Betreff
Einrichtung von Familienpatenschaften durch den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler
Vorlage
055/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass anteilige Mittel aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Höhe von jeweils jährlich 9.335,06 Euro für die Jahre 2014 und 2015 dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler zum Aufbau von Familienpatenschaften zur Verfügung gestellt werden. Er beauftragt zudem die Verwaltung, mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 


Im Rahmen des Eschweiler Netzwerkes „Flügelschlag-Starke Kinder an der Inde“ wurde die Projektidee von „Familienpatenschaften“ aufgegriffen und in verschiedenen Arbeitsgruppen thematisiert. Durch den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler wurde dazu ein Konzept entwickelt (Anlage 1) und unter anderem in einer Veranstaltung im Eschweiler Rathaus am 17.09.2013 gemeinsam diskutiert. Einig war man sich darin, dass Familienpatenschaften zum einen eine wirksame Ergänzung „Früher Hilfen“ und zum anderen ein effektives Instrument der Armutsprävention sein können.

 

Worum geht es bei Familienpatenschaften?

Ehrenamtliche Familienpaten begleiten Familien ein Stück weit in ihrem Alltag, stehen den Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung und geben Anregungen zu Erziehungsfragen. Grundsätzlich schenken sie „Freizeit“ und unterstützen damit Familie in ihren Entwicklungsaufgaben. Dabei sind sie kein Ersatz für ambulante Hilfen zur Erziehung bzw. andere professionelle Hilfen. Sie sollen frühzeitig und niedrigschwellig Familie, Eltern und Kindern „unter die Arme greifen“ und sie damit entlasten.

Voraussetzung für ein gelingendes Patenmodell ist dabei, dass die ehrenamtlichen Paten durch eine hauptamtliche Ansprechpartnerin geschult und betreut werden. Die hauptamtliche Ansprechpartnerin ist zudem verantwortlich für die Gesamtkoordination des Dienstes, fungiert als Ansprechpartnerin für die Familien und stellt beispielsweise den Kontakt zu weiterführenden Hilfen her.

Zwischenzeitlich wurde nun durch den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler (SKF) ein Antrag auf Bezuschussung eines Familienpatenprojektes gestellt (Anlage 2). Der SKF geht hierbei von einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von 25.100,- Euro aus, wobei es sich dabei um die Personalkosten für eine Fachkraft der sozialen Arbeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50% handelt. Er bittet um Bezuschussung und führt aus, dass parallel ein Antrag auf Bezuschussung beim eigenen Spitzenverband (Caritasverband Aachen) gestellt wurde.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Eschweiler unterstützt werden. Wie der SKF in seinem Antrag argumentiert, kann der Träger auf ein großes Potential an ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zurückgreifen. Zudem kann er mit seinem breiten Angebot unterstützender Hilfen (Schuldnerberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Kleiderbörse etc.) weitere, ineinandergreifende Hilfe zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Netzwerkes „Flügelschlag- Starke Kinder an der Inde“ wurde das Konzept zudem durch zahlreiche Beteiligte von Vereinen, Verbänden, Parteien und Institutionen diskutiert und unterstützt. Es besteht daher die Möglichkeit, ein gutes Konzept mit breiter Akzeptanz für Kinder, Jugendliche und Familien in Eschweiler zu installieren.

 


Im Rahmen der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfe und Familienhebammen 2012-2015“ wurden durch das Jugendamt bereits für das Förderjahr 2014 Fördergelder in Höhe von 9.335,06 Euro für so genannte Ehrenamtsstrukturen (Förderbereich C) bei der Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ beantragt. Diese Mittelhöhe könnte als Bezuschussung dem SKF für die Jahre 2014 und 2015 jeweils jährlich weitergeleitet werden. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Mittel der Bundesinitiative auch langfristig durch den Bund den Ländern bzw. Kommunen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verwaltungsvorlage 368/12 verwiesen.

Grundsätzlich würden daher für die Stadt Eschweiler weder in den Jahren 2014 und 2015 noch in der mittelfristigen Finanzplanung zusätzliche Aufwendungen entstehen.