss wählt zu Beginn der ersten Sitzung den/die
Ausschussvorsitzende/n. Der/Die Ausschussvorsitzende wird von den
stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der
Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Die Wahl erfolgt
unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Ratsmitgliedes:
Herrn Erich Spies
Es folgt das
Ratsmitglied Herr Norbert Buhl.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen
Auswirkungen.