Dem Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum 2007 e.V. vom 14.08.2016 auf Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 344,36 € wird zugestimmt.
Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler
2007 e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Hans Houck, hat mit Schreiben
vom 14.08.2016 einen Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und
Ausrüstungsgegenständen für das Jahr 2016 beantragt (Anlage).
Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf der
Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 15.12.2015 beschlossenen
„Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung“ zu prüfen.
Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler
2007 e.V. ist in der Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler aufgenommen,
so dass er grundsätzlich berechtigt ist, kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.
g. Richtlinien zu erhalten.
Die Anschaffung von Geräten und
Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung gemäß Ziffer 6 „Richtlinien der Stadt
Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ anzusehen.
Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die
Beschaffung von Musikinstrumenten und Ausstattungsgegenständen mit einem
Anschaffungswert von mehr als 410 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu
gehören z. B. Möbel, Instrumente und technische Anlagen, wie z. B. Hifi-Anlagen
und Computer.
Nach den „Richtlinien der Stadt Eschweiler
über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ werden auch solche
Geräte bezuschusst, die im Einzelnen einen Anschaffungswert von weniger als 410
€ ohne Mehrwertsteuer haben, in der Gesamtheit diesen Betrag jedoch
übersteigen. Es muss sich in diesem Fall um eine Sachgesamtheit im Sinne der
haushaltsrechtlichen Bestimmungen handeln. Eine Sachgesamtheit liegt dann vor,
wenn die Geräte derart technisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden
sind, dass sie nur in der gemeinsamen Verbindung genutzt werden. Die Geräte
müssen nach ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang
stehen. Dabei ist in der Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder
Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden. Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung
oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und die Ausgaben insgesamt mehr
als 410 € betragen, handelt es sich ebenfalls um eine förderungsfähige Ausgabe.
Bezuschusst werden nur Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung
der Vereinsarbeit erforderlich sind.
Gemäß den Anlagen zum Antrag des
Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e. V. hat dieser im Jahr 2016
Ausstattungsgegenstände mit einem Gesamtwert von 1.147,87 € angeschafft. Im
Laufe des Jahres 2016 wurden u. a. 3 Schaufensterpuppen mit einem Gesamtwert
von 160,00 € angeschafft. Hierzu wurde für das Aufstellen einer Puppe ein
Puppenständer in Höhe von 25,90 € gekauft. Diese wurden zur Erweiterung des
Bestandes angeschafft, damit die Sachspenden der Bevölkerung entsprechend der
wachsenden Beliebtheit des Karnevalmuseums angemessen präsentiert werden
können. Außerdem wurde für eine entsprechende Präsentation und Ausleuchtung der
Ausstellungsstücke sowie der Räumlichkeiten die Beleuchtungsanlage durch
Anschaffungen verbessert. Hier belaufen sich die Gesamtkosten auf 376,45 €. Des
Weiteren wurden für die Unterbringung der zahlreichen Ausstellungsstücke 2
Vitrinen und ein Stahlschrank gekauft. Die Anschaffung der Vitrinen belief sich
auf 80,00 €. Der Stahlschrank kostete 185,52 €. Durch den Kauf von 16 Stühlen
zu einem Gesamtpreis von 320,00 € wurden im Karnevalsmuseum Sitzmöglichkeiten
für Besucher geschaffen. Da die genannten Gegenstandsgruppen zur Aufstockung
des Bestandes beschafft worden sind und die Ausgaben insgesamt mehr als 410 €
betragen, handelt es sich hierbei um förderfähige Ausgaben.
Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler
2007 e.V. hat ebenfalls einen Antrag auf Förderung bei der StädteRegion Aachen
eingereicht. Hierzu wurde dem Tourismus- und Kulturausschuss der StädteRegion
Aachen am 16.11.2016 die Vorlage VV 2016/0399 über die dort vorliegenden
Anträge zur Kenntnis bzw. zum Beschluss vorgelegt. Gemäß Anlage der Vorlage, wurde
dem Förderverein Karnevalsmuseum ein Zuschuss in Höhe von 272,36 € bewilligt.
Die gemäß Ziffer 9.1 beizufügenden Unterlagen
– letzter Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
des Amtsgerichtes – liegen vor. Der Antrag ist vor dem 01.09.2016 bei der
Stadtverwaltung eingegangen, sodass nach Ziffer 9.3 eine Berücksichtigung noch
in diesem Jahr ermöglicht werden kann. Die Einreichung eines
Verwendungsnachweises nach Ziffer 10.5 entfällt, da dem Antrag alle
angefallenen Rechnungen in Kopie beigefügt sind.
Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler
2007 e.V. erhielt in den Jahren 2009 bis 2015 bereits Zuschüsse für die
Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen, beschaffte jedoch vieles
auch in erheblicher Eigenleistung. Darüber hinaus stellt das Karnevalsmuseum
ein wichtiges Aushängeschild für die Stadt Eschweiler dar und trägt zur
Brauchtumspflege bei.
Die Verwaltung schlägt daher vor, für die
Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen dem Förderverein Karnevalsmuseum
Eschweiler 2007 e. V. einen Zuschussbetrag in Höhe von 344,36 €, entspricht 30%
des Betrages von 1.147,87 €, zu bewilligen.
Laut Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt
Eschweiler zur Gewährung von Zuschüssen
zur Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im Rahmen der
Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die nur im
Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden
dürfen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
Im Haushalt 2016 sind bei Produkt-Nr. 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 5.000,00 € bereitgestellt worden. Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
keine